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Unterrichtung - DIP - Deutscher Bundestag

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Drucksache 13/7205 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> -13. Wahlperiode<br />

Die Länder berichten ex ante und ex post über die<br />

Verstärkung von Landesprogrammen gemäß Ziffer<br />

5 GA-Rahmenplan (Teil II) und weisen in<br />

diesem Zusammenhang die Zusätzlichkeit des<br />

GA-Mitteleinsatzes nach.<br />

4.2.7 Aufnahme nicht-investiver Fördertatbestände<br />

in die GA-Förderung im Rahmen eines zeitlich<br />

befristeten Modellversuchs<br />

Der Planungsausschuß hat mit seinen Beschlüssen<br />

zur GA-Weiterentwicklung vom 9. März 1995 folgende<br />

nicht-investive Fördertatbestände in die GA eingeführt:<br />

Die finanzielle Beteiligung der GA an Programmen<br />

der Länder in den Bereichen Beratung,<br />

Schulung, Humankapitalbildung sowie Forschung<br />

und Entwicklung, die Förderung von Planungs- und<br />

Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung<br />

von Infrastrukturprojekten und die Förderung<br />

integrierter regionaler Entwicklungskonzepte.<br />

Da das GRW in seiner bisherigen Form nur eine Förderung<br />

von Investitionen zuläßt, wäre eine Gesetzesänderung<br />

notwendig, sofern diese Vorschläge dauerhaft<br />

in die GA-Förderung übernommen werden sollten.<br />

Der Planungsausschuß hat von der verfassungsrechtlich<br />

gegebenen Möglichkeit Gebrauch gemacht,<br />

einer etwaigen Gesetzesänderung eine Testphase<br />

zur Erprobung der neuen Fördermöglichkeiten<br />

vorzuschalten. Die Grundlage für den Modellversuch,<br />

der darauf gerichtet ist, Entscheidungshilfen<br />

zur sachgerechten Erfüllung von Fachaufgaben der<br />

Ressorts zu vermitteln, ist in der ungeschriebenen<br />

Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz des<br />

Bundes zur Wahrnehmung ressortzugehöriger Funktionen<br />

zu sehen. In der vom Planungsausschuß beschlossenen<br />

Testphase, die bis Ende 1998 dauern<br />

soll, sollen praktische Erfahrungen mit den neuen<br />

Förderansätzen gesammelt werden, die anschließend<br />

bei einer eventuellen Änderung des GRW berücksichtigt<br />

werden können.<br />

5. Beschlüsse des Planungsausschusses<br />

vom 3. Juli und 3. Dezember 1996 sowie<br />

vom 14. Februar 1997<br />

5.1 Zur Neuabgrenzung der westdeutschen<br />

GA-Fördergebiete und zur Ausgestaltung<br />

der GA-Förderung in Ostdeutschland<br />

für die Jahre 1997 bis 1999<br />

Mit dem 26. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe<br />

trat zum 1. Januar 1997 die Neuabgrenzung der GA<br />

Fördergebiete in Kraft. Die dazu erforderlichen Beschlüsse<br />

hat der Bund-Länder-Planungsausschuß der<br />

Gemeinschaftsaufgabe am 3. Juli und 3. Dezember<br />

1996 gefaßt.<br />

5.1.1 Neuabgrenzung der GA-Fördergebiete<br />

Mit seinem Neuabgrenzungsbeschluß hat der Planungsausschuß<br />

die neuen Länder und Berlin als GA<br />

Fördergebiet bis zum 31. Dezember 1999 ausgewiesen.<br />

Zum ostdeutschen Fördergebiet gehört erstmals<br />

auch ganz West-Berlin. Der Planungsausschuß hat<br />

damit die Voraussetzung dafür geschaffen, daß in der<br />

Arbeitsmarktregion Berlin eine einheitliche Wi rt<br />

rieben werden kann. Zur Über- -schaftsförderung bet<br />

prüfung der Förderbedürftigkeit der Regionen in<br />

Westdeutschland hat der Bund-Länder-Planungsausschuß<br />

im wesentlichen die Regionalindikatoren aktualisiert,<br />

die auch der Neuabgrenzung 1993 zugrunde<br />

lagen. Im einzelnen bestand das Abgrenzungsmodell<br />

aus folgenden Regionalindikatoren:<br />

Regionalindikatoren<br />

für Arbeitsmarktregionen Gewichtung<br />

durchschnittliche Arbeitslosenquote<br />

1992 bis 1995 40 %<br />

Einkommen der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten pro Kopf 1995 40 %<br />

Infrastrukturindikator 10 %<br />

Arbeitsplatzprognose 5 %<br />

Entwicklung der Arbeitslosenquote<br />

-<br />

1992 bis 1995 5 %<br />

Mit seinem Beschluß vom 3. Juli 1996 hat der<br />

Planungsausschuß die Regionen auf den Rangplätzen<br />

1 bis 46 in das neue GA-Fördergebiet auf genommen,<br />

wobei die strukturschwächste der 167 westdeutschen<br />

Arbeitsmarktregionen auf Rangplatz 1<br />

liegt. Dies entsprach rd. 14,041 Mio. Einwohnern<br />

bzw. 22 % der Wohnbevölkerung der zehn westdeutschen<br />

Länder. Der Planungsausschuß war der Auffassung,<br />

daß dieses Abgrenzungsmodell die regionalen<br />

Strukturprobleme in Westdeutschland treffsicher<br />

abbildet.<br />

Im Vergleich zur letzten Neuabgrenzung hat sich die<br />

Lage in einer Reihe von Regionen im Vergleich zu<br />

anderen Regionen deutlich verschlechtert, so daß sie<br />

nun die Kriterien für die Aufnahme in das Fördergebiet<br />

erfüllen. Dazu gehören die Arbeitsmarktregionen<br />

Wolfsburg, Brake, Helmstedt, Hildesheim, Mönchengladbach,<br />

Hersfeld, Kaiserslautern, Weiden und<br />

Schweinfurt .<br />

Das auf der Basis des Gesamtindikatormodells abgegrenzte<br />

Fördergebiet deckt erfahrungsgemäß nicht<br />

alle Problemregionen ab. Gerade eingetretene bzw.<br />

konkret absehbare Regionalprobleme können von<br />

den überwiegend vergangenheitsbezogenen Regionalindikatoren<br />

noch nicht erfaßt werden. Deshalb hat<br />

der Planungsausschuß - wie in der Vergangenheit -<br />

in einem zweiten Schritt im Wege des Austausches<br />

aus dem kriterienmäßig ermittelten Fördergebiet in<br />

engem Rahmen wieder Teile herausgenommen, um<br />

Platz für die Aufnahme solcher Problemregionen zu<br />

schaffen. Im Rahmen dieses Fördergebietsaustausches<br />

wurden u. a. Teile der Arbeitsmarktregionen<br />

Kiel, Bremen, Braunschweig, Essen, Kreuznach, Kassel<br />

und Kronach in das Fördergebiet aufgenommen.<br />

5.1.2 Ausgestaltung der GA-Förderung<br />

in Ostdeutschland für die Jahre 1997 bis 1999<br />

5.1.2.1 Identifizierung regionaler Entwicklungs<br />

unterschiede in Ostdeutschland<br />

Bereits auf seiner Sitzung am 6. März 1996 hatte der<br />

Bund-Länder-Planungsausschuß der Gemeinschafts-

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