Unterrichtung - DIP - Deutscher Bundestag
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Drucksache 13/7205 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> -13. Wahlperiode<br />
Erfüllung seines Arbeitsvertrages ausübt. Diese Tätigkeiten<br />
können bspw. Bildschirmarbeiten, Übersetzungsarbeiten,<br />
Konstruktionszeichnungen, CAD, Tabellenkalkulationen,<br />
kaufmännische Arbeiten, Programmierungen<br />
u. ä. beinhalten. Ein isolierter Telearbeitsplatz<br />
liegt vor, falls die Tätigkeiten für das<br />
Unternehmen ausschließlich am Wohnort des Arbeitnehmers<br />
ausgeübt werden. Ein alternierender Telearbeitsplatz<br />
liegt vor, falls die Tätigkeiten für das<br />
Unternehmen teilweise am Wohnort des Arbeitnehmers<br />
und teilweise im Bet rieb des Unternehmens/Arbeitgebers<br />
ausgeführt werden.<br />
3. Ausschluß von der Förderung<br />
3.1 Ausgeschlossene Wirtschaftsbereiche<br />
3.1 Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlossen:<br />
3.1.1 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, soweit<br />
nicht Verarbeitung,<br />
3.1.2 Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen<br />
und vergleichbare Zweige der Urproduktion,<br />
3.1.3 Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerken<br />
und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend<br />
dem betrieblichen Eigenbedarf dienen,<br />
3.1.4 Baugewerbe,<br />
3.1.5 Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel,<br />
3.1.6 Transport- und Lagergewerbe,<br />
3.1.7 Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder<br />
ähnliche Einrichtungen.<br />
3.2 Beginn vor Antragstellung<br />
3.2 Für ein Vorhaben, das vor Antragstellung (Antragseingang<br />
gem. Ziff. 1.2.) begonnen worden ist,<br />
werden GA-Mittel nicht gewährt.<br />
4. Widerruf des Zuwendungsbescheides und<br />
Rückforderung der Fördermittel bei<br />
Nichterreichung von Fördervoraussetzungen<br />
des Rahmenplans<br />
4.1 Grundsatz der Rückforderung<br />
4.1 Vorbehaltlich der in den Ziffern 4.2 und 4.3 genannten<br />
Ausnahmen ist der Zuwendungsbescheid<br />
zu widerrufen und sind die bereits gewährten Fördermittel<br />
vom Zuwendungsempfänger zurückzufordern,<br />
wenn dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegende<br />
Fördervoraussetzungen des Rahmenplans nach Abschluß<br />
des Investitionsvorhabens oder der betrieblichen<br />
Maßnahme nicht erfüllt sind.<br />
4.2 Ausnahmen bei der Verfehlung bestimmter Arbeitsplatzziele<br />
oder bei geringfügigem Unterschreiten<br />
des erforderlichen Investitionsbetrages<br />
4.2 Macht der Zuwendungsempfänger glaubhaft,<br />
daß die Nichterreichung der Fördervoraussetzung(en)<br />
auf bestimmten Umständen beruht, die er nicht<br />
zu vertreten hat und die er im Zeitpunkt der Antrag<br />
stellung auch bei Anwendung der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmannes nicht vorhersehen konnte,<br />
kann von einem Widerruf des Bewilligungsbescheides<br />
und einer Erstattung der bereits gewährten Fördermittel<br />
vollständig oder teilweise abgesehen werden,<br />
wenn<br />
4.2.1 die Dauerarbeitsplätze zwar geschaffen wurden,<br />
im Zusammenhang mit der Investitionsdurchführung<br />
jedoch an anderer Stelle in der geförderten<br />
Betriebsstätte aufgrund erheblicher, im Zeitpunkt<br />
des Investitionsbeginns unvorhersehbarer struktureller<br />
Anpassungen an für das Unternehmen relevante<br />
grundlegende Marktveränderungen soviel Dauerarbeitsplätze<br />
weggefallen sind, daß die erforderliche<br />
Mindestzahl zusätzlicher Dauerarbeitsplätze in der<br />
Betriebsstätte nicht erreicht wird;<br />
4.2.2 die neugeschaffenen Dauerarbeitsplätze während<br />
eines zusammenhängenden Zeitraums von<br />
höchstens drei Jahren nach - Abschluß des Investitionsvorhabens<br />
nicht ununterbrochen dem Arbeitsmarkt<br />
zur Verfügung gestellt wurden, weil die<br />
Marktverhältnisse sich seit Investitionsbeginn in<br />
unvorhersehbarer Weise verändert haben. Wird von<br />
einem Widerruf des Zuwendungsbescheides abgesehen,<br />
verlängert sich der 5jährige Überwachungszeitraum<br />
der Ziffer 2.2 Satz 5 um den zusammenhängenden<br />
Zeitraum der fehlenden Zurverfügungstellung<br />
auf höchstens acht Jahre;<br />
4.2.3 die neugeschaffenen Dauerarbeitsplätze nur<br />
deshalb nicht besetzt wurden, weil der Arbeitsmarkt<br />
erschöpft war;<br />
4.2.4 der nach Ziffer 2.2 Satz 7 erste Va riante erforderliche<br />
Investitionsbetrag geringfügig unterschritten<br />
wurde, weil sich aufgrund dem Zuwendungsempfänger<br />
nicht zurechenbarer Umstände der dem<br />
Bewilligungsbescheid zugrundeliegende Durchführungszeitraum<br />
der Investition verlängert hat oder<br />
sich die für das Investitionsvorhaben anzuschaffenden<br />
oder herzustellenden Wirtschaftsgüter nach Antragstellung<br />
unvorhersehbar verbilligt haben. Ein<br />
geringfügiges Unterschreiten des Investitionsbetrages<br />
liegt nicht vor, wenn der aus Ziffer 2.2 Satz 7<br />
erste Variante folgende Mindestwert um mehr als<br />
10 % unterschritten wird.<br />
Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums der<br />
Investition hat der Zuwendungsempfänger insbesondere<br />
nicht zu vertreten, wenn<br />
- Liefer- oder Leistungsverzögerungen ausschließlich<br />
durch Dritte verursacht wurden;<br />
- staatliche Genehmigungsverfahren sich trotz gewissenhafter<br />
Mitwirkung des Investors unvorhersehbar<br />
verzögert haben;<br />
- extrem schlechte Baugründe, ex treme Witterungseinflüsse,<br />
Widersprüche Dritter oder behördliche<br />
Auflagen die Durchführung verzögert haben.<br />
4.3 Anteiliges Absehen von einer Rückforderung<br />
4.3 Von einem Widerruf des Zuwendungsbescheides<br />
und einer Erstattung der bereits gewährten Fördermittel<br />
kann anteilig abgesehen werden, wenn die<br />
in der Betriebsstätte neugeschaffenen Dauerarbeits-