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Unterrichtung - DIP - Deutscher Bundestag

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Drucksache 13/7205 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> -13. Wahlperiode<br />

Erfüllung seines Arbeitsvertrages ausübt. Diese Tätigkeiten<br />

können bspw. Bildschirmarbeiten, Übersetzungsarbeiten,<br />

Konstruktionszeichnungen, CAD, Tabellenkalkulationen,<br />

kaufmännische Arbeiten, Programmierungen<br />

u. ä. beinhalten. Ein isolierter Telearbeitsplatz<br />

liegt vor, falls die Tätigkeiten für das<br />

Unternehmen ausschließlich am Wohnort des Arbeitnehmers<br />

ausgeübt werden. Ein alternierender Telearbeitsplatz<br />

liegt vor, falls die Tätigkeiten für das<br />

Unternehmen teilweise am Wohnort des Arbeitnehmers<br />

und teilweise im Bet rieb des Unternehmens/Arbeitgebers<br />

ausgeführt werden.<br />

3. Ausschluß von der Förderung<br />

3.1 Ausgeschlossene Wirtschaftsbereiche<br />

3.1 Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlossen:<br />

3.1.1 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, soweit<br />

nicht Verarbeitung,<br />

3.1.2 Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen<br />

und vergleichbare Zweige der Urproduktion,<br />

3.1.3 Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerken<br />

und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend<br />

dem betrieblichen Eigenbedarf dienen,<br />

3.1.4 Baugewerbe,<br />

3.1.5 Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel,<br />

3.1.6 Transport- und Lagergewerbe,<br />

3.1.7 Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder<br />

ähnliche Einrichtungen.<br />

3.2 Beginn vor Antragstellung<br />

3.2 Für ein Vorhaben, das vor Antragstellung (Antragseingang<br />

gem. Ziff. 1.2.) begonnen worden ist,<br />

werden GA-Mittel nicht gewährt.<br />

4. Widerruf des Zuwendungsbescheides und<br />

Rückforderung der Fördermittel bei<br />

Nichterreichung von Fördervoraussetzungen<br />

des Rahmenplans<br />

4.1 Grundsatz der Rückforderung<br />

4.1 Vorbehaltlich der in den Ziffern 4.2 und 4.3 genannten<br />

Ausnahmen ist der Zuwendungsbescheid<br />

zu widerrufen und sind die bereits gewährten Fördermittel<br />

vom Zuwendungsempfänger zurückzufordern,<br />

wenn dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegende<br />

Fördervoraussetzungen des Rahmenplans nach Abschluß<br />

des Investitionsvorhabens oder der betrieblichen<br />

Maßnahme nicht erfüllt sind.<br />

4.2 Ausnahmen bei der Verfehlung bestimmter Arbeitsplatzziele<br />

oder bei geringfügigem Unterschreiten<br />

des erforderlichen Investitionsbetrages<br />

4.2 Macht der Zuwendungsempfänger glaubhaft,<br />

daß die Nichterreichung der Fördervoraussetzung(en)<br />

auf bestimmten Umständen beruht, die er nicht<br />

zu vertreten hat und die er im Zeitpunkt der Antrag<br />

stellung auch bei Anwendung der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmannes nicht vorhersehen konnte,<br />

kann von einem Widerruf des Bewilligungsbescheides<br />

und einer Erstattung der bereits gewährten Fördermittel<br />

vollständig oder teilweise abgesehen werden,<br />

wenn<br />

4.2.1 die Dauerarbeitsplätze zwar geschaffen wurden,<br />

im Zusammenhang mit der Investitionsdurchführung<br />

jedoch an anderer Stelle in der geförderten<br />

Betriebsstätte aufgrund erheblicher, im Zeitpunkt<br />

des Investitionsbeginns unvorhersehbarer struktureller<br />

Anpassungen an für das Unternehmen relevante<br />

grundlegende Marktveränderungen soviel Dauerarbeitsplätze<br />

weggefallen sind, daß die erforderliche<br />

Mindestzahl zusätzlicher Dauerarbeitsplätze in der<br />

Betriebsstätte nicht erreicht wird;<br />

4.2.2 die neugeschaffenen Dauerarbeitsplätze während<br />

eines zusammenhängenden Zeitraums von<br />

höchstens drei Jahren nach - Abschluß des Investitionsvorhabens<br />

nicht ununterbrochen dem Arbeitsmarkt<br />

zur Verfügung gestellt wurden, weil die<br />

Marktverhältnisse sich seit Investitionsbeginn in<br />

unvorhersehbarer Weise verändert haben. Wird von<br />

einem Widerruf des Zuwendungsbescheides abgesehen,<br />

verlängert sich der 5jährige Überwachungszeitraum<br />

der Ziffer 2.2 Satz 5 um den zusammenhängenden<br />

Zeitraum der fehlenden Zurverfügungstellung<br />

auf höchstens acht Jahre;<br />

4.2.3 die neugeschaffenen Dauerarbeitsplätze nur<br />

deshalb nicht besetzt wurden, weil der Arbeitsmarkt<br />

erschöpft war;<br />

4.2.4 der nach Ziffer 2.2 Satz 7 erste Va riante erforderliche<br />

Investitionsbetrag geringfügig unterschritten<br />

wurde, weil sich aufgrund dem Zuwendungsempfänger<br />

nicht zurechenbarer Umstände der dem<br />

Bewilligungsbescheid zugrundeliegende Durchführungszeitraum<br />

der Investition verlängert hat oder<br />

sich die für das Investitionsvorhaben anzuschaffenden<br />

oder herzustellenden Wirtschaftsgüter nach Antragstellung<br />

unvorhersehbar verbilligt haben. Ein<br />

geringfügiges Unterschreiten des Investitionsbetrages<br />

liegt nicht vor, wenn der aus Ziffer 2.2 Satz 7<br />

erste Variante folgende Mindestwert um mehr als<br />

10 % unterschritten wird.<br />

Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums der<br />

Investition hat der Zuwendungsempfänger insbesondere<br />

nicht zu vertreten, wenn<br />

- Liefer- oder Leistungsverzögerungen ausschließlich<br />

durch Dritte verursacht wurden;<br />

- staatliche Genehmigungsverfahren sich trotz gewissenhafter<br />

Mitwirkung des Investors unvorhersehbar<br />

verzögert haben;<br />

- extrem schlechte Baugründe, ex treme Witterungseinflüsse,<br />

Widersprüche Dritter oder behördliche<br />

Auflagen die Durchführung verzögert haben.<br />

4.3 Anteiliges Absehen von einer Rückforderung<br />

4.3 Von einem Widerruf des Zuwendungsbescheides<br />

und einer Erstattung der bereits gewährten Fördermittel<br />

kann anteilig abgesehen werden, wenn die<br />

in der Betriebsstätte neugeschaffenen Dauerarbeits-

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