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Download - Stadt Wolfratshausen

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Protokollauszug zu<br />

Tagesordnungspunkt 4<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat erlässt die als Anlage<br />

beigefügte Haushaltssatzung 2009<br />

mit Haushaltsplan und deren Anlagen<br />

mit folgenden Veränderungen:<br />

<strong>Wolfratshausen</strong> Aktuell - Ausgabe 1/2009 - 21. Februar 2009<br />

Foto: Frank Ulbricht, Pixelio<br />

� Die Grundsteuer B wird für das Haushaltsjahr<br />

2009 nicht erhöht und auf 300<br />

v.H. festgesetzt. Der Verwaltungshaushalt<br />

reduziert sich damit in Einnahmen<br />

und Ausgaben um 340.000 Euro und<br />

beträgt 25.792.000 Euro. Die geplante<br />

Zuführung an den Vermögenshaushalt<br />

wird auf 1.445.000 Euro reduziert.<br />

� Der Vermögenshaushalt beträgt in<br />

Einnahmen und Ausgaben 7.411.000<br />

Euro. Die fehlende Einnahme im Vermögenshaushalt<br />

aus der Reduzierung<br />

der Zuführung wird durch eine<br />

Rücklagenentnahme in Höhe von<br />

340.000 Euro ausgeglichen.<br />

� Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen<br />

für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

beträgt<br />

2.200.000 Euro.<br />

� Der Gesamtbetrag für die Verpflichtungsermächtigungen<br />

beträgt<br />

3.645.000 Euro.<br />

� Sollten sich bei der Planung 2010<br />

ff. Zuführungen von unter 1,0 Mio.<br />

Euro abzeichnen, sind entsprechende<br />

Steueranpassungen vorzunehmen.<br />

� Die im Stellenplan 2009 im Bereich<br />

der Beschäftigten ausgewiesene Stelle<br />

der Entgeltgruppe 5 in den Einzelbudgets<br />

043/044 (öffentliche Sicherheit<br />

und Ordnung / Verkehrswesen) ist in<br />

eine Beamtenstelle der Besoldungsgruppe<br />

A 8 umzuwandeln.<br />

� Der Beschluss des <strong>Stadt</strong>rats zur<br />

Erwirtschaftung einer Zuführung in<br />

Höhe von mindestens 1,4 Mio Euro<br />

vom 12.12.2006 wird für das Finanzplanungsjahr<br />

2010 ausgesetzt.<br />

Protokollauszug zu Tagesordnungspunkt<br />

6<br />

Das Grundstück in der Münchner<br />

Straße 1, Fl.Nrn. 373/2 und 376, Gemarkung<br />

<strong>Wolfratshausen</strong>, zu 2.090<br />

m² wird mit einem Wohngebäude in<br />

einfacher Bauausführung und Ausstattung<br />

zur Unterbringung von Obdachlosen<br />

bebaut.<br />

Vor Beginn der Baumaßnahme ist<br />

eine ausführliche Kostenschätzung<br />

eines Architekten bezüglich des zu<br />

erstellenden Wohngebäudes, seiner<br />

Standsicherung und der Außenanlagen<br />

einzuholen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat wird anschließend den<br />

entsprechenden Bauantrag behandeln.<br />

Vor Beauftragung der Kostenschätzung<br />

besichtigt der Grundstücks-,<br />

Bau- und Umweltausschuss das bestehende<br />

Anwesen Münchner Straße<br />

1, um eine mögliche Renovierung<br />

und Sanierung zu prüfen.<br />

Foto: Immobilien-News, Pixelio<br />

Eine plötzliche Erkrankung, der Verlust des Arbeitsplatzes, familiäre Probleme ein Unfall oder (wie hier im Bild) ein<br />

Wohnungsbrand - vielfach sind die Ursachen, weshalb aus unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern urplötzlich<br />

Obdachlose werden können. Allein durch Brände gab es in den letzten Jahren mehrere derartige Fälle in <strong>Wolfratshausen</strong>.<br />

Jeder kann einmal betroffen sein. Und für jene ist die Obdachlosenunterkunft vorgesehen.<br />

21

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