Download - Stadt Wolfratshausen
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Protokollauszug zu<br />
Tagesordnungspunkt 4<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat erlässt die als Anlage<br />
beigefügte Haushaltssatzung 2009<br />
mit Haushaltsplan und deren Anlagen<br />
mit folgenden Veränderungen:<br />
<strong>Wolfratshausen</strong> Aktuell - Ausgabe 1/2009 - 21. Februar 2009<br />
Foto: Frank Ulbricht, Pixelio<br />
� Die Grundsteuer B wird für das Haushaltsjahr<br />
2009 nicht erhöht und auf 300<br />
v.H. festgesetzt. Der Verwaltungshaushalt<br />
reduziert sich damit in Einnahmen<br />
und Ausgaben um 340.000 Euro und<br />
beträgt 25.792.000 Euro. Die geplante<br />
Zuführung an den Vermögenshaushalt<br />
wird auf 1.445.000 Euro reduziert.<br />
� Der Vermögenshaushalt beträgt in<br />
Einnahmen und Ausgaben 7.411.000<br />
Euro. Die fehlende Einnahme im Vermögenshaushalt<br />
aus der Reduzierung<br />
der Zuführung wird durch eine<br />
Rücklagenentnahme in Höhe von<br />
340.000 Euro ausgeglichen.<br />
� Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen<br />
für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
beträgt<br />
2.200.000 Euro.<br />
� Der Gesamtbetrag für die Verpflichtungsermächtigungen<br />
beträgt<br />
3.645.000 Euro.<br />
� Sollten sich bei der Planung 2010<br />
ff. Zuführungen von unter 1,0 Mio.<br />
Euro abzeichnen, sind entsprechende<br />
Steueranpassungen vorzunehmen.<br />
� Die im Stellenplan 2009 im Bereich<br />
der Beschäftigten ausgewiesene Stelle<br />
der Entgeltgruppe 5 in den Einzelbudgets<br />
043/044 (öffentliche Sicherheit<br />
und Ordnung / Verkehrswesen) ist in<br />
eine Beamtenstelle der Besoldungsgruppe<br />
A 8 umzuwandeln.<br />
� Der Beschluss des <strong>Stadt</strong>rats zur<br />
Erwirtschaftung einer Zuführung in<br />
Höhe von mindestens 1,4 Mio Euro<br />
vom 12.12.2006 wird für das Finanzplanungsjahr<br />
2010 ausgesetzt.<br />
Protokollauszug zu Tagesordnungspunkt<br />
6<br />
Das Grundstück in der Münchner<br />
Straße 1, Fl.Nrn. 373/2 und 376, Gemarkung<br />
<strong>Wolfratshausen</strong>, zu 2.090<br />
m² wird mit einem Wohngebäude in<br />
einfacher Bauausführung und Ausstattung<br />
zur Unterbringung von Obdachlosen<br />
bebaut.<br />
Vor Beginn der Baumaßnahme ist<br />
eine ausführliche Kostenschätzung<br />
eines Architekten bezüglich des zu<br />
erstellenden Wohngebäudes, seiner<br />
Standsicherung und der Außenanlagen<br />
einzuholen.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat wird anschließend den<br />
entsprechenden Bauantrag behandeln.<br />
Vor Beauftragung der Kostenschätzung<br />
besichtigt der Grundstücks-,<br />
Bau- und Umweltausschuss das bestehende<br />
Anwesen Münchner Straße<br />
1, um eine mögliche Renovierung<br />
und Sanierung zu prüfen.<br />
Foto: Immobilien-News, Pixelio<br />
Eine plötzliche Erkrankung, der Verlust des Arbeitsplatzes, familiäre Probleme ein Unfall oder (wie hier im Bild) ein<br />
Wohnungsbrand - vielfach sind die Ursachen, weshalb aus unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern urplötzlich<br />
Obdachlose werden können. Allein durch Brände gab es in den letzten Jahren mehrere derartige Fälle in <strong>Wolfratshausen</strong>.<br />
Jeder kann einmal betroffen sein. Und für jene ist die Obdachlosenunterkunft vorgesehen.<br />
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