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das erzbistum trier - Germania Sacra Online

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24 Quellen, Literatur und Denkmäler<br />

Verlauf die Ansprüche des Stiftes durch einen Schiedsspruch von 1258<br />

anerkannt wurden (MrhUB 3 Nr. 1436 S. 1041 f.).<br />

Für die Fälschung lagen sehr wahrscheinlich zumindest zwei echte<br />

Diplome vor, die nach Fertigstellung des Falsums vernichtet wurden:<br />

a) eine Urkunde Erzbischof Egberts von 981. - Ihr wurden entnommen<br />

<strong>das</strong> Datum und die z. T. interpolierte bzw. falsch interpretierte<br />

Zeugenliste. Vermutlich hatte die Urkunde eine Besitzübertragung<br />

an <strong>das</strong> Stift zum Inhalt, wobei es sich um Heddert und Zerf<br />

bzw. Teile dieser Ortschaften gehandelt haben wird. Auch die Angabe<br />

- die in der Fälschung auf weitere Orte bezogen werden kann -,<br />

daß diese Besitzungen aus heimgefallenen Lehen des Grafen Luothard<br />

stammen, dürfte der echten Vorlage entnommen sein. Ob auch die<br />

Besitzübertragung von Kerben in der echten Egbert-Urkunde enthalten<br />

war, ist nicht auszumachen (s. u.).<br />

(3) Eine Urkunde Erzbischof Eberhards (1047-1066). - Diese<br />

ist in einem Privileg Papst Lucius 111. von 1183 erwähnt (MrhUB 2<br />

Nr. 56 S. 97). Sie beinhaltete die Übertragung des Dorfes Greimerath<br />

mit der Kirche, von Fischereirechten in Wadrill und von Waldnutzungsrechten<br />

in Zerf durch den Erzbischof an <strong>das</strong> Stift. Ob sie oder<br />

eine zweite Eberhard-Urkunde weitere Bestimmungen enthalten hat,<br />

muß offen bleiben (s. u.).<br />

Nicht zuverlässig bestimmbar ist die in der Fälschung ebenfalls<br />

Erzbischof Egbert zugeschriebene Übertragung von Lorich und Sirzenich<br />

einerseits und Kerben anderseits. Die beiden erstgenannten Orte<br />

hat <strong>das</strong> Stift St. Paulin sicher erst im Zusammenhang mit der Erwerbung<br />

des ehemaligen Klosters St. Symphorian kurz nach dem Jahre<br />

1000 erhalten. Die Besitzzuweisung könnte nur in einer Urkunde<br />

Erzbischof Ludolfs (994-1008) an Propst Adalbero bzw. <strong>das</strong> Stift<br />

enthalten gewesen sein, worüber aber nichts bekannt ist, oder in einer<br />

Besitzbestätigung des Erzbischofs Eberhard, da von Erzbischof Poppo<br />

(1016-1047) ein solcher Gunsterweis nicht zu erwarten ist. - Kerben<br />

dagegen kann theoretisch schon in der echten Egberturkunde übertragen<br />

worden sein. Es ist aber mehr wahrscheinlich, daß es im Zusammenhang<br />

mit der Walram-Prekarie von 1052 an St. Paulin kam.<br />

Der historisch wichtigste Bestandteil der Fälschung ist die am<br />

Anfang gegebene Liste von Gütern und Schenkungen, die dem Stift<br />

von Trierer Erzbischöfen entzogen worden sind. Diese Liste steht in<br />

unmittelbarem inhaltlichem Zusammenhang zu der Übernahme<br />

bestimmter Baulasten durch den Erzbischof.<br />

Die Angaben der Verlustliste sind als Ganzes sicher nicht falsch<br />

oder frei erfunden. Vielmehr ist festzustellen, daß Beziehungen des

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