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das erzbistum trier - Germania Sacra Online

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26 Quellen, Literatur und Denkmäler<br />

genommen oder zumindest in diesem Zusammenhang vorgelegt wurde.<br />

Die Fälschung als Ganzes ist eine Kompilation aus verschiedenen<br />

echten Vorlagen, wobei aber Auslassungen, Ergänzungen und falsche<br />

Zusammenstellungen vorgenommen wurden. Insbesondere die Verwendung<br />

des Datums einer Egberturkunde und die dadurch bedingte<br />

Festlegung auf die Zeit vor den Veränderungen unter Poppo und Adalbero<br />

hatte zur Folge, daß die bedeutenden Verfügungen Erzbischof<br />

Eberhards zugunsten des Stiftes aus der Mitte des 11. Jahrhunderts<br />

in die Zeit Egberts rückprojiziert und diesem Erzbischof zugeschrieben<br />

wurden. Die Schenkung des Egbert-Codex durch Erzbischof Dietrich<br />

11., der sicher nicht unbeteiligt an der Fälschung war, an <strong>das</strong> St.<br />

Paulinusstift (vgl. § 3) tat ein übriges, Erzbischof Egbert als den<br />

"zweiten Gründer" des Stiftes erscheinen zu lassen.<br />

b. Fälschungen von G. F. Schott<br />

Nur erwähnt werden sollen hier zwei Urkunden Erzbischof Dietrichs<br />

I. von 975, in denen dieser Güter zu Sensweiler und Wirschweüer<br />

dem Stift St. Paulin überträgt (MrhR 2 Nachträge S.594 Nr.2145<br />

und 2146; Volltext K Abt. 213 Nr. 780 Stück 1 und 2 und Abt. 701<br />

Nr. 402 und 403). Die Stücke sind nur in den Sammlungen von Georg<br />

Friedrich Schott überliefert und sehr wahrscheinlich von diesem zu<br />

Ende des 18. Jahrhunderts hergestellt worden. Jedenfalls wird auch<br />

hier nach dem Ergebnis der Untersuchungen von Wibel über die nur<br />

in den Abschriften-Sammlungen Schotts bezeugten Kaiserurkunden<br />

die Beweislast für die Echtheit dieser Stücke dem obliegen, der sie verwenden<br />

will (vgl. Hans Wibel, Die Urkundenfälschungen Georg<br />

Friedrich Schotts, NA 29, 1904 S. 653-765, namentlich S. 750 Anm. 1),<br />

auch wenn die Nähe von Sensweiler und Wirschweiler zum alten St.<br />

Pauliner Besitzkomplex Birkenfeld-Brombach und <strong>das</strong> Paulinus-<br />

Patrozinium der benachbarten Kirche in Bischofsdhron als Kriterien<br />

einer "inneren Wahrscheinlichkeit" geeignet scheinen möchten. Die<br />

Erfindungen Schotts sin'd meist gut gemachte Produkte. Bei den<br />

St. Pauliner Stücken spricht die ungewöhnliche Schutzbestimmung<br />

für eine jüngere Vorlage. Die beiden Urkunden sind daher hier nicht<br />

weiter berücksichtigt.<br />

§ 2. Literatur<br />

Genannt sind nur Werke, die unmittelbar Teilgebiete der Geschichte<br />

des Stiftes oder der Kirche St. Paulin behandeln oder mehrfach<br />

zitiert wurden. Ältere kunsthistorische Literatur ist nachgewiesen in

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