Proble mit Ihr „Besten - Evangelisch in Büderich
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ABGeLtunGSSteuer<br />
Liebe Geme<strong>in</strong>de<strong>mit</strong>glieder,<br />
zum 1. Januar 2009 ist die Besteuerung<br />
von privaten Kapitalerträgen – wie z.B.<br />
Z<strong>in</strong>sen, Dividenden, erträgen und Veräußerungsgew<strong>in</strong>nen<br />
aus Wertpapieren<br />
– neu geordnet worden.<br />
Während diese erträge bislang im<br />
e<strong>in</strong>kommenssteuerbescheid <strong>mit</strong> dem<br />
<strong>in</strong>dividuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen<br />
besteuert wurden, werden<br />
sie nun –soweit sie über den frei- bzw.<br />
Pauschbeträgen liegen – <strong>mit</strong> dem e<strong>in</strong>heitlichen<br />
Steuersatz von 25% besteuert.<br />
Dies ist die Abgeltungssteuer, die<br />
direkt bei den Banken e<strong>in</strong>behalten und<br />
von dort überwiesen werden.<br />
Was bedeutet das<br />
für die Kirchensteuer?<br />
Vorübergehend - bis zum Steuerjahr<br />
2011 – gibt es zwei Alternativen:<br />
a) Sie können ihre Kirchensteuer durch<br />
die Bank bezahlen lassen – das entsprechende<br />
formular hat ihnen ihre<br />
Bank sicher schon zugeschickt. Wenn<br />
nicht, können Sie dies bei ihrer Bank<br />
anfordern.<br />
b)Die <strong>in</strong> ihrer e<strong>in</strong>kommenssteuererklärung<br />
angegebene Kapitalertragssteuer<br />
wird <strong>mit</strong> der Kirchensteuer zusätzlich<br />
belastet.<br />
Ab 2011 wird die Kirchensteuer nur<br />
noch im rahmen der Abgeltungssteuer<br />
e<strong>in</strong>behalten. Dann spätestens ist e<strong>in</strong>e<br />
Antragstellung ihrerseits erforderlich.<br />
Da die Kirchengeme<strong>in</strong>den auch die<br />
Kirchensteuere<strong>in</strong>nahmen aus den privaten<br />
Kapitalerträgen der Kirchen<strong>mit</strong>-<br />
12<br />
glieder dr<strong>in</strong>gend benötigen für die f<strong>in</strong>anzierung<br />
ihrer Aufgaben, bitten wir<br />
Sie herzlich und dr<strong>in</strong>glich – falls Sie es<br />
noch nicht getan haben – die ihnen<br />
von ihrer Bank zugegangenen Anträge<br />
auf e<strong>in</strong>behalt der Kirchensteuer auf<br />
die Abgeltungssteuer auszufüllen und<br />
zurückzusenden. Sollte ihre Bank sich<br />
noch nicht gemeldet haben, würden<br />
wir uns freuen, wenn Sie dort e<strong>in</strong>mal<br />
nachfragen würden.<br />
für den fall, dass Sie weitere fragen<br />
zur Kirchen- und Abgeltungssteuer haben,<br />
können Sie sich jederzeit an das<br />
gebührenfreie Kirchensteuertelefon bei<br />
der rhe<strong>in</strong>ischen Landeskirche unter<br />
der telefonnummer 0800 – 0001034<br />
wenden.<br />
Auch das Geme<strong>in</strong>debüro steht für fragen<br />
zur Verfügung und leitet sie ggf.<br />
an fachleute weiter. tel. <strong>in</strong> <strong>Büderich</strong><br />
991912 zu den angegebenen Bürozeiten.<br />
re<strong>in</strong>hard Wiedemann