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Proble mit Ihr „Besten - Evangelisch in Büderich

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ABGeLtunGSSteuer<br />

Liebe Geme<strong>in</strong>de<strong>mit</strong>glieder,<br />

zum 1. Januar 2009 ist die Besteuerung<br />

von privaten Kapitalerträgen – wie z.B.<br />

Z<strong>in</strong>sen, Dividenden, erträgen und Veräußerungsgew<strong>in</strong>nen<br />

aus Wertpapieren<br />

– neu geordnet worden.<br />

Während diese erträge bislang im<br />

e<strong>in</strong>kommenssteuerbescheid <strong>mit</strong> dem<br />

<strong>in</strong>dividuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen<br />

besteuert wurden, werden<br />

sie nun –soweit sie über den frei- bzw.<br />

Pauschbeträgen liegen – <strong>mit</strong> dem e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Steuersatz von 25% besteuert.<br />

Dies ist die Abgeltungssteuer, die<br />

direkt bei den Banken e<strong>in</strong>behalten und<br />

von dort überwiesen werden.<br />

Was bedeutet das<br />

für die Kirchensteuer?<br />

Vorübergehend - bis zum Steuerjahr<br />

2011 – gibt es zwei Alternativen:<br />

a) Sie können ihre Kirchensteuer durch<br />

die Bank bezahlen lassen – das entsprechende<br />

formular hat ihnen ihre<br />

Bank sicher schon zugeschickt. Wenn<br />

nicht, können Sie dies bei ihrer Bank<br />

anfordern.<br />

b)Die <strong>in</strong> ihrer e<strong>in</strong>kommenssteuererklärung<br />

angegebene Kapitalertragssteuer<br />

wird <strong>mit</strong> der Kirchensteuer zusätzlich<br />

belastet.<br />

Ab 2011 wird die Kirchensteuer nur<br />

noch im rahmen der Abgeltungssteuer<br />

e<strong>in</strong>behalten. Dann spätestens ist e<strong>in</strong>e<br />

Antragstellung ihrerseits erforderlich.<br />

Da die Kirchengeme<strong>in</strong>den auch die<br />

Kirchensteuere<strong>in</strong>nahmen aus den privaten<br />

Kapitalerträgen der Kirchen<strong>mit</strong>-<br />

12<br />

glieder dr<strong>in</strong>gend benötigen für die f<strong>in</strong>anzierung<br />

ihrer Aufgaben, bitten wir<br />

Sie herzlich und dr<strong>in</strong>glich – falls Sie es<br />

noch nicht getan haben – die ihnen<br />

von ihrer Bank zugegangenen Anträge<br />

auf e<strong>in</strong>behalt der Kirchensteuer auf<br />

die Abgeltungssteuer auszufüllen und<br />

zurückzusenden. Sollte ihre Bank sich<br />

noch nicht gemeldet haben, würden<br />

wir uns freuen, wenn Sie dort e<strong>in</strong>mal<br />

nachfragen würden.<br />

für den fall, dass Sie weitere fragen<br />

zur Kirchen- und Abgeltungssteuer haben,<br />

können Sie sich jederzeit an das<br />

gebührenfreie Kirchensteuertelefon bei<br />

der rhe<strong>in</strong>ischen Landeskirche unter<br />

der telefonnummer 0800 – 0001034<br />

wenden.<br />

Auch das Geme<strong>in</strong>debüro steht für fragen<br />

zur Verfügung und leitet sie ggf.<br />

an fachleute weiter. tel. <strong>in</strong> <strong>Büderich</strong><br />

991912 zu den angegebenen Bürozeiten.<br />

re<strong>in</strong>hard Wiedemann

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