Baugebiet "Über Rück I" Zeichenerklärung ... - VG Bodenheim
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4. Ebenfalls unter I.5 "Flächen für Garagen, Carports, Stellplätze und Nebenanlagen"<br />
wird nach dem zweiten Absatz folgender Text ergänzt:<br />
"Weiter werden außerhalb der überbaubaren Fläche folgende Nebenanlagen<br />
zugelassen:<br />
- Geräteschuppen bis zu einer Firsthöhe von maximal 2,50 m bei einer maximalen<br />
Größe von 8 m² (Bezugspunkt für die Höhe ist die am Ort der<br />
baulichen Anlage bestehende Geländehöhe des dort anstehenden Geländes)<br />
- offene Schwimmbecken<br />
- Gewächshäuser, sofern sie die vorrangig genannten Maße der Geräteschuppen<br />
nicht überschreiten<br />
- Gemauerte Gartengrille bis zu einer Größe von 1 m²<br />
- Gartengestaltungen, wie Rankgerüste<br />
- Kinderspielgeräte<br />
- Briefkästen<br />
- Mülltonneneinfassungen bis 2 m².<br />
5. Südlich der multifunktionalen Fläche "Quartiersplatz" befindet sich im südlichsten<br />
<strong>Baugebiet</strong> zwischen WA 3I und WA 3K eine Freihaltefläche bezogen<br />
auf die Grundstücksgrenze. Diese Grundstücksgrenze wurde im Rahmen der<br />
Umlegung um etwa 1,50 m nach Westen verschoben. In der 2. Änderung<br />
wird die Freihaltefläche somit um die Verlegung und inzwischen festgesetzten<br />
Grundstücksgrenze angepasst.<br />
D:\TEXTE\2006032\ERLAEUT\20101130_ERL_001_JO_BG 2. ÄNDERUNG_NOV10.DOCX<br />
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