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Baugebiet "Über Rück I" Zeichenerklärung ... - VG Bodenheim

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4. Ebenfalls unter I.5 "Flächen für Garagen, Carports, Stellplätze und Nebenanlagen"<br />

wird nach dem zweiten Absatz folgender Text ergänzt:<br />

"Weiter werden außerhalb der überbaubaren Fläche folgende Nebenanlagen<br />

zugelassen:<br />

- Geräteschuppen bis zu einer Firsthöhe von maximal 2,50 m bei einer maximalen<br />

Größe von 8 m² (Bezugspunkt für die Höhe ist die am Ort der<br />

baulichen Anlage bestehende Geländehöhe des dort anstehenden Geländes)<br />

- offene Schwimmbecken<br />

- Gewächshäuser, sofern sie die vorrangig genannten Maße der Geräteschuppen<br />

nicht überschreiten<br />

- Gemauerte Gartengrille bis zu einer Größe von 1 m²<br />

- Gartengestaltungen, wie Rankgerüste<br />

- Kinderspielgeräte<br />

- Briefkästen<br />

- Mülltonneneinfassungen bis 2 m².<br />

5. Südlich der multifunktionalen Fläche "Quartiersplatz" befindet sich im südlichsten<br />

<strong>Baugebiet</strong> zwischen WA 3I und WA 3K eine Freihaltefläche bezogen<br />

auf die Grundstücksgrenze. Diese Grundstücksgrenze wurde im Rahmen der<br />

Umlegung um etwa 1,50 m nach Westen verschoben. In der 2. Änderung<br />

wird die Freihaltefläche somit um die Verlegung und inzwischen festgesetzten<br />

Grundstücksgrenze angepasst.<br />

D:\TEXTE\2006032\ERLAEUT\20101130_ERL_001_JO_BG 2. ÄNDERUNG_NOV10.DOCX<br />

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