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Baugebiet "Über Rück I" Zeichenerklärung ... - VG Bodenheim

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4. Beurteilung der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

Durch diese 2. Änderung des Bebauungsplanes werden keine zusätzlichen Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft vorbereitet. Durch die GRZ sind alle Eingriffe ausreichend<br />

geregelt und werden durch diese 2. Änderung nicht erhöht, sodass<br />

auch ein zusätzlicher Eingriff nicht zu erwarten ist. Ein weiterer Ausgleich ist deshalb<br />

nicht notwendig.<br />

5. Hinweise zum Verfahren<br />

Durch diese 2. Änderung des Bebauungsplanes wird eine unwesentliche Änderung<br />

vorgenommen, die die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berührt,<br />

sodass gemäß § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren angewandt werden kann.<br />

Es besteht durch diese Änderung keine Beeinträchtigung der Schutzgüter gemäß<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB, sodass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ein Umweltbericht<br />

nicht erforderlich ist. Des Weiteren soll auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und<br />

Behördenbeteiligung verzichtet werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und<br />

der Behörden und Träger sonstiger Belange erfolgt durch die Offenlage gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB.<br />

6. Zusammenfassung<br />

Die Gemeinde Harxheim möchte mit einer 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

"<strong>Über</strong> <strong>Rück</strong>" 2. BA verschiedene Festsetzungen des Bebauungsplanes lockern,<br />

um eine flexiblere Nutzung der Grundstücke unter Beachtung einer sinnvollen<br />

städtebaulichen Bebauung zu ermöglichen. Auch der Umgang bei der Errichtung<br />

von Nebenanlagen soll gelockert werden, um zukünftig die privaten Freiflächen<br />

besser nutzen zu können. Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft und auf<br />

Nachbargrundstücke sind aufgrund der Festsetzungen nicht zu befürchten. Ein<br />

zusätzlicher Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft ist ebenfalls nicht<br />

notwendig, da sich die überbaubaren Flächen, geregelt durch die GRZ, durch<br />

diese 2. Änderung nicht verändert.<br />

D:\TEXTE\2006032\ERLAEUT\20101130_ERL_001_JO_BG 2. ÄNDERUNG_NOV10.DOCX<br />

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