Baugebiet "Über Rück I" Zeichenerklärung ... - VG Bodenheim
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4. Beurteilung der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
Durch diese 2. Änderung des Bebauungsplanes werden keine zusätzlichen Eingriffe<br />
in Natur und Landschaft vorbereitet. Durch die GRZ sind alle Eingriffe ausreichend<br />
geregelt und werden durch diese 2. Änderung nicht erhöht, sodass<br />
auch ein zusätzlicher Eingriff nicht zu erwarten ist. Ein weiterer Ausgleich ist deshalb<br />
nicht notwendig.<br />
5. Hinweise zum Verfahren<br />
Durch diese 2. Änderung des Bebauungsplanes wird eine unwesentliche Änderung<br />
vorgenommen, die die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berührt,<br />
sodass gemäß § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren angewandt werden kann.<br />
Es besteht durch diese Änderung keine Beeinträchtigung der Schutzgüter gemäß<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB, sodass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ein Umweltbericht<br />
nicht erforderlich ist. Des Weiteren soll auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und<br />
Behördenbeteiligung verzichtet werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und<br />
der Behörden und Träger sonstiger Belange erfolgt durch die Offenlage gemäß<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB.<br />
6. Zusammenfassung<br />
Die Gemeinde Harxheim möchte mit einer 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
"<strong>Über</strong> <strong>Rück</strong>" 2. BA verschiedene Festsetzungen des Bebauungsplanes lockern,<br />
um eine flexiblere Nutzung der Grundstücke unter Beachtung einer sinnvollen<br />
städtebaulichen Bebauung zu ermöglichen. Auch der Umgang bei der Errichtung<br />
von Nebenanlagen soll gelockert werden, um zukünftig die privaten Freiflächen<br />
besser nutzen zu können. Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft und auf<br />
Nachbargrundstücke sind aufgrund der Festsetzungen nicht zu befürchten. Ein<br />
zusätzlicher Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft ist ebenfalls nicht<br />
notwendig, da sich die überbaubaren Flächen, geregelt durch die GRZ, durch<br />
diese 2. Änderung nicht verändert.<br />
D:\TEXTE\2006032\ERLAEUT\20101130_ERL_001_JO_BG 2. ÄNDERUNG_NOV10.DOCX<br />
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