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Baugebiet "Über Rück I" Zeichenerklärung ... - VG Bodenheim

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I.8 Mindestgröße der Grundstücke<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)<br />

Für die Wohngebiete WA 1 - WA 3 wird eine Mindestgröße der Grundstücke von 300 m² festgesetzt.<br />

I.9 Flächen für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des<br />

Immissionsschutzrechtes<br />

Im Bereich östlich der L 425 / des bestehenden Lärmschutzwalles sind gemäß der Abgrenzung in der<br />

Planzeichnung in den Wohn- und Schlafbereichen mindestens Schallschutzfenster der Klasse II bei den<br />

Wohngebäuden einzusetzen.<br />

I.10 Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 6 BauGB)<br />

Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind, sind so zu gestalten, dass ein Luftaustausch gewährleistet ist.<br />

Gebäude, Garagen und oberirdische Nebenanlagen sind unzulässig.<br />

I.11 Flächen für Abfall- und Abwasserbeseitigung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB)<br />

Es wird eine Fläche für die Abwasserbeseitigung zur Errichtung eines Schmutzwasserpumpwerkes festgesetzt.<br />

D:\TEXTE\2006032\ERLAEUT\20101130_ERL_001_JO_TF 2. ÄNDERUNG_NOV10.DOCX<br />

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