28.04.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Landkreis Börde 2023/24

Jede Familie ist einzigartig und hat individuelle Anliegen und Unterstützungsbedarfe. Der vor Ihnen liegende Wegweiser soll nützliche Tipps und Hinweise zu diversen Themen rund um die Familie geben. Er soll helfen, durch das scheinbare Dickicht von Leistungen für die Familie in den zuständigen Behörden zu finden und so den Weg zu einem kompetenten Ansprechpartner zu weisen. Zudem enthält er auch Informationen und Anregungen, wie Sie mit Veränderungen umgehen können, die beispielsweise nach der Geburt eines Kindes entstehen oder wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Ich möchte Sie dazu ermutigen, sich bei anstehenden Herausforderungen Unterstützung zu holen! Der Familienwegweiser kann Ihnen hier ein Lotse sein, um eine zielgerichtete, fachkundige Beratung zu erhalten. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

Jede Familie ist einzigartig und hat individuelle Anliegen und Unterstützungsbedarfe. Der vor Ihnen liegende Wegweiser soll nützliche Tipps und Hinweise zu diversen Themen rund um die Familie geben. Er soll helfen, durch das scheinbare Dickicht von Leistungen für die Familie in den zuständigen Behörden zu finden und so den Weg zu einem kompetenten Ansprechpartner zu weisen. Zudem enthält er auch Informationen und Anregungen, wie Sie mit Veränderungen umgehen können, die beispielsweise nach der Geburt eines Kindes entstehen oder wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Ich möchte Sie dazu ermutigen, sich bei anstehenden Herausforderungen Unterstützung zu holen! Der Familienwegweiser kann Ihnen hier ein Lotse sein, um eine zielgerichtete, fachkundige Beratung zu erhalten. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

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schützt das Mutterschutzgesetz<br />

vor finanziellen Einbußen<br />

bei Freistellungen<br />

aufgrund von Beschäftigungsbeschränkungen.<br />

Schwangere<br />

Arbeitnehmerinnen<br />

haben zudem einen besonderen<br />

Kündigungsschutz<br />

und sind durch Mutterschutzfristen<br />

vor und nach<br />

der Entbindung von beruflichen<br />

Arbeitsleistungen entlastet.<br />

Das Mutterschutzgesetz gilt<br />

unabhängig davon, ob Sie in<br />

Vollzeit oder Teilzeit, in<br />

Heimarbeit oder geringfügig<br />

beschäftigt sind oder sich in<br />

betrieblicher Berufsausbildung<br />

befinden. Bei einem<br />

befristeten Arbeitsverhältnis<br />

greift der Mutterschutz jedoch<br />

nur für die Dauer der<br />

Befristung. Mit Einschränkungen<br />

gilt das Gesetz auch<br />

für Schülerinnen und Studentinnen.<br />

Mutterschutzzeiten<br />

Eine werdende Mutter darf<br />

in den letzten sechs Wochen<br />

vor der Entbindung nur<br />

mit ihrem ausdrücklichen<br />

Einverständnis weiterbeschäftigt<br />

werden. In den ersten<br />

acht Wochen nach der<br />

Entbindung darf sie gar<br />

nicht beschäftigt werden.<br />

Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten<br />

verlängert sich der<br />

Zeitraum nach der Geburt<br />

auf 12 Wochen (§ 6 Abs. 1<br />

MuSchG). Gleiches kann<br />

die Frau seit dem 30. Mai<br />

2017 für Kinder beanspruchen,<br />

bei denen innerhalb<br />

von acht Wochen nach der<br />

Geburt eine Behinderung<br />

ärztlich festgestellt wird.<br />

Während der Mutterschutzzeiten<br />

und der Schwangerschaft<br />

besteht nach Maßgabe<br />

von § 17 MuSchG ein<br />

Kündigungsverbot für den<br />

Arbeitgeber.<br />

Finanzielle Leistungen<br />

Während der Schutzfristen<br />

bekommt eine Frau Mutterschaftsgeld<br />

von ihrer Krankenkasse.<br />

Die Differenz zu<br />

dem ihr zuvor gezahlten Arbeitsentgelt<br />

muss der Arbeitgeber<br />

ausgleichen. Der Arbeitgeberzuschuss<br />

zum<br />

Mutterschaftsgeld macht<br />

den Großteil des Mutterschaftsgelds<br />

aus.<br />

n Elterngeld<br />

Elterngeld ist eine Leistung<br />

für Eltern von Säuglingen<br />

und Kleinkindern. Es ersetzt<br />

einen Teil des entfallenden<br />

Einkommens, wenn Sie<br />

nach der Geburt für Ihr Kind<br />

da sein wollen und Ihre berufliche<br />

Arbeit unterbrechen<br />

oder einschränken. Elterngeld<br />

gibt es auch für Eltern,<br />

die vor der Geburt gar kein<br />

Einkommen hatten.<br />

Elterngeld gibt es in drei Varianten:<br />

• Basiselterngeld<br />

• ElterngeldPlus<br />

• Partnerschaftsbonus<br />

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus<br />

unterstützen<br />

Sie besonders, wenn<br />

Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit<br />

nach der Geburt<br />

partnerschaftlich teilen.<br />

Auch wenn Sie alleinerziehend<br />

sind, können Sie die<br />

verschiedenen Varianten<br />

beantragen. Für Adoptivkinder<br />

und Kinder in Adoptionspflege<br />

ist ebenfalls Elterngeld<br />

möglich.<br />

Sie können als Eltern selbst<br />

entscheiden, wer für welchen<br />

Zeitraum das Elterngeld<br />

in Anspruch nimmt. Im<br />

Antrag müssen Sie angeben,<br />

für welche Lebensmonate<br />

Ihres Kindes Sie Elterngeld<br />

beantragen<br />

möchten und welche Elterngeld-Variante<br />

Sie wählen.<br />

Die Höhe des Elterngelds<br />

wird individuell berechnet.<br />

Die Berechnung richtet sich<br />

nach dem Einkommen, das<br />

Sie vor der Geburt hatten<br />

und welches nach der Geburt<br />

wegfällt. Wenn Sie vor<br />

der Geburt gar kein Einkommen<br />

hatten oder nach der<br />

Geburt kein Einkommen<br />

wegfällt, bekommen Sie<br />

einen Mindestbetrag.<br />

Tipp: Als Hilfe zur Planung<br />

und Berechnung können<br />

Sie den Elterngeld-Rechner<br />

des Bundesfamilienministeriums<br />

nutzen.<br />

Link:<br />

https://familienportal.de/<br />

familienportal/rechnerantraege/elterngeldrechner<br />

Zuständige Stelle:<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Börde</strong><br />

Amt für Bildung<br />

Sachgebiet Finanzservice<br />

Bildung<br />

Bornsche Straße 2<br />

39340 Stadt Haldensleben<br />

Tel. 03904 7<strong>24</strong>0-1411<br />

Fax 03904 7<strong>24</strong>0-51420<br />

E-Mail: schulen-kultur@<br />

boerdekreis.de<br />

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