28.04.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Landkreis Börde 2023/24

Jede Familie ist einzigartig und hat individuelle Anliegen und Unterstützungsbedarfe. Der vor Ihnen liegende Wegweiser soll nützliche Tipps und Hinweise zu diversen Themen rund um die Familie geben. Er soll helfen, durch das scheinbare Dickicht von Leistungen für die Familie in den zuständigen Behörden zu finden und so den Weg zu einem kompetenten Ansprechpartner zu weisen. Zudem enthält er auch Informationen und Anregungen, wie Sie mit Veränderungen umgehen können, die beispielsweise nach der Geburt eines Kindes entstehen oder wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Ich möchte Sie dazu ermutigen, sich bei anstehenden Herausforderungen Unterstützung zu holen! Der Familienwegweiser kann Ihnen hier ein Lotse sein, um eine zielgerichtete, fachkundige Beratung zu erhalten. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

Jede Familie ist einzigartig und hat individuelle Anliegen und Unterstützungsbedarfe. Der vor Ihnen liegende Wegweiser soll nützliche Tipps und Hinweise zu diversen Themen rund um die Familie geben. Er soll helfen, durch das scheinbare Dickicht von Leistungen für die Familie in den zuständigen Behörden zu finden und so den Weg zu einem kompetenten Ansprechpartner zu weisen. Zudem enthält er auch Informationen und Anregungen, wie Sie mit Veränderungen umgehen können, die beispielsweise nach der Geburt eines Kindes entstehen oder wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Ich möchte Sie dazu ermutigen, sich bei anstehenden Herausforderungen Unterstützung zu holen! Der Familienwegweiser kann Ihnen hier ein Lotse sein, um eine zielgerichtete, fachkundige Beratung zu erhalten. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

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einem anderen Lebensort<br />

lebt.<br />

© fizkes - stock.adobe.com<br />

Adoptionsvermittlung<br />

(in Kooperation mit dem<br />

LK Harz)<br />

Die Adoptionsvermittlungsstelle<br />

ist Ansprechpartnerin<br />

für alle Fragen zum Thema<br />

„Adoption“.<br />

Bei der Adoption eines Kindes<br />

sind Informationen, Beratung<br />

und Unterstützung<br />

unerlässlich. Eine Entscheidung<br />

sollte gut vorbereitet<br />

getroffen werden, denn eine<br />

Adoption verändert das<br />

Leben aller Beteiligten für<br />

immer. Die Adoptionsvermittlungsstelle<br />

des LK Harz<br />

berät und informiert über die<br />

Möglichkeiten sowie Rahmenbedingungen<br />

der Adoption.<br />

Sie stellt die Eignung<br />

fest, vermittelt und begleitet<br />

im Anschluss. Die Adoptionsvermittlung<br />

ist gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 1 AdVermiG<br />

eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes<br />

und des Landesjugendamtes.<br />

Kontakt:<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Börde</strong><br />

Jugendamt<br />

Sachgebiet Spezialdienste<br />

Bornsche Straße 2<br />

39340 Stadt Haldensleben<br />

Triftstraße 9 – 10<br />

39387 St. Oschersleben (B.)<br />

Tel. 03904 7<strong>24</strong>0-1423<br />

Fax 03904 7<strong>24</strong>0-56601<br />

E-Mail: jugend@landkreisboerde.de<br />

2.3. Rechtliche und<br />

finanzielle Hilfen<br />

n Bundesstiftung Mutter<br />

und Kind<br />

Die „Bundesstiftung Mutter<br />

und Kind – Schutz des ungeborenen<br />

Lebens” hilft<br />

schwangeren Frauen in<br />

einer Notlage. Eine Notlage<br />

der Frau liegt vor, wenn ihre<br />

Einkünfte den finanziellen<br />

Bedarf für Schwangerschaft,<br />

Geburt sowie Pflege und Erziehung<br />

des Kleinkindes<br />

nicht decken und andere<br />

staatliche Leistungen nicht<br />

rechtzeitig oder ausreichend<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Antragsvoraussetzungen:<br />

• Die schwangere Frau hat<br />

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthalt in<br />

Deutschland,<br />

• es liegt eine Notlage vor,<br />

• der Antrag wird während<br />

der Schwangerschaft bei<br />

einer Schwangerenberatungsstelle<br />

im Bundesland<br />

des Wohnsitzes der<br />

schwangeren Frau gestellt<br />

und<br />

• die Hilfe ist auf andere<br />

Weise nicht bzw. nicht<br />

rechtzeitig möglich oder<br />

nicht ausreichend.<br />

Bei der Antragstellung wird<br />

das Einkommen geprüft. Da<br />

die Einkommensgrenzen in<br />

den Bundesländern unterschiedlich<br />

berechnet werden,<br />

können dazu nur die<br />

zentralen Einrichtungen in<br />

den Ländern oder die<br />

Schwangerschaftsberatungsstellen<br />

vor Ort Auskunft<br />

geben.<br />

Anträge auf finanzielle Unterstützung<br />

durch die Bundesstiftung<br />

können nur bei<br />

einer Schwangerschaftsberatungsstelle<br />

am Wohnort<br />

der Hilfesuchenden im entsprechenden<br />

Bundesland<br />

gestellt werden.<br />

Bitte beachten Sie, dass<br />

nach der Geburt eine Antragstellung<br />

nicht mehr<br />

möglich ist!<br />

n Mutterschutz<br />

Schwangere und stillende<br />

Frauen, die unter den Geltungsbereich<br />

des Mutterschutzgesetzes<br />

(MuSchG)<br />

fallen, genießen durch die<br />

Mutterschutzbestimmungen<br />

besonderen Schutz, um Gesundheitsgefährdungen,<br />

die<br />

im Zusammenhang mit der<br />

Beschäftigung stehen, auszuschließen.<br />

Weiterhin<br />

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