28.04.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Landkreis Börde 2023/24

Jede Familie ist einzigartig und hat individuelle Anliegen und Unterstützungsbedarfe. Der vor Ihnen liegende Wegweiser soll nützliche Tipps und Hinweise zu diversen Themen rund um die Familie geben. Er soll helfen, durch das scheinbare Dickicht von Leistungen für die Familie in den zuständigen Behörden zu finden und so den Weg zu einem kompetenten Ansprechpartner zu weisen. Zudem enthält er auch Informationen und Anregungen, wie Sie mit Veränderungen umgehen können, die beispielsweise nach der Geburt eines Kindes entstehen oder wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Ich möchte Sie dazu ermutigen, sich bei anstehenden Herausforderungen Unterstützung zu holen! Der Familienwegweiser kann Ihnen hier ein Lotse sein, um eine zielgerichtete, fachkundige Beratung zu erhalten. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

Jede Familie ist einzigartig und hat individuelle Anliegen und Unterstützungsbedarfe. Der vor Ihnen liegende Wegweiser soll nützliche Tipps und Hinweise zu diversen Themen rund um die Familie geben. Er soll helfen, durch das scheinbare Dickicht von Leistungen für die Familie in den zuständigen Behörden zu finden und so den Weg zu einem kompetenten Ansprechpartner zu weisen. Zudem enthält er auch Informationen und Anregungen, wie Sie mit Veränderungen umgehen können, die beispielsweise nach der Geburt eines Kindes entstehen oder wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Ich möchte Sie dazu ermutigen, sich bei anstehenden Herausforderungen Unterstützung zu holen! Der Familienwegweiser kann Ihnen hier ein Lotse sein, um eine zielgerichtete, fachkundige Beratung zu erhalten. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

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5. Schule und Bildung<br />

Der Besuch einer Schule ist<br />

für alle im Land Sachsen-<br />

Anhalt wohnenden Kinder<br />

und Jugendlichen verpflichtend<br />

(Schulpflicht). Alle Kinder,<br />

die bis zum 30. Juni das<br />

sechste Lebensjahr vollendet<br />

haben, werden mit Beginn<br />

des folgenden Schuljahres<br />

schulpflichtig.<br />

5.1 Schulische<br />

Bildungseinrichtung<br />

Alle Schulpflichtigen besuchen<br />

zunächst mindestens 9<br />

Jahre Schulen der Primarstufe<br />

(Grundschule, Förderschule)<br />

und der Sekundarstufe<br />

I (Sekundarschule,<br />

Gemeinschaftsschule, Gymnasium,<br />

Förderschule, Gesamtschule).<br />

Kontakt:<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Börde</strong><br />

Amt für Bildung<br />

Bornsche Straße 2<br />

39340 Stadt Haldensleben<br />

Tel. 03904 7<strong>24</strong>0-1411<br />

E-Mail: schulen-kultur@<br />

landkreis-boerde.de<br />

Grundschulen<br />

Aufgabe der Grundschule ist<br />

die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung<br />

der Kinder,<br />

sowie eine solide<br />

Grundlage für das weiterführende<br />

Lernen zu schaffen.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Börde</strong> sind aktuell<br />

44 Grundschulen in<br />

Trägerschaft von Gemeinden<br />

und sechs Grundschulen<br />

in freier Trägerschaft.<br />

n Aufnahme an weiterführenden<br />

Schulen<br />

Schülerinnen und Schüler,<br />

die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Börde</strong><br />

wohnen<br />

Die Schülerinnen und Schüler<br />

können entsprechend<br />

des festgelegten Schulbezirkes<br />

bzw. Schuleinzugsbereiches<br />

eine Schule der gewählten<br />

Schulform<br />

(Bildungsgang) besuchen.<br />

Die verbindliche Anmeldung<br />

an eine weiterführende<br />

Schule erfolgt grundsätzlich<br />

mit der „Schullaufbahnerklärung“.<br />

An einigen Schulen muss<br />

das Kind direkt an der<br />

Schule angemeldet werden<br />

(Ausnahmen!):<br />

• Schulen mit inhaltlichem<br />

Schwerpunkt und<br />

• Schulen in freier Trägerschaft.<br />

Diese Schulen melden dem<br />

Schulträger ihre Entscheidungen<br />

zur Aufnahme. Das<br />

Amt für Bildung berät Sie<br />

hierzu.<br />

In Sachsen-Anhalt bestehen<br />

aktuell zehn Schulen, die<br />

mit Zustimmung des Ministeriums<br />

für Bildung als<br />

Schulen mit inhaltlichen<br />

Schwerpunkten geführt werden.<br />

Dabei besteht ein überregionaler<br />

Einzugsbereich.<br />

Neben dem regulären Unterricht<br />

werden den Schülerinnen<br />

und Schülern vertiefende<br />

und ergänzende<br />

Lerninhalte in den jeweiligen<br />

Schwerpunkten vermittelt.<br />

Schülerinnen und Schüler,<br />

die außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Börde</strong> wohnen<br />

Befindet sich der Hauptwohnsitz<br />

außerhalb des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Börde</strong> wenden<br />

sich bitte an den für Ihren<br />

Wohnsitz zuständigen<br />

Schulträger. Ein beabsichtigter<br />

Zuzug bzw. Wegzug in<br />

oder aus dem <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Börde</strong> bis zum Beginn des<br />

5. Schuljahrganges sollte,<br />

wenn möglich rechtzeitig vor<br />

den Aufnahmeverfahren sowohl<br />

beim abgebenden als<br />

auch beim aufnehmenden<br />

Schulträger oder in der<br />

Schullaufbahnerklärung angezeigt<br />

werden.<br />

Schulwechsel<br />

Schüler, die während des<br />

Schulbesuches ihren Wohnort<br />

wechseln, können auf<br />

Antrag ihre Schule bis zum<br />

Abschluss ihres Bildungsganges<br />

weiter besuchen.<br />

Wenden Sie sich bitte an:<br />

1. die Schulleitung der bisher<br />

besuchten Schule<br />

und<br />

2. Satzung über die Festlegung<br />

der Schulbezirke<br />

und Schuleinzugsbereiche<br />

für die allgemeinbildenden<br />

Schulen in Trägerschaft<br />

des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Börde</strong><br />

3. an das für die Schulform<br />

zuständige Referat des<br />

Landesschulamtes des<br />

Landes Sachsen-Anhalt.<br />

Schulen in freier Trägerschaft<br />

Freie Schulen sind staatlich<br />

anerkannte oder genehmigte<br />

Ersatzschulen, in<br />

denen Kindern die Möglichkeit<br />

gegeben wird, nach<br />

ihren Interessen zu lernen.<br />

Alle Schulen in freier Trägerschaft<br />

haben einen überregionalen<br />

Einzugsbereich<br />

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