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Familienwegweiser Landkreis Börde 2023/24

Jede Familie ist einzigartig und hat individuelle Anliegen und Unterstützungsbedarfe. Der vor Ihnen liegende Wegweiser soll nützliche Tipps und Hinweise zu diversen Themen rund um die Familie geben. Er soll helfen, durch das scheinbare Dickicht von Leistungen für die Familie in den zuständigen Behörden zu finden und so den Weg zu einem kompetenten Ansprechpartner zu weisen. Zudem enthält er auch Informationen und Anregungen, wie Sie mit Veränderungen umgehen können, die beispielsweise nach der Geburt eines Kindes entstehen oder wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Ich möchte Sie dazu ermutigen, sich bei anstehenden Herausforderungen Unterstützung zu holen! Der Familienwegweiser kann Ihnen hier ein Lotse sein, um eine zielgerichtete, fachkundige Beratung zu erhalten. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

Jede Familie ist einzigartig und hat individuelle Anliegen und Unterstützungsbedarfe. Der vor Ihnen liegende Wegweiser soll nützliche Tipps und Hinweise zu diversen Themen rund um die Familie geben. Er soll helfen, durch das scheinbare Dickicht von Leistungen für die Familie in den zuständigen Behörden zu finden und so den Weg zu einem kompetenten Ansprechpartner zu weisen. Zudem enthält er auch Informationen und Anregungen, wie Sie mit Veränderungen umgehen können, die beispielsweise nach der Geburt eines Kindes entstehen oder wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Ich möchte Sie dazu ermutigen, sich bei anstehenden Herausforderungen Unterstützung zu holen! Der Familienwegweiser kann Ihnen hier ein Lotse sein, um eine zielgerichtete, fachkundige Beratung zu erhalten. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

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Informatives<br />

Allgemeines zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen<br />

Welche Möglichkeiten<br />

haben Menschen mit Behinderung<br />

in unserer Gesellschaft,<br />

am Leben teilzuhaben?<br />

Im alltäglichen Leben<br />

in konkreten Situationen<br />

sind sie oft mit kleineren<br />

oder größeren Benachteiligungen<br />

konfrontiert. Ein<br />

Etappensieg auf dem Weg<br />

zur rechtlichen Gleichstellung<br />

auf Bundesebene war<br />

das Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(BGG), das am<br />

1. Mai 2002 in Kraft trat.<br />

Das BGG soll die Benachteiligungen<br />

für Menschen<br />

mit Behinderung beseitigen<br />

und eine gleichberechtigte<br />

Teilhabe am gesellschaftlichen<br />

Leben sowie eine<br />

selbstbestimmte Lebensführung<br />

ermöglichen. Festgehalten<br />

sind im Gesetz<br />

unter anderem ein Benachteiligungsverbot<br />

für Träger<br />

öffentlicher Gewalt, die Herstellung<br />

einer umfassenden<br />

Barrierefreiheit (sowohl im<br />

baulichen Bereich als auch<br />

beispielsweise in elektronischen<br />

Medien) und das<br />

Recht auf die Verwendung<br />

von Gebärdensprache und<br />

anderen Kommunikationshilfen.<br />

© Miriam Dörr - Fotolia.com<br />

2016 wurde das BGG unter<br />

Berücksichtigung der UN-<br />

Behindertenrechtskonvention,<br />

die seit 2009 in<br />

Deutschland gilt, weiterentwickelt,<br />

um Schritt für<br />

Schritt für mehr Barrierefreiheit<br />

zu sorgen und somit<br />

einen wichtigen Beitrag für<br />

mehr Inklusion zu leisten.<br />

Es enthält nun eine Reihe<br />

neuer Regelungen zur Verbesserung<br />

der Barrierefreiheit<br />

des Bundes, z. B. der<br />

Verwaltungsgebäude und<br />

der Informationstechnik.<br />

Auch die „Leichte Sprache“,<br />

die sprachliche Barrieren<br />

für Menschen mit Lernbehinderungen<br />

und geistigen<br />

sowie seelischen Behinde-<br />

rungen abbauen soll, wurde<br />

im BGG verankert. Seit<br />

2018 werden Bescheide bei<br />

Bedarf auch kostenfrei in<br />

leichter Sprache erläutert.<br />

Zudem wurde 2016 eine<br />

Bundesfachstelle für Barrierefreiheit<br />

errichtet, die vor<br />

allem Behörden, aber auch<br />

Wirtschaft, Verbände und<br />

Zivilgesellschaft bei der Umsetzung<br />

des BGG beraten<br />

und unterstützen soll, zum<br />

Beispiel bei Zielvereinbarungen<br />

zur Verbesserung<br />

der Barrierefreiheit. Außerdem<br />

gibt es seitdem bei der<br />

Beauftragten der Bundesregierung<br />

für die Belange von<br />

Menschen mit Behinderung<br />

eine Schlichtungsstelle, die<br />

für Menschen mit Behinderung<br />

bei Bedarf schnelle<br />

und außergerichtliche Streitschlichtung<br />

anbietet. Seit<br />

2016 ist im BGG zudem<br />

eine stärkere Förderung der<br />

Partizipation von Verbänden<br />

von Menschen mit Behinderung<br />

festgelegt. Besonders<br />

Selbstvertretungsorganisationen<br />

soll eine aktive Teilhabe<br />

an der Gestaltung öffentlicher<br />

Angelegenheit<br />

ermöglicht werden, wofür<br />

2016 zunächst 500.000<br />

Euro und seit 2017 jährlich<br />

eine Million Euro Fördermittel<br />

bereitgestellt werden.<br />

Infos unter:<br />

Nachzulesen ist<br />

dies auf seiner<br />

Homepage<br />

www.abid-ev.de.<br />

Hier kann unterstützt<br />

werden, indem Sie sich mit<br />

ihnen zusammen dafür einsetzen,<br />

dass das UN-Übereinkommen<br />

über die<br />

Rechte von Menschen mit<br />

Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)<br />

tatsächlich<br />

in die Bundes- und<br />

Landesgesetzgebung einfließen<br />

und im Bewusstsein<br />

der Menschen tief verankert<br />

wird. Menschen mit Behinderung<br />

können so intensiver<br />

in unserer Gesellschaft<br />

integriert werden.<br />

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