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Juristisches Repetitorium hemmer

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9. Bl. ... d. A. kopieren und Kopien zur Handakte nehmen<br />

10. Kopie der Ankl.schrift gem. Mistra an (bei Ausländertaten: Mitteilung an<br />

Ausl.behörde)<br />

11. Bei Haftsachen: Mitteilung von der Anklage an den Antragsteller der U-Haftanstalt<br />

gem. § 7 II UvollzO und an das AG<br />

12. Entscheidung über sichergestellte Gegenstände<br />

13. Weglegen bzw. Frist (idR 3 Monate, bei Haftsachen 1 Monat)<br />

Bei der Frist kann schon der Verweis für eine weitere Vfg. als Klammerverfügung angegeben<br />

werden Bsp.: Frist 1 Monat (dann Mesta, Einstellungsnachricht, weglegen...)<br />

Eine solche Klammerverfügung hat den Sinn einer Arbeitserleichterung, da der zuständige StA<br />

nach dem Ablauf der Frist nicht erneut in die Sachlage hineinarbeiten muss, sondern die weite-<br />

re Vorgehensweise aus der Klammerverfügung folgt. Ein klassisches Bsp. für eine Klammer-<br />

verfügung ist der Fall, dass ein Einstellungsbescheid an den Anzeigenden und eine Einstel-<br />

lungsnachricht an den verantwortlich vernommenen ergehen soll. Soweit der Bescheid eine<br />

Beschwerdebelehrung enthält, ist zunächst nur dieser vorzunehmen und erst nachdem die Be-<br />

schwerdefrist verstrichen ist, die Einstellungsnachricht zu versenden, so dass die Einstellungs-<br />

nachricht in einer Klammerverfügung aufgenommen wird.<br />

Weglegen wird nur verfügt, wenn die Akte entgültig nicht mehr benötigt wird, zB wenn der Ver-<br />

letzte auf den Priv.kl.eweg verwiesen wird.<br />

U.m.A. (Urschriftlich mit Akten)<br />

dem AG ....<br />

unter Bezugnahme auf die Anträge in der anliegenden Anklageschrift übersenden<br />

ggf. und mit dem Antrag, dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen, §<br />

111a<br />

Gründe: bei dringenden Tatverdacht für §§ 316, 315 c StPO � „Da bei der Verurteilung nach<br />

diesen Vorschriften des Beschuldigte in der Regel als ungeeignet zum Führen von KfZ anzuse-<br />

hen ist (§ 69 II Nr. 1 und 2 StGB, bestehen dringende Gründe für die Annahme, ihm werde die<br />

Fahrerlaubnis entzogen werden (§ 111a StPO).<br />

Unterschrift (darstellen, sofern Name bekannt, sonst nur Wort „Unterschrift“ angeben)<br />

Dienstbezeichnung: (Ober)STAin<br />

© RA Dr. Philipp Hammerich<br />

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