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fortschreibung dorferneuerung gönnheim landkreis bad dürkheim

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PLANUNGSBÜRO WOLF, KAISERSLAUTERN SEPTEMBER 2008<br />

FORTSCHREIBUNG DORFERNEUERUNG ORTSGEMEINDE GÖNNHEIM SEITE 46<br />

Einige der Scheunen wurde bereits umgebaut zu Wohnraum, oder aber sie wurden abgerissen<br />

und durch einen Neubau ersetzt. In einem Fall in der Bismarckstraße gibt es durch zusätzlichen<br />

Abriß des Vordergebäudes erhebliche Störungen im Ortsbild.<br />

Der Umnutzung von ehemaligen Scheunen zu Wohnzwecken kommt langfristig in Gönnheim<br />

weiterhin große Bedeutung zu. Hier besteht ein innerörtliches Baupotential in Form von kleinen<br />

und größeren Scheunen. Dabei kann zum einen bei entsprechender Bausubstanz eine<br />

direkte Umnutzung der Scheune zu Dienstleistungs-, Gewerbe- oder Wohnzwecken erfolgen,<br />

bei Abriss und Wiederaufbau müssen Gebäudestellung, Gebäudeform und Kubatur erhalten<br />

bleiben.<br />

Bei Sanierung, Ersatz und Neubau sollten hier Vorgaben für die Stellung der Gebäude, Baukörper-Größe,<br />

-Ausrichtung, -Proportionen und für die Dachneigung sowie für die Verwendung<br />

ortstypischer Materialien und Farben unter Berücksichtigung eines regionaltypischen<br />

historischen Ortsbildes getroffen werden. Für die weiteren Nutzungen bieten sich nicht störendes<br />

Gewerbe, Dienstleistungen, Wohnen und Einrichtungen für Tourismus (Fremdenzimmer<br />

und/oder Ferienwohnung) an.<br />

Eine Stärkung der Ortskerne durch Wertung der dortigen Potentiale ist einer Ausweisung von<br />

Neubaugebieten vorzuziehen.<br />

Die Grundlagen für die Landwirtschaft / Sonderkultur Weinbau sind zu erhalten und die Existenz<br />

der Betriebe zu sichern. Eine mögliche rückwärtige Expansion und Entwicklung der bestehenden<br />

landwirtschaftlichen Betriebe ist bei der Genehmigung von Neubauvorhaben zu<br />

berücksichtigen. Die Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe wird in Gönnheim mittelfristig erhalten<br />

bleiben. Ab einem Zeitraum von zehn Jahren kann mit weiteren Aufgaben landwirtschaftlicher<br />

Betriebe durch fehlende Nachfolge gerechnet werden. Landwirtschaftliche Gebäude<br />

werden damit brachfallen bzw. nur noch untergenutzt werden. Diese absehbare Entwicklung<br />

ist z.B. durch Umnutzung rechtzeitig aufzufangen.<br />

5.2.1 Leerstehende Gebäude und landwirtschaftliche Nebengebäude<br />

Bewertung: Das Ortsbild lässt ein erhebliches Potential an ortsbildprägenden Gebäuden<br />

erkennen, die teilweise schlecht gestaltet sind. Teilweise weisen auch leerstehende Wohngebäude<br />

und insbesondere zweckentfremdende Wirtschaftsgebäude Mängel in der Bausubstanz<br />

auf.<br />

Durch die Situation der Haken- oder Winkelhöfe werden das Ortsbild und der Straßenraum<br />

sehr stark geprägt.<br />

Infolge des eingreifenden Strukturwandels im Weinbau erfolgte bereits in vielen Höfen nach<br />

Betriebsaufgabe eine Umnutzung zu Wohnzwecken, was sowohl eine gestalterische als<br />

auch nutzungsspezifische Änderung ortstypischer Strukturen zur Folge hat.<br />

Konzept: Vorrangig ist eine Revitalisierung der bestehenden Strukturen im Bestand anzustreben.<br />

Die Möglichkeit einer rückwärtigen Expansion und Entwicklung der bestehenden<br />

Weinbaubetriebe auf der eigenen Parzelle ist daher bei der Ausweisung von Neubaugebieten<br />

durch Wahrung ausreichender Freihaltezonen zu erhalten.<br />

Weitere Umstrukturierungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise in der Übernahme einer<br />

verfügbaren benachbarten Parzelle oder der Expansion auf anderen innerörtlichen Freiflächen,<br />

die nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der Hofstelle selbst stehen.<br />

Leerstehende Wohngebäude sollen nach Möglichkeit dorfgerecht renoviert oder saniert und<br />

den heutigen Wohnstandards angeglichen werden.<br />

Die Umnutzung von ehemaligen Scheunen zu Wohnzwecken bietet ein hohes Baupotential<br />

(vgl. Kap. 5.2).

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