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Apotheken - Mühlheim an der Donau

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Seite 3 Donnerstag, den 8. März 2007<br />

Stelle <strong>der</strong> alten Burg, erhebt sich das Hintere<br />

Schloss mit zwei Rundtürmen zum Tal;<br />

beim Umbau 1751-53 erhielt es ein M<strong>an</strong>sarddach.<br />

Weiter südlich, <strong>an</strong> <strong>der</strong> Nahtstelle<br />

zur bürgerlichen Stadt, liegt das Vor<strong>der</strong>e<br />

Schloss, ein dreigeschossiger Bau mit hohem<br />

Walmdach, im Kern mittelalterlich, <strong>der</strong><br />

ebenfalls im 18. Jh. umgebaut wurde (heute<br />

Kulturhaus mit Museum). Am Alten<br />

Steig, <strong>der</strong> zur <strong>Donau</strong> hinab führt, steht die<br />

nach <strong>der</strong> Pest von 1610 erbaute Sebasti<strong>an</strong>skapelle.<br />

(Weiterführende Literatur: Elmar<br />

Blessing, <strong>Mühlheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Donau</strong>. Geschichte<br />

und Geschichten einer Stadt. Sigmaringen<br />

1985).<br />

Wo die geschichtliche Überlieferung in einer<br />

solchen Dichte vorh<strong>an</strong>den bzw. ablesbar<br />

ist wie in <strong>Mühlheim</strong>, besteht <strong>an</strong> <strong>der</strong> Erhaltung<br />

<strong>der</strong> Altstadt ein beson<strong>der</strong>es öffentliches<br />

Interesse. Dies gilt nicht nur für Besucher,<br />

son<strong>der</strong>n vor allem für die Bürger<br />

selbst, die Eigentümer und Bewohner. Sie<br />

sind mit ihrer Stadt verbunden und schätzen<br />

das überlieferte Stadtgefüge. Es ist ihr<br />

Verdienst, dass m<strong>an</strong> die historische Situation<br />

heute noch in diesem Umf<strong>an</strong>g vorfindet.<br />

Die Oberstadt von <strong>Mühlheim</strong> mit den unverbauten<br />

Hängen im Osten, Norden und<br />

Westen und <strong>der</strong> im Süden vorgelagerten<br />

Bebauung des 19. Jh. wurde 1979 als erste<br />

Gesamt<strong>an</strong>lage im L<strong>an</strong>dkreis Tuttlingen<br />

unter Denkmalschutz gestellt. Mit dem<br />

vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>genen Beschluss im Gemein<strong>der</strong>at,<br />

den Altstadtkern beson<strong>der</strong>s zu<br />

schützen, machte die Stadt <strong>Mühlheim</strong><br />

deutlich, dass sie das bedeutende, im<br />

Laufe <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te geformte Erscheinungsbild<br />

<strong>der</strong> Oberstadt auch in Zukunft<br />

bewahren und behutsam fortentwickeln<br />

wollte (Abb. 2).<br />

3 Die Oberstadt von Osten (Luftbild 1988)<br />

Worin besteht <strong>der</strong> Gesamt<strong>an</strong>lagenschutz?<br />

Geschützt ist das überlieferte Erscheinungsbild<br />

<strong>der</strong> Gesamt<strong>an</strong>lage mit allen Best<strong>an</strong>dteilen<br />

und Merkmalen, die zu ihrem<br />

erhaltenswerten Bild beitragen. Dazu zählen<br />

nicht nur die Gebäude und sonstige<br />

baulichen Anlagen, son<strong>der</strong>n auch unbebaute<br />

Grundstücksflächen wie Straßen<br />

und Plätze, Höfe und Gärten. Bei Gebäuden<br />

umfasst <strong>der</strong> Gesamt<strong>an</strong>lagenschutz<br />

nur die von außen sichtbaren Teile. Kulturdenkmale<br />

sind darüber hinaus auch im Innern<br />

geschützt (Raumstrukturen, historische<br />

Ausstattung usw.).<br />

Wofür ist eine Abstimmung erfor<strong>der</strong>lich?<br />

Der Schutz <strong>der</strong> Gesamt<strong>an</strong>lage hat zum<br />

Ziel, das überlieferte Stadtbild zu bewahren<br />

und bei Verän<strong>der</strong>ungen eventuelle Beein-<br />

trächtigungen auf ein verträgliches Maß zu<br />

beschränken. Bei gepl<strong>an</strong>ten Maßnahmen -<br />

unabhängig davon ob sie einer Baugenehmigung<br />

bedürfen o<strong>der</strong> nicht - wird daher<br />

vorab zu prüfen sein, welche Auswirkungen<br />

sie auf das Stadtbild hätten.<br />

Dies gilt beson<strong>der</strong>s für den Umbau und<br />

den Neubau von Gebäuden. Vor allem die<br />

Lage des Baukörpers auf dem Grundstück,<br />

seine Stellung zur Straße (Giebel<br />

bzw. Traufstellung), seine Breite und<br />

Höhe, die Dachform und die Fassadenglie<strong>der</strong>ung<br />

haben unmittelbare Auswirkungen<br />

auf das Stadtbild. Maßstab für die<br />

Beurteilung eines Vorhabens ist jeweils<br />

<strong>der</strong> überlieferte Best<strong>an</strong>d <strong>an</strong> dieser Stelle<br />

bzw. in <strong>der</strong> unmittelbaren Nachbarschaft.<br />

Charakteristische Details wie h<strong>an</strong>dwerklich<br />

gearbeitete hölzerne Türen und Tore,<br />

mehrflüglige Holzfenster, Klappläden<br />

o<strong>der</strong> die traditionelle Dachdeckung mit Biberschw<strong>an</strong>zziegeln<br />

sind wichtige Merkmale<br />

des Stadtbildes, die beibehalten<br />

werden sollten. Schon kleine Verän<strong>der</strong>ungen<br />

können erheblichen Auswirkungen<br />

haben, vor allem wenn sie wie<strong>der</strong>holt o<strong>der</strong><br />

gehäuft auftreten (z. B. grelle Fassadenfarben,<br />

Eing<strong>an</strong>gstüren o<strong>der</strong> Fenster aus<br />

Kunststoff, ungeglie<strong>der</strong>te Glasflächen,<br />

Dachflächenfenster u. ä.). Oft k<strong>an</strong>n durch<br />

eine traditionelle Bauausführung die Beeinträchtigung<br />

vermieden werden, ohne<br />

dass höhere Kosten entstehen.<br />

Wie erfolgt das Genehmigungsverfahren?<br />

Genehmigungsbehörde ist die Untere<br />

Denkmalschutzbehörde (Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d<br />

<strong>Donau</strong>-Heuberg). Sie<br />

entscheidet unter Beteiligung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

und des Regierungspräsidiums<br />

Freiburg, Referat Denkmalpflege. Soweit<br />

erfor<strong>der</strong>lich, wird die gepl<strong>an</strong>te Maßnahme<br />

mit dem Bauherrn im Rahmen eines Ortstermins<br />

besprochen. Das Vorhaben wird<br />

genehmigt, wenn es die wesentlichen<br />

Merkmale des Stadtbilds <strong>an</strong> dieser Stelle<br />

berücksichtigt bzw. “wenn die Verän<strong>der</strong>ung<br />

das Bild <strong>der</strong> Gesamt<strong>an</strong>lage nur unerheblich<br />

o<strong>der</strong> nur vorübergehend beeinträchtigen<br />

würde” (§ 19 DSchG).<br />

Welche fin<strong>an</strong>ziellen Vorteile hat <strong>der</strong> Eigentümer?<br />

Bei bestehenden Gebäuden können Maßnahmen<br />

erhöht steuerlich abgesetzt werden,<br />

wenn sie zur Erhaltung des geschützten<br />

Erscheinungsbildes <strong>der</strong> Gesamt<strong>an</strong>lage<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind. Dies gilt auch für Gebäude,<br />

die nicht Kulturdenkmale sind.<br />

Bei Zuschuss<strong>an</strong>trägen für Maßnahmen<br />

zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen<br />

wird Objekten, die in einer geschützten<br />

Gesamt<strong>an</strong>lage liegen, eine höhere<br />

Priorität zuerk<strong>an</strong>nt als Kulturdenkmalen<br />

außerhalb.<br />

Gestaltungssatzung für die Altstadt<br />

Steht eine Gesamt<strong>an</strong>lage unter Denkmalschutz,<br />

ist damit noch nicht im einzelnen<br />

geregelt, welche Verän<strong>der</strong>ungen als “erheblich”<br />

und welche als “unerheblich” <strong>an</strong>gesehen<br />

werden. 1980 erließ die Stadt<br />

<strong>Mühlheim</strong> örtliche Bauvorschriften zum<br />

Schutz <strong>der</strong> Altstadt (1989/90 wurden sie<br />

überarbeitet). Darin sind die Anfor<strong>der</strong>un-<br />

gen <strong>an</strong> die Gestaltung von baulichen Anlagen<br />

und Werbe<strong>an</strong>lagen konkretisiert. In<br />

mehreren Abschnitten ist aufgeführt, was<br />

bei Neubauten, Anbauten, Umbauten und<br />

Renovierungen zu beachten ist, so z. B. bei<br />

<strong>der</strong> Ausbildung von Dächern, Fenstern, Türen<br />

und Toren o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Farbgestaltung.<br />

Mit <strong>der</strong> Gestaltungssatzung haben Bauherren<br />

und Architekten eine verbindliche<br />

Grundlage für ihre Pl<strong>an</strong>ungen im Altstadtgebiet<br />

erhalten. Die darin festgehaltenen<br />

Gestaltungsgrundsätze entsprechen den<br />

Grundsätzen bei <strong>der</strong> fachlichen Beratung<br />

durch das Regierungspräsidium Freiburg,<br />

Referat Denkmalpflege und bilden die<br />

Grundlage für die Beurteilung durch die Untere<br />

Denkmalschutzbehörde. Die Satzung<br />

ist kostenlos im Rathaus erhältlich.<br />

Verzeichnis <strong>der</strong> Kulturdenkmale<br />

Das hier abgedruckte Verzeichnis des Regierungspräsidiums<br />

Freiburg, Referat 25 -<br />

Denkmalpflege erfasst die unbeweglichen<br />

Bau- und Kunstdenkmale <strong>an</strong> <strong>der</strong>en Erhaltung<br />

aus wissenschaftlichen, künstlerischen<br />

o<strong>der</strong> heimatgeschichtlichen Gründen<br />

ein öffentliches Interesse besteht (gemäß<br />

§ 2 DSchG). Kulturdenkmale, vom<br />

Feldkreuz und S<strong>an</strong>dkeller über Wohnhäuser<br />

und Hof<strong>an</strong>lagen bis hin zu Kapellen und<br />

Kirchen, gehören zu den traditionellen Best<strong>an</strong>dteilen<br />

<strong>der</strong> Kulturl<strong>an</strong>dschaft, die unsere<br />

Verg<strong>an</strong>genheit lebendig machen und<br />

örtliche Identität stiften. Die jetzige Fassung<br />

des Kulturdenkmalverzeichnisses enthält<br />

auch einige zur Prüfung vorgesehene Objekte<br />

(mit P* markiert), <strong>der</strong>en Denkmaleigenschaft<br />

noch nicht abschließend untersucht<br />

ist. Die Prüfung erfolgt, wenn am Objekt<br />

konkrete Verän<strong>der</strong>ungen gepl<strong>an</strong>t sind.<br />

Aufgenommen sind auch Kulturdenkmale<br />

von beson<strong>der</strong>er Bedeutung (§ 12 DSchG) –<br />

sie genießen zusätzlichen Schutz durch die<br />

Eintragung in das Denkmalbuch, die vom<br />

Regierungspräsidium nach einem festgelegten<br />

Verfahren unter vorheriger Anhörung<br />

<strong>der</strong> Eigentümer vorgenommen wird.<br />

Bis dahin werden sie mit „(§ 12)“ gekennzeichnet.<br />

Außerdem sind Gesamt<strong>an</strong>lagen<br />

gemäß § 19 verzeichnet. Neben den hier<br />

erfassten Bau- und Kunstdenkmalen gibt<br />

es auch archäologische Denkmale, die in<br />

einem eigenen Verzeichnis erfasst werden.<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM<br />

FREIBURG<br />

Referat 25 Denkmalpflege<br />

Liste <strong>der</strong> Kulturdenkmale<br />

in Baden-Württemberg<br />

Verzeichnis <strong>der</strong> unbeweglichen Bauund<br />

Kunstdenkmale und <strong>der</strong> zu prüfenden<br />

Objekte<br />

Regierungsbezirk: Freiburg<br />

Kreis: Tuttlingen<br />

Gemeinde: Stadt <strong>Mühlheim</strong> a. d. <strong>Donau</strong><br />

Erstellt: November 2006<br />

St<strong>an</strong>d: 27.11.2006<br />

Bearb.: Me<br />

<strong>Mühlheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Donau</strong><br />

Gesamt<strong>an</strong>lage<br />

Zur Abgrenzung siehe Kartierung § 19

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