Apotheken - Mühlheim an der Donau
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Seite 3 Donnerstag, den 8. März 2007<br />
Stelle <strong>der</strong> alten Burg, erhebt sich das Hintere<br />
Schloss mit zwei Rundtürmen zum Tal;<br />
beim Umbau 1751-53 erhielt es ein M<strong>an</strong>sarddach.<br />
Weiter südlich, <strong>an</strong> <strong>der</strong> Nahtstelle<br />
zur bürgerlichen Stadt, liegt das Vor<strong>der</strong>e<br />
Schloss, ein dreigeschossiger Bau mit hohem<br />
Walmdach, im Kern mittelalterlich, <strong>der</strong><br />
ebenfalls im 18. Jh. umgebaut wurde (heute<br />
Kulturhaus mit Museum). Am Alten<br />
Steig, <strong>der</strong> zur <strong>Donau</strong> hinab führt, steht die<br />
nach <strong>der</strong> Pest von 1610 erbaute Sebasti<strong>an</strong>skapelle.<br />
(Weiterführende Literatur: Elmar<br />
Blessing, <strong>Mühlheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Donau</strong>. Geschichte<br />
und Geschichten einer Stadt. Sigmaringen<br />
1985).<br />
Wo die geschichtliche Überlieferung in einer<br />
solchen Dichte vorh<strong>an</strong>den bzw. ablesbar<br />
ist wie in <strong>Mühlheim</strong>, besteht <strong>an</strong> <strong>der</strong> Erhaltung<br />
<strong>der</strong> Altstadt ein beson<strong>der</strong>es öffentliches<br />
Interesse. Dies gilt nicht nur für Besucher,<br />
son<strong>der</strong>n vor allem für die Bürger<br />
selbst, die Eigentümer und Bewohner. Sie<br />
sind mit ihrer Stadt verbunden und schätzen<br />
das überlieferte Stadtgefüge. Es ist ihr<br />
Verdienst, dass m<strong>an</strong> die historische Situation<br />
heute noch in diesem Umf<strong>an</strong>g vorfindet.<br />
Die Oberstadt von <strong>Mühlheim</strong> mit den unverbauten<br />
Hängen im Osten, Norden und<br />
Westen und <strong>der</strong> im Süden vorgelagerten<br />
Bebauung des 19. Jh. wurde 1979 als erste<br />
Gesamt<strong>an</strong>lage im L<strong>an</strong>dkreis Tuttlingen<br />
unter Denkmalschutz gestellt. Mit dem<br />
vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>genen Beschluss im Gemein<strong>der</strong>at,<br />
den Altstadtkern beson<strong>der</strong>s zu<br />
schützen, machte die Stadt <strong>Mühlheim</strong><br />
deutlich, dass sie das bedeutende, im<br />
Laufe <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te geformte Erscheinungsbild<br />
<strong>der</strong> Oberstadt auch in Zukunft<br />
bewahren und behutsam fortentwickeln<br />
wollte (Abb. 2).<br />
3 Die Oberstadt von Osten (Luftbild 1988)<br />
Worin besteht <strong>der</strong> Gesamt<strong>an</strong>lagenschutz?<br />
Geschützt ist das überlieferte Erscheinungsbild<br />
<strong>der</strong> Gesamt<strong>an</strong>lage mit allen Best<strong>an</strong>dteilen<br />
und Merkmalen, die zu ihrem<br />
erhaltenswerten Bild beitragen. Dazu zählen<br />
nicht nur die Gebäude und sonstige<br />
baulichen Anlagen, son<strong>der</strong>n auch unbebaute<br />
Grundstücksflächen wie Straßen<br />
und Plätze, Höfe und Gärten. Bei Gebäuden<br />
umfasst <strong>der</strong> Gesamt<strong>an</strong>lagenschutz<br />
nur die von außen sichtbaren Teile. Kulturdenkmale<br />
sind darüber hinaus auch im Innern<br />
geschützt (Raumstrukturen, historische<br />
Ausstattung usw.).<br />
Wofür ist eine Abstimmung erfor<strong>der</strong>lich?<br />
Der Schutz <strong>der</strong> Gesamt<strong>an</strong>lage hat zum<br />
Ziel, das überlieferte Stadtbild zu bewahren<br />
und bei Verän<strong>der</strong>ungen eventuelle Beein-<br />
trächtigungen auf ein verträgliches Maß zu<br />
beschränken. Bei gepl<strong>an</strong>ten Maßnahmen -<br />
unabhängig davon ob sie einer Baugenehmigung<br />
bedürfen o<strong>der</strong> nicht - wird daher<br />
vorab zu prüfen sein, welche Auswirkungen<br />
sie auf das Stadtbild hätten.<br />
Dies gilt beson<strong>der</strong>s für den Umbau und<br />
den Neubau von Gebäuden. Vor allem die<br />
Lage des Baukörpers auf dem Grundstück,<br />
seine Stellung zur Straße (Giebel<br />
bzw. Traufstellung), seine Breite und<br />
Höhe, die Dachform und die Fassadenglie<strong>der</strong>ung<br />
haben unmittelbare Auswirkungen<br />
auf das Stadtbild. Maßstab für die<br />
Beurteilung eines Vorhabens ist jeweils<br />
<strong>der</strong> überlieferte Best<strong>an</strong>d <strong>an</strong> dieser Stelle<br />
bzw. in <strong>der</strong> unmittelbaren Nachbarschaft.<br />
Charakteristische Details wie h<strong>an</strong>dwerklich<br />
gearbeitete hölzerne Türen und Tore,<br />
mehrflüglige Holzfenster, Klappläden<br />
o<strong>der</strong> die traditionelle Dachdeckung mit Biberschw<strong>an</strong>zziegeln<br />
sind wichtige Merkmale<br />
des Stadtbildes, die beibehalten<br />
werden sollten. Schon kleine Verän<strong>der</strong>ungen<br />
können erheblichen Auswirkungen<br />
haben, vor allem wenn sie wie<strong>der</strong>holt o<strong>der</strong><br />
gehäuft auftreten (z. B. grelle Fassadenfarben,<br />
Eing<strong>an</strong>gstüren o<strong>der</strong> Fenster aus<br />
Kunststoff, ungeglie<strong>der</strong>te Glasflächen,<br />
Dachflächenfenster u. ä.). Oft k<strong>an</strong>n durch<br />
eine traditionelle Bauausführung die Beeinträchtigung<br />
vermieden werden, ohne<br />
dass höhere Kosten entstehen.<br />
Wie erfolgt das Genehmigungsverfahren?<br />
Genehmigungsbehörde ist die Untere<br />
Denkmalschutzbehörde (Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d<br />
<strong>Donau</strong>-Heuberg). Sie<br />
entscheidet unter Beteiligung <strong>der</strong> Gemeinde<br />
und des Regierungspräsidiums<br />
Freiburg, Referat Denkmalpflege. Soweit<br />
erfor<strong>der</strong>lich, wird die gepl<strong>an</strong>te Maßnahme<br />
mit dem Bauherrn im Rahmen eines Ortstermins<br />
besprochen. Das Vorhaben wird<br />
genehmigt, wenn es die wesentlichen<br />
Merkmale des Stadtbilds <strong>an</strong> dieser Stelle<br />
berücksichtigt bzw. “wenn die Verän<strong>der</strong>ung<br />
das Bild <strong>der</strong> Gesamt<strong>an</strong>lage nur unerheblich<br />
o<strong>der</strong> nur vorübergehend beeinträchtigen<br />
würde” (§ 19 DSchG).<br />
Welche fin<strong>an</strong>ziellen Vorteile hat <strong>der</strong> Eigentümer?<br />
Bei bestehenden Gebäuden können Maßnahmen<br />
erhöht steuerlich abgesetzt werden,<br />
wenn sie zur Erhaltung des geschützten<br />
Erscheinungsbildes <strong>der</strong> Gesamt<strong>an</strong>lage<br />
erfor<strong>der</strong>lich sind. Dies gilt auch für Gebäude,<br />
die nicht Kulturdenkmale sind.<br />
Bei Zuschuss<strong>an</strong>trägen für Maßnahmen<br />
zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen<br />
wird Objekten, die in einer geschützten<br />
Gesamt<strong>an</strong>lage liegen, eine höhere<br />
Priorität zuerk<strong>an</strong>nt als Kulturdenkmalen<br />
außerhalb.<br />
Gestaltungssatzung für die Altstadt<br />
Steht eine Gesamt<strong>an</strong>lage unter Denkmalschutz,<br />
ist damit noch nicht im einzelnen<br />
geregelt, welche Verän<strong>der</strong>ungen als “erheblich”<br />
und welche als “unerheblich” <strong>an</strong>gesehen<br />
werden. 1980 erließ die Stadt<br />
<strong>Mühlheim</strong> örtliche Bauvorschriften zum<br />
Schutz <strong>der</strong> Altstadt (1989/90 wurden sie<br />
überarbeitet). Darin sind die Anfor<strong>der</strong>un-<br />
gen <strong>an</strong> die Gestaltung von baulichen Anlagen<br />
und Werbe<strong>an</strong>lagen konkretisiert. In<br />
mehreren Abschnitten ist aufgeführt, was<br />
bei Neubauten, Anbauten, Umbauten und<br />
Renovierungen zu beachten ist, so z. B. bei<br />
<strong>der</strong> Ausbildung von Dächern, Fenstern, Türen<br />
und Toren o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Farbgestaltung.<br />
Mit <strong>der</strong> Gestaltungssatzung haben Bauherren<br />
und Architekten eine verbindliche<br />
Grundlage für ihre Pl<strong>an</strong>ungen im Altstadtgebiet<br />
erhalten. Die darin festgehaltenen<br />
Gestaltungsgrundsätze entsprechen den<br />
Grundsätzen bei <strong>der</strong> fachlichen Beratung<br />
durch das Regierungspräsidium Freiburg,<br />
Referat Denkmalpflege und bilden die<br />
Grundlage für die Beurteilung durch die Untere<br />
Denkmalschutzbehörde. Die Satzung<br />
ist kostenlos im Rathaus erhältlich.<br />
Verzeichnis <strong>der</strong> Kulturdenkmale<br />
Das hier abgedruckte Verzeichnis des Regierungspräsidiums<br />
Freiburg, Referat 25 -<br />
Denkmalpflege erfasst die unbeweglichen<br />
Bau- und Kunstdenkmale <strong>an</strong> <strong>der</strong>en Erhaltung<br />
aus wissenschaftlichen, künstlerischen<br />
o<strong>der</strong> heimatgeschichtlichen Gründen<br />
ein öffentliches Interesse besteht (gemäß<br />
§ 2 DSchG). Kulturdenkmale, vom<br />
Feldkreuz und S<strong>an</strong>dkeller über Wohnhäuser<br />
und Hof<strong>an</strong>lagen bis hin zu Kapellen und<br />
Kirchen, gehören zu den traditionellen Best<strong>an</strong>dteilen<br />
<strong>der</strong> Kulturl<strong>an</strong>dschaft, die unsere<br />
Verg<strong>an</strong>genheit lebendig machen und<br />
örtliche Identität stiften. Die jetzige Fassung<br />
des Kulturdenkmalverzeichnisses enthält<br />
auch einige zur Prüfung vorgesehene Objekte<br />
(mit P* markiert), <strong>der</strong>en Denkmaleigenschaft<br />
noch nicht abschließend untersucht<br />
ist. Die Prüfung erfolgt, wenn am Objekt<br />
konkrete Verän<strong>der</strong>ungen gepl<strong>an</strong>t sind.<br />
Aufgenommen sind auch Kulturdenkmale<br />
von beson<strong>der</strong>er Bedeutung (§ 12 DSchG) –<br />
sie genießen zusätzlichen Schutz durch die<br />
Eintragung in das Denkmalbuch, die vom<br />
Regierungspräsidium nach einem festgelegten<br />
Verfahren unter vorheriger Anhörung<br />
<strong>der</strong> Eigentümer vorgenommen wird.<br />
Bis dahin werden sie mit „(§ 12)“ gekennzeichnet.<br />
Außerdem sind Gesamt<strong>an</strong>lagen<br />
gemäß § 19 verzeichnet. Neben den hier<br />
erfassten Bau- und Kunstdenkmalen gibt<br />
es auch archäologische Denkmale, die in<br />
einem eigenen Verzeichnis erfasst werden.<br />
REGIERUNGSPRÄSIDIUM<br />
FREIBURG<br />
Referat 25 Denkmalpflege<br />
Liste <strong>der</strong> Kulturdenkmale<br />
in Baden-Württemberg<br />
Verzeichnis <strong>der</strong> unbeweglichen Bauund<br />
Kunstdenkmale und <strong>der</strong> zu prüfenden<br />
Objekte<br />
Regierungsbezirk: Freiburg<br />
Kreis: Tuttlingen<br />
Gemeinde: Stadt <strong>Mühlheim</strong> a. d. <strong>Donau</strong><br />
Erstellt: November 2006<br />
St<strong>an</strong>d: 27.11.2006<br />
Bearb.: Me<br />
<strong>Mühlheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Donau</strong><br />
Gesamt<strong>an</strong>lage<br />
Zur Abgrenzung siehe Kartierung § 19