Melibokus Rundblick
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A N Z E I G E N S O N D E R V E R Ö F F E N T L I C H U N G
Gemeinsam für Malchen
Ortsbeirat, Dorfgemeinschaft und der Obst- und Gartenbauverein verschönern das Ortsbild
MALCHEN (meli), An der Straßenmündung
der Straße „Am Alten
Berg“ in der Frankensteiner Straße
in Malchen befindet sich eine kleine
Grünanlage, die liebevoll auch „Malcher
Park“ genannt wird. Ein mit Bergenien
bewachsener Teil der Anlange
war so stark mit Reitgras durchsetzt,
das eine händische Beseitigung nicht
mehr möglich war. Der Bauhof der
Gemeinde Seeheim-Jugenheim hatte
deshalb den gesamten Pflanzenwuchs
dieser Rabatte ausgebaggert und
abgefahren.
Für die weiteren Arbeiten hatten
Ortsbeirat, Dorfgemeinschaft und
der Obst- und Gartenbauverein
eingeladen. Trotz des zeitweise feuchten
Aprilwetters stürzten sich viele
Malcher in die Arbeit. Die restlichen
Reitgraswurzel mussten gesucht
und herausgezogen werden, was
zwischen Fliederbüschen einigen
Schweiß kostete. Danach wurde das
Stück mit Sand abgemagert und
mit Trockenheit toleranten Pflanzen
bestückt. Außerdem wurden noch
die Wege bearbeitet und in der angrenzenden
Hainbuchenhecke zwei
Bäume ersetzt. Der Kirschbaum und
die winterharte Zitrone hatten den
trockenen Sommer 2022 nicht überlebt.
Der ganze Erfolg dieser Aktion
wird zwar erst in einem oder einigen
Jahren zu sehen sein. Aber schon jetzt
kann man sagen, dass die fröhliche
Zusammenarbeit vieler Malcher für
alle ein schönes Erlebnis war.
Neu Regeln für Ersatzbaustoffe
WIESBADEN (meli), In wenigen
Monaten tritt die sogenannte Ersatzbaustoff-Verordnung
in Kraft.
Hierbei handelt es sich um ein neues
Regelwerk für die Verwertung mineralischer
Abfällen, zum Beispiel in
Form von Recycling-Baustoffen aus
Bau- und Abbruchabfällen oder aus
Bodenmaterial.
Diese Regeln gelten ab dem 1.
August in ganz Deutschland und
sollen Boden und Grundwasser
schützen. Eine hessenweite Arbeitsgruppe
der Umweltverwaltung
bei den drei Regierungspräsidien
hat hierzu Informationsblätter für
verschiedene Zielgruppen erstellt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt
In einer gemeinsamen Aktion des Ortsbeirats, der Malcher Dorfgemeinschaft und des Obst- und Gartenbauvereins wurde der „Malcher Park“
an der Frankensteiner Straße mit vielen Blüh- und Grünpflanzen neu bepflanzt. Die Kosten der Neugestaltung übernahm die Malcher Dorfgemeinschaft
aus den Erlösen ihrer Feste. Unser Foto zeigt (v.li.) Heinz-Werner Zeller, Jan Bartel, Ortsvorsteher Eckhard Woite, Elfi Frischmann,
Ulrike Steinmetz, Hajo Kauf und Walter Frischmann.
Foto: Stefan Oelsner
als Abfallbehörde in Südhessen
empfiehlt Bauleuten, Grundstücksbesitzenden
und Betreibenden von
Aufbereitungsanlagen, sich frühzeitig
mit den Neuregelungen auseinander
zu setzen. Das Herstellen,
Inverkehrbringen und Verwenden
mineralischer Abfälle wird künftig
nur noch nach bestimmten Kriterien
zulässig sein. Die wichtigsten Regelungen
zum Herstellen und Einbauen
mineralischer Ersatzbaustoffe sowie
zum Betrieb von Aufbereitungsanlagen
sind in den Info-Blättern
zusammengefasst.
Link: https://rp-darmstadt.hessen.
de/umwelt-und-energie/abfall/abfallnews/ersatzbaustoffe
Der beste Platz für Ihr
Tipps rund um die Immobilie von Thomas
Kennen Sie eigentlich schon unseren Immobilien-Ratgeber?
Thomas Wolf,
Immobilienmakler &
Sachverständiger
Melibokus-Rundblick
Liebe Leserin, liebe Leser, seit
Jahren bieten wir Ihnen auf unserer
Website täglich neue und
interessante Berichte zu allerlei
Immobilienthemen an.
Da nicht alle Personengruppen
einen Internetzugang haben,
möchte ich Ihnen heute daraus
zwei Berichte vorstellen, die auch
Sie interessieren könnten.
Banken vorsichtiger bei
Kreditvergabe (Studie)
Der Anteil der Banken, die mehr
Kredite vergeben möchten, sank
im Vergleich zum Vorjahr von 61
auf 14 Prozent. Außerdem planen
67 Prozent der Banken, weniger
Kredite zu vergeben als zuvor. Das
geht aus der „EY Kreditmarktstudie“
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young GmbH
hervor.
Auch müssen Unternehmer sowie
Privatpersonen häufiger damit
rechnen, keinen Kredit mehr zu
bekommen. Denn 76 Prozent der
befragten Kreditmanager kündigen
verstärkte Prüfungen innerhalb
der nächsten zwölf Monate
an und 43 Prozent der Befragten
Kreditmanager rechnen mit mehr
abgelehnten Kreditanträgen.
Neukunden müssen sich zudem auf
steigende Kreditnebenkosten wie
Zinsen und Bearbeitungsgebühren
gefasst machen – 64 Prozent der
Befragten Kreditmanager gaben
an, dass das bei ihren Banken der
Fall sein wird. Für die EY Kreditmarktstudie
wurden insgesamt 120
Kreditmanager von Banken und
Sparkassen befragt. Die vollständige
Studie kann kostenlos unter ey.com
abgerufen werden. (Quelle und weitere
Informationen: ey.com)
Kabelfernsehen: Abschaffung
des Nebenkostenprivilegs
Haben Vermieter Sammelverträge
mit Kabelanbietern geschlossen,
sollten sie eine mögliche Kündigung
prüfen. Darauf weist das
Portal mietercheck.de hin. Grund
dafür ist die Abschaffung des sogenannten
Nebenkostenprivilegs für
Kabelgebühren. Ein entsprechendes
Gesetz dazu trat zwar bereits am 1.
Dezember 2021 in Kraft, jedoch gilt
noch eine Übergangsfrist bis zum
30. Juni 2024.
Die Verbraucherzentrale weist in
diesem Zusammenhang darauf hin,
dass in Eigentümergemeinschaften
besondere Regelungen gelten. Es
besteht zwar ein Sonderkündigungsrecht
für Sammelverträge
zum 31. Juni 2024, es könne aber
auch vorkommen, dass sich eine
Eigentümergemeinschaft gegen eine
Kündigung entscheidet. Ist dies der
Fall, müssen die Wohnungseigentümer
die Gebühren zwar weiterhin
bezahlen, sie dürfen sie jedoch nicht
mehr auf ihre Mieter umlegen.
Durch das Nebenkostenprivileg für
Kabelgebühren mussten Mieter früher
bei Sammelverträgen ihres Vermieters
für die Kabelgebühren aufkommen,
auch wenn sie diese Empfangsart
gar nicht genutzt haben. Seit der
Gesetzesnovelle können sie die
Empfangsart frei wählen, „ohne
doppelt für ihren Fernsehempfang
zu zahlen“, wie die Verbraucherzentrale
schreibt und auf Alternativen
ausweichen oder selbst einen
Vertrag mit einem Kabelanbieter
abschließen. (Quellen: verbraucherzentrale.de/mietercheck.de)
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ikzb.de).
Wir freuen uns auf Sie: IMM-House
Immobilien- & Sachverständigenbüro,
Thomas Wolf DEKRA zertifizierter
Immobilienmakler und
Sachverständiger für Immobilienbewertung,
Bahnhofstr. 17, 64665
Alsbach-Hähnlein, Tel.: 06257 – 50
46 746, kontakt@imm-house.de;
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