HEV-Magazin Juni 2023 | West
Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.
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Finanzplanung für<br />
WOHNEN IM ALTER<br />
den dritten Lebensabschnitt<br />
Und plötzlich ist sie da, die Pensionierung.<br />
Wer erst jetzt die finanzielle Situation<br />
hinterfragt und Finanzpläne<br />
schmiedet, ist definitiv zu spät. Bereits<br />
in den ersten beiden Lebensabschnitten<br />
wird die Existenz im Rentenalter finanziert,<br />
wobei es unterschiedliche Instrumente<br />
und Voraussetzungen gibt.<br />
Das 3-Säulen-Prinzip kurz erklärt<br />
In der Schweiz basiert das Vorsorgesystem<br />
für die Absicherung im Alter bei<br />
Invalidität und Todesfall auf dem 3-Säulen-Prinzip.<br />
In den ersten beiden Lebensabschnitten<br />
soll mittels finanzieller Beiträge<br />
in die drei Säulen einbezahlt werden.<br />
Das Fundament ist die erste Säule,<br />
welche die staatliche Vorsorge darstellt.<br />
Ergänzt wird diese durch die berufliche<br />
Vorsorge, welche ausschliesslich für Erwerbstätige<br />
konzipiert ist. Die dritte Säule<br />
beinhaltet die private Vorsorge, welche<br />
den bis anhin gelebten Lebensstil<br />
abdecken soll.<br />
Das 3-Säulen-<br />
Prinzip:<br />
AHV, berufliche<br />
Vorsorge, private<br />
Vorsorge (von<br />
unten).<br />
Grafik: zVg<br />
Einkünfte bei der Pension<br />
Staatliche Vorsorge<br />
Wer ununterbrochen erwerbstätig war,<br />
leistete regelmässig und lückenlos zusammen<br />
mit dem Arbeitgeber die ordentlichen<br />
Beiträge an die AHV. Falls Erwerbsunterbrüche<br />
aufgrund von Ausund<br />
Weiterbildungen oder Erwerbsuntätigkeiten<br />
eingetreten sind, lag die<br />
Verantwortung der Beitragszahlungen<br />
vollends bei der Privatperson. Andernfalls<br />
treten hier Beitragslücken auf, welche<br />
ab der Pensionierung zu reduzierten<br />
AHV-Renten führen. Bei einer Beitragslücke<br />
von nur einem Jahr, wird die Rente<br />
bereits um 2.3 Prozent tiefer ausfallen. Je<br />
nach Voraussetzung beträgt die Altersrente<br />
für den dritten Lebensabschnitt für<br />
eine Einzelperson zwischen mindestens<br />
1 255 Franken und maximal 2 450 Franken.<br />
Natürlich gilt es weitere Kriterien zu<br />
beachten, falls eine Pensionierung vorzeitig<br />
oder aufgeschoben erfolgt.<br />
Berufliche Vorsorge<br />
Wer jährlich einen Mindestjahreslohn<br />
(<strong>2023</strong>: mind. 25 725 Franken) verdient,<br />
zahlt hälftig zusammen mit dem Arbeitgeber<br />
Beiträge an eine angeschlossene<br />
Pensionskasse ein. Je nach vertraglichen<br />
Bestimmungen und weiteren Kriterien,<br />
spart sich während der Erwerbstätigkeit<br />
ein verzinstes Kapital an. Die berufliche<br />
Vorsorge kann bei der Pensionierung<br />
entweder als gesamtes Kapital oder mittels<br />
Umwandlungssatz in monatlichen<br />
Renten bezogen werden. Die Wahl wird<br />
individuell durch die Privatperson bestimmt<br />
und ist von persönlichen Lebensumständen<br />
abhängig. Zusammen mit<br />
der ersten Säule soll die berufliche Vorsorge<br />
60 Prozent des zuletzt ausbezahlten<br />
Lohns absichern. Damit dies erreicht<br />
werden kann, lohnen sich je nach finanziellen<br />
Möglichkeiten auch steuerabzugsfähige<br />
Einkäufe vor der Pensionierung.<br />
In der zweiten Säule beträgt der maximal<br />
versicherte Lohn 88 200 Franken.<br />
Das kann bei Gutverdienenden, die<br />
einen höheren Lohn erhalten, zu einer<br />
persönlichen Vorsorgelücke führen, die<br />
oft unterschätzt wird. Je nach Vorsorgelösung<br />
ist nur der obligatorische BVG-<br />
Lohn versichert und auf allem, was darüber<br />
hinausgeht, dem sogenannten<br />
Überobligatorium, werden somit keine<br />
Sparbeiträge entrichtet. Ebenfalls ist zu<br />
berücksichtigen, dass Pensionskassen<br />
den Umwandlungssatz auf dem Überobligatorium<br />
selbst festlegen können.<br />
Dieser liegt schon heute bei weniger als<br />
6 Prozent, mit sinkender Tendenz.<br />
Private Vorsorge<br />
Die dritte Säule besteht aus einer gebundenen<br />
Vorsorge 3a und einer freien<br />
Vorsorge 3b und soll die restlichen<br />
40 Prozent des zuletzt verdienten Lohnes<br />
abdecken. Während die Säule 3a mit<br />
regelmässigen Beiträgen (<strong>2023</strong>: max.<br />
7 056 Franken) finanziert wird, welche<br />
nur für bestimme Zwecke (z.B. Wohneigentum,<br />
Selbständigkeit, Auswandern)<br />
vorzeitig bezogen werden darf, gibt es<br />
keine Einschränkungen bei der Säule 3b.<br />
Massgebend ob die drei Säulen den dritten<br />
Lebensabschnitt finanziell sicherstellen,<br />
hängt auch von den Ausgaben ab.<br />
Ausgaben im Alter<br />
Nebst den Haushaltsausgaben und den<br />
steigenden Krankenkassenprämien im<br />
Alter sind Steuern und Wohneigentum<br />
ebenfalls wichtige Faktoren in der<br />
Finanzplanung. Die monatlichen Rentenbezüge<br />
(AHV, BVG, private Vorsorge) sind<br />
steuerpflichtig.<br />
Bei Bezug der gesamten Kapitalleistung<br />
kommt ein Sondersteuersatz zur Anwendung.<br />
In Bezug auf Wohneigentum<br />
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