21.06.2023 Aufrufe

HEV-Magazin Juni 2023 | West

Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.

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Finanzplanung für<br />

WOHNEN IM ALTER<br />

den dritten Lebensabschnitt<br />

Und plötzlich ist sie da, die Pensionierung.<br />

Wer erst jetzt die finanzielle Situation<br />

hinterfragt und Finanzpläne<br />

schmiedet, ist definitiv zu spät. Bereits<br />

in den ersten beiden Lebensabschnitten<br />

wird die Existenz im Rentenalter finanziert,<br />

wobei es unterschiedliche Instrumente<br />

und Voraussetzungen gibt.<br />

Das 3-Säulen-Prinzip kurz erklärt<br />

In der Schweiz basiert das Vorsorgesystem<br />

für die Absicherung im Alter bei<br />

Invalidität und Todesfall auf dem 3-Säulen-Prinzip.<br />

In den ersten beiden Lebensabschnitten<br />

soll mittels finanzieller Beiträge<br />

in die drei Säulen einbezahlt werden.<br />

Das Fundament ist die erste Säule,<br />

welche die staatliche Vorsorge darstellt.<br />

Ergänzt wird diese durch die berufliche<br />

Vorsorge, welche ausschliesslich für Erwerbstätige<br />

konzipiert ist. Die dritte Säule<br />

beinhaltet die private Vorsorge, welche<br />

den bis anhin gelebten Lebensstil<br />

abdecken soll.<br />

Das 3-Säulen-<br />

Prinzip:<br />

AHV, berufliche<br />

Vorsorge, private<br />

Vorsorge (von<br />

unten).<br />

Grafik: zVg<br />

Einkünfte bei der Pension<br />

Staatliche Vorsorge<br />

Wer ununterbrochen erwerbstätig war,<br />

leistete regelmässig und lückenlos zusammen<br />

mit dem Arbeitgeber die ordentlichen<br />

Beiträge an die AHV. Falls Erwerbsunterbrüche<br />

aufgrund von Ausund<br />

Weiterbildungen oder Erwerbsuntätigkeiten<br />

eingetreten sind, lag die<br />

Verantwortung der Beitragszahlungen<br />

vollends bei der Privatperson. Andernfalls<br />

treten hier Beitragslücken auf, welche<br />

ab der Pensionierung zu reduzierten<br />

AHV-Renten führen. Bei einer Beitragslücke<br />

von nur einem Jahr, wird die Rente<br />

bereits um 2.3 Prozent tiefer ausfallen. Je<br />

nach Voraussetzung beträgt die Altersrente<br />

für den dritten Lebensabschnitt für<br />

eine Einzelperson zwischen mindestens<br />

1 255 Franken und maximal 2 450 Franken.<br />

Natürlich gilt es weitere Kriterien zu<br />

beachten, falls eine Pensionierung vorzeitig<br />

oder aufgeschoben erfolgt.<br />

Berufliche Vorsorge<br />

Wer jährlich einen Mindestjahreslohn<br />

(<strong>2023</strong>: mind. 25 725 Franken) verdient,<br />

zahlt hälftig zusammen mit dem Arbeitgeber<br />

Beiträge an eine angeschlossene<br />

Pensionskasse ein. Je nach vertraglichen<br />

Bestimmungen und weiteren Kriterien,<br />

spart sich während der Erwerbstätigkeit<br />

ein verzinstes Kapital an. Die berufliche<br />

Vorsorge kann bei der Pensionierung<br />

entweder als gesamtes Kapital oder mittels<br />

Umwandlungssatz in monatlichen<br />

Renten bezogen werden. Die Wahl wird<br />

individuell durch die Privatperson bestimmt<br />

und ist von persönlichen Lebensumständen<br />

abhängig. Zusammen mit<br />

der ersten Säule soll die berufliche Vorsorge<br />

60 Prozent des zuletzt ausbezahlten<br />

Lohns absichern. Damit dies erreicht<br />

werden kann, lohnen sich je nach finanziellen<br />

Möglichkeiten auch steuerabzugsfähige<br />

Einkäufe vor der Pensionierung.<br />

In der zweiten Säule beträgt der maximal<br />

versicherte Lohn 88 200 Franken.<br />

Das kann bei Gutverdienenden, die<br />

einen höheren Lohn erhalten, zu einer<br />

persönlichen Vorsorgelücke führen, die<br />

oft unterschätzt wird. Je nach Vorsorgelösung<br />

ist nur der obligatorische BVG-<br />

Lohn versichert und auf allem, was darüber<br />

hinausgeht, dem sogenannten<br />

Überobligatorium, werden somit keine<br />

Sparbeiträge entrichtet. Ebenfalls ist zu<br />

berücksichtigen, dass Pensionskassen<br />

den Umwandlungssatz auf dem Überobligatorium<br />

selbst festlegen können.<br />

Dieser liegt schon heute bei weniger als<br />

6 Prozent, mit sinkender Tendenz.<br />

Private Vorsorge<br />

Die dritte Säule besteht aus einer gebundenen<br />

Vorsorge 3a und einer freien<br />

Vorsorge 3b und soll die restlichen<br />

40 Prozent des zuletzt verdienten Lohnes<br />

abdecken. Während die Säule 3a mit<br />

regelmässigen Beiträgen (<strong>2023</strong>: max.<br />

7 056 Franken) finanziert wird, welche<br />

nur für bestimme Zwecke (z.B. Wohneigentum,<br />

Selbständigkeit, Auswandern)<br />

vorzeitig bezogen werden darf, gibt es<br />

keine Einschränkungen bei der Säule 3b.<br />

Massgebend ob die drei Säulen den dritten<br />

Lebensabschnitt finanziell sicherstellen,<br />

hängt auch von den Ausgaben ab.<br />

Ausgaben im Alter<br />

Nebst den Haushaltsausgaben und den<br />

steigenden Krankenkassenprämien im<br />

Alter sind Steuern und Wohneigentum<br />

ebenfalls wichtige Faktoren in der<br />

Finanzplanung. Die monatlichen Rentenbezüge<br />

(AHV, BVG, private Vorsorge) sind<br />

steuerpflichtig.<br />

Bei Bezug der gesamten Kapitalleistung<br />

kommt ein Sondersteuersatz zur Anwendung.<br />

In Bezug auf Wohneigentum<br />

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