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immobilia 2023/10 - SVIT

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IMMOBILIENWIRTSCHAFT<br />

STEUERN<br />

DIREKT ODER<br />

INDIREKT<br />

ERWERBEN?<br />

Immobilien sind beliebte Kapitalanlagen.<br />

Der Investor tut gut daran,<br />

sich vor dem Immobilienkauf mit<br />

den unterschiedlichen steuerlichen<br />

Folgen auseinanderzusetzen, die<br />

sich aus den aufgezeigten Erwerbsvarianten<br />

ergeben. TEXT—ROGER WERREN*<br />

WICHTIGSTE VOR- UND NACHTEILE EINES DIREKTEN IMMO-<br />

BILIENERWERBS INS PRIVATVERMÖGEN (ABBILDUNG 1)<br />

Quelle: T+R AG<br />

Vorteile<br />

Verrechnung Aufwandüberschuss aus Immobilienbesitz<br />

(bspw. aus Unterhaltsarbeiten)<br />

mit übrigem Einkommen des Investors<br />

Möglichkeit eines Pauschalabzugs für Grundstückunterhalt,<br />

wenn Immobilie nicht überwiegend<br />

geschäftlich oder gewerblich genutzt<br />

Realisation eines steuerfreien Kapitalgewinns bei<br />

späterem Immobilienverkauf<br />

(nur Direkte Bundessteuer)<br />

Nachteile<br />

Zeitpunkt des steuerbaren Zuflusses der Immobilienerträge<br />

nicht beeinflussbar<br />

Steuerlich keine Abschreibung/Wertberichtigung<br />

oder Bildung von Rückstellungen im<br />

Zusammenhang mit Immobilie möglich<br />

Besteuerung Ertragsüberschuss aus Immobilienbesitz<br />

zusammen mit übrigem Einkommen (-><br />

erhöhte Steuerprogression)<br />

ANLAGEALTERNATIVEN GESUCHT<br />

In Zeiten tiefer Zinsen und hoher Börsenbewertungen<br />

suchen viele Investoren nach Anlagealternativen für<br />

die nachhaltig ertragreiche Investition ihres angesparten<br />

oder geerbten Vermögens. Eine davon stellt der Erwerb<br />

einer Kapitalanlageliegenschaft dar.<br />

Im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem anschliessenden<br />

Halten und einem möglichen Weiterverkauf<br />

einer solchen Immobilie sind – neben betriebswirtschaftlichen<br />

und rechtlichen Aspekten – auch steuerliche<br />

Überlegungen anzustellen. Insbesondere die Frage,<br />

ob es unter den individuellen Gesamtumständen des<br />

Investors vorteilhafter ist, die Liegenschaft direkt ins<br />

Privatvermögen oder indirekt über eine Immobiliengesellschaft<br />

zu erwerben und zukünftig zu halten, muss<br />

vorgängig geklärt werden. Eine rechtzeitige Klärung ist<br />

deshalb bedeutsam, weil eine einmal erworbene Immobilie<br />

in der Folge typischerweise nicht ohne zusätzliche<br />

Steuerfolgen weiter übertragen werden kann, bspw. aus<br />

dem Privatvermögen in eine eigene Immobiliengesellschaft.<br />

Nachfolgend wird aufgezeigt, was die Vor- und<br />

Nachteile dieser beiden Erwerbsarten sind und welche<br />

weiteren Einflussfaktoren bei diesem Entscheid zu beachten<br />

sind. Die Unterschiede bei den Steuerfolgen und<br />

Abgaben können je nach Ausgangslage beträchtlich sein.<br />

DIREKTER IMMOBILIENERWERB INS<br />

PRIVATVERMÖGEN DES INVESTORS<br />

Hierbei handelt es sich um die klassische Erwerbsform<br />

für ein Eigenheim, welche grundsätzlich auch für<br />

den Erwerb einer Kapitalanlageliegenschaft in Frage<br />

kommt. Im Falle eines direkten Immobilienerwerbs wird<br />

der Investor im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.<br />

Beim Halten der Immobilie in seinem steuerlichen Privatvermögen<br />

deklariert er den Vermögens steuerwert<br />

und die Verbindlichkeiten sowie die Erträge und Aufwendungen<br />

der Liegenschaft in seiner persönlichen<br />

Steuererklärung. Nebst der einfachen Erwerbsstruktur<br />

hat der direkte Immobilienerwerb ins Privatvermögen<br />

EINE GEWÄHLTE<br />

ERWERBSART<br />

LÄSST SICH<br />

OFTMALS NUR<br />

UNTER INKAUF-<br />

NAHME VON<br />

ZUSÄTZLICHEN<br />

STEUER-<br />

UND ABGABE-<br />

FOLGEN<br />

ANPASSEN.<br />

verschiedene weitere wichtige Vor- und Nachteile (siehe<br />

Abbildung 1).<br />

ZUSÄTZLICHE FRAGESTELLUNG BEI<br />

INVESTOREN MIT SELBSTSTÄNDIGER<br />

ERWERBSTÄTIGKEIT<br />

Übt der Investor eine selbstständige (Neben-)Erwerbstätigkeit<br />

aus, kann sich zusätzlich die Frage stellen,<br />

welcher Vermögenssphäre (Privat- oder Geschäftsvermögen)<br />

die zu erwerbende Immobilie steuerlich zuzuweisen<br />

ist. Es besteht grundsätzlich kein Wahlrecht des<br />

Investors. Die steuerliche Zuordnung der Immobilie erfolgt<br />

aufgrund der Gesamtumstände des Einzelfalls anhand<br />

der sog. Präponderanzmethode. Gemäss dieser<br />

wird für die Zuweisung von gemischt genutzten Immobilien<br />

auf die überwiegende Nutzung abgestellt. Dabei<br />

spielen einerseits die Art der tatsächlich ausgeübten<br />

Erwerbstätigkeit (bspw. baugewerbliche Tätigkeit) und<br />

a ndererseits die vorgesehene Immobiliennutzung eine<br />

wesentliche Rolle.<br />

Zusätzlich ist, insbesondere bei zeitnahen Käufen und<br />

Verkäufen von Immobilien, zu prüfen, ob die Voraussetzungen<br />

für eine selbstständige Erwerbstätigkeit als gewerbsmässiger<br />

Liegenschaftshändler erfüllt sind. Trifft<br />

dies zu, würde u. a. der ansonsten steuerfreie Kapitalgewinn<br />

für die Zwecke der direkten Bundessteuer zusätzlich<br />

der Einkommenssteuer und der AHV-Pflicht unterliegen.<br />

INDIREKTER IMMOBILIENERWERB<br />

MITTELS KAPITALGESELLSCHAFT<br />

Beim indirekten Erwerb setzen die Investoren eine Kapitalgesellschaft<br />

(Aktiengesellschaft oder Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung) für den Immobilien erwerb<br />

ein. Sie halten die betreffenden Beteiligungsrechte<br />

in ihrem Privatvermögen. Die Gesellschaft wird als<br />

Eigentümerin der Immobilie im Grundbuch eingetragen.<br />

Die steuerliche Erfassung des Vermögens und der<br />

Verbindlichkeiten sowie die Erträge und Aufwendungen<br />

im Zusammenhang mit der Liegenschaft erfolgt bei der<br />

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IMMOBILIA / Oktober <strong>2023</strong>

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