immobilia 2023/10 - SVIT
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT<br />
STEUERN<br />
DIREKT ODER<br />
INDIREKT<br />
ERWERBEN?<br />
Immobilien sind beliebte Kapitalanlagen.<br />
Der Investor tut gut daran,<br />
sich vor dem Immobilienkauf mit<br />
den unterschiedlichen steuerlichen<br />
Folgen auseinanderzusetzen, die<br />
sich aus den aufgezeigten Erwerbsvarianten<br />
ergeben. TEXT—ROGER WERREN*<br />
WICHTIGSTE VOR- UND NACHTEILE EINES DIREKTEN IMMO-<br />
BILIENERWERBS INS PRIVATVERMÖGEN (ABBILDUNG 1)<br />
Quelle: T+R AG<br />
Vorteile<br />
Verrechnung Aufwandüberschuss aus Immobilienbesitz<br />
(bspw. aus Unterhaltsarbeiten)<br />
mit übrigem Einkommen des Investors<br />
Möglichkeit eines Pauschalabzugs für Grundstückunterhalt,<br />
wenn Immobilie nicht überwiegend<br />
geschäftlich oder gewerblich genutzt<br />
Realisation eines steuerfreien Kapitalgewinns bei<br />
späterem Immobilienverkauf<br />
(nur Direkte Bundessteuer)<br />
Nachteile<br />
Zeitpunkt des steuerbaren Zuflusses der Immobilienerträge<br />
nicht beeinflussbar<br />
Steuerlich keine Abschreibung/Wertberichtigung<br />
oder Bildung von Rückstellungen im<br />
Zusammenhang mit Immobilie möglich<br />
Besteuerung Ertragsüberschuss aus Immobilienbesitz<br />
zusammen mit übrigem Einkommen (-><br />
erhöhte Steuerprogression)<br />
ANLAGEALTERNATIVEN GESUCHT<br />
In Zeiten tiefer Zinsen und hoher Börsenbewertungen<br />
suchen viele Investoren nach Anlagealternativen für<br />
die nachhaltig ertragreiche Investition ihres angesparten<br />
oder geerbten Vermögens. Eine davon stellt der Erwerb<br />
einer Kapitalanlageliegenschaft dar.<br />
Im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem anschliessenden<br />
Halten und einem möglichen Weiterverkauf<br />
einer solchen Immobilie sind – neben betriebswirtschaftlichen<br />
und rechtlichen Aspekten – auch steuerliche<br />
Überlegungen anzustellen. Insbesondere die Frage,<br />
ob es unter den individuellen Gesamtumständen des<br />
Investors vorteilhafter ist, die Liegenschaft direkt ins<br />
Privatvermögen oder indirekt über eine Immobiliengesellschaft<br />
zu erwerben und zukünftig zu halten, muss<br />
vorgängig geklärt werden. Eine rechtzeitige Klärung ist<br />
deshalb bedeutsam, weil eine einmal erworbene Immobilie<br />
in der Folge typischerweise nicht ohne zusätzliche<br />
Steuerfolgen weiter übertragen werden kann, bspw. aus<br />
dem Privatvermögen in eine eigene Immobiliengesellschaft.<br />
Nachfolgend wird aufgezeigt, was die Vor- und<br />
Nachteile dieser beiden Erwerbsarten sind und welche<br />
weiteren Einflussfaktoren bei diesem Entscheid zu beachten<br />
sind. Die Unterschiede bei den Steuerfolgen und<br />
Abgaben können je nach Ausgangslage beträchtlich sein.<br />
DIREKTER IMMOBILIENERWERB INS<br />
PRIVATVERMÖGEN DES INVESTORS<br />
Hierbei handelt es sich um die klassische Erwerbsform<br />
für ein Eigenheim, welche grundsätzlich auch für<br />
den Erwerb einer Kapitalanlageliegenschaft in Frage<br />
kommt. Im Falle eines direkten Immobilienerwerbs wird<br />
der Investor im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.<br />
Beim Halten der Immobilie in seinem steuerlichen Privatvermögen<br />
deklariert er den Vermögens steuerwert<br />
und die Verbindlichkeiten sowie die Erträge und Aufwendungen<br />
der Liegenschaft in seiner persönlichen<br />
Steuererklärung. Nebst der einfachen Erwerbsstruktur<br />
hat der direkte Immobilienerwerb ins Privatvermögen<br />
EINE GEWÄHLTE<br />
ERWERBSART<br />
LÄSST SICH<br />
OFTMALS NUR<br />
UNTER INKAUF-<br />
NAHME VON<br />
ZUSÄTZLICHEN<br />
STEUER-<br />
UND ABGABE-<br />
FOLGEN<br />
ANPASSEN.<br />
verschiedene weitere wichtige Vor- und Nachteile (siehe<br />
Abbildung 1).<br />
ZUSÄTZLICHE FRAGESTELLUNG BEI<br />
INVESTOREN MIT SELBSTSTÄNDIGER<br />
ERWERBSTÄTIGKEIT<br />
Übt der Investor eine selbstständige (Neben-)Erwerbstätigkeit<br />
aus, kann sich zusätzlich die Frage stellen,<br />
welcher Vermögenssphäre (Privat- oder Geschäftsvermögen)<br />
die zu erwerbende Immobilie steuerlich zuzuweisen<br />
ist. Es besteht grundsätzlich kein Wahlrecht des<br />
Investors. Die steuerliche Zuordnung der Immobilie erfolgt<br />
aufgrund der Gesamtumstände des Einzelfalls anhand<br />
der sog. Präponderanzmethode. Gemäss dieser<br />
wird für die Zuweisung von gemischt genutzten Immobilien<br />
auf die überwiegende Nutzung abgestellt. Dabei<br />
spielen einerseits die Art der tatsächlich ausgeübten<br />
Erwerbstätigkeit (bspw. baugewerbliche Tätigkeit) und<br />
a ndererseits die vorgesehene Immobiliennutzung eine<br />
wesentliche Rolle.<br />
Zusätzlich ist, insbesondere bei zeitnahen Käufen und<br />
Verkäufen von Immobilien, zu prüfen, ob die Voraussetzungen<br />
für eine selbstständige Erwerbstätigkeit als gewerbsmässiger<br />
Liegenschaftshändler erfüllt sind. Trifft<br />
dies zu, würde u. a. der ansonsten steuerfreie Kapitalgewinn<br />
für die Zwecke der direkten Bundessteuer zusätzlich<br />
der Einkommenssteuer und der AHV-Pflicht unterliegen.<br />
INDIREKTER IMMOBILIENERWERB<br />
MITTELS KAPITALGESELLSCHAFT<br />
Beim indirekten Erwerb setzen die Investoren eine Kapitalgesellschaft<br />
(Aktiengesellschaft oder Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung) für den Immobilien erwerb<br />
ein. Sie halten die betreffenden Beteiligungsrechte<br />
in ihrem Privatvermögen. Die Gesellschaft wird als<br />
Eigentümerin der Immobilie im Grundbuch eingetragen.<br />
Die steuerliche Erfassung des Vermögens und der<br />
Verbindlichkeiten sowie die Erträge und Aufwendungen<br />
im Zusammenhang mit der Liegenschaft erfolgt bei der<br />
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IMMOBILIA / Oktober <strong>2023</strong>