immobilia 2023/10 - SVIT
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BAU & HAUS<br />
E-MOBILITÄT<br />
LADEINFRASTRUK-<br />
TUR IM STOCK-<br />
WERKEIGENTUM<br />
Stockwerkeigentümer- und Miteigentümergemeinschaften<br />
spielen für den<br />
Ausbau der Ladeinfrastruktur von<br />
Elektrofahrzeugen eine entscheidende<br />
Rolle. Ein neuer Leitfaden zeigt, wie die<br />
Gemeinschaften rechtssichere<br />
Beschlüsse fällen. TEXT—IVO CATHOMEN*<br />
Bei der Grundinstallation<br />
einer<br />
intelligenten und<br />
ausbaufähigen<br />
Ladeanlage besteht<br />
ein geringes Risiko<br />
einer veralteten<br />
Lade infrastruktur<br />
aufgrund von<br />
technologischem<br />
Fortschritt.<br />
BILD: AMAG<br />
MOBILITÄT WIRD ELEKTRISCH<br />
Von Jahr zu Jahr werden mehr Elektroautos verkauft.<br />
Bereits heute kann jedes vierte verkaufte Auto<br />
wiederaufgeladen werden. Aktuelle Prognosen gehen<br />
davon aus, dass sich Elektroautos in der Schweiz in den<br />
nächsten Jahren breit durchsetzen werden und bereits<br />
im Jahr 2025 jedes zweite verkaufte Auto über eine Lademöglichkeit<br />
verfügt.<br />
Damit nimmt auch die Nachfrage nach Lademöglichkeiten<br />
zu. Erfahrungsgemäss wollen Besitzer ihre<br />
Elektroautos am liebsten dort laden, wo die Fahrzeuge<br />
lange stehen: zu Hause und am Arbeitsplatz.<br />
Damit stellen sich viele Fragen rund um die Nachrüstung<br />
von Einstellhallen in Miet- und Stockwerkeigentümerliegenschaften.<br />
Zu Mietliegenschaften<br />
ist im Sommer von Swiss eMobility ein Leitfaden erschienen.<br />
Nun folgt ein solcher für Stockwerkeigentümer-<br />
bzw. Miteigentümergemeinschaften. Für Vermieter<br />
und Stockwerkeigentümer ist die Nachrüstung<br />
zunehmend auch ein Aspekt der Vermietbarkeit bzw.<br />
Wiederverkäuflichkeit.<br />
Die Praxis zeigt, dass sich Stockwerkeigentümerund<br />
Miteigentümergemeinschaften (MEG) und deren<br />
Verwaltungen in der Entscheidungsfindung und<br />
Umsetzung rund um die Ladeinfrastruktur regelmässig<br />
schwertun. Die grösste Komplexität liegt in der Antragsvorbereitung<br />
und Beschlussfassung.<br />
Basierend auf den bestehenden Instrumenten von<br />
<strong>SVIT</strong> Schweiz und HEV Schweiz haben Experten von<br />
RECHTS<br />
SICHERHEIT<br />
IST MATCH<br />
ENTSCHEI<br />
DEND.<br />
Bund, Verbänden und Fachstellen darum einen umfassenden<br />
Leitfaden erarbeitet, der sowohl technische,<br />
vor allem aber rechtliche Aspekte solcher Investitionsprojekte<br />
abdeckt.<br />
VORABKLÄRUNG<br />
Der Leitfaden geht von insgesamt vier Phasen des<br />
Investitionsvorhabens aus: Vorabklärung, Antragstellung/Beschlussfassung,<br />
Planung/Umsetzung und Betrieb/Unterhalt.<br />
Geht bei der Verwaltung eine Anfrage für die Erstellung<br />
einer Ladestation ein, kann auf Beschluss<br />
der MEG die Verwaltung, die antragstellende Person<br />
oder eine «Arbeitsgruppe eMobilität», bestehend aus<br />
mehreren Miteigentümern, mit der Durchführung der<br />
Vorbereitungsarbeiten beauftragt werden. Diese beinhalten<br />
alle notwendigen Vorabklärungen bis zur Antragstellung<br />
an die Versammlung. Die Ermächtigung<br />
zur Durchführung der Vorbereitungsarbeiten benötigt<br />
in der Regel einen einfachen Mehrheitsbeschluss. Die<br />
Vorabklärungen umfassen einerseits die Bedürfnisabklärung<br />
bei den Miteigentümern, anderseits die technischen<br />
Abklärungen der Machbarkeit, die Klärung der<br />
Erschliessungs- und Bereitstellungsvarianten und die<br />
Kostenabklärungen durch verbindliche Offerten.<br />
ANTRAGSTELLUNG/BESCHLUSS FASSUNG<br />
Die Versammlung der MEG stimmt auf der Grundlage<br />
der Ergebnisse der Vorabklärungen über die<br />
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IMMOBILIA / Oktober <strong>2023</strong>