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immobilia 2023/10 - SVIT

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BAU & HAUS<br />

E-MOBILITÄT<br />

LADEINFRASTRUK-<br />

TUR IM STOCK-<br />

WERKEIGENTUM<br />

Stockwerkeigentümer- und Miteigentümergemeinschaften<br />

spielen für den<br />

Ausbau der Ladeinfrastruktur von<br />

Elektrofahrzeugen eine entscheidende<br />

Rolle. Ein neuer Leitfaden zeigt, wie die<br />

Gemeinschaften rechtssichere<br />

Beschlüsse fällen. TEXT—IVO CATHOMEN*<br />

Bei der Grundinstallation<br />

einer<br />

intelligenten und<br />

ausbaufähigen<br />

Ladeanlage besteht<br />

ein geringes Risiko<br />

einer veralteten<br />

Lade infrastruktur<br />

aufgrund von<br />

technologischem<br />

Fortschritt.<br />

BILD: AMAG<br />

MOBILITÄT WIRD ELEKTRISCH<br />

Von Jahr zu Jahr werden mehr Elektroautos verkauft.<br />

Bereits heute kann jedes vierte verkaufte Auto<br />

wiederaufgeladen werden. Aktuelle Prognosen gehen<br />

davon aus, dass sich Elektroautos in der Schweiz in den<br />

nächsten Jahren breit durchsetzen werden und bereits<br />

im Jahr 2025 jedes zweite verkaufte Auto über eine Lademöglichkeit<br />

verfügt.<br />

Damit nimmt auch die Nachfrage nach Lademöglichkeiten<br />

zu. Erfahrungsgemäss wollen Besitzer ihre<br />

Elektroautos am liebsten dort laden, wo die Fahrzeuge<br />

lange stehen: zu Hause und am Arbeitsplatz.<br />

Damit stellen sich viele Fragen rund um die Nachrüstung<br />

von Einstellhallen in Miet- und Stockwerkeigentümerliegenschaften.<br />

Zu Mietliegenschaften<br />

ist im Sommer von Swiss eMobility ein Leitfaden erschienen.<br />

Nun folgt ein solcher für Stockwerkeigentümer-<br />

bzw. Miteigentümergemeinschaften. Für Vermieter<br />

und Stockwerkeigentümer ist die Nachrüstung<br />

zunehmend auch ein Aspekt der Vermietbarkeit bzw.<br />

Wiederverkäuflichkeit.<br />

Die Praxis zeigt, dass sich Stockwerkeigentümerund<br />

Miteigentümergemeinschaften (MEG) und deren<br />

Verwaltungen in der Entscheidungsfindung und<br />

Umsetzung rund um die Ladeinfrastruktur regelmässig<br />

schwertun. Die grösste Komplexität liegt in der Antragsvorbereitung<br />

und Beschlussfassung.<br />

Basierend auf den bestehenden Instrumenten von<br />

<strong>SVIT</strong> Schweiz und HEV Schweiz haben Experten von<br />

RECHTS­<br />

SICHERHEIT<br />

IST MATCH­<br />

ENTSCHEI­<br />

DEND.<br />

Bund, Verbänden und Fachstellen darum einen umfassenden<br />

Leitfaden erarbeitet, der sowohl technische,<br />

vor allem aber rechtliche Aspekte solcher Investitionsprojekte<br />

abdeckt.<br />

VORABKLÄRUNG<br />

Der Leitfaden geht von insgesamt vier Phasen des<br />

Investitionsvorhabens aus: Vorabklärung, Antragstellung/Beschlussfassung,<br />

Planung/Umsetzung und Betrieb/Unterhalt.<br />

Geht bei der Verwaltung eine Anfrage für die Erstellung<br />

einer Ladestation ein, kann auf Beschluss<br />

der MEG die Verwaltung, die antragstellende Person<br />

oder eine «Arbeitsgruppe eMobilität», bestehend aus<br />

mehreren Miteigentümern, mit der Durchführung der<br />

Vorbereitungsarbeiten beauftragt werden. Diese beinhalten<br />

alle notwendigen Vorabklärungen bis zur Antragstellung<br />

an die Versammlung. Die Ermächtigung<br />

zur Durchführung der Vorbereitungsarbeiten benötigt<br />

in der Regel einen einfachen Mehrheitsbeschluss. Die<br />

Vorabklärungen umfassen einerseits die Bedürfnisabklärung<br />

bei den Miteigentümern, anderseits die technischen<br />

Abklärungen der Machbarkeit, die Klärung der<br />

Erschliessungs- und Bereitstellungsvarianten und die<br />

Kostenabklärungen durch verbindliche Offerten.<br />

ANTRAGSTELLUNG/BESCHLUSS FASSUNG<br />

Die Versammlung der MEG stimmt auf der Grundlage<br />

der Ergebnisse der Vorabklärungen über die<br />

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IMMOBILIA / Oktober <strong>2023</strong>

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