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immobilia 2023/10 - SVIT

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IMMOBILIENWIRTSCHAFT<br />

STEUERN<br />

VERMIETUNGS-<br />

OPTION AUF DEM<br />

PRÜFSTAND<br />

33<br />

Die freiwillige MWST-Unterstellung von<br />

Erträgen aus der Immobilienvermietung<br />

erfreut sich zunehmender Beliebtheit.<br />

Was sind die Gründe, die für<br />

oder gegen eine Vermietungsoption<br />

sprechen? Eine kurze Auslegeordnung.<br />

TEXT—MAKEDON JENNI*<br />

NEUERSTELLUNG GESCHÄFTSIMMOBILIE<br />

Quelle: T+R AG<br />

Investition (ohne Land): <strong>10</strong> 000 000 CHF (netto)<br />

Kalkulierte Jahresrendite: 4% der Investition<br />

Berechnung ohne Option CHF CHF<br />

Baukosten im Jahr <strong>2023</strong><br />

+ 7,7% MWST<br />

<strong>10</strong> 000 000<br />

+ 770 000<br />

<strong>10</strong> 770 000 Jahresmiete 430 800<br />

Berechnung mit Option CHF CHF<br />

Baukosten inkl. 7,7% MWST (analog oben)<br />

Vorsteuerabzug<br />

<strong>10</strong> 770 000<br />

– 770 000<br />

<strong>10</strong> 000 000<br />

Jahresmiete<br />

+ 7,7% MWST<br />

Vorsteuerabzug<br />

Jahresmiete<br />

400000<br />

30800<br />

430800<br />

–30800<br />

400000<br />

BILD: 123RF.COM<br />

ANZEIGE<br />

FISKALISCHER ANREIZ<br />

Die Überlassung von Immobilien und<br />

Immobilienteilen zum Gebrauch oder zur<br />

Nutzung sind grundsätzlich von der Mehrwertsteuer<br />

(MWST) ausgenommen. Das<br />

MWST-Gesetz lässt jedoch eine freiwillige<br />

Versteuerung von Mieterträgen in vielen<br />

Fällen zu. Insbesondere bei Geschäftsmietverhältnissen<br />

hat der Eigentümer resp. der<br />

Vermieter die Möglichkeit, von dieser sogenannten<br />

Vermietungsoption Gebrauch zu<br />

machen. Bei der Wahl einer Option spielen<br />

nebst fiskalischen Überlegungen auch qualitative<br />

Aspekte eine entscheidende Rolle.<br />

Festzustellen ist, dass sich die Vermietungsoption<br />

zunehmender Beliebtheit erfreut<br />

und deshalb immer häufiger zur Anwendung<br />

gelangt. Einerseits ist dies dem<br />

Umstand zu verdanken, dass der Gesetzgeber<br />

den Anwendungsbereich der Option<br />

stetig erweiterte. Mittlerweile können<br />

mit Ausnahme ausschliesslich für Wohnzwecke<br />

genutzter Räumlichkeiten sämtliche<br />

Immobilienvermietungen der MWST<br />

unterstellt werden. Als Nutzung für Wohnzwecke<br />

gilt dabei der Gebrauch der Räumlichkeiten<br />

als Wohnsitz im Sinne der Artikel<br />

23 ff. ZGB und/oder für den Wochenaufenthalt.<br />

Anderseits dürfte das Wissen über<br />

die mehrwertsteuerlichen Folgen dazu beigetragen<br />

haben, dass die Option tatsächlich<br />

vermehrt genutzt wird.<br />

Die Initiative einer Option geht im Normalfall<br />

vom Vermieter aus. Zu beachten ist,<br />

dass jeweils das einzelne Mietverhältnis<br />

und nicht per se die ganze Immobilie oder<br />

Überbauung optiert wird. Gerade im Hinblick<br />

auf grössere Sanierungen und Investitionen<br />

sieht sich der Vermieter kostenmässig<br />

einer MWST konfrontiert, die er<br />

einzig mit der Option vermeiden kann. Ist<br />

der Mieter zum Vorsteuerabzug berechtigt,<br />

ist die Versteuerung des Mietertrages<br />

unschädlich und die Überwälzung der<br />

MWST erfolgt problemlos. Der offensichtliche<br />

Vorteil einer Option lässt sich mit dem<br />

Bau einer geschäftlich genutzten Immobilie<br />

vereinfacht darstellen (siehe Abbildung).<br />

www.visualisierung.ch<br />

WENIGER BETRIEBS- ODER<br />

LIEGENSCHAFTSKOSTEN<br />

Die Option versetzt den Vermieter in eine<br />

komfortable Position: Im Vergleich zum<br />

nicht-optierenden Mitbewerber kann er attraktiver<br />

resp. günstiger am Mietermarkt<br />

auftreten. Gleichzeitig geht aus der Vergleichsrechnung<br />

hervor, dass sich seine Immobilienrendite<br />

erhöht, wenn er die Nettomiete<br />

zwischen 400 000 und 430 800 CHF<br />

pro Jahr ansetzt. Im vereinfachten Beispiel<br />

könnte er seine Rendite um maximal 0,3%<br />

erhöhen.<br />

Die Vermietungsoption gewährt nicht<br />

nur eine unmittelbare Entlastung der Baukosten.<br />

Sie reduziert in gleicher Weise die<br />

Betriebs- oder Liegenschaftskosten. Doch<br />

auch beim Mieter kann sich eine Option positiv<br />

auswirken. Zum einen ist nicht auszuschliessen,<br />

dass der Vermieter die genannten<br />

Kostenentlastungen mit seinem Mieter<br />

teilt, indem er die Nettomiete unter der Maximalvariante<br />

ansetzt (im Beispiel zuvor<br />

unter 430 800 CHF pro Jahr). Zum anderen<br />

sei daran erinnert, dass lediglich optierte<br />

Mietverhältnisse einen offenen und damit<br />

abzugsberechtigenden MWST-Ausweis<br />

auf den Heiz- und Nebenkostenabrechnung<br />

erlauben. Bei einer Vermietung ohne<br />

Option wird die MWST auf den Drittkosten<br />

in der Heiz- und Nebenkostenabrechnung<br />

inkludiert, was sich beim Mieter als definitiver<br />

Kostenblock niederschlägt.<br />

Formell vollzogen wird die Option typischerweise<br />

mit dem offenen Ausweis der<br />

MWST auf einer Rechnung oder in einem<br />

Vertrag. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit,<br />

rein deklaratorisch zu optieren.<br />

Dabei deklariert der Vermieter die Option<br />

lediglich im Rahmen seiner MWST-Abrechnung<br />

gegenüber der Steuerbehörde.<br />

Er versteuert den Mietertrag, ohne dass<br />

18<br />

IMMOBILIA / Oktober <strong>2023</strong>

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