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immobilia 2023/10 - SVIT

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Anträge ab. Im Leitfaden werden Musteranträge zur<br />

Verfügung gestellt, die in aller Regel einfach auf die jeweilige<br />

Situation der Gemeinschaft angepasst werden<br />

können. Es kann zudem sinnvoll sein, für die Versammlung<br />

eine Fachperson für die Beantwortung von Fragen<br />

beizuziehen. Für eine Zustimmung wird – ohne Vorliegen<br />

anderer Regelungen der Quoren – die Mehrheit<br />

der Miteigentümer, die zugleich den grösseren Teil der<br />

Sache vertritt (Mehrheit nach Wertquoten), benötigt.<br />

PLANUNG/UMSETZUNG<br />

Die Umsetzung wird gemäss den Beschlüssen der<br />

MEG geplant und durchgeführt. Wenn so beschlossen,<br />

wird die Nutzungs- und Verwaltungsordnung gemäss<br />

den Beschlüssen der MEG ergänzt/angepasst und im<br />

Grundbuch angemerkt. Die Installation bis und mit<br />

Schlusskontrolle sowie der Sicherheitsnachweis werden<br />

von Fachpersonen durchgeführt. Anschliessend<br />

werden die Zugangs- und Abrechnungssysteme konfiguriert.<br />

Sämtliche Informationen, wie auch allfällige<br />

Zugangsmittel für die Nutzung der Ladestationen,<br />

werden der Eigentümerschaft übergeben.<br />

BETRIEB/UNTERHALT<br />

Nach Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur fallen<br />

verschiedene Bewirtschaftungsaufgaben für Betrieb,<br />

Unterhalt und Erneuerung der Anlage an. Diese<br />

können intern durch die MEG (respektive die Verwaltung),<br />

durch einzelne Miteigentümer oder extern<br />

durch Dienstleistungsanbieter erbracht werden. Dabei<br />

handelt es sich z. B. um die Abrechnung der Verbräuche,<br />

Wartung, das Vorgehen bei einer Störung oder<br />

bei der nachträglichen Installation von zusätzlichen<br />

Ladestationen. Es empfiehlt sich, die Bestimmungen<br />

und Verantwortlichkeiten für den Betrieb, den Unterhalt<br />

und die Installation von weiteren Ladestationen<br />

zu dokumentieren.<br />

FINANZIERUNG ALS KRUX<br />

Nicht selten scheitern Investitionsprojekte in die<br />

Ladeinfrastruktur an der fehlenden Finanzierungsbereitschaft,<br />

vor allem von Miteigentümern, die kein<br />

Elektrofahrzeug anschaffen möchten. Der Leitfaden<br />

zeigt verschiedene Varianten der Bereitstellung von<br />

Grundinstallation und Ladestationen auf, wobei die<br />

Grundinstallation in der Regel und auch sinnvollerweise<br />

durch die MEG erstellt wird. Scheitert dies am<br />

Quorum, so besteht die Möglichkeit via Vorfinanzierung<br />

durch einen oder mehrere Miteigentümer oder<br />

das Outsourcing der gesamten Installation an einen<br />

Contractor.<br />

Die Finanzierung aus dem Erneuerungsfonds der<br />

Gemeinschaft ist grundsätzlich möglich, sofern das<br />

Reglement dies zulässt. Steuerliche Folgen sollten im<br />

Vorfeld aber abgeklärt werden.<br />

DER LEITFADEN «LADEINFRASTRUKTUR IM STOCKWERKEIGENTUM – EIN LEITFADEN<br />

FÜR EIGENTÜMERSCHAFTEN UND VERWALTUNGEN» WURDE DURCH SWISS EMOBILI-<br />

TY, <strong>SVIT</strong> UND HEV SCHWEIZ MIT UNTERSTÜTZUNG VON ENERGIESCHWEIZ UNTER BEI-<br />

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*IVO CATHOMEN<br />

Dr. oec. HSG, ist<br />

Herausgeber der<br />

Zeitschrift Immobilia.<br />

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