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Fortbildungsbroschüre 1/2024

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34 Arbeitssicherheit<br />

Arbeits<br />

Fortbildung zum Betrieblichen Ersthelfer<br />

Ausbildung<br />

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Die Ausbildung zum Ersthelfer<br />

besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten). Um Ersthelfer zu bleiben, ist<br />

eine Fortbildung spätestens alle zwei Jahre durch das sogenannte Erste-Hilfe-Training (9<br />

Unterrichtseinheiten) erforderlich. Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte<br />

Stellen durchgeführt werden.<br />

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):<br />

• Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten: ein Ersthelfer<br />

• Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:<br />

- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,<br />

- in sonstigen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Versicherten,<br />

- in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,<br />

- in Hochschulen 10 Prozent der Beschäftigten.<br />

Zielgruppe: alle Berufsgruppen<br />

Termin: Donnerstag, 01.02.<strong>2024</strong><br />

Uhrzeit: 8 - 16 Uhr<br />

Referent: Marvin Köster, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Südwestfalen<br />

Ort: Fortbildungszentrum der Diakonie in Südwestfalen, Virchowstr. 13, 57074 Siegen<br />

Gebühr: keine<br />

Anmeldung: fortbildung@diakonie-sw.de, Telefon 02 71 3 33-64 81 (FBZ), DiS@Web

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