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34 Arbeitssicherheit<br />
Arbeits<br />
Fortbildung zum Betrieblichen Ersthelfer<br />
Ausbildung<br />
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Die Ausbildung zum Ersthelfer<br />
besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten). Um Ersthelfer zu bleiben, ist<br />
eine Fortbildung spätestens alle zwei Jahre durch das sogenannte Erste-Hilfe-Training (9<br />
Unterrichtseinheiten) erforderlich. Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte<br />
Stellen durchgeführt werden.<br />
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):<br />
• Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten: ein Ersthelfer<br />
• Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:<br />
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,<br />
- in sonstigen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Versicherten,<br />
- in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,<br />
- in Hochschulen 10 Prozent der Beschäftigten.<br />
Zielgruppe: alle Berufsgruppen<br />
Termin: Donnerstag, 01.02.<strong>2024</strong><br />
Uhrzeit: 8 - 16 Uhr<br />
Referent: Marvin Köster, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Südwestfalen<br />
Ort: Fortbildungszentrum der Diakonie in Südwestfalen, Virchowstr. 13, 57074 Siegen<br />
Gebühr: keine<br />
Anmeldung: fortbildung@diakonie-sw.de, Telefon 02 71 3 33-64 81 (FBZ), DiS@Web