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THF Flughafen Tempelhof - Denkmalpflegerische Dokumentation 2009 - BIM - Burckhardt Fischer

"Protyp" der Denkmalpflegerischen Bestandserfassung im Hinblick auf einen geplanten Denkmalpflegeplan des früheren Flughafens Tempelhof in Berlin. Nach der Bestandsaufnahme weiterer Bauteile wurde das Vorhaben in dieser Form abgebrochen, da die Zuständigkeit für die Gebäudeanlage von der bislang federführenden Stelle - der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH - abgegeben werden mußte, aber auch, da die hierbei wortführende Praktikantin im Landesdenkmalamt Berlin einer inhaltlichen Bewertung ablehnend gegenüberstand und ultimativ den Erhalt des gesamten Bestandes ZUM ZEITPUNKT DER UNTERSCHUTZSTELLUNG forderte, seinen die nachträglichen Ein- und Umbauten auch noch so belanglos - Denkmalpflege als reiner Verwaltungsakt.

"Protyp" der Denkmalpflegerischen Bestandserfassung im Hinblick auf einen geplanten Denkmalpflegeplan des früheren Flughafens Tempelhof in Berlin.
Nach der Bestandsaufnahme weiterer Bauteile wurde das Vorhaben in dieser Form abgebrochen, da die Zuständigkeit für die Gebäudeanlage von der bislang federführenden Stelle - der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH - abgegeben werden mußte, aber auch, da die hierbei wortführende Praktikantin im Landesdenkmalamt Berlin einer inhaltlichen Bewertung ablehnend gegenüberstand und ultimativ den Erhalt des gesamten Bestandes ZUM ZEITPUNKT DER UNTERSCHUTZSTELLUNG forderte, seinen die nachträglichen Ein- und Umbauten auch noch so belanglos - Denkmalpflege als reiner Verwaltungsakt.

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<strong>Flughafen</strong> <strong>Tempelhof</strong>, Berlin <strong>2009</strong> Denkmalpflegeplan 2010<br />

Bauteil H2 rd<br />

Gelb: B<br />

Bereiche von denkmalpflegerischem Interesse<br />

Eingriffe in das Schutzgut nur bei Nachweis übergeordneter wirtschaftlicher oder<br />

nutzungsspezifischer Interessen.<br />

Prinzipielle Abstimmungen mit den Denkmalbehörden erforderlich, ggf. unter<br />

Auflagen.<br />

Grün: C<br />

Bereiche von untergeordnetem denkmalpflegerischen Interesse<br />

Denkmalrechtliche Genehmigung von Maßnahmen nicht erforderlich, sofern<br />

übergeordnete Zusammenhänge nicht tangiert und eine sichtbare Beeinträchtigung<br />

der Denkmalstruktur nicht eintritt vgl. „Umgebungsschutz“.<br />

Es besteht eine nachrichtliche Informationspflicht an die Denkmalbehörden.<br />

Die Zonierungspläne sind im Zusammenhang zu lesen mit der textlichen Auswertung und<br />

Erläuterungen, welche in knapper Form die denkmalpflegerische Zielstellung darlegen.<br />

Eine Einstufung unter GRÜN bedeutet nicht, dass der Bestand dort aufgegeben werden muss,<br />

sondern er beschreibt einen einvernehmlich festgelegten Handlungsrahmen bei Eingriffen und<br />

Veränderungen und damit die Ausführlichkeit des Abstimmungsbedarfs und der<br />

Genehmigungserfordernisse seitens der Denkmalbehörde.<br />

Wird mit einem Planungsvorhaben wesentlich von den Empfehlungen oder Überlegungen der<br />

textlichen Erläuterung abgewichen, besteht auch für im Denkmalplan GRÜN-zonierte Bereiche eine<br />

Abstimmungserfordernis mit der Denkmalbehörde. Dies ist erforderlich, um verunstaltende oder<br />

gegen die denkmalgeschützte Substanz wirkende Veränderungen, zu verringern. Es handelt sich<br />

insgesamt weiterhin um ein Baudenkmal, mit der entsprechend gesetzlich festgelegten Verantwortung<br />

des Eigentümers zum Schutzgut. Handlungsspielräume zugunsten qualitativer Planungen, auch<br />

innovativer Konzepte sind möglich.<br />

Detaillierte Aussagen zu Quellen, zu erhaltenen Bauteilen verschiedener Zeitschichten, Auswertungen<br />

und Zusammenhängen sind in den Anlagen enthalten. Da dieser Gebäudeteil, unabhängig von den<br />

Nutzungsänderungen der für den wechselnden Flugbetrieb wichtigen Gebäudeteile des<br />

Gesamtensembles, fast durchgängig von einer Organisation genutzt wurde, wurde zur besseren<br />

Handhabung für die Beschreibung der historischen Bauteile mit folgender Signatur gearbeitet:<br />

Der Bauteilkatalog soll fortgeschrieben werden und letztlich eine Bauteilsammlung über alle Bauteile<br />

des gesamten Ensembles für die Standarddetails der einzelnen Bauphasen ergeben.<br />

Der Bauteilkatalog arbeitet mit folgendem Diagramm nach den vorliegenden Bau- und Umbauplänen.<br />

- 1936 - 45 1. Ausbauphase<br />

- 1945 – 1950 geringe Bautätigkeit, Umfang nur unzureichend nachweisbar<br />

- 1950 – 1951 2. Ausbauphase USAF (Instandsetzung)<br />

- 1951 – 1962 2.b Ausbauphase USAF<br />

- 1962 – 1987 3. Ausbauphase USAF<br />

- 1987 4. und letzte Umbauphase<br />

1 2 3 4<br />

1 vereinzelte Befunde, ggf. als Referenz erhalten<br />

2 unübersichtliches, nicht mehr vollständiges Befundbild<br />

3 überwiegend erhalten<br />

4 (nahezu) vollständig erhalten<br />

Grundlage in der Bewertung sind eine Begehung vor Ort und der Abgleich mit den historischen Akten<br />

auf der Basis der o.a. Studie von 1995 ff., sowie inzwischen erfasster ergänzender Unterlagen.<br />

Zusätzlich wurden aktuell Planunterlagen im Aktenarchiv der <strong>BIM</strong> auf dem <strong>Flughafen</strong>gelände Bauteil 7<br />

gesichtet, siehe Anhang historische Pläne.<br />

6<br />

Land Berlin<br />

<strong>Burckhardt</strong> <strong>Fischer</strong><br />

c/o Berliner Immobilienmanagement GmbH<br />

Architekten und Ingenieure<br />

Keibelstraße 36 Pommersche Str. 11<br />

10178 Berlin 10707 Berlin

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