Mitteilungsblatt Schwarzenbruck - März 2024
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AUS DEM GEMEINDELEBEN<br />
Bürgerinitiative Albtraum B8<br />
Tempo-30-Regelung<br />
Am Donnerstag, den 25.01.<strong>2024</strong>, konnte nun endlich das vorerst<br />
letzte geplante Treffen mit einem der zuständigen Amtsleiter<br />
stattfinden, die für die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen<br />
wie die Tempo-30-Regelung auf der B8 in <strong>Schwarzenbruck</strong><br />
zuständig sind:<br />
Der Leiter der Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt Lauf, Herr Bub,<br />
ist der erneuten Einladung von Herrn Bürgermeister Holzammer gefolgt,<br />
da er zum letzten Termin mit dem Leiter des Staatlichen Bauamtes<br />
Nürnberg, Herrn Eisgruber, verhindert war.<br />
Unter Moderation von Herrn Holzammer fand das Gespräch mit Herrn<br />
Bub und drei Vertretern der BI im Rathaus statt. Mit dabei war auch<br />
Frau Späth von der Gemeinde <strong>Schwarzenbruck</strong>.<br />
Wie schon beim ersten Termin angemerkt, sieht die Bürgerinitiative<br />
Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Tempo-30-Regelung an<br />
der B8 im Ort.<br />
Insbesondere wäre es wünschenswert, die räumliche wie zeitliche<br />
Tempo-30-Zone auszudehnen. Wir haben unser Missfallen darüber<br />
geäußert, dass bei einem Lärmschutz ab 22:00 Uhr Kinder in keiner<br />
Weise berücksichtigt sind.<br />
Weiterhin müssen die Überquerungen in Ochenbruck besser abgesichert,<br />
und auch die Ortsdurchfahrt in Pfeifferhütte neu bewertet werden.<br />
Darüber hinaus reklamiert die BI ein weiteres Mal, dass die Burgthanner<br />
Straße mittlerweile die einzige Strecke ohne 30er-Regelung darstellt.<br />
Herr Bub ist unter anderem zuständig für Verkehrsregelung durch<br />
Beschilderung. Bei allen angesprochenen Punkten verwies er auf<br />
gesetzliche Vorgaben, die sein Handeln vorgeben.<br />
Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet, welche Verkehrsregelung<br />
im konkreten Einzelfall erforderlich ist. Um die örtlichen Verhältnisse<br />
einschätzen zu können, stimmt sie sich immer mit der Straßenbaubehörde<br />
und der Polizei ab.<br />
Die Information der Homepage seiner Straßenverkehrsbehörde, dass<br />
„dabei […] auch die Interessen der Verkehrsteilnehmer*innen, der<br />
Anwohner*innen und der Wirtschaftsunternehmen mit abgewogen“<br />
werden, konnte im Gespräch nicht bestätigt werden. Vielmehr wies Herr<br />
Bub wiederholt darauf hin, dass die Lärmbelastung ursächlich von der<br />
Straße käme und damit auch die Lärmminderung hier ansetzen müsste.<br />
Das würde für die Zukunft zwei Dinge bedeuten:<br />
Erstens, dass nach der Aufbringung eines neuen „Flüsterasphalts“ auf<br />
der B8 im Ortskern, von Herrn Eisgruber auf 2025 terminiert, Herr Bub<br />
eine Überprüfung der Tempo-30-Regelung anstoßen wird. Das Ergebnis<br />
könnte sehr wahrscheinlich lauten, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
aus Lärmschutzgründen dann nicht mehr nötig wäre.<br />
Und zweitens, dass eine wirtschaftliche Abwägung, die der Tempo-<br />
30-Regelung in jedem Fall den Vorzug geben würde und viele Millionen<br />
Euro die für den „Flüsterasphalt“ aufgewendet werden müssten,<br />
einsparen würde, auf keinen Fall in Frage käme.<br />
Damit würden nicht nur nicht Millionen Euro an Steuergelder gespart,<br />
sondern auch der von der Bürgerinitiative angeführte Sicherheitsaspekt<br />
an der B8 erneut negiert.<br />
Ist das noch zeitgemäße Verkehrspolitik?<br />
Frau Späth gab den Vertretern der BI den Tipp, sich doch an die Bundespolitik<br />
zu wenden, um diese Frage beantwortet zu bekommen…<br />
Herr Bub verwies auf die Straßenverkehrsordnung, die für alle Kraftfahrzeuge<br />
als zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen<br />
Ortschaft 50 km/h ausweist. Diesen Spielraum könne man doch<br />
ausschöpfen…<br />
Im Fazit bleibt von BI-Seite ein freundliches, aber erneut ergebnisloses<br />
Gespräch festzuhalten.<br />
Herr Holzammer und Frau Späth wurden abschließend erneut gebeten,<br />
das gemeindeeigene Gerät für aktuelle Fahrzeugzählungen und<br />
Geschwindigkeitsmessungen entlang der Ochenbrucker Ortsdurchfahrt<br />
zum Einsatz zu bringen, zumal die Gemeinde keine Zahlen zu<br />
Geschwindigkeitsmessungen der Polizei hat. Es wird sich um beide<br />
Anfragen gekümmert.<br />
Bürgerinitiative Albtraum B8<br />
Heinrich<br />
meis<br />
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Johann-Degelmann-Straße 11<br />
90592 <strong>Schwarzenbruck</strong><br />
Tel. 09128 7070-0<br />
Fax 09128 7070-15<br />
E-Mail h. ameis@t-online.de<br />
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