29.02.2024 Aufrufe

Mitteilungsblatt Schwarzenbruck - März 2024

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AUS DEM GEMEINDELEBEN<br />

Bürgerinitiative Albtraum B8<br />

Tempo-30-Regelung<br />

Am Donnerstag, den 25.01.<strong>2024</strong>, konnte nun endlich das vorerst<br />

letzte geplante Treffen mit einem der zuständigen Amtsleiter<br />

stattfinden, die für die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen<br />

wie die Tempo-30-Regelung auf der B8 in <strong>Schwarzenbruck</strong><br />

zuständig sind:<br />

Der Leiter der Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt Lauf, Herr Bub,<br />

ist der erneuten Einladung von Herrn Bürgermeister Holzammer gefolgt,<br />

da er zum letzten Termin mit dem Leiter des Staatlichen Bauamtes<br />

Nürnberg, Herrn Eisgruber, verhindert war.<br />

Unter Moderation von Herrn Holzammer fand das Gespräch mit Herrn<br />

Bub und drei Vertretern der BI im Rathaus statt. Mit dabei war auch<br />

Frau Späth von der Gemeinde <strong>Schwarzenbruck</strong>.<br />

Wie schon beim ersten Termin angemerkt, sieht die Bürgerinitiative<br />

Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Tempo-30-Regelung an<br />

der B8 im Ort.<br />

Insbesondere wäre es wünschenswert, die räumliche wie zeitliche<br />

Tempo-30-Zone auszudehnen. Wir haben unser Missfallen darüber<br />

geäußert, dass bei einem Lärmschutz ab 22:00 Uhr Kinder in keiner<br />

Weise berücksichtigt sind.<br />

Weiterhin müssen die Überquerungen in Ochenbruck besser abgesichert,<br />

und auch die Ortsdurchfahrt in Pfeifferhütte neu bewertet werden.<br />

Darüber hinaus reklamiert die BI ein weiteres Mal, dass die Burgthanner<br />

Straße mittlerweile die einzige Strecke ohne 30er-Regelung darstellt.<br />

Herr Bub ist unter anderem zuständig für Verkehrsregelung durch<br />

Beschilderung. Bei allen angesprochenen Punkten verwies er auf<br />

gesetzliche Vorgaben, die sein Handeln vorgeben.<br />

Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet, welche Verkehrsregelung<br />

im konkreten Einzelfall erforderlich ist. Um die örtlichen Verhältnisse<br />

einschätzen zu können, stimmt sie sich immer mit der Straßenbaubehörde<br />

und der Polizei ab.<br />

Die Information der Homepage seiner Straßenverkehrsbehörde, dass<br />

„dabei […] auch die Interessen der Verkehrsteilnehmer*innen, der<br />

Anwohner*innen und der Wirtschaftsunternehmen mit abgewogen“<br />

werden, konnte im Gespräch nicht bestätigt werden. Vielmehr wies Herr<br />

Bub wiederholt darauf hin, dass die Lärmbelastung ursächlich von der<br />

Straße käme und damit auch die Lärmminderung hier ansetzen müsste.<br />

Das würde für die Zukunft zwei Dinge bedeuten:<br />

Erstens, dass nach der Aufbringung eines neuen „Flüsterasphalts“ auf<br />

der B8 im Ortskern, von Herrn Eisgruber auf 2025 terminiert, Herr Bub<br />

eine Überprüfung der Tempo-30-Regelung anstoßen wird. Das Ergebnis<br />

könnte sehr wahrscheinlich lauten, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung<br />

aus Lärmschutzgründen dann nicht mehr nötig wäre.<br />

Und zweitens, dass eine wirtschaftliche Abwägung, die der Tempo-<br />

30-Regelung in jedem Fall den Vorzug geben würde und viele Millionen<br />

Euro die für den „Flüsterasphalt“ aufgewendet werden müssten,<br />

einsparen würde, auf keinen Fall in Frage käme.<br />

Damit würden nicht nur nicht Millionen Euro an Steuergelder gespart,<br />

sondern auch der von der Bürgerinitiative angeführte Sicherheitsaspekt<br />

an der B8 erneut negiert.<br />

Ist das noch zeitgemäße Verkehrspolitik?<br />

Frau Späth gab den Vertretern der BI den Tipp, sich doch an die Bundespolitik<br />

zu wenden, um diese Frage beantwortet zu bekommen…<br />

Herr Bub verwies auf die Straßenverkehrsordnung, die für alle Kraftfahrzeuge<br />

als zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen<br />

Ortschaft 50 km/h ausweist. Diesen Spielraum könne man doch<br />

ausschöpfen…<br />

Im Fazit bleibt von BI-Seite ein freundliches, aber erneut ergebnisloses<br />

Gespräch festzuhalten.<br />

Herr Holzammer und Frau Späth wurden abschließend erneut gebeten,<br />

das gemeindeeigene Gerät für aktuelle Fahrzeugzählungen und<br />

Geschwindigkeitsmessungen entlang der Ochenbrucker Ortsdurchfahrt<br />

zum Einsatz zu bringen, zumal die Gemeinde keine Zahlen zu<br />

Geschwindigkeitsmessungen der Polizei hat. Es wird sich um beide<br />

Anfragen gekümmert.<br />

Bürgerinitiative Albtraum B8<br />

Heinrich<br />

meis<br />

Sanitär – Heizung<br />

Solar – Kundendienst<br />

Johann-Degelmann-Straße 11<br />

90592 <strong>Schwarzenbruck</strong><br />

Tel. 09128 7070-0<br />

Fax 09128 7070-15<br />

E-Mail h. ameis@t-online.de<br />

MÄRZ <strong>2024</strong><br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!