ÖZIV INKLUSIV 01/2024
COVER-PORTRAIT - Fußkeyboarderin Liz Müller: „Es hat einfach funktioniert!“
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ÖZIV // Recht
NEUERUNGEN/ÄNDERUNGEN
IM BEREICH RECHT
Text: Birgit Büttner &
Judith Safar (Rechtsabteilung)
Aus dem Pflegebereich
Bonus für pflegende Angehörige:
Änderungen im
Bundespflegegeldgesetz
und Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
Die legistischen Nachbesserungen
im Bundespflegegeldgesetz
betreffen unter
anderem den Einkommensnachweis,
den Personen, die
nahe Angehörige pflegen,
vorlegen müssen, wenn sie
den Angehörigenbonus beantragen.
Außerdem braucht es
für die vorgesehene Zuständigkeit
der Sozialgerichte im
Falle von Rechtsstreitigkeiten
eine gesetzliche Grundlage.
Dabei geht es etwa um Beschwerden
von Angehörigen,
die aus ihrer Sicht zu Unrecht
keinen Angehörigenbonus erhalten
und um etwaige Rückforderungsansprüche.
Mit der
Novelle BGBl I 161/2023 werden
die entsprechenden Änderungen
bzw. Klarstellungen
im Bundespflegegeldgesetz
(BPGG) und im Arbeits- und
Sozialgerichtsgesetz (ASGG)
vorgenommen.
Mehr dazu siehe
www.ris.bka.gv.at/
Dokumente/BgblAuth/
BGBLA_2023_I_161/
BGBLA_2023_I_161.pdfsig
Mit der Verordnung des
Bundesministers für Soziales,
Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz
zur Auszahlung des Angehörigenbonus
durch den
zuständigen Entscheidungsträger
- kundgemacht am
24.11.2023 [siehe BGBl II
335/2023 RIS Dokument (bka.
gv.at) ] liegen nunmehr auch
die notwendigen technischen
Voraussetzungen zur Auszahlung
des Angehörigenbonus
vor. Damit erfolgt die Auszahlung
des Angehörigenbonus
durch den zuständigen Entscheidungsträger
rückwirkend
ab 1.12.2023.
Deutliche Aufstockung
des Pflegefonds und Verlängerung
der Förderung
der 24-Stunden-Betreuung:
Dies haben Bund und Länder
im Zuge der Finanzausgleichverhandlungen
vereinbart.
Konkret wird der Pflegefonds
in diesem Jahr mit 1,1 Mrd.
€ dotiert. Damit stehen 2024
mehr als doppelt so viele Mittel
wie 2023 zur Verfügung.
In der Finanzausgleichsperiode
2024 bis 2028 werden
insgesamt 6,03 Mrd. € in
den Fonds fließen, wobei der
Bund wie bisher zwei Drittel
davon beisteuert. Mit den
zusätzlichen Mitteln soll unter
anderem eine Fortführung
des in den Jahren 2022 und
2023 gewährten Gehaltsbonus
für Pflegekräfte und
des Ausbildungszuschusses
für Pflegeausbildungen in der
Höhe von 600 € sichergestellt
werden. Außerdem können
künftig auch die Kosten für
„Community-Nursing“ aus
Mitteln des Pflegefonds abgedeckt
werden. Zur Kompensation
von Einnahmeausfällen
der Länder aufgrund des im
Jahr 2018 abgeschafften Pflegeregresses
stellt der Bund
weiterhin insgesamt 300 Mio.
€ pro Jahr bereit.
Quelle: www.parlament.gv.at/
aktuelles/pk/jahr_2023/
pk1440
Aus dem Bildungsbereich
Drohender Verlust des Kindergartenplatzes
wegen fehlender Ressourcen:
Der Verlust des Kindergartenplatzes konnte
im Schlichtungsstellenverfahren verhindert
werden. Die Herausforderung, inklusive Kindergartenplätze
in Wien zu sichern, wird durch
das Beispiel eines kürzlich abgeschlossenen
Schlichtungsverfahrens deutlich, dass der
Klagsverband begleitet hat. Im Mittelpunkt der
Schlichtung stand eine alleinerziehende Mutter
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www.oeziv.org