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ÖZIV INKLUSIV 01/2024

COVER-PORTRAIT - Fußkeyboarderin Liz Müller: „Es hat einfach funktioniert!“

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ÖZIV // Recht

NEUERUNGEN/ÄNDERUNGEN

IM BEREICH RECHT

Text: Birgit Büttner &

Judith Safar (Rechtsabteilung)

Aus dem Pflegebereich

Bonus für pflegende Angehörige:

Änderungen im

Bundespflegegeldgesetz

und Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz

Die legistischen Nachbesserungen

im Bundespflegegeldgesetz

betreffen unter

anderem den Einkommensnachweis,

den Personen, die

nahe Angehörige pflegen,

vorlegen müssen, wenn sie

den Angehörigenbonus beantragen.

Außerdem braucht es

für die vorgesehene Zuständigkeit

der Sozialgerichte im

Falle von Rechtsstreitigkeiten

eine gesetzliche Grundlage.

Dabei geht es etwa um Beschwerden

von Angehörigen,

die aus ihrer Sicht zu Unrecht

keinen Angehörigenbonus erhalten

und um etwaige Rückforderungsansprüche.

Mit der

Novelle BGBl I 161/2023 werden

die entsprechenden Änderungen

bzw. Klarstellungen

im Bundespflegegeldgesetz

(BPGG) und im Arbeits- und

Sozialgerichtsgesetz (ASGG)

vorgenommen.

Mehr dazu siehe

www.ris.bka.gv.at/

Dokumente/BgblAuth/

BGBLA_2023_I_161/

BGBLA_2023_I_161.pdfsig

Mit der Verordnung des

Bundesministers für Soziales,

Gesundheit, Pflege

und Konsumentenschutz

zur Auszahlung des Angehörigenbonus

durch den

zuständigen Entscheidungsträger

- kundgemacht am

24.11.2023 [siehe BGBl II

335/2023 RIS Dokument (bka.

gv.at) ] liegen nunmehr auch

die notwendigen technischen

Voraussetzungen zur Auszahlung

des Angehörigenbonus

vor. Damit erfolgt die Auszahlung

des Angehörigenbonus

durch den zuständigen Entscheidungsträger

rückwirkend

ab 1.12.2023.

Deutliche Aufstockung

des Pflegefonds und Verlängerung

der Förderung

der 24-Stunden-Betreuung:

Dies haben Bund und Länder

im Zuge der Finanzausgleichverhandlungen

vereinbart.

Konkret wird der Pflegefonds

in diesem Jahr mit 1,1 Mrd.

€ dotiert. Damit stehen 2024

mehr als doppelt so viele Mittel

wie 2023 zur Verfügung.

In der Finanzausgleichsperiode

2024 bis 2028 werden

insgesamt 6,03 Mrd. € in

den Fonds fließen, wobei der

Bund wie bisher zwei Drittel

davon beisteuert. Mit den

zusätzlichen Mitteln soll unter

anderem eine Fortführung

des in den Jahren 2022 und

2023 gewährten Gehaltsbonus

für Pflegekräfte und

des Ausbildungszuschusses

für Pflegeausbildungen in der

Höhe von 600 € sichergestellt

werden. Außerdem können

künftig auch die Kosten für

„Community-Nursing“ aus

Mitteln des Pflegefonds abgedeckt

werden. Zur Kompensation

von Einnahmeausfällen

der Länder aufgrund des im

Jahr 2018 abgeschafften Pflegeregresses

stellt der Bund

weiterhin insgesamt 300 Mio.

€ pro Jahr bereit.

Quelle: www.parlament.gv.at/

aktuelles/pk/jahr_2023/

pk1440

Aus dem Bildungsbereich

Drohender Verlust des Kindergartenplatzes

wegen fehlender Ressourcen:

Der Verlust des Kindergartenplatzes konnte

im Schlichtungsstellenverfahren verhindert

werden. Die Herausforderung, inklusive Kindergartenplätze

in Wien zu sichern, wird durch

das Beispiel eines kürzlich abgeschlossenen

Schlichtungsverfahrens deutlich, dass der

Klagsverband begleitet hat. Im Mittelpunkt der

Schlichtung stand eine alleinerziehende Mutter

30 INKLUSIV

www.oeziv.org

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