ÖZIV INKLUSIV 01/2024
COVER-PORTRAIT - Fußkeyboarderin Liz Müller: „Es hat einfach funktioniert!“
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ÖZIV // Bundesverband
Die ÖZIV Delegation zu Besuch bei Minister Martin Kocher im März 2021
ENDLICH: NEUE REGELUNGEN
ZUR „ARBEITSUNFÄHIGKEIT“!
Forderungen des ÖZIV und anderer
Behindertenorganisationen umgesetzt
Text: Judith Safar, Hansjörg Nagelschmidt
Das Sprichwort „Steter
Tropfen höhlt den
Stein“ bewahrheitet
sich manchmal: in vielen
Gesprächen mit politischen
Entscheidungsträger:innen
aus unterschiedlichen Parteien
hat der ÖZIV Bundesverband
(aber auch andere
Organisationen) auf die problematischen
Regelungen
zur „Arbeitsunfähigkeit“ hingewiesen,
die insbesondere
jungen Menschen oft den
Weg auf den Arbeitsmarkt
versperrten. Das Thema
wurde beispielsweise auch
bei einem Besuch der ÖZIV
Geschäftsleitung und dem
kurz darauf verstorbenen
Präsidenten Herbert Pichler
bei Bundesminister Martin
Kocher im März 2021 (ÖZIV
INKLUSIV berichtete damals
in der Ausgabe 2/2021) angesprochen.
Diese Hartnäckigkeit zahlte
sich nun aus, und so kam es
Ende 2023 endlich zu einer
im Nationalrat einstimmig
beschlossenen Gesetzes-Novelle
des ArbeitslosenVersicherungsGesetzes
(AlVG) und
damit zur (weitgehenden)
Erfüllung der Forderungen der
Behindertenorganisationen
betreffend „Arbeitsunfähigkeit“.
Die Ausgangslage
Bisher konnte das AMS die
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
bei Menschen mit
Behinderungen bereits im
Jugendalter vom Kompetenzzentrum
Begutachtung der
Pensionsversicherungsanstalt
(PVA) anordnen. Das führte
dazu, dass junge Menschen
mit Behinderungen – mitunter
schon sehr früh, unter
Umständen bereits mit 15
Jahren - bereits in die Gesundheits-Straße
„arbeitsunfähig“
geschickt wurden. Und das
in manchen Fällen bevor sie
Gelegenheit hatten, sich fit für
berufliche Qualifizierungen zu
machen beziehungsweise im
www.oeziv.org INKLUSIV 9