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ÖZIV INKLUSIV 01/2024

COVER-PORTRAIT - Fußkeyboarderin Liz Müller: „Es hat einfach funktioniert!“

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ÖZIV // Bundesverband

Die ÖZIV Delegation zu Besuch bei Minister Martin Kocher im März 2021

ENDLICH: NEUE REGELUNGEN

ZUR „ARBEITSUNFÄHIGKEIT“!

Forderungen des ÖZIV und anderer

Behindertenorganisationen umgesetzt

Text: Judith Safar, Hansjörg Nagelschmidt

Das Sprichwort „Steter

Tropfen höhlt den

Stein“ bewahrheitet

sich manchmal: in vielen

Gesprächen mit politischen

Entscheidungsträger:innen

aus unterschiedlichen Parteien

hat der ÖZIV Bundesverband

(aber auch andere

Organisationen) auf die problematischen

Regelungen

zur „Arbeitsunfähigkeit“ hingewiesen,

die insbesondere

jungen Menschen oft den

Weg auf den Arbeitsmarkt

versperrten. Das Thema

wurde beispielsweise auch

bei einem Besuch der ÖZIV

Geschäftsleitung und dem

kurz darauf verstorbenen

Präsidenten Herbert Pichler

bei Bundesminister Martin

Kocher im März 2021 (ÖZIV

INKLUSIV berichtete damals

in der Ausgabe 2/2021) angesprochen.

Diese Hartnäckigkeit zahlte

sich nun aus, und so kam es

Ende 2023 endlich zu einer

im Nationalrat einstimmig

beschlossenen Gesetzes-Novelle

des ArbeitslosenVersicherungsGesetzes

(AlVG) und

damit zur (weitgehenden)

Erfüllung der Forderungen der

Behindertenorganisationen

betreffend „Arbeitsunfähigkeit“.

Die Ausgangslage

Bisher konnte das AMS die

Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

bei Menschen mit

Behinderungen bereits im

Jugendalter vom Kompetenzzentrum

Begutachtung der

Pensionsversicherungsanstalt

(PVA) anordnen. Das führte

dazu, dass junge Menschen

mit Behinderungen – mitunter

schon sehr früh, unter

Umständen bereits mit 15

Jahren - bereits in die Gesundheits-Straße

„arbeitsunfähig“

geschickt wurden. Und das

in manchen Fällen bevor sie

Gelegenheit hatten, sich fit für

berufliche Qualifizierungen zu

machen beziehungsweise im

www.oeziv.org INKLUSIV 9

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