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Ausbildungsverkürzung durch<br />
vorzeitige Zulassung zur<br />
Abschlussprüfung<br />
(§ 45 BBiG)<br />
Diese Möglichkeit ist erst gegen Mitte der Ausbildungszeit<br />
möglich, in der Regel nach der Zwischenprüfung.<br />
Bei überdurchschnittlichen Leistungen<br />
kann der/die Auszubildende selbst den Antrag auf<br />
vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bei der<br />
zuständigen Stelle stellen. Der Ausbildungsbetrieb<br />
und die Berufsschule müssen allerdings die guten<br />
Leistungen bestätigen und die vorzeitige Zulassung<br />
befürworten.<br />
Verkürzung wegen<br />
vorangegangener<br />
Ausbildungszeiten (§ 8 BBiG)<br />
Wichtig:<br />
Die Ausbildungsverkürzung ist möglichst zu Beginn<br />
der Ausbildung von dem/r Auszubildenden<br />
und dem Ausbildungsbetrieb bei den zuständigen<br />
Stellen zu beantragen. Prinzipiell kann er bis<br />
spätestens ein Jahr vor Ausbildungsende gestellt<br />
werden. Auf alle Fälle wird die verkürzte Ausbildungsdauer<br />
dann im Ausbildungsvertrag vereinbart.<br />
Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht<br />
nicht. Auch bei verkürzter Ausbildung beginnt jede/r<br />
Azubi mit der Ausbildungsvergütung für das<br />
erste Ausbildungsjahr. Einzige Ausnahme bildet<br />
die Verkürzung wegen vorangegangenen Ausbildungszeiten,<br />
da hat die/der Azubi Anspruch auf eine<br />
höhere Ausbildungsvergütung.<br />
Wer den Ausbildungsbetrieb wechselt, aber im selben Ausbildungsberuf bleibt, kann die bisherige Ausbildungszeit<br />
ganz oder teilweise auf die neue Ausbildungsdauer anrechnen lassen. Wer in einen ähnlichen oder verwandten<br />
Ausbildungsberuf wechselt und wenn die Grundausbildung (in der Regel das erste Ausbildungsjahr) des<br />
bisherigen und des neuen Berufes im Wesentlichen identisch ist, kann diese Zeit – maximal zwölf Monate –<br />
voll anrechnen lassen.<br />
Landkreis<br />
Landsberg am Lech<br />
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Haben Sie noch Fragen? Ist Ihnen etwas unklar oder möchten Sie vorab gerne telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen? Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen<br />
unter der Telefonnummer 08191 129-1538 (Annika Ambrosch, Ausbildungsbeauftragte) zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!<br />
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Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 13.10.2024 an das Landratsamt Landsberg am Lech, Personalverwaltung, Von-Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech