Kommunalwahlprogramm - Die Linke Mannheim - 2024
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Gemeinwohlorientierte
Wohnungsbauträger fördern
Genossenschaften und andere
der Gemeinnützigkeit verpflichtete
Bauträger müssen besonders bei
Neugründungen unterstützt werden.
Insbesondere gemeinschaftlichen
Wohnprojekten, z.B. im
Mietshäusersyndikat, soll die Stadt
durch eine Anschubfinanzierung
für Architekt*innen und weitere
Planungskosten helfen, um
Planungssicherheit herzustellen.
Hierzu muss ein revolvierender
Fonds eingerichtet werden: Dieser
füllt sich aus den Erlösen der daraus
geförderten Projekte wieder auf.
Es müssen jedoch klare Kriterien
festgelegt werden, wann ein
Wohnprojekt gemeinwohlorientiert
ist, damit dieses einen Anspruch
auf kommunale Förderung erhält.
DIE LINKE begrüßt zwar, dass
Wohnprojekte in der Reihenfolge
bei der Vergabe städtischer
Grundstücke bereits an erster Stelle
kommen. Allerdings ist es unter
den aktuellen Bedingungen für die
potentiellen Interessenten nicht
möglich, innerhalb der gegebenen
kurzen Fristen der Stadt eine feste
Zusage zu erteilen.
Da gemeinwohlorientierte
Wohnprojekte auch für Menschen
mit geringem Einkommen eine
ernsthafte Option darstellen sollen,
werden diese nicht mehr von
der Anwendung der Sozialquote
ausgenommen, sofern sie
mindestens zehn Wohneinheiten
errichten.
DIE LINKE fordert:
• Festlegung von Kriterien für
gemeinwohlorientierte Wohnprojekte
• Städtische Baugrundstücke
werden nur gemeinwohlorientierten
Bauträgern zur Verfügung gestellt.
• Gemeinwohlorientierte
Wohnprojekte werden in der
Anfangsphase finanziell und
organisatorisch unterstützt.
• Als Startkapital wird neuen
Wohngruppenprojekten und neuen
Genossenschaften ein Darlehen
aus einem revolvierenden Fonds
gewährt.
• Gemeinwohlorientierte
Wohnprojekte werden von der
Sozialquote nicht prinzipiell
ausgenommen.
Sozialquote verteidigen und
ausweiten!
2017 wurde das 12-Punkte-
Programm für bezahlbares
Wohnen vom Mannheimer
Gemeinderat beschlossen,
dessen wesentlicher Bestandteil
die Sozialquote ist. Diese sieht
vor, dass 30 % aller Wohnungen
im Geschosswohnungsbau
bei Neubauten im Bereich von
neuem und neu geschaffenem
Baurecht oder auf Flächen in
städtischem Eigentum durch
städtebauliche Verträge bzw. durch
Projektausschreibungen zu einem
Preis von max. 30 % unterhalb der
durchschnittlichen Angebotsmiete
vermietet werden müssen. Es
ist ein wichtiges Instrument, um
von kommunaler Seite in den
Wohnungsmarkt zugunsten von
mehr preisgünstigen Wohnungen
einzugreifen. 2023 wurde mit der
wohnungspolitischen Strategie eine
Erhöhung der Sozialquote auf 40 %
bei städtischen Konzeptvergaben
beschlossen. DIE LINKE konnte für
ihre Forderung nach einer generellen
50-%-Sozialquote keine Mehrheit im
Gemeinderat finden.
Angesichts der aktuellen Krise im
Wohnungsbau ist die Sozialquote
bedroht. So fordern beim Projekt der
Neubebauung des Collini-Areals alle
Parteien des bürgerlichen Lagers
die Abschaffung der Sozialquote.
Daher kann im neuen Gemeinderat
nur mit einer möglichst starken
LINKEN die Sozialquote erhalten
und ausgeweitet werden!
DIE LINKE fordert:
• Die wohnungspolitische Strategie
für bezahlbares Wohnen muss
weiter ausgebaut werden.
• Die Sozialquote von derzeit 30 %
(40 % bei Konzeptvergaben) muss
verteidigt und auf generell 50 %
erhöht werden.
• Die Bindungsfrist muss möglichst
dauerhaft gelten, jedoch mindestens
40 Jahre.
• Die Sozialquote muss konsequent
angewendet und kontrolliert werden.
Auch die GBG und MWSP müssen
die Sozialquote anwenden bzw.
vorgeben.
• Die Stadtverwaltung richtet
personelle Kapazitäten ein, um die
Umsetzung und Einhaltung der
Sozialquote zu kontrollieren.
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Housing First!
In Mannheim leben derzeit
geschätzt rund 200 Menschen ohne
eigene Wohnung. Die Dunkelziffer
dürfte noch deutlich höher liegen,
beispielsweise, wenn wohnungslose
Personen bei Bekannten
unterkommen. Damit Obdachlose
und andere wohnungslose
Menschen eine eigene Wohnung
erhalten, müssen sie jedoch erst
einige Voraussetzungen erfüllen
und ihre „Wohnfähigkeit“ mittels
Zwischenunterkünften oder
anderer befristeter Mietverhältnisse
beweisen. Der Übergang in
ein reguläres Mietverhältnis
scheitert aber oftmals an einer
nicht vorhandenen eigenen
Wohnung, sodass eine erneute
Wohnungslosigkeit droht.
Diese regulären Verfahren sind
also nicht zielführend für von
Wohnungslosigkeit betroffene
Menschen. Über die Stadtverwaltung
kann ein Teil der Personen in GBG-
Wohnungen untergebracht werden.
Dennoch ist der Bedarf größer als
das, was bisher vermittelt werden
konnte.
In immer mehr deutschen Städten
wird daher das Modell „Housing
First“ bereits erfolgreich praktiziert.
Dabei sollen wohnungslosen
Menschen kostenfrei, aber
unter bestimmten Bedingungen,
Wohnungen zur Verfügung gestellt
werden. Dies geht einher mit
einer sozialen Betreuung, um
ihnen eine Wiedereingliederung
zu ermöglichen. Durch die
Unterbringung in einer „eigenen“
Wohnung kann es erfolgreich