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Kommunalwahlprogramm - Die Linke Mannheim - 2024

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Gemeinwohlorientierte

Wohnungsbauträger fördern

Genossenschaften und andere

der Gemeinnützigkeit verpflichtete

Bauträger müssen besonders bei

Neugründungen unterstützt werden.

Insbesondere gemeinschaftlichen

Wohnprojekten, z.B. im

Mietshäusersyndikat, soll die Stadt

durch eine Anschubfinanzierung

für Architekt*innen und weitere

Planungskosten helfen, um

Planungssicherheit herzustellen.

Hierzu muss ein revolvierender

Fonds eingerichtet werden: Dieser

füllt sich aus den Erlösen der daraus

geförderten Projekte wieder auf.

Es müssen jedoch klare Kriterien

festgelegt werden, wann ein

Wohnprojekt gemeinwohlorientiert

ist, damit dieses einen Anspruch

auf kommunale Förderung erhält.

DIE LINKE begrüßt zwar, dass

Wohnprojekte in der Reihenfolge

bei der Vergabe städtischer

Grundstücke bereits an erster Stelle

kommen. Allerdings ist es unter

den aktuellen Bedingungen für die

potentiellen Interessenten nicht

möglich, innerhalb der gegebenen

kurzen Fristen der Stadt eine feste

Zusage zu erteilen.

Da gemeinwohlorientierte

Wohnprojekte auch für Menschen

mit geringem Einkommen eine

ernsthafte Option darstellen sollen,

werden diese nicht mehr von

der Anwendung der Sozialquote

ausgenommen, sofern sie

mindestens zehn Wohneinheiten

errichten.

DIE LINKE fordert:

• Festlegung von Kriterien für

gemeinwohlorientierte Wohnprojekte

• Städtische Baugrundstücke

werden nur gemeinwohlorientierten

Bauträgern zur Verfügung gestellt.

• Gemeinwohlorientierte

Wohnprojekte werden in der

Anfangsphase finanziell und

organisatorisch unterstützt.

• Als Startkapital wird neuen

Wohngruppenprojekten und neuen

Genossenschaften ein Darlehen

aus einem revolvierenden Fonds

gewährt.

• Gemeinwohlorientierte

Wohnprojekte werden von der

Sozialquote nicht prinzipiell

ausgenommen.

Sozialquote verteidigen und

ausweiten!

2017 wurde das 12-Punkte-

Programm für bezahlbares

Wohnen vom Mannheimer

Gemeinderat beschlossen,

dessen wesentlicher Bestandteil

die Sozialquote ist. Diese sieht

vor, dass 30 % aller Wohnungen

im Geschosswohnungsbau

bei Neubauten im Bereich von

neuem und neu geschaffenem

Baurecht oder auf Flächen in

städtischem Eigentum durch

städtebauliche Verträge bzw. durch

Projektausschreibungen zu einem

Preis von max. 30 % unterhalb der

durchschnittlichen Angebotsmiete

vermietet werden müssen. Es

ist ein wichtiges Instrument, um

von kommunaler Seite in den

Wohnungsmarkt zugunsten von

mehr preisgünstigen Wohnungen

einzugreifen. 2023 wurde mit der

wohnungspolitischen Strategie eine

Erhöhung der Sozialquote auf 40 %

bei städtischen Konzeptvergaben

beschlossen. DIE LINKE konnte für

ihre Forderung nach einer generellen

50-%-Sozialquote keine Mehrheit im

Gemeinderat finden.

Angesichts der aktuellen Krise im

Wohnungsbau ist die Sozialquote

bedroht. So fordern beim Projekt der

Neubebauung des Collini-Areals alle

Parteien des bürgerlichen Lagers

die Abschaffung der Sozialquote.

Daher kann im neuen Gemeinderat

nur mit einer möglichst starken

LINKEN die Sozialquote erhalten

und ausgeweitet werden!

DIE LINKE fordert:

• Die wohnungspolitische Strategie

für bezahlbares Wohnen muss

weiter ausgebaut werden.

• Die Sozialquote von derzeit 30 %

(40 % bei Konzeptvergaben) muss

verteidigt und auf generell 50 %

erhöht werden.

• Die Bindungsfrist muss möglichst

dauerhaft gelten, jedoch mindestens

40 Jahre.

• Die Sozialquote muss konsequent

angewendet und kontrolliert werden.

Auch die GBG und MWSP müssen

die Sozialquote anwenden bzw.

vorgeben.

• Die Stadtverwaltung richtet

personelle Kapazitäten ein, um die

Umsetzung und Einhaltung der

Sozialquote zu kontrollieren.

10 11

Housing First!

In Mannheim leben derzeit

geschätzt rund 200 Menschen ohne

eigene Wohnung. Die Dunkelziffer

dürfte noch deutlich höher liegen,

beispielsweise, wenn wohnungslose

Personen bei Bekannten

unterkommen. Damit Obdachlose

und andere wohnungslose

Menschen eine eigene Wohnung

erhalten, müssen sie jedoch erst

einige Voraussetzungen erfüllen

und ihre „Wohnfähigkeit“ mittels

Zwischenunterkünften oder

anderer befristeter Mietverhältnisse

beweisen. Der Übergang in

ein reguläres Mietverhältnis

scheitert aber oftmals an einer

nicht vorhandenen eigenen

Wohnung, sodass eine erneute

Wohnungslosigkeit droht.

Diese regulären Verfahren sind

also nicht zielführend für von

Wohnungslosigkeit betroffene

Menschen. Über die Stadtverwaltung

kann ein Teil der Personen in GBG-

Wohnungen untergebracht werden.

Dennoch ist der Bedarf größer als

das, was bisher vermittelt werden

konnte.

In immer mehr deutschen Städten

wird daher das Modell „Housing

First“ bereits erfolgreich praktiziert.

Dabei sollen wohnungslosen

Menschen kostenfrei, aber

unter bestimmten Bedingungen,

Wohnungen zur Verfügung gestellt

werden. Dies geht einher mit

einer sozialen Betreuung, um

ihnen eine Wiedereingliederung

zu ermöglichen. Durch die

Unterbringung in einer „eigenen“

Wohnung kann es erfolgreich

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