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WWW.NETWORK-KARRIERE.COM <strong>06</strong>.<strong>2024</strong><br />
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EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB<br />
ZKZ 66685<br />
LR-CEO Dr. Andreas Laabs<br />
LR baut nachhaltige<br />
Unternehmensführung weiter aus<br />
Erfolgsgarant Direktvertrieb:<br />
DIE VORWERK GRUPPE WÄCHST<br />
IM GESCHÄFTSJAHR 2023 ERNEUT<br />
UND INVESTIERT IN DIE ZUKUNFT<br />
Dr. Thomas Stoffmehl, Sprecher des Vorstands<br />
der Vorwerk Gruppe meldet mit 3,2 Milliarden Euro<br />
Gruppenumsatz eine Umsatzsteigerung<br />
von 135 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.<br />
Prof. Dr. Michael Zacharias<br />
Durchstarten im<br />
Network-Marketing –<br />
Keiner muss, jeder kann<br />
Dr. Johannes Fiala<br />
Nach der siebten<br />
Scheidung: Wer ist nun<br />
die Witwe?<br />
Tom Big A! Schreiter<br />
Nimm nicht jeden<br />
der atmet und eine Kreditkarte hat<br />
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NETWORK-<br />
KARRIERE<br />
VERBINDET
30 LEGALES KIFFEN?<br />
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LEGALES KIFFEN –<br />
WAS REGELT DAS CANNABISGESETZ?<br />
Konsum und Besitz von Cannabis ist in gewissen Grenzen erlaubt<br />
Seit dem 1.04.<strong>2024</strong> ist das Kiffen in<br />
Deutschland legal. Dies ist aber nur<br />
unter bestimmten Grenzen möglich.<br />
Geregelt wird der Cannabiskonsum<br />
durch das Cannabisgesetz (CanG),<br />
ein Gesetz zum kontrollierten Umgang<br />
mit Cannabis und zur Änderung<br />
weiterer Vorschriften. Die war nur die<br />
erste Säule von den Regeln, die geplant<br />
waren. Diese Vorschriften umfassen<br />
Regelungen zum Konsum, Besitz<br />
und Umgang mit Cannabis. Die<br />
zweite Säule von Vorschriften folgt<br />
noch und soll zum 1.07.<strong>2024</strong> in Kraft<br />
treten. Diese Vorschriften wiederum<br />
regeln dann den kommerziellen Vertrieb<br />
von Cannabis. Es sollen regionale<br />
Cannabis-Clubs aufgebaut werden.<br />
Mit dieser Menge an neuen Vorschriften<br />
sind viele Fragen und Unklarheiten<br />
aufgekommen.<br />
Entkriminalisierung von Cannabis<br />
Der Kerngehalt des CanG ist die Entkriminalisierung<br />
von Cannabis, welches<br />
vorher als Betäubungsmittel<br />
galt und nunmehr legal ist. Sinn und<br />
Zweck von der Entkriminalisierung ist<br />
es, den Gesundheitsschutz zu verbessern,<br />
den Schwarzmarkt einzudämmen<br />
und den Kinder- bzw. Jugendschutz<br />
zu stärken. Durch den<br />
bisher herrschenden Schwarzmarkt<br />
bestand ein Gesundheitsrisiko, da die<br />
gekauften Produkte oftmals verunreinigt<br />
waren oder giftige Beimengungen<br />
enthielten. Mit der Entkriminalisierung<br />
wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelschutzgesetz<br />
genommen.<br />
Einführung des CanG, KCanG und<br />
MedCanG<br />
Neben dem CanG wurde auch das<br />
Konsumcannabisgesetz (KCanG) und<br />
das Medizinal-Cannabisgesetz (Med-<br />
CanG) eingeführt. Außerdem wurden<br />
das Verkehrsrecht, das Strafrecht<br />
und die Strafprozessordnung angepasst.<br />
<strong>06</strong>.<strong>2024</strong><br />
Das KCanG regelt grundsätzlich ein<br />
Umgangsverbot mit Cannabis. Von<br />
diesem Umgangsverbot werden Ausnahmen<br />
gem. § 2 Absatz 2 KCanG gemacht,<br />
wonach für volljährige Personen<br />
gewisse Handlungen erlaubt sind.<br />
Erlaubt ist etwa der Besitz zum Eigenkonsum<br />
von bis zu 25g Cannabis in<br />
der Öffentlichkeit. Außerdem darf<br />
eine erwachsene Person drei lebende<br />
Pflanzen zu Hause anbauen und bis<br />
zu 50g getrocknetes Cannabis zum<br />
Eigenkonsum zu Hause besitzen.<br />
Konsumverbot an Schulen und<br />
Spielplätzen<br />
Das Konsumieren von Cannabis ist<br />
nicht überall erlaubt. So sollen die<br />
Cannabis-Clubs, die erst nächstes<br />
Jahr möglich werden, lediglich für<br />
den Anbau genutzt werden, aber<br />
nicht für den gemeinsamen Konsum.<br />
Außerdem ist der Konsum an gewissen<br />
Orten verboten, wie etwa Schulen<br />
und Spielplätzen. An diesen Orten<br />
und im Umkreis von 100m darf Cannabis<br />
nicht konsumiert werden. Das<br />
gilt selbst dann, wenn sich niemand<br />
an der Schule oder auf dem Spielplatz<br />
befindet. Handelt jemand gegen diese<br />
Vorschriften, die das Verbot des<br />
Konsums von Cannabis an gewissen<br />
Orten bestimmen, können hohe Bußgelder<br />
bis zu 30.000 € verhängt werden.<br />
Zum Teil wurden Bußgelder um<br />
die 500 € angesetzt.<br />
Wann machen sich Konsumenten<br />
strafbar?<br />
Wer mehr als 30g Cannabis bzw. drei<br />
lebende Pflanzen und 60g Cannabis<br />
zu Hause besitzt, der begeht wiederum<br />
keine Ordnungswidrigkeit, sondern<br />
eine Straftat. Außerdem sind<br />
Handlungen wie die Herstellung, Extraktion,<br />
die Einfuhr und das Sich-<br />
Verschaffen bzw. der Erwerb unter<br />
Strafe gestellt. Der Grund dafür ist,<br />
dass diese weitestgehend vom Betäubungsmittelschutzgesetz<br />
übernommen<br />
wurden. Die Strafe kann<br />
sich auf drei Monate bis zu fünf Jahre<br />
Freiheitsstrafe belaufen.<br />
Verfahren kann eingestellt werden<br />
Die Staatsanwaltschaft und das Gericht<br />
können allerdings darauf hinarbeiten,<br />
dass das Verfahren eingestellt<br />
wird, wenn es sich bei der Handlung<br />
des Täters um eine geringe Menge<br />
Cannabis zum Eigenverbrauch handelt.<br />
Es ist aber nicht genau geregelt,<br />
wann es sich um eine geringe Menge<br />
handelt, sodass dies wahrscheinlich<br />
unterschiedlich gehandhabt wird. Jedenfalls<br />
müsste eine geringe Menge<br />
über den zulässigen 50g liegen.<br />
Widersprüchliche Regelung<br />
Was genau mit Herstellen und Extrahieren<br />
gemeint ist, ist bis jetzt noch<br />
unübersichtlich. So kann das Ernten<br />
der Pflanzen nicht gemeint sein, denn<br />
dies würde sonst im Widerspruch zu<br />
dem legalen Anbau und Konsum stehen.<br />
Wahrscheinlich fällt unter Herstellen<br />
die Weiterverarbeitung zu sogenannten<br />
Edibles, also Ölen und<br />
Konzentrationen. Mit etwas Zeit werden<br />
die Gerichte darüber mehr Klarheit<br />
schaffen.<br />
Berauschtes Autofahren strengstens<br />
untersagt<br />
Klärungsbedarf bestand auch hinsichtlich<br />
des Straßenverkehrs. So<br />
<strong>SBS</strong> LEGAL – Ihr Anwalt<br />
für CBD-Recht<br />
bleibt nach wie vor das berauschte<br />
Fahren im Straßenverkehr strafbar.<br />
Als Grenzwert wurde 3,5 ng/ml THC<br />
im Blutserum festgesetzt. Darüber<br />
hinaus soll für den Straßenverkehr<br />
der Mischkonsum verboten werden.<br />
So wird jedenfalls von vielen Seiten<br />
empfohlen, dass für Konsumenten<br />
von Cannabis ein absolutes Alkoholverbot<br />
eingeführt werden soll. Noch<br />
ist solch ein Verbot aber nicht eingeführt.<br />
Kinder- und Jugendschutz<br />
Für Kinder und Jugendliche hingegen<br />
ist der Besitz, der Anbau und die Mitgliedschaft<br />
in einem Cannabis-Club<br />
verboten. Hat ein Jugendlicher dennoch<br />
Cannabis bei sich, so kann dieses<br />
von der Polizei eingezogen werden.<br />
Außerdem muss sich der Jugendliche<br />
einer Frühintervention unterziehen.<br />
Die Handlungen, die auch<br />
bei Erwachsenen zu einer Strafbarkeit<br />
führen, sind auch für Jugendliche<br />
strafbar bzw. ordnungswidrig. Die<br />
Strafbarkeit richtet sich nach dem<br />
JGG. Damit soll der Jugendschutz gewährleistet<br />
werden.<br />
Cannabis auf Rezept<br />
Mit dem MedCanG wurden<br />
auch weitgehende Änderungen<br />
der Nutzung von<br />
Cannabis zu medizinischen<br />
Zwecken eingeführt.<br />
So kann Cannabis<br />
Die Vielzahl an neuen Vorschriften kann schnell unübersichtlich<br />
werden. Wir helfen Ihnen, auf dem<br />
neuesten Stand des Gesetzes zu bleiben. Wir beraten<br />
Sie in allen Belangen des CBD-Recht und<br />
stellen Ihnen eine professionelle und kompetente<br />
Unterstützung an die Seite.<br />
www.sbs-legal.de<br />
wie andere rezeptpflichtige Arzneimittel<br />
verschrieben werden. Die Verschreibung<br />
ist auch nicht an eine bestimmte<br />
Diagnose geknüpft, sodass<br />
verschiedene Diagnosen zu einer<br />
Verschreibung von Cannabis führen<br />
können.<br />
Bereits begangene Straftaten<br />
werden erlassen<br />
Zuletzt wurde geregelt wie mit rechtskräftigen<br />
Verurteilungen von Straftaten,<br />
die allerdings noch nicht vollstreckt<br />
wurden und die nach neuem<br />
Recht auch nicht mehr strafbar oder<br />
ordnungswidrig sind, umgegangen<br />
werden soll. Diese Strafen sollen tatsächlich<br />
erlassen werden.<br />
Es wurden viele neue Vorschriften<br />
eingeführt, wodurch legales Kiffen<br />
nun möglich ist. Mit der teilweisen<br />
Übernahme der Vorschriften des<br />
BtMG auf der einen Seite und der<br />
Entkriminalisierung auf der anderen<br />
Seite, sind viele Fragen aufgekommen.<br />
Wie genau einige Handlungen<br />
behandelt werden, wird sich mit der<br />
Zeit zeigen.<br />
André Schenk, LL.M. Eur.<br />
Rechtsanwalt & Fachanwalt für<br />
gewerblichen Rechtsschutz<br />
T (+49) 040 / 7344 086-0<br />
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<strong>06</strong>.<strong>2024</strong> 04.<strong>2024</strong>