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NK_06_2024 SBS

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WWW.NETWORK-KARRIERE.COM <strong>06</strong>.<strong>2024</strong><br />

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EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB<br />

ZKZ 66685<br />

LR-CEO Dr. Andreas Laabs<br />

LR baut nachhaltige<br />

Unternehmensführung weiter aus<br />

Erfolgsgarant Direktvertrieb:<br />

DIE VORWERK GRUPPE WÄCHST<br />

IM GESCHÄFTSJAHR 2023 ERNEUT<br />

UND INVESTIERT IN DIE ZUKUNFT<br />

Dr. Thomas Stoffmehl, Sprecher des Vorstands<br />

der Vorwerk Gruppe meldet mit 3,2 Milliarden Euro<br />

Gruppenumsatz eine Umsatzsteigerung<br />

von 135 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.<br />

Prof. Dr. Michael Zacharias<br />

Durchstarten im<br />

Network-Marketing –<br />

Keiner muss, jeder kann<br />

Dr. Johannes Fiala<br />

Nach der siebten<br />

Scheidung: Wer ist nun<br />

die Witwe?<br />

Tom Big A! Schreiter<br />

Nimm nicht jeden<br />

der atmet und eine Kreditkarte hat<br />

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NETWORK-<br />

KARRIERE<br />

VERBINDET


30 LEGALES KIFFEN?<br />

© Adobe Stock | 24K-Production<br />

LEGALES KIFFEN –<br />

WAS REGELT DAS CANNABISGESETZ?<br />

Konsum und Besitz von Cannabis ist in gewissen Grenzen erlaubt<br />

Seit dem 1.04.<strong>2024</strong> ist das Kiffen in<br />

Deutschland legal. Dies ist aber nur<br />

unter bestimmten Grenzen möglich.<br />

Geregelt wird der Cannabiskonsum<br />

durch das Cannabisgesetz (CanG),<br />

ein Gesetz zum kontrollierten Umgang<br />

mit Cannabis und zur Änderung<br />

weiterer Vorschriften. Die war nur die<br />

erste Säule von den Regeln, die geplant<br />

waren. Diese Vorschriften umfassen<br />

Regelungen zum Konsum, Besitz<br />

und Umgang mit Cannabis. Die<br />

zweite Säule von Vorschriften folgt<br />

noch und soll zum 1.07.<strong>2024</strong> in Kraft<br />

treten. Diese Vorschriften wiederum<br />

regeln dann den kommerziellen Vertrieb<br />

von Cannabis. Es sollen regionale<br />

Cannabis-Clubs aufgebaut werden.<br />

Mit dieser Menge an neuen Vorschriften<br />

sind viele Fragen und Unklarheiten<br />

aufgekommen.<br />

Entkriminalisierung von Cannabis<br />

Der Kerngehalt des CanG ist die Entkriminalisierung<br />

von Cannabis, welches<br />

vorher als Betäubungsmittel<br />

galt und nunmehr legal ist. Sinn und<br />

Zweck von der Entkriminalisierung ist<br />

es, den Gesundheitsschutz zu verbessern,<br />

den Schwarzmarkt einzudämmen<br />

und den Kinder- bzw. Jugendschutz<br />

zu stärken. Durch den<br />

bisher herrschenden Schwarzmarkt<br />

bestand ein Gesundheitsrisiko, da die<br />

gekauften Produkte oftmals verunreinigt<br />

waren oder giftige Beimengungen<br />

enthielten. Mit der Entkriminalisierung<br />

wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelschutzgesetz<br />

genommen.<br />

Einführung des CanG, KCanG und<br />

MedCanG<br />

Neben dem CanG wurde auch das<br />

Konsumcannabisgesetz (KCanG) und<br />

das Medizinal-Cannabisgesetz (Med-<br />

CanG) eingeführt. Außerdem wurden<br />

das Verkehrsrecht, das Strafrecht<br />

und die Strafprozessordnung angepasst.<br />

<strong>06</strong>.<strong>2024</strong><br />

Das KCanG regelt grundsätzlich ein<br />

Umgangsverbot mit Cannabis. Von<br />

diesem Umgangsverbot werden Ausnahmen<br />

gem. § 2 Absatz 2 KCanG gemacht,<br />

wonach für volljährige Personen<br />

gewisse Handlungen erlaubt sind.<br />

Erlaubt ist etwa der Besitz zum Eigenkonsum<br />

von bis zu 25g Cannabis in<br />

der Öffentlichkeit. Außerdem darf<br />

eine erwachsene Person drei lebende<br />

Pflanzen zu Hause anbauen und bis<br />

zu 50g getrocknetes Cannabis zum<br />

Eigenkonsum zu Hause besitzen.<br />

Konsumverbot an Schulen und<br />

Spielplätzen<br />

Das Konsumieren von Cannabis ist<br />

nicht überall erlaubt. So sollen die<br />

Cannabis-Clubs, die erst nächstes<br />

Jahr möglich werden, lediglich für<br />

den Anbau genutzt werden, aber<br />

nicht für den gemeinsamen Konsum.<br />

Außerdem ist der Konsum an gewissen<br />

Orten verboten, wie etwa Schulen<br />

und Spielplätzen. An diesen Orten<br />

und im Umkreis von 100m darf Cannabis<br />

nicht konsumiert werden. Das<br />

gilt selbst dann, wenn sich niemand<br />

an der Schule oder auf dem Spielplatz<br />

befindet. Handelt jemand gegen diese<br />

Vorschriften, die das Verbot des<br />

Konsums von Cannabis an gewissen<br />

Orten bestimmen, können hohe Bußgelder<br />

bis zu 30.000 € verhängt werden.<br />

Zum Teil wurden Bußgelder um<br />

die 500 € angesetzt.<br />

Wann machen sich Konsumenten<br />

strafbar?<br />

Wer mehr als 30g Cannabis bzw. drei<br />

lebende Pflanzen und 60g Cannabis<br />

zu Hause besitzt, der begeht wiederum<br />

keine Ordnungswidrigkeit, sondern<br />

eine Straftat. Außerdem sind<br />

Handlungen wie die Herstellung, Extraktion,<br />

die Einfuhr und das Sich-<br />

Verschaffen bzw. der Erwerb unter<br />

Strafe gestellt. Der Grund dafür ist,<br />

dass diese weitestgehend vom Betäubungsmittelschutzgesetz<br />

übernommen<br />

wurden. Die Strafe kann<br />

sich auf drei Monate bis zu fünf Jahre<br />

Freiheitsstrafe belaufen.<br />

Verfahren kann eingestellt werden<br />

Die Staatsanwaltschaft und das Gericht<br />

können allerdings darauf hinarbeiten,<br />

dass das Verfahren eingestellt<br />

wird, wenn es sich bei der Handlung<br />

des Täters um eine geringe Menge<br />

Cannabis zum Eigenverbrauch handelt.<br />

Es ist aber nicht genau geregelt,<br />

wann es sich um eine geringe Menge<br />

handelt, sodass dies wahrscheinlich<br />

unterschiedlich gehandhabt wird. Jedenfalls<br />

müsste eine geringe Menge<br />

über den zulässigen 50g liegen.<br />

Widersprüchliche Regelung<br />

Was genau mit Herstellen und Extrahieren<br />

gemeint ist, ist bis jetzt noch<br />

unübersichtlich. So kann das Ernten<br />

der Pflanzen nicht gemeint sein, denn<br />

dies würde sonst im Widerspruch zu<br />

dem legalen Anbau und Konsum stehen.<br />

Wahrscheinlich fällt unter Herstellen<br />

die Weiterverarbeitung zu sogenannten<br />

Edibles, also Ölen und<br />

Konzentrationen. Mit etwas Zeit werden<br />

die Gerichte darüber mehr Klarheit<br />

schaffen.<br />

Berauschtes Autofahren strengstens<br />

untersagt<br />

Klärungsbedarf bestand auch hinsichtlich<br />

des Straßenverkehrs. So<br />

<strong>SBS</strong> LEGAL – Ihr Anwalt<br />

für CBD-Recht<br />

bleibt nach wie vor das berauschte<br />

Fahren im Straßenverkehr strafbar.<br />

Als Grenzwert wurde 3,5 ng/ml THC<br />

im Blutserum festgesetzt. Darüber<br />

hinaus soll für den Straßenverkehr<br />

der Mischkonsum verboten werden.<br />

So wird jedenfalls von vielen Seiten<br />

empfohlen, dass für Konsumenten<br />

von Cannabis ein absolutes Alkoholverbot<br />

eingeführt werden soll. Noch<br />

ist solch ein Verbot aber nicht eingeführt.<br />

Kinder- und Jugendschutz<br />

Für Kinder und Jugendliche hingegen<br />

ist der Besitz, der Anbau und die Mitgliedschaft<br />

in einem Cannabis-Club<br />

verboten. Hat ein Jugendlicher dennoch<br />

Cannabis bei sich, so kann dieses<br />

von der Polizei eingezogen werden.<br />

Außerdem muss sich der Jugendliche<br />

einer Frühintervention unterziehen.<br />

Die Handlungen, die auch<br />

bei Erwachsenen zu einer Strafbarkeit<br />

führen, sind auch für Jugendliche<br />

strafbar bzw. ordnungswidrig. Die<br />

Strafbarkeit richtet sich nach dem<br />

JGG. Damit soll der Jugendschutz gewährleistet<br />

werden.<br />

Cannabis auf Rezept<br />

Mit dem MedCanG wurden<br />

auch weitgehende Änderungen<br />

der Nutzung von<br />

Cannabis zu medizinischen<br />

Zwecken eingeführt.<br />

So kann Cannabis<br />

Die Vielzahl an neuen Vorschriften kann schnell unübersichtlich<br />

werden. Wir helfen Ihnen, auf dem<br />

neuesten Stand des Gesetzes zu bleiben. Wir beraten<br />

Sie in allen Belangen des CBD-Recht und<br />

stellen Ihnen eine professionelle und kompetente<br />

Unterstützung an die Seite.<br />

www.sbs-legal.de<br />

wie andere rezeptpflichtige Arzneimittel<br />

verschrieben werden. Die Verschreibung<br />

ist auch nicht an eine bestimmte<br />

Diagnose geknüpft, sodass<br />

verschiedene Diagnosen zu einer<br />

Verschreibung von Cannabis führen<br />

können.<br />

Bereits begangene Straftaten<br />

werden erlassen<br />

Zuletzt wurde geregelt wie mit rechtskräftigen<br />

Verurteilungen von Straftaten,<br />

die allerdings noch nicht vollstreckt<br />

wurden und die nach neuem<br />

Recht auch nicht mehr strafbar oder<br />

ordnungswidrig sind, umgegangen<br />

werden soll. Diese Strafen sollen tatsächlich<br />

erlassen werden.<br />

Es wurden viele neue Vorschriften<br />

eingeführt, wodurch legales Kiffen<br />

nun möglich ist. Mit der teilweisen<br />

Übernahme der Vorschriften des<br />

BtMG auf der einen Seite und der<br />

Entkriminalisierung auf der anderen<br />

Seite, sind viele Fragen aufgekommen.<br />

Wie genau einige Handlungen<br />

behandelt werden, wird sich mit der<br />

Zeit zeigen.<br />

André Schenk, LL.M. Eur.<br />

Rechtsanwalt & Fachanwalt für<br />

gewerblichen Rechtsschutz<br />

T (+49) 040 / 7344 086-0<br />

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<strong>06</strong>.<strong>2024</strong> 04.<strong>2024</strong>

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