29.12.2012 Aufrufe

GQS_Gesamt.pdf - Obstbau - in Rheinland-Pfalz

GQS_Gesamt.pdf - Obstbau - in Rheinland-Pfalz

GQS_Gesamt.pdf - Obstbau - in Rheinland-Pfalz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

________________________________________________<br />

Staatliche Pflanzenbauberatung<br />

Bodenuntersuchungen – Pflichten und Empfehlungen<br />

Entsprechend der Neufassung der Düngeverordnung vom 10.01.2006 (BGBl. I S.33) ist vor<br />

der Anwendung von mehr als 50 kg N oder 30 kg P2O5 pro Hektar und Jahr der Düngebedarf<br />

der Kulturen sachgerecht festzustellen.<br />

E<strong>in</strong> Gleichgewicht zwischen Nährstoffbedarf (auf Grundlage von Ertrag und Qualität) und Nährstoffversorgung (unter<br />

Berücksichtigung verfügbarer Nährstoffe, des Humus- und Kalkgehaltes, der Bodenreaktion (pH-Wert) und der Anbaubed<strong>in</strong>gungen)<br />

ist zu gewährleisten. Die Ergebnisse regionaler Feldversuche sollen herangezogen werden.<br />

Die Bodenuntersuchung ist e<strong>in</strong> Bestandteil der Düngebedarfsermittlung. Es besteht aber lediglich für<br />

Phosphat e<strong>in</strong>e Bodenuntersuchungspflicht, und zwar<br />

• auf Schlägen ab 1 ha,<br />

• m<strong>in</strong>destens alle 6 Jahre,<br />

• sofern auf diesen e<strong>in</strong>zelnen Flächen mehr als 30 kg P2O5 pro Hektar und Jahr gedüngt werden.<br />

Ausgenommen von dieser Bodenuntersuchungspflicht s<strong>in</strong>d Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung<br />

bei e<strong>in</strong>em jährlichen Stickstoffanfall bis 100 kg N pro Hektar (gemessen als N-Ausschei-dung)<br />

ohne zusätzliche N-Düngung.<br />

E<strong>in</strong> Schlag ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitlich bewirtschaftete, räumlich zusammenhängende und mit der gleichen Pflanzenart<br />

oder mit Pflanzenarten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen bewachsene oder zur Bestellung<br />

vorgesehene Fläche. Diese Def<strong>in</strong>ition ist unabhängig von der Schlaggröße, d.h. es gibt gemäß Düngeverordnung<br />

ke<strong>in</strong>e Obergrenze der Flächengröße, für die e<strong>in</strong>e Bodenprobe ausreicht.<br />

Bodenuntersuchungen s<strong>in</strong>d von e<strong>in</strong>em durch die zuständige Behörde anerkannten bzw. zugelassenen<br />

Labor durchzuführen. Die Ergebnisse s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens 7 Jahre aufzubewahren.<br />

Letztlich bedeutet dies: Wer auf Schlägen ab 1 ha Größe mehr als 30 kg Phosphat pro Hektar und<br />

Jahr <strong>in</strong> m<strong>in</strong>eralischer oder organischer Form düngt, muss über gültige Bodenuntersuchungsergebnisse<br />

verfügen, die nicht älter als 6 Jahre s<strong>in</strong>d. Es stellt e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>deutigen Verstoß gegen die Bestimmungen<br />

der Düngeverordnung dar, wenn Flächen, für die ke<strong>in</strong>e Bodenuntersuchungsergebnisse<br />

vorliegen, über die Nährstoffabfuhr h<strong>in</strong>aus mit Wirtschafts- oder Sekundärrohstoffdüngern gedüngt werden<br />

bzw. wenn diese Flächen zur „Entsorgung“ solcher Düngemittel genutzt werden.<br />

Bodenuntersuchungsempfehlungen und -pflichten können aus fachlichen Gründen für e<strong>in</strong>zelne Untersuchungsparameter<br />

oder zu untersuchende Flächen vone<strong>in</strong>ander abweichen.<br />

Kalium, Magnesium und natürlich der pH-Wert gehören zum Untersuchungsstandard und sollten deshalb<br />

mituntersucht werden, es besteht aber ebenso wie bei Stickstoff, Schwefel, Spurennährstoffen oder<br />

dem Humusgehalt ke<strong>in</strong>e Bodenuntersuchungspflicht. Auch Analysen auf den Humusgehalt, C:N-<br />

Verhältnis, Nm<strong>in</strong> u.a. können bei hoher Düngungs<strong>in</strong>tensität s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>.<br />

Bei Flächen, die zwar nicht gedüngt werden, aber dennoch kalkbedürftig s<strong>in</strong>d, sollte aus der Vorsorgepflicht<br />

zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit der pH-Wert oder Kalkbedarf untersucht werden.<br />

Die Zusammenfassung von Flächen unter e<strong>in</strong>em Hektar zu Bewirtschaftungs- und Beprobungse<strong>in</strong>heiten<br />

ist ebenso zu erwägen, wie die teilflächenspezifische Bodenuntersuchung bei Großflächen.<br />

Beim Stickstoff besteht zwar ke<strong>in</strong>e Pflicht zur Bodenuntersuchung, jedoch s<strong>in</strong>d (ab e<strong>in</strong>er Zufuhr von<br />

50 kg N/ha und Jahr) die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen für alle oder zu Bewirtschaftungse<strong>in</strong>heiten<br />

zusammengefasste Schläge (ausgenommen für Grünland) jährlich nach fachspezifischen<br />

Vorgaben zu schätzen oder die Ergebnisse der Untersuchungen vergleichbarer Standorte<br />

von der staatlichen Beratung zu übernehmen.<br />

Hierzu wird <strong>in</strong> den landwirtschaftlichen Wochenblättern, <strong>in</strong> den Informationen für Ackerbau und Grünland<br />

sowie im Internet (www.dlr.rlp.de) jährlich aktuell <strong>in</strong>formiert. Die entsprechenden Meldungen s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens<br />

7 Jahre aufzubewahren, sofern ke<strong>in</strong>e eigenen N-Bodenuntersuchungsergebnisse vorliegen.<br />

gez. Dr. Friedhelm Fritsch<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Herausgegeben im Januar 2006 vom DLR Rhe<strong>in</strong>hessen-Nahe-Hunsrück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!