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Kanton Graubünden Gemeinde Valendas Totalrevision Ortsplanung ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> erwies sich unter den gegebenen Umständen als op-<br />

timal und es wurde von der <strong>Gemeinde</strong> beschlossen, eine Einzonung von<br />

zusätzlich ca. 3‘943 m 2 Gewerbezone in die Wege zu leiten. Die für den<br />

Gewerbebetrieb effektiv nutzbare Fläche wird nach Abzug der benötigten<br />

Landflächen für die landwirtschaftliche Ringerschliessung etwa um 3‘500<br />

m 2 liegen.<br />

Die Verfügbarkeit soll insofern sichergestellt werden, indem mit allen<br />

Grundeigentümern, welche von einer Einzonung in die Gewerbezone (be-<br />

trifft die gesamte Gewerbezonenerweiterung) betroffen sind (Parzellen<br />

Nrn. 16, 17, 18, 437 und 438), eine Vereinbarung getroffen wird, dass sie<br />

im Rahmen der Neuzuteilung (Melioration) auf eine Zuteilung an diesem<br />

Ort verzichten und somit das entsprechende Land in das Eigentum der<br />

Bürgergemeinde/Politische <strong>Gemeinde</strong> übergeht. Insofern ist keine sepa-<br />

rate Verfügbarkeitsregelung mehr zu treffen.<br />

Es wird zudem eine spezielle Regelung zur Baulandverfügbarkeit im Zo-<br />

nenplan und im Baugesetz verankert, welche eine Rückzonungspflicht<br />

enthält, falls die Fläche ab dem Wirtschaftsweg nicht innert 8 Jahren be-<br />

stimmungsgemäss überbaut wird oder eine rechtskräftige Baubewilli-<br />

gung vorliegt. Insgesamt werden ca. 6‘949 m 2 von der<br />

Landwirtschaftszone in die Gewerbezone eingezont<br />

7.3 Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen<br />

Die Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) erfahren im Rah-<br />

men dieser Gesamtrevision grundsätzlich keine Änderungen. Aufgrund<br />

des Vorprüfungsberichts des Amtes für Raumentwicklung vom 1. März<br />

2012 wurde die vorgesehene ZöBA für die Abwasserreinigungsanlage<br />

(ARA), welche eine Punktbauzone bildet aus dem Zonenplan entfernt. Die<br />

ARA benötigt als standortgebundene Anlage im Sinne von Art. 24 RPG<br />

keine Bauzone und ist nun im GEP Ver- und Entsorgung als Signatur zu<br />

bezeichnen.<br />

7.4 Landwirtschaftszonen<br />

Die in der rechtsgültigen <strong>Ortsplanung</strong> festgelegten Landwirtschaftszonen<br />

erfahren folgende Änderungen:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: <strong>Totalrevision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> – Planungs- und Mitwirkungsbericht 29

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