29.12.2012 Aufrufe

Kanton Graubünden Gemeinde Valendas Totalrevision Ortsplanung ...

Kanton Graubünden Gemeinde Valendas Totalrevision Ortsplanung ...

Kanton Graubünden Gemeinde Valendas Totalrevision Ortsplanung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

) in jedem Fall bei Veräusserung des Grundstücks oder eines Teils davon;<br />

c) spätestens nach 10 Jahren nach Inkrafttreten der Einzonung.<br />

Ausnahmen Art. 7<br />

1 Wo es die öffentlichen Interessen verlangen, kann die Planungsbehörde abweichende<br />

Regelungen treffen oder auf einen Mehrwertausgleich ganz verzichten.<br />

2 Ausnahmen sind:<br />

a) Gemeinnützige Stiftungen sind vom Mehrwertausgleich ausgenommen.<br />

b) Öffentliches Grundeigentum der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong> ist vom Mehrwertausgleich ausgenommen.<br />

Verwendungszweck Ausgleichsfonds Art. 8<br />

1 Die <strong>Gemeinde</strong> äufnet einen Fonds für den Ausgleich von planungsbedingten Vorteilen gemäss<br />

Art. 3 Baugesetz.<br />

2 Die Mittel des Ausgleichsfonds müssen einem öffentlichen Zweck zugeführt werden und<br />

sollen wenn möglich in einem sachlichen Zusammenhang mit der entsprechenden Planungsmassnahme<br />

stehen. Insbesondere verwendet die <strong>Gemeinde</strong> die Fondsmittel für<br />

a) Massnahmen zur gestalterischen oder erschliessungsmässigen Aufwertung in der<br />

<strong>Gemeinde</strong>;<br />

b) Ausgleich planungsbedingter Nachteile (materielle Enteignungen).<br />

II. Minderwertausgleich bei planungsbedingten Nachteilen<br />

Zweck Art. 9<br />

Bei Grundeigentümern, welchen aus Planungsmassnahmen besondere Nachteile erwachsen,<br />

verpflichtet sich die <strong>Gemeinde</strong> einen angemessenen Ausgleich zu leisten.<br />

Vereinbarung Art. 10<br />

Im Rahmen einer Vereinbarung werden die konkrete Art und die Höhe des Ausgleichs<br />

(Zahlung von Geldwert oder Abtretung von Grundeigentum) sowie die hierfür zu leistende<br />

Sicherheit vereinbart. Die Vereinbarung wird in der Regel vor Durchführung der Mitwir-<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Valendas</strong>: Reglement Mehr- und Minderwertwertausgleich, STW AG für Raumplanung 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!