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Kanton Graubünden Gemeinde Valendas Totalrevision Ortsplanung ...

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- Der Schutzstatus wurde aufgehoben.<br />

Kap. 6.2 Erhaltenswerter Einzelbaum Erhaltenswerte Fichte im Carreratobel (Koordinaten 741 630 | 183 370)<br />

ist stark käferbefallen. Der Schutzstatus soll überprüft werden.<br />

Kap. 6.3 Baulinien Festlegung der Baulinien ist zu begrüssen - -<br />

Kap. 7.1 Land- und<br />

1. Kiesgrube Bergli: Zusammen mit der Rodungsbewilligung von 1999<br />

Besprechung mit AWN vom 1. Die entsprechenden Waldwege wurden im GEP Verkehr<br />

Forstwirtschaftswege wurden Waldwege bewilligt. Diese Waldwege sind im GEP Verkehr<br />

21.05.2012<br />

ergänzt.<br />

einzutragen.<br />

2. Der GEP Verkehr wurde diesbezgl. überprüft und<br />

angepasst.<br />

2. Im Meliorationsverfahren sind Wirtschaftswege geplant. Diese<br />

Wirtschaftswege sind im GEP einzutragen<br />

3. Der Entscheid zur Baustellenzufahrt wird im<br />

Folgeplanverfahren (Quartierplan) gefällt und entsprechend<br />

wird die Beurteilung zu diesem Zeitpunkt vorgenommen.<br />

3. Falls die Güterstrasse Nr. 14 als Baustellenzufahrt für die<br />

Einzonung "Freissen" genutzt werde sollte, ist eine<br />

Rodungsbewilligung erforderlich.<br />

4. Der Begriff Wirtschaftswege wurde im GEP Verkehr und im<br />

BauG übernommen.<br />

4. Begriff Land- und Forstwirtschaftswege ist veraltet; Neue<br />

Nomenklatur: Wirtschaftswege Anpassung GEP Verkehr und BauG<br />

5. Keinen Einfluss auf die <strong>Ortsplanung</strong>.<br />

5. Beim Aus- und Neubau von Wirtschaftswegen ist auf Dachs- und<br />

Fuchsbauten Rücksicht zu nehmen. Falls solche tangiert werden, ist<br />

die Wildhut mind. 3 Wochen im Voraus zu informieren. Die<br />

Schonzeiten sind einzuhalten.<br />

- 1. Das Wanderwegnetz wurde mit dem kant. Inventar<br />

abgeglichen mit kommunalen Wanderwegen ergänzt und im<br />

Generellen Erschliessungsplan umgesetzt.<br />

Kap.7.2 Langsamverkehr 1. Wanderwegnetz weicht verschiedentlich vom kantonalen Inventar<br />

ab (wahrsch. aufgrund Signalisationsprojekt der <strong>Gemeinde</strong>). Inventar<br />

und GEP sind in Absprache mit der BAW Bündner Wanderwege<br />

aufeinander abzustimmen<br />

2. Keinen Einfluss auf die <strong>Ortsplanung</strong>.<br />

- 1. Der neue PP wurde wie gefordert als Erweiterung des<br />

bestehenden PP's im GEP festgesetzt.<br />

2. Besondere Sicherheitsanforderungen an Wanderweg entlang der<br />

Bahnlinie<br />

Kap. 7.3 Parkplätze 1. Neuer PP südwestlich von Oberdutjen (Parzelle Nr. 1380) liegt in<br />

der Landschaftsschutzzone (LSZ) & nahe Fliessgewässer.Der neue<br />

PP ist nicht bewilligungsfähig (LSZ & neues GSchG), Geplante PP<br />

können allenfalls als Erweiterung eines bestehenden PP realisiert<br />

werden.<br />

2. Keinen Einfluss auf die <strong>Ortsplanung</strong>.<br />

2. PP auf Parzelle Nr. 179 (Ortsausgang Richtung Versam).<br />

Zusatzbewilligung des Tiefbauamtes einzuholen.<br />

3. Der Ausbau des PP am Abzweiger Palmartschaweg ist u. U.<br />

3. Keinen Einfluss auf die <strong>Ortsplanung</strong>.<br />

rodungspflichtig<br />

- - 1. Gemäss Besprechung mit dem ARE macht der Unterstand<br />

durchaus Sinn. Der Zweck (geregelte Nutzung und geregelte<br />

Entsorgung) und die Art des Unterstandes (geschlossen, um<br />

Tische und Bänke einzustellen) ist klar und der Bedarf<br />

gegeben.<br />

Der Standort wurde an einer Begehung mit dem ARE, ANU,<br />

AWN und der Kommission bestimmt und konnte so bereinigt<br />

werden. Die neu festzulegende Abgrenzung der<br />

Landschaftsschutzzone wurde dementsprechend verändert.<br />

Kap. 8.1 Unterstand Altaun 1. Unterstand Altaun steht in einer Waldwiese, welche nach geltendem<br />

Recht als Magerwiese von lokaler Bedeutung bezeichnet ist -<br />

Bauten/Anlagen möglich. Im Vernetzungskonzept ist die Wiese als<br />

Trockenstandort (Bedeutung offen) bezeichnet - Bauten/Anlagen je<br />

nach Bedeutung nicht möglich. (ANU)<br />

Zudem ist die Fläche als Ersatzmassnahme für Rodungsflächen<br />

bezeichnet (Freihaltung von Waldwiesen)<br />

Der geplante Unterstand stehe im Widerspruch zum<br />

Vernetzungskonzept (TWW) und ist nicht genehmigungsfähig.<br />

2. Für den bestehenden Spielplatz genügt, gemäss<br />

Besprechung mit dem ARE eine Bezeichnung im GEP.<br />

Anmerkung: Der Spielplatz besteht an diesem Standort schon<br />

seit über 50 Jahren. Davon zeugen Bildmaterial und Pläne der<br />

Anlage.<br />

2. Für den bestehenden Spielplatz ist ein nachträgliches BAB<br />

durchzuführen. (AWN)<br />

- - 1. Der Artikel 41 des Baugesetzes wurde angepasst, sodass<br />

auch private Leitungen, welche im öffentlichen Interesse<br />

liegen, im GEP dargestellt werden können.<br />

Kap. 8.2 Abwasser 1. Wiederspruch GEP und Genereller Entwässerungsplan:<br />

Verschiedentlich wurden private Leitungen aufgenommen<br />

(Widerspruch zur Definition im BauG). Überprüfen und GEP ist auf die<br />

Darstellung der öffentlichen Leitungen zu beschränken.<br />

2. Der GEP Ver- und Entsorgung wurde diesbezüglich<br />

überprüft und angepasst.<br />

2. Regenentlastung (inkl. Hochwasserentlastungsleitung) auf Parzelle<br />

Nr. 7 ist im GEP 1:2000 <strong>Valendas</strong>-Dorf nicht eingezeichnet und ist zu<br />

korrigieren.<br />

Z:\<strong>Gemeinde</strong>\<strong>Valendas</strong>\OP Revision_20044\05_Dokumente\Arbeitspapiere\Vorprüfung_Auswertung\20120731_Vorprüfung_Revision_OP.xls

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