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Kanton Graubünden Gemeinde Valendas Totalrevision Ortsplanung ...

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1. Die gesamte Einzonung in Freissen wurde gemäss<br />

Absprache mit dem ARE ohne Etappierung eingezont. Im<br />

Gegenzug wurde die geplante Einzonung auf der Parzelle 139<br />

nicht vorgenommen. Auf der Parzelle Nr. 139 wurde lediglich<br />

eine geringfügige Korrektur der Parzellengrenze<br />

vorgenommen, um die Überbaubarkeit zu verbessern.<br />

- Besprechung ARE vom<br />

11.04.2012<br />

1. Bedarfsnachweis für den Gesamtumfang der Einzonungen nicht<br />

gegeben (Argument Bevölkerungswachstum wird nicht gutgeheissen).<br />

Es wird eine Etappierung resp. Zuweisung in die Zone für künftige<br />

bauliche Nutzung (ZkbN) gefordert.<br />

Kap. 5.1.2 Voraussetzungen für<br />

Einzonungen Wohnbauland<br />

2. Weitere Erschliessungskonzepte erübrigen sich.<br />

2. Es werden Erschliessungskonzepte für die übrigen Einzonungen<br />

(insbesondere Parz. Nr. 139) gefordert.<br />

3. Parzelle 139 wurde nicht im ursprünglich geplanten<br />

Umfang eingezont, somit erübrigen sich weitere Abklärungen.<br />

4. Die erforderlichen Verträge werden bis zur Genehmigung<br />

mit den Grundeigentümern ausgehandelt (Basis<br />

Musterverträge BVR).<br />

3. Teileinzonung Parzelle Nr. 139 steht im Konflikt mit dem Erhalt von<br />

Boden mit hoher landwirtschaftlicher Bedeutung. Einzonung von<br />

besonders geeignetem Landwirtschaftsland setzt ein hohes<br />

öffentliches Interesse voraus. Dieses ist im Hinblick auf das<br />

Genehmigungsverfahren aufzuzeigen.<br />

Die Parzelle 30 wurde nicht verlegt. Abklärungen beim TBA<br />

haben ergeben, dass der Grundeigentümer noch nicht<br />

informiert und der Landerwerb demnach noch nicht erfolgt ist.<br />

Im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong> wird aus diesem Grund vorläufig<br />

- Besprechung/Abklärung<br />

mit TBA vom Mai 2012<br />

4. Verfügbarkeitsnachweis der neuen Bauzonen. Entsprechende<br />

vertragliche Regelungen (zwischen Grundeigentümer und <strong>Gemeinde</strong>)<br />

sind im Rahmen des Genehmigungsverfahren vorzulegen. -><br />

Musterverträge BVR<br />

Kap. 5.1.3 Wohnzone 2 Ausbau der <strong>Kanton</strong>sstrasse von Regierung genehmigt. Verlegung der<br />

Parzelle Nr. 30 um ca. 2 m nach Süden. Der entsprechende Streifen<br />

(ca. 53 m2) ist dem übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiet zuzuweisen.<br />

nichts unternommen.<br />

Kap. 5.2 Gewerbezone Detailprojekt Güterstrasse ist derzeit in Bearbeitung.<br />

- - Die geforderte Anpassung der Zonengrenze an das<br />

Zonenabgrenzung soll angepasst werden an das Detailprojekt<br />

Detailprojekt der Güterstrasse wurde vorgenommen resp.<br />

Güterstrasse.<br />

korrigiert.<br />

In diesem Zusammenhang wird allerdings darauf<br />

hingewiesen, dass die <strong>Gemeinde</strong> nach der Vorprüfung eine<br />

Anfrage zur Einzonung einer Fläche von 3'000-4'000m2 in die<br />

Gewerbezone erhalten hat. Die OPK hat in der Folge<br />

entschieden, dass das Begehren weiterverfolgt werden soll.<br />

Es erfolgte eine zusätzliche Vorprüfung dieser Einzonung,<br />

welche mit Schreiben des ARE vom 04.07.2012 positiv<br />

beurteilt wurde.<br />

Kap. Kap. 5.3 ZöBA Vorgesehene ZöBA für die ARA ARA bildet Punktbauzone und kann nicht nicht -- - ARA wurde mit Signatur im GEP bezeichnet, die ZöBA<br />

genehmigt werden. Die ARA bedarf als standortgebundene Anlage im<br />

entfällt.<br />

Sinne von Art. 24 RPG keine Bauzone. Die ARA ist im GEP Ver- und<br />

Entsorgung als Signatur zu bezeichnen.<br />

Kap. 5.4.1 Waldfeststellung<br />

1. Gebiet der Station Versam: Darstellung der statischen Waldgrenze Besprechung mit AWN vom 1. Auschnitt Versam-Station wird dargestellt.<br />

kaum zu erkennen auf den Papier-Plänen. Empfehlung ARE: 21.05.2012<br />

Ausschnitt mit geeignetem Massstab wählen<br />

2. Der Zonenplan wurde entsprechend angepasst.<br />

2. Unbestockte Flächen auf Parzelle Nr. 413 irrtümlich als Wald im<br />

Cover enthalten und soll der Landwirtschaftszone zuzugewiesen<br />

werden.<br />

3. Die Abgrenzungen der Materialablagerungszone wurden<br />

mit dem Regionalforstingenieur abgesprochen und der<br />

Zonenplan entsprechend angepasst.<br />

3. Abgrenzung Materialablagerungszone stimmen nicht mit Flächen<br />

des Rodungsplanes 1:1000 überein. Der Zonenplan ist entsprechend<br />

anzupassen.<br />

4. Der Zonenplan wurde entsprechend angepasst.<br />

4. Holzlagerplatz im Gebiet "Chiesgruoab" ist der Landwirtschaftszone<br />

zugewiesen, obwohl die Fläche als Rodungsersatz für die dritte<br />

Erweiterungsetappe der Kiesgrube der Forstgesetzgebung unterstellt<br />

ist. Die Fläche ist als Wald im ZP darzustellen.<br />

Das Naturobjekt (NO-126) von regionaler Bedeutung im<br />

Zonenplan mit der Abgrenzung gemäss NL-Inventar wurde<br />

gemäss der Besprechung mit dem ARE und mit dem ANU ist<br />

umgesetzt.<br />

Besprechung ARE vom<br />

11.04.2012 / Besprechung<br />

ANU vom 19.04.2012<br />

Besprechung mit AWN vom<br />

21.05.2012<br />

Kap. 5.4.2 Waldentwicklungplan (WEP) - Naturschutzzone im Gebiet "Bannwald/Scheitaboda/Islahalda"<br />

entspricht nicht den Zielen des WEP. Überprüfung der<br />

Naturschutzzone wird empfohlen.<br />

Z:\<strong>Gemeinde</strong>\<strong>Valendas</strong>\OP Revision_20044\05_Dokumente\Arbeitspapiere\Vorprüfung_Auswertung\20120731_Vorprüfung_Revision_OP.xls

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