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Wirtschaftsprivatrecht II Prof. Dr. A. Braun

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<strong>Wirtschaftsprivatrecht</strong> 2<br />

9. Ergänzende Leistungsbestimmung über Treu und Glauben<br />

Bsp. 16: Klaus Viel hat einen Schadenersatzanspruch gegen Susanne Trix<br />

aus Kaufvertrag wegen Fehlens zugerichteter Eigenschaften. Susanne<br />

Trix sagt Prüfung des Anspruchs zu. Nachdem Verjährung<br />

eingetreten ist, beruft sich S.T. auf diese.<br />

Bsp. 17: P.T. und S.T. sind seit 2005 Mieter einer Wohnung. Nach dem<br />

Mietvertrag hat der Vermieter kalenderjährlich die Nebenkosten<br />

abzurechnen. Im Mai 2007 erteilt der Vermieter Abrechnung für<br />

2005. Nachzahlung 400,-. Im Mai 2008 erteilt der Vermieter Abrechnung<br />

für 2006. Nachzahlung 500, -. Die Eheleute Trix verweigern<br />

Zahlung.<br />

Bsp. 18: P.T. will ein Darlehen über 1000,- zurückzahlen. Es stellt sich heraus,<br />

dass er nur 999,- versehentlich mitgebracht hat. Der Darlehensgeber<br />

weist die Teilzahlung zurück und erhebt Klage.<br />

Bsp. 19: Die Eheleute P.T.+ S.T. wollen vorzeitig ausziehen. Sie stellen als<br />

Nachmieter ein ausländisches Ehepaar mit 4 Kindern. Der Vermieter<br />

lehnt ab.<br />

a) Stellung des § 242 im Rechtssystem<br />

Keine griffige Formulierung des Gesetzgebers "Paarformel" als Generalklausel<br />

des Zivilrechts.<br />

Warnung! Nicht vorschnell auf § 242 zugreifen Systematik beachten;<br />

Fallgruppen!<br />

b) Venire contra factum proprium – widersprüchliches Verhalten<br />

Im Verjährungsrecht stellt § 203 klar, dass bei schwebenden Verhandlungen<br />

Verjährungsfrist gehemmt ist (wichtig für Unfallregulierungen).<br />

Für vertragliche Ansprüche wird dieses Ergebnis über § 242 genommen.<br />

Der Schadenersatzpflichtige muss sich an seinem eigenen Verhalten<br />

festhalten lassen. Sein widersprüchliches Verhalten ist treuwidrig. Das<br />

Vertrauen, das sein Verhalten erzeugt hat, muss berücksichtigt werden.<br />

- Verzicht auf außerordentl. Kündigung, Verlust des ordentlichen<br />

Kündigungsrechts.<br />

- 9 Jahre Zahlung als Schuldner, kann nicht Passivlegitimation bestreiten<br />

(Palandt 242, Rz 55 ff.)<br />

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