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Wirtschaftsprivatrecht II Prof. Dr. A. Braun

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11. Leseprogramm und Übungen<br />

<strong>Wirtschaftsprivatrecht</strong> 2<br />

Übungsaufgabe: Beschaffen Sie sich bei der Internationalen Handelskammer<br />

in Paris die Incoterms!<br />

Fragen: Nennen Sie Möglichkeiten, den Leistungsinhalt eines<br />

Schuldverhältnisses im engeren Sinn zu bestimmen!<br />

Nennen Sie Möglichkeiten die Generalklausel des<br />

§ 242 bei der Bestimmung des Leistungsinhalts zu katalogisieren<br />

Übungsfall: Alpmann und Schmidt, S. 30<br />

IV. Leistungsmodalitäten<br />

Leistungsmodalitäten<br />

Leistungszeit Leistungsort Leistung durch <strong>Dr</strong>itte<br />

Wann darf<br />

bzw. muss<br />

geleistet<br />

werden?<br />

Wo ist zu<br />

leisten?<br />

Persönliche Leistungserbringung<br />

oder durch <strong>Dr</strong>itte?<br />

Teilleistung<br />

Sind Teilleistungenzulässig?<br />

Unter dem Begriff Leistungsmodalitäten versteht man die Klärung folgender Fragen:<br />

� Wann darf bzw. muss geleistet werden? (Leistungszeit)<br />

� Wo ist zu leisten? (Leistungsort)<br />

� Wer muss bzw. darf leisten? (Leistung durch <strong>Dr</strong>itte)<br />

� Sind Teilleistungen zulässig?<br />

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