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Wirtschaftsprivatrecht II Prof. Dr. A. Braun

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4. Geldschuld<br />

Zahlungsort<br />

<strong>Wirtschaftsprivatrecht</strong> 2<br />

§ 270<br />

Schickschuld mit Gefahrtragung durch Schuldner<br />

Gilt für Wertstellung und Rechtzeitigkeit<br />

Schuldner trägt Kosten<br />

Rechtzeitigkeit: Absendung, Scheckversendung<br />

5. Leistung durch <strong>Dr</strong>itte<br />

Bsp. 30: P.T. ist ein sehr geschickter Handwerker. Er betreibt einen kleinen<br />

Handwerksbetrieb. Wegen seiner Geschicklichkeit wird er von Fa.<br />

Hoch beauftragt. Kann er wegen Terminkollision einen Subunternehmer<br />

beauftragen?<br />

§ 267<br />

Unterscheide Substitution durch Subunternehmer und Einsatz von eigenen<br />

Mitarbeitern unter Anleitung des Schuldners.<br />

6. Teilleistung<br />

§ 266; jedoch Treu und Glauben<br />

7. Leseprogramm und Übungen<br />

Übungsaufgabe: Klären Sie, ob die Klausel, "Erfüllungsort ist ..." eine Bedeutung<br />

für den Gerichtsstand hat. Lesen Sie §§ 19 ff.,<br />

38 ff. ZPO<br />

Fragen: Wie hängen die Begriffe Hol-; Bring- und Schickschuld<br />

mit der Gefahrtragung zusammen?<br />

Nennen sie einige Incoterms und beschreiben Sie deren<br />

Inhalt nach Ort der Leistung und Gefahrtragung!<br />

Übungsfälle: Hirsch S. 21<br />

Hirsch S. 30<br />

Hirsch S. 32<br />

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