29.12.2012 Aufrufe

Wirtschaftsprivatrecht II Prof. Dr. A. Braun

Wirtschaftsprivatrecht II Prof. Dr. A. Braun

Wirtschaftsprivatrecht II Prof. Dr. A. Braun

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

a) Leistungsort<br />

<strong>Wirtschaftsprivatrecht</strong> 2<br />

Ist der Ort, an dem der Schuldner seine vertragliche Leistung zu erbringen<br />

hat. Beim Kauf also Sitz/ Wohnung des Verkäufers hinsichtlich Übergabe +<br />

Übereignung. Beim Kauf geht dort die Gefahr über (§§ 446, 447). Es liegt<br />

nach dem Willen des Gesetzgebers im Zweifel Hol- bzw. Schickschuld vor<br />

(§ 269).<br />

b) Platzgeschäfte<br />

Leistungsort ist immer die politische Gemeinde. Wenn beide Parteien am<br />

gleichen Ort wohnen, dann Sitz/ Wohnung des Schuldners.<br />

Bei Belieferung mit Gegenständen, die Gläubiger (Käufer) selbst oder nur<br />

schwerlich holen kann wird von der Rspr. Bringschuld angenommen (Kohlen,<br />

Heizöl, sperrige Güter, dto. Strom, Wasser, Fernwärme)<br />

(Aus den Umständen ... ergibt sich Bringschuld.)<br />

c) Leistungsort – Erfüllungsort<br />

Leistungsort und Erfüllungsort können auseinanderfallen z. B. Kauf:<br />

Übergabe in M, Übereignung in B (Gebrauchtwagen, Übergabe des Briefes).<br />

Der Gesetzgeber verwendet die Begriffe synonym.<br />

d) Holschuld<br />

Schuldverhältnis<br />

Holschuld Bringschuld Schickschuld<br />

Gläubiger muss Leistung<br />

beim Schuldner<br />

holen<br />

Schuldner muss<br />

Leistung dem Gläubiger<br />

bringen<br />

Schuldner muss<br />

Leistung für den<br />

Gläubiger auf den<br />

Weg bringen<br />

Immer dann, wenn sich nicht aus Vereinbarung oder den Umständen etwas<br />

anderes ergibt.<br />

Regelfall: Gläubiger (Käufer) muss also mit seinem Transportmittel abholen.<br />

Gefahrenübergang §§ 446 I, 447 I<br />

Seite 38 von 150

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!