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rotierende und oszillierende Instrumente - eazf

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Erläuterung <strong>und</strong> Kommentar der BLZK zu den Prüflisten des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />

Familie <strong>und</strong> Frauen<br />

2. Digitale Röntgeneinrichtungen<br />

2a): Monatliche Konstanzprüfung an jeder Röntgeneinrichtung durchgeführt?<br />

Bei der monatlichen Konstanzprüfung digitaler Geräte muss der Grauwert, der Hochkontrast (Auflösung,<br />

Ortsauflösung) <strong>und</strong> der Niedrigkontrast (Mindestkontrast, Kontrastauflösung) beurteilt werden.<br />

� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seiten 20 bis 22.<br />

2b): Tägliche Prüfung der Grauwertwiedergabe des Bef<strong>und</strong>ungsmonitors durchgeführt <strong>und</strong><br />

dokumentiert?<br />

Während der Verwendungsdauer werden die Qualitätskennzeichen des Monitors mit Hilfe eines Testbildes<br />

(z.B. SMPTE-Testbild) geprüft.<br />

Arbeitstäglich muss die Grauwertwiedergabe des Bef<strong>und</strong>ungsmonitors geprüft werden. Die Grauwerte<br />

der Uraufnahme <strong>und</strong> der Konstanzaufnahme sollen gleich sein. Das Ergebnis ist im Protokollblatt zu<br />

dokumentieren.<br />

� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seite 17.<br />

2c): Monatliche Prüfung des Bef<strong>und</strong>ungsmonitors durchgeführt <strong>und</strong> dokumentiert?<br />

Folgende Parameter müssen monatlich am Bef<strong>und</strong>ungsmonitor überprüft <strong>und</strong> im Protokollblatt dokumentiert<br />

werden:<br />

Farbfehler: Der Hintergr<strong>und</strong> des Bildes muss gleichmäßig grau erscheinen. Bei farbigen Flecken,<br />

Streifen o.ä. liegen Farbfehler vor.<br />

Bildgeometrie: Hier müssen die horizontalen <strong>und</strong> vertikalen weißen Linien verzerrungsfrei abgebildet<br />

werden <strong>und</strong> gleichmäßige Quadrate bilden.<br />

Orts- <strong>und</strong> Kontrastauflösung: Wenn die Streifenmuster bzw. Linienraster in beiden Modulationen<br />

sowohl in allen vier Ecken als auch im Zentrum des Bildschirms ohne Vergrößerung zu unterscheiden<br />

sind, ist die Orts- <strong>und</strong> Kontrastauflösung ausreichend.<br />

� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seite 17 bis 19.<br />

Anlage 2 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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