rotierende und oszillierende Instrumente - eazf
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Anlagen 1 bis 21<br />
zur Schwerpunktprüfung<br />
Stand: Februar 2009<br />
Hygiene
Kontakt:<br />
Referat Praxisführung<br />
Telefon: 089 72480-194 / -196<br />
Telefax: 089 72480-169<br />
E-Mail: praxisfuehrung@blzk.de<br />
Bayerische<br />
Landeszahnärztekammer<br />
Fallstr. 34<br />
81369 München<br />
www.blzk.de
Anlagen zum R<strong>und</strong>schreiben 1/2009 der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Anlage 1a<br />
Prüfliste des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen –<br />
Überprüfung der hygienischen Aufbereitung in Zahnarztpraxen (2 Seiten)<br />
Anlage 1b<br />
Prüfliste des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen –<br />
Überprüfung der Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik (1 Seite)<br />
Anlage 2<br />
Erläuterung <strong>und</strong> Kommentar der BLZK zu den Prüflisten<br />
des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen (5 Seiten)<br />
Anlage 3<br />
<strong>Instrumente</strong>naufbereitung (5 Seiten)<br />
Anlage 4<br />
Dokumentation zur <strong>Instrumente</strong>naufbereitung/<br />
Negativliste <strong>und</strong> Tagesabschlussdokumentation (3 Seiten)<br />
Anlage 5<br />
Betriebstägliche Prüfung des Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsgerätes (1 Seite)<br />
Anlage 6<br />
Arbeitsanweisung Manuelle Vorreinigung (1 Seite)<br />
Anlage 7<br />
Arbeitsanweisung Manuelle Aufbereitung Ultraschall (2 Seiten)<br />
Anlage 8<br />
Arbeitsanweisung Tauchbaddesinfektion (1 Seite)<br />
Anlage 9<br />
Arbeitsanweisung Verdünnung von Konzentraten (1 Seite)<br />
Anlage 10<br />
Arbeitsanweisung Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch A (2 Seiten)
Anlage 11<br />
Arbeitsanweisung Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch B/<br />
<strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong> (2 Seiten)<br />
Anlage 12<br />
Arbeitsanweisung Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch B/<br />
Übertragungsinstrumente (2 Seiten)<br />
Anlage 13<br />
Arbeitsanweisung Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch A (2 Seiten)<br />
Anlage 14<br />
Arbeitsanweisung Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch B/<br />
<strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong> (2 Seiten)<br />
Anlage 15<br />
Arbeitsanweisung Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch B/<br />
Übertragungsinstrumente (2 Seiten)<br />
Anlage 16<br />
Arbeitsanweisung Prüfung <strong>und</strong> Pflege von <strong>Instrumente</strong>n (1 Seite)<br />
Anlage 17<br />
Arbeitsanweisung Verpackung von Medizinprodukten zur Sterilisation (2 Seiten)<br />
Anlage 18<br />
Arbeitsanweisung Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten (1 Seite)<br />
Anlage 19<br />
Arbeitsanweisung Händedesinfektion (1 Seite)<br />
Anlage 20<br />
Arbeitsanweisung Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Flächen (1 Seite)<br />
Anlage 21<br />
Arbeitsanweisung Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion<br />
von Abformungen <strong>und</strong> zahntechnischen Werkstücken (1 Seite)
Prüfliste des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong><br />
Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen – Überprüfung der hygienischen<br />
Aufbereitung in Zahnarztpraxen<br />
Prüfungskriterien<br />
1: Liegen geeignete Arbeitsanweisungen zu den in der Praxis angewandten Aufbereitungsverfahren<br />
vor? (D.h.: Sind alle erforderlichen Prozesse vollständig über Arbeitsanweisungen beschrieben?)<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage muss eine Einstufung der verwendeten Medizinprodukte nach RKI-Empfehlung durchgeführt<br />
werden. Die Arbeitsanweisungen müssen die für die Medizinprodukte erforderlichen Verfahren vollständig<br />
beschreiben. Sie müssen insbesondere auch die nötigen Prüfschritte enthalten, die für die Freigabe erforderlich sind.<br />
Bei neuen Medizinprodukten ist gegebenenfalls vor dem ersten Einsatz eine Aufbereitung entsprechend den<br />
Herstellerangaben durchzuführen (wichtig bei kritischen Medizinprodukten, wie z.B. bei Wurzelkanalinstrumenten,<br />
die von Herstellern unsteril angeboten werden).<br />
2: Sind ausreichende Sachkenntnisse zur Aufbereitung der Medizinprodukte vorhanden?<br />
Bei ausgebildeten Zahnarzthelferinnen bzw. Zahnmedizinischen Fachangestellten, die auch<br />
entsprechende praktische Erfahrung in der Aufbereitung haben, ist zunächst davon auszugehen, dass<br />
ausreichende Sachkenntnisse vorhanden sind.<br />
Werden jedoch Mängel bei der Aufbereitung festgestellt, die auf unzureichende Sachkenntnisse schließen<br />
lassen, ist eine entsprechende Schulung notwendig.<br />
3: Sind die räumlichen Anforderungen für den Aufbereitungsraum eingehalten?<br />
Es müssen ausreichende, geeignete Flächen mit einer Trennung zwischen reiner <strong>und</strong> unreiner Seite (Vermeidung von<br />
Kontamination) für die Aufbereitung von Medizinprodukten vorgesehen sein.<br />
4: Ist die mehrmalige Verwendung nicht sicher aufbereitbarer <strong>Instrumente</strong> ausgeschlossen?<br />
Nicht sicher aufbereitbare <strong>Instrumente</strong> sollen nur einmal verwendet werden. Dies kann beispielsweise Polierkelche<br />
<strong>und</strong> Bürstchen sowie Wurzelkanalinstrumente betreffen.<br />
5: Aufbereitung von semikritischen <strong>und</strong> kritischen Medizinprodukten, - Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion -<br />
5a): Wird gegebenenfalls eine manuelle Vorreinigung durchgeführt?<br />
Insbesondere bei <strong>Instrumente</strong>n, bei denen sich Rückstände durch einen einfachen Reinigungsschritt nicht entfernen<br />
lassen, wie z.B. bei Bohrern oder Wurzelkanalinstrumenten, kann eine manuelle Vorreinigung mit geeigneten<br />
Bürsten in einem nicht fixierend wirkenden Reinigungsbad (evtl. auch desinfizierend) erforderlich sein. Dies gilt<br />
ebenfalls bei stark anhaftenden Verschmutzungen.<br />
5b): Werden filigrane Medizinprodukte <strong>und</strong> solche mit hartnäckigen Rückständen gegebenenfalls in einem<br />
Ultraschallbad gereinigt?<br />
Für das geforderte Reinigungsergebnis kann die Verwendung eines Ultraschallbades erforderlich sein. In solchen<br />
Fällen muss das Bad für den Reinigungszweck geeignet sein. Ebenso muss ein für Ultraschall geeignetes<br />
Reinigungsmittel verwendet werden.<br />
5c): Ist eine rückstandsfreie Reinigung aller Medizinprodukte gewährleistet?<br />
Nach RKI-Empfehlung ist maschinellen Verfahren der Vorzug zu geben. Insbesondere gilt dies für die<br />
Übertragungsinstrumente semikritisch <strong>und</strong> kritisch B (vorzugsweise maschinelle Außen- <strong>und</strong> Innenreinigung).<br />
Werden anstelle von maschinellen Verfahren manuelle Reinigungsverfahren angewandt, so müssen diese mittels<br />
Arbeitsanweisungen standardisiert sein.<br />
Anlage 1a zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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Prüfliste des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong><br />
Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen – Überprüfung der hygienischen<br />
Aufbereitung in Zahnarztpraxen<br />
5d): Ist eine wirkungsvolle Desinfektion aller Medizinprodukte gewährleistet?<br />
Die Medizinprodukte sind vorzugsweise maschinell im RDG oder Steri (Klasse B oder S) zu desinfizieren. Manuelle<br />
Desinfektionsverfahren müssen mittels Arbeitsanweisungen standardisiert sein. Nicht maschinell gereinigte<br />
Übertragungsinstrumente semikritisch B müssen nach RKI-Empfehlung einer Thermodesinfektion (Sterilisator Klasse B<br />
oder S) unterzogen werden.<br />
(Hinweis: Die Leistungsfähigkeit des Sterilisators hinsichtlich B- oder S-Zyklen gibt keine Aussage hinsichtlich<br />
des tatsächlich eingesetzten Prozesses. Es ist durchaus möglich, dass bei den Geräten, die B-Zyklen leisten<br />
können, auch Programme hinterlegt sind, die in ihrer Leistungsfähigkeit nur einem S- oder einem N-Zyklus<br />
entsprechen. Entscheidend ist die Festlegung in der entsprechenden Aufbereitungsanweisung, welches<br />
Programm eingesetzt wird.)<br />
Anmerkung zu 5c) <strong>und</strong> 5d):<br />
Nachdem die Medizinprodukte-Betreiberverordnung validierte Verfahren – <strong>und</strong> damit an sich maschinelle Verfahren –<br />
fordert <strong>und</strong> auch die RKI-Empfehlung maschinellen Verfahren Vorrang einräumt, ist bei kritisch B Medizinprodukten<br />
die manuelle Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion entsprechend zu rechtfertigen (z.B. Herstellerangaben oder<br />
eingeschränkte technische Möglichkeiten).<br />
5e): Erfolgt eine Prüfung auf Sauberkeit <strong>und</strong> Funktion, geeignete Pflege sowie eine dokumentierte Freigabe<br />
für semikritische Medizinprodukte?<br />
Die Medizinprodukte sind einer Prüfung auf Sauberkeit <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit zu unterziehen. Für diese<br />
Prüfung ist eine ausreichend große <strong>und</strong> beleuchtete Arbeitsfläche einschließlich gegebenenfalls<br />
erforderlicher Hilfsmittel (Leuchtlupe) vorzusehen. Je nach Medizinprodukt müssen die verwendeten<br />
Pflegemittel für die Sterilisation geeignet sein (Herstellerangaben).<br />
Die anschließende Freigabe (bei semikritischen Medizinprodukten) ist arbeitstäglich nachvollziehbar zu<br />
dokumentieren (Tagesabschlussdokumentation).<br />
6: Aufbereitung von kritischen Medizinprodukten – Sterilisation –<br />
6a): Werden die zu sterilisierenden Medizinprodukte mit geeigneten Mitteln verpackt?<br />
Sofern zu sterilisierende Medizinprodukte nicht zum sofortigen Einsatz bestimmt sind, müssen sie in<br />
geeigneter Weise (z.B. Klarsichtsterilisierverpackungen mit Schweißnaht/Klebenaht oder<br />
Sterilisierbehälter mit Filter) verpackt sterilisiert werden.<br />
6b): Werden geeignete Sterilisationsverfahren verwendet?<br />
Geeignet sind Dampfsterilisatoren der Klassen S oder B. Es müssen Herstellerangaben zum<br />
Einsatzbereich/Klasse des Sterilisators vorhanden sein. Bei Altgeräten sind diese Angaben oder<br />
Nachweise vom Hersteller anzufordern. Die Sterilisationsprozesse sind entsprechend zu validieren.<br />
6c): Erfolgt eine Prozesskontrolle zur Sterilisation <strong>und</strong> wird die Freigabe dokumentiert?<br />
Die einzelnen Chargen müssen mit einem geeigneten Chemoindikator (in der Regel Prüfkörpersystem<br />
nach Klasse 2 ISO 11140-1, je nach zu sterilisierenden <strong>Instrumente</strong>n ggf. Chemoindikator der Klasse 5<br />
oder 6 nach ISO 11140-1) überprüft werden. Sterilisationsprozess <strong>und</strong> Freigabe sind arbeitstäglich<br />
nachvollziehbar zu dokumentieren (Tagesabschlussdokumentation).<br />
Anlage 1a zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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Prüfliste des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />
Familie <strong>und</strong> Frauen – Überprüfung der Qualitätssicherung in<br />
der zahnärztlichen Röntgendiagnostik<br />
Prüfungskriterien<br />
1. Analoge Röntgeneinrichtungen<br />
1a):Wird die wöchentliche Kontrolle der Filmentwicklung durchgeführt <strong>und</strong> zwar immer mit<br />
derselben Röntgeneinrichtung?<br />
1b): Wird die Kontrolle der Filmverarbeitung in geeigneter Form dokumentiert?<br />
Dichteabweichungen mit „+“ bzw. „–“ eingetragen; Toleranzüberschreitungen mit „X“ gekennzeichnet<br />
<strong>und</strong> Fehler behoben<br />
1c): Erfolgt die Prüfung der Dunkelkammer (Lichtschutzvorsatz) jährlich?<br />
1d): Wird die monatliche Konstanzprüfung an jeder Röntgeneinrichtung durchgeführt <strong>und</strong> entsprechend<br />
dokumentiert?<br />
Falls Konstanzprüfungsintervall 3 Monate: Liegt Zustimmung der Zahnärztlichen Stelle (RBZ) vor?<br />
2. Digitale Röntgeneinrichtungen<br />
2a): Monatliche Konstanzprüfung an jeder Röntgeneinrichtung durchgeführt?<br />
Falls Konstanzprüfungsintervall 3 Monate: Liegt Zustimmung der Zahnärztlichen Stelle (RBZ) vor?<br />
2b): Tägliche Prüfung der Grauwertwiedergabe des Bef<strong>und</strong>ungsmonitors durchgeführt <strong>und</strong><br />
dokumentiert?<br />
2c): Monatliche Prüfung des Bef<strong>und</strong>ungsmonitors durchgeführt <strong>und</strong> dokumentiert?<br />
Anlage 1b zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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Erläuterung <strong>und</strong> Kommentar der BLZK zu den Prüflisten des<br />
Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />
Familie <strong>und</strong> Frauen<br />
Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten (siehe Anlage 1a)<br />
1: Liegen geeignete Arbeitsanweisungen zu den in der Praxis angewandten Aufbereitungsverfahren<br />
vor?<br />
Alle verwendeten Medizinprodukte müssen nach RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in der<br />
Zahnheilk<strong>und</strong>e – Anforderungen an die Hygiene“ vor der Aufbereitung einer Risikobewertung <strong>und</strong><br />
Einstufung unterzogen werden. Eine Risikobewertung <strong>und</strong> Einstufung nach Medizinproduktgruppen<br />
ist ausreichend.<br />
Für die Festlegung <strong>und</strong> die Durchführung ist der Betreiber selbst verantwortlich. Die Risikobewertung<br />
<strong>und</strong> Einstufung der Medizinprodukte erfolgt nach:<br />
• konstruktiven <strong>und</strong> materialtechnischen Details,<br />
• Einsatzgebiet,<br />
• Herstellerangaben.<br />
Ein individuell zu ergänzendes Beispiel ist im „Leitfaden Hygiene“, Stand Juli 2007, (Dokument<br />
C02 b05) enthalten oder unter www.blzk.de/qm abrufbar.<br />
Musterarbeitsanweisungen der BLZK, die die für die einzelnen Produktgruppen (semikritisch A, semikritisch<br />
B, kritisch A, kritisch B) erforderlichen Aufbereitungsverfahren vollständig beschreiben,<br />
befinden sich in den Anlagen 10 bis 15.<br />
Besonders zu erwähnen ist, dass es sich hierbei lediglich um Musteranweisungen handelt, die individuell<br />
an die Prozesse der jeweiligen Praxis angepasst werden müssen.<br />
2: Sind ausreichende Sachkenntnisse zur Aufbereitung der Medizinprodukte vorhanden?<br />
Die Sachkenntnisse hinsichtlich der Aufbereitung von Medizinprodukten seitens des aufbereitenden<br />
Personals werden überprüft. Bei ausgebildeten Zahnarzthelferinnen bzw. Zahnmedizinischen Fachangestellten,<br />
die entsprechende praktische Erfahrung in der Aufbereitung haben, wird von einer ausreichenden<br />
Sachkenntnis ausgegangen. Mindestens jährlich, bei Einführung neuer Produkte sofort, sind<br />
die Mitarbeiter zum Thema Hygiene zu unterweisen. Hier sollte ausführlich auf die Risikobewertung<br />
<strong>und</strong> Einstufung der verschiedenen Medizinprodukte <strong>und</strong> deren Aufbereitung eingegangen werden.<br />
3: Sind die räumlichen Anforderungen für den Aufbereitungsraum eingehalten?<br />
Die Medizinprodukteaufbereitung erfolgt in einem eigenen Bereich, ein gesonderter Raum muss nicht<br />
vorhanden sein. Die Arbeitsabläufe sind in reine <strong>und</strong> unreine zu trennen.<br />
Im unreinen Bereich werden die kontaminierten <strong>Instrumente</strong> angeliefert <strong>und</strong> entsprechende Schutzkleidung<br />
(flüssigkeitsdichte Gummihandschuhe, Plastikschürze, Brille bzw. Schutzschild, M<strong>und</strong>-<br />
Nasen-Schutz) vom aufbereitenden Personal angelegt. Anschließend werden die <strong>Instrumente</strong> in alle<br />
Einzelteile zerlegt, bei Bedarf vorgereinigt (Ultraschallbad), <strong>und</strong> zur Reinigung <strong>und</strong>/oder Desinfektion<br />
in entsprechende Vorrichtungen einsortiert. Das Ansetzen von Desinfektionsmittellösungen findet<br />
ebenfalls auf der unreinen Seite statt.<br />
Zu den Arbeitsabläufen im reinen Bereich gehören die Sichtkontrolle ggf. mit Lupe, Pflege, Funktionsprüfung,<br />
Verpackung, Sterilisation sowie die Freigabe der Medizinprodukte.<br />
4: Ist die mehrmalige Verwendung nicht sicher aufbereitbarer <strong>Instrumente</strong> ausgeschlossen?<br />
Der Betreiber hat individuell festzulegen, welche Produkte als nicht sicher aufbereitbar gelten. Qualitätsminderung<br />
des Produktes <strong>und</strong> eine mögliche Gefährdung des Patienten müssen ausgeschlossen<br />
sein. Nicht sicher aufbereitbare <strong>Instrumente</strong>, wie z.B. Polierkelche, Polierbürstchen, sind äußerst<br />
schwierig sicher zu reinigen <strong>und</strong> sind in der Regel als Einmalprodukte zu betrachten. Ebenso übersteigt<br />
bei vielen filigranen <strong>Instrumente</strong>n wie z.B. Wurzelkanalinstrumenten bis ISO Größe 20 der Reinigungsaufwand<br />
die Kosten einer Neuanschaffung (zusätzlich Frakturgefahr).<br />
Anlage 2 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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Erläuterung <strong>und</strong> Kommentar der BLZK zu den Prüflisten des<br />
Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />
Familie <strong>und</strong> Frauen<br />
5. Aufbereitung von semikritischen <strong>und</strong> kritischen Medizinprodukten – Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion<br />
5a): Wird gegebenenfalls eine manuelle Vorreinigung durchgeführt?<br />
Sichtbare Verschmutzungen werden mit einem Zellstofftuch entfernt oder die <strong>Instrumente</strong> in eine reinigende,<br />
nicht fixierende Lösung gegeben (Schutzhandschuhe anlegen!). Abschließend erfolgt eine<br />
visuelle Kontrolle der Vorreinigung (auch hier sind Herstellerangaben zu berücksichtigen).<br />
Eine Musterarbeitsanweisung Manuelle Vorreinigung befindet sich in Anlage 6.<br />
5b): Werden filigrane Medizinprodukte <strong>und</strong> solche mit hartnäckigen Rückständen gegebenenfalls<br />
in einem Ultraschallbad gereinigt?<br />
Ultraschall ist als eine unterstützende Methode zur Reinigung/Desinfektion von Kleininstrumenten<br />
oder <strong>rotierende</strong>n <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong>n <strong>Instrumente</strong>n anzusehen. Hinsichtlich Eignung, Beschallungszeit<br />
<strong>und</strong> Temperatur sind die Herstellerangaben der jeweiligen Medizinprodukte zu beachten. Aus Gründen<br />
des Arbeitsschutzes ist bei Verwendung eines Desinfektionsmittels im Ultraschallbad eine Abdeckung<br />
erforderlich.<br />
Eine Musterarbeitsanweisung Manuelle Aufbereitung Ultraschall befindet sich in Anlage 7.<br />
5c): Ist eine rückstandsfreie Reinigung aller Medizinprodukte gewährleistet?<br />
Nach RKI-Empfehlung ist maschinellen Verfahren zwar der Vorzug zu gewähren, mit entsprechenden<br />
Standardarbeitsanweisungen ist allerdings auch die manuelle Aufbereitung weiterhin zulässig.<br />
Musterarbeitsanweisungen: Anlage 8 sowie Anlagen 10 bis Anlage 15.<br />
5d): Ist eine wirkungsvolle Desinfektion aller Medizinprodukte gewährleistet?<br />
Die Desinfektion kann entweder in einem validierten RDG oder als Dampfdesinfektion in einem Sterilisator<br />
der Klasse B bzw. S stattfinden. Manuell gereinigte Medizinprodukte semikritisch B müssen<br />
einer Thermodesinfektion (Sterilisator B oder S) unterzogen werden. In der jeweiligen Arbeitsanweisung<br />
ist festzulegen, welches Programm eingesetzt wird.<br />
Bei kritisch B <strong>Instrumente</strong>n ist die manuelle Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion z.B. mit Herstellerangaben<br />
oder fehlenden technischen Möglichkeiten (kein RDG in der Praxis vorhanden) entsprechend zu begründen.<br />
Die Musterarbeitsanweisungen befinden sich in der<br />
• Anlage 8: Tauchbaddesinfektion,<br />
• Anlage 10: Aufbereitung MP semikritisch A,<br />
• Anlage 11: Aufbereitung MP semikritisch B – <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong>,<br />
• Anlage 12: Aufbereitung MP semikritisch B – Übertragungsinstrumente,<br />
• Anlage 13: Aufbereitung MP kritisch A,<br />
• Anlage 14: Aufbereitung MP kritisch B – <strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong>,<br />
• Anlage 15: Aufbereitung MP kritisch B – Übertragungsinstrumente.<br />
5e): Erfolgt eine Prüfung auf Sauberkeit <strong>und</strong> Funktion, geeignete Pflege sowie eine dokumentierte<br />
Freigabe für semikritische Medizinprodukte?<br />
Hier wird insbesondere auf eine gut beleuchtete Arbeitsfläche <strong>und</strong> gegebenenfalls erforderliche Hilfsmittel<br />
(Lupe) Wert gelegt. Es sind nach Herstellerangaben geeignete Pflegemittel für die Sterilisation<br />
zu verwenden.<br />
Siehe Arbeitsanweisung Prüfung <strong>und</strong> Pflege von <strong>Instrumente</strong>n in Anlage 16, Dokumentation zur<br />
<strong>Instrumente</strong>naufbereitung in Anlage 4 sowie Anlagen 10 bis 15.<br />
Anlage 2 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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Erläuterung <strong>und</strong> Kommentar der BLZK zu den Prüflisten des<br />
Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />
Familie <strong>und</strong> Frauen<br />
6. Aufbereitung von kritischen Medizinprodukten – Sterilisation<br />
6a): Werden die zu sterilisierenden Medizinprodukte mit geeigneten Mitteln verpackt?<br />
Unter Sterilverpackung versteht man die Verpackung von Medizinprodukten, welche in der Endverpackung<br />
sterilisiert werden kann <strong>und</strong> das Produkt steril halten.<br />
Zulässige Sterilverpackungen sind:<br />
• <strong>Instrumente</strong>ncontainer mit Dichtung zwischen Deckel <strong>und</strong> Boden <strong>und</strong> entsprechend genormten<br />
Filtern (DIN EN ISO 11607), die nach Herstellerangaben regelmäßig gewechselt werden.<br />
• Klarsicht-Sterilverpackung gemäß EN 868-5<br />
• Dental-Trays, die zusätzlich eingeschweißt werden.<br />
Bei Klarsichtbeuteln <strong>und</strong> Schläuchen ist zu beachten, dass sie nur einmal zu verwenden bzw. zu sterilisieren<br />
sind. Die Siegelnahtbreite sollte 8 mm betragen.<br />
Eine Musterarbeitsanweisung der BLZK befindet sich in Anlage: 17: Verpackung von Medizinprodukten<br />
zur Sterilisation.<br />
6b): Werden geeignete Sterilisationsverfahren verwendet?<br />
Geeignet sind Dampfsterilisatoren der Klassen S oder B.<br />
Typ B: mehrfach fraktioniertes Vorvakuum vor dem Sterilisationsvorgang; für kritische<br />
Medizinprodukte mit besonderen Anforderungen geeignet.<br />
Typ S: gegenüber Typ B vereinfachtes Verfahren, das nur für <strong>Instrumente</strong> geeignet ist, die vom<br />
Hersteller dafür zugelassen sind.<br />
Das Robert Koch-Institut empfiehlt bei Neuanschaffung Dampfsterilisatoren, die auch eine sichere<br />
Sterilisation der Innenflächen von Hohlkörpern gewährleisten <strong>und</strong> eine automatische Kontrolle bzw.<br />
Dokumentation ermöglichen.<br />
Ist ein Autoklav mit Herstellerfreigabe für die aufzubereitenden Medizinprodukte (kritisch A <strong>und</strong> kritisch<br />
B) vorhanden, muss nicht unbedingt ein neues Gerät erworben werden.<br />
Bei Altgeräten sollte eine schriftliche Bestätigung des Herstellers zum Einsatzbereich/Klasse des Sterilisators<br />
vorliegen bzw. angefordert werden.<br />
6c): Erfolgt eine Prozesskontrolle zur Sterilisation <strong>und</strong> wird die Freigabe dokumentiert?<br />
Geeignete Chemoindikatoren sind je nach zu sterilisierenden <strong>Instrumente</strong>n einzusetzen (in der Regel<br />
werden in Zahnarztpraxen Chemoindikatoren der Klasse 5 eingesetzt). Bei Unklarheiten sollten die<br />
Angaben des Herstellers der Autoklaven beachtet werden.<br />
Bei <strong>Instrumente</strong>n der Klasse kritisch B (Medizinprodukte mit besonderen Anforderungen) ist eine<br />
Helix (PCD = Process Challenge Device) oder ein Dental-BMS (Batch Monitoring System)<br />
anzuwenden.<br />
Die Dokumentation aller positiven Sterilisationsprozesse <strong>und</strong> die Freigabe erfolgt arbeitstäglich.<br />
Dokumentation zur <strong>Instrumente</strong>naufbereitung in Anlage 4 (Seite 1 <strong>und</strong> 2/Tagesabschlussdokumentation).<br />
Nicht ordnungsgemäß abgelaufene Prozesse werden in der Negativliste (Anlage 4 Seite 3/Negativliste)<br />
erfasst.<br />
Anlage 2 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 3 von 5
Erläuterung <strong>und</strong> Kommentar der BLZK zu den Prüflisten des<br />
Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />
Familie <strong>und</strong> Frauen<br />
Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik (siehe Anlage 1b)<br />
Vorbemerkung: Im Rahmen der Projektarbeit wird auch die Qualitätssicherung in der zahnärztlichen<br />
Röntgendiagnostik überprüft.<br />
Entsprechende Vorgaben <strong>und</strong> Prüfkriterien sind der Broschüre „Qualitätssicherung in der zahnärztlichen<br />
Röntgendiagnostik“ zu entnehmen. Diese Broschüre sollte in jeder Praxis vorhanden sein. Sie ist<br />
im Mai letzten Jahres in einem R<strong>und</strong>schreiben der BLZK (1/2008) versandt worden.<br />
Sie steht unter www.blzk.de (Röntgenstelle) kostenlos zum Download zur Verfügung oder kann kostenpflichtig<br />
schriftlich beim Referat Praxisführung der BLZK angefordert werden.<br />
1. Analoge Röntgeneinrichtungen<br />
1a):Wird die wöchentliche Kontrolle der Filmentwicklung durchgeführt <strong>und</strong> zwar immer mit<br />
derselben Röntgeneinrichtung?<br />
Jede Filmentwicklung muss zusammen mit der dazugehörigen Röntgeneinrichtung einer wöchentlichen<br />
Konstanzprüfung unterzogen werden. Mit einem quecksilberfreien geeichten Thermometer ist die<br />
Temperatur der Entwicklerlösung zu messen <strong>und</strong> zu dokumentieren. Der gemessene Wert darf maximal<br />
um +/- 0,5 °C vom Bezugswert aus der Abnahmeprüfung abweichen.<br />
� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seite 6.<br />
1b): Wird die Kontrolle der Filmverarbeitung in geeigneter Form dokumentiert?<br />
Es ist zu überprüfen, ob korrekte Aufzeichnungen geführt werden, ob der Zeitpunkt der Entwicklerneuansätze<br />
eingetragen ist <strong>und</strong> ob Schwärzungsunterschiede vermerkt sind (+/-).<br />
Die Filmentwicklungstemperatur ist zu dokumentieren. Es wird immer wieder festgestellt, dass die<br />
Filmentwicklung ohne Thermostat bzw. mit defektem Thermostat erfolgt bzw. ein Thermometer nicht<br />
vorhanden ist. Wurde im Rahmen der Konstanzprüfung die Entwicklertemperatur nicht dokumentiert,<br />
kann evtl. der zu einer Toleranzüberschreitung führende Fehler nicht gef<strong>und</strong>en werden.<br />
� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seite 10.<br />
1c): Erfolgt die Prüfung der Dunkelkammer (Lichtschutzvorsatz) jährlich?<br />
Die Dunkelraumbeleuchtung ist jährlich zu überprüfen. Hierfür ist der empfindlichste Film zu verwenden.<br />
Der Film wird nach der Belichtung (Konstanzaufnahme) in der Dunkelkammer zur Hälfte mit<br />
lichtdichtem Material (z.B. Karton, Münze) abgedeckt, zur anderen Hälfte eine Minute dem Dunkelraumlicht<br />
ausgesetzt <strong>und</strong> wie üblich entwickelt.<br />
Kommt es auf der Hälfte der zusätzlichen Belichtung zu einem Grauschleier (auf dem Film sollte kein<br />
Unterschied zwischen abgedecktem <strong>und</strong> nicht abgedecktem Bereich erkennbar sein), muss die Ursache<br />
ergründet werden. Die Dunkelraumprüfung <strong>und</strong> deren Ergebnis (evtl. Beseitigung der Fehler) muss<br />
dokumentiert werden.<br />
� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seite 13.<br />
1d): Wird die monatliche Konstanzprüfung an jeder Röntgeneinrichtung durchgeführt <strong>und</strong> entsprechend<br />
dokumentiert?<br />
Bei der monatlichen Überprüfung der Röntgengeräte ist eine Konstanzaufnahme anzufertigen <strong>und</strong> mit<br />
der jeweiligen Uraufnahme zu vergleichen. Konstanzaufnahmen sind verwechslungssicher zu beschriften.<br />
Aus der Dokumentation sollte zudem ersichtlich sein, dass eine Auswertung der Ergebnisse<br />
erfolgt ist <strong>und</strong> Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Mängel eingeleitet worden sind.<br />
Unter der Voraussetzung, dass bei der monatlichen Konstanzprüfung zweimal ein korrektes Ergebnis<br />
erzielt wurde, kann mit Zustimmung der Zahnärztlichen Stelle das Intervall auf 3 Monate verlängert<br />
werden. Die Konstanzaufnahmen sind ebenso wie die dazugehörigen Dokumentationen chronologisch<br />
<strong>und</strong> komplett zu archivieren.<br />
� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seiten 10 bis 12.<br />
Anlage 2 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 4 von 5
Erläuterung <strong>und</strong> Kommentar der BLZK zu den Prüflisten des<br />
Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />
Familie <strong>und</strong> Frauen<br />
2. Digitale Röntgeneinrichtungen<br />
2a): Monatliche Konstanzprüfung an jeder Röntgeneinrichtung durchgeführt?<br />
Bei der monatlichen Konstanzprüfung digitaler Geräte muss der Grauwert, der Hochkontrast (Auflösung,<br />
Ortsauflösung) <strong>und</strong> der Niedrigkontrast (Mindestkontrast, Kontrastauflösung) beurteilt werden.<br />
� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seiten 20 bis 22.<br />
2b): Tägliche Prüfung der Grauwertwiedergabe des Bef<strong>und</strong>ungsmonitors durchgeführt <strong>und</strong><br />
dokumentiert?<br />
Während der Verwendungsdauer werden die Qualitätskennzeichen des Monitors mit Hilfe eines Testbildes<br />
(z.B. SMPTE-Testbild) geprüft.<br />
Arbeitstäglich muss die Grauwertwiedergabe des Bef<strong>und</strong>ungsmonitors geprüft werden. Die Grauwerte<br />
der Uraufnahme <strong>und</strong> der Konstanzaufnahme sollen gleich sein. Das Ergebnis ist im Protokollblatt zu<br />
dokumentieren.<br />
� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seite 17.<br />
2c): Monatliche Prüfung des Bef<strong>und</strong>ungsmonitors durchgeführt <strong>und</strong> dokumentiert?<br />
Folgende Parameter müssen monatlich am Bef<strong>und</strong>ungsmonitor überprüft <strong>und</strong> im Protokollblatt dokumentiert<br />
werden:<br />
Farbfehler: Der Hintergr<strong>und</strong> des Bildes muss gleichmäßig grau erscheinen. Bei farbigen Flecken,<br />
Streifen o.ä. liegen Farbfehler vor.<br />
Bildgeometrie: Hier müssen die horizontalen <strong>und</strong> vertikalen weißen Linien verzerrungsfrei abgebildet<br />
werden <strong>und</strong> gleichmäßige Quadrate bilden.<br />
Orts- <strong>und</strong> Kontrastauflösung: Wenn die Streifenmuster bzw. Linienraster in beiden Modulationen<br />
sowohl in allen vier Ecken als auch im Zentrum des Bildschirms ohne Vergrößerung zu unterscheiden<br />
sind, ist die Orts- <strong>und</strong> Kontrastauflösung ausreichend.<br />
� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seite 17 bis 19.<br />
Anlage 2 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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<strong>Instrumente</strong>naufbereitung<br />
Literatur <strong>und</strong> wichtige Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
MPG Medizinproduktegesetz<br />
MPBetreibV Medizinprodukte Betreiberverordnung<br />
RKI-Empfehlung Infektionsprävention in der Zahnheilk<strong>und</strong>e – Anforderungen an die Hygiene<br />
RKI-Empfehlung Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
Bauliche Anforderungen<br />
Für die ordnungsgemäße hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten muss ein eigener Bereich<br />
festgelegt werden. Die Arbeitsabläufe sind in reine <strong>und</strong> unreine zu trennen.<br />
Durch eine geeignete Einrichtung bzw. Teilung des Aufbereitungsbereiches ist dafür zu sorgen, dass<br />
eine Kontamination der reinen Seite vermieden wird. Um zu sterilisierende Medizinprodukte nicht mit<br />
kontaminiertem Material in Berührung kommen zu lassen, wird daher auf der unreinen Seite gereinigt<br />
<strong>und</strong> desinfiziert.<br />
Desinfektion bedeutet, die Keimzahl so zu reduzieren, dass von dem desinfizierten Medizinprodukt<br />
keine Infektionsgefahr mehr ausgehen kann.<br />
<strong>Instrumente</strong> kommen daher desinfiziert auf die reine Seite, damit sie auf Funktion <strong>und</strong> Sauberkeit hin<br />
überprüft, gepflegt <strong>und</strong> anschließend bei Bedarf verpackt <strong>und</strong> sterilisiert werden.<br />
Arbeitsabläufe müssen also so organisiert werden, dass eine Rekontamination bereits dekontaminierter<br />
<strong>Instrumente</strong> vermieden wird (Dekontamination = Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion).<br />
Risikobewertung <strong>und</strong> Einstufung in der Zahnmedizin gebräuchlicher Medizinprodukte<br />
vor der Aufbereitung<br />
Die frühere Einteilung in nicht invasive <strong>und</strong> invasive Medizinprodukte wurde aufgegeben. Nach der<br />
RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilk<strong>und</strong>e – Anforderungen an die Hygiene“ findet<br />
heute folgende Einteilung statt:<br />
• unkritische Medizinprodukte (kommen nur mit intakter Haut in Berührung),<br />
• semikritische Medizinprodukte (Schleimhautberührung),<br />
• kritische Medizinprodukte (Durchbrechung der Integrität von Gewebe).<br />
Semikritische <strong>und</strong> kritische MP unterteilt man noch in:<br />
• A Medizinprodukte ohne besondere Anforderungen (Oberflächen glatt),<br />
• B Medizinprodukte mit besonderen Anforderungen (Oberflächen rau, Hohlräume).<br />
Somit gibt es fünf Bereiche von Medizinprodukten (MP):<br />
unkritische MP semikritisch A semikritisch B kritisch A kritisch B<br />
ohne besondere<br />
Anforderungen<br />
mit besonderen<br />
Anforderungen<br />
ohne besondere<br />
Anforderungen<br />
mit besondern<br />
Anforderungen<br />
Die Risikobewertung <strong>und</strong> Einstufung der Medizinprodukte, für die der Betreiber (Praxisinhaber) verantwortlich<br />
ist, erfolgt nach:<br />
• konstruktiven <strong>und</strong> materialtechnischen Details,<br />
• Einsatzgebiet,<br />
• Herstellerangaben.<br />
Anlage 3 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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<strong>Instrumente</strong>n-Entsorgung im Behandlungsraum <strong>und</strong> Transport zum Aufbereitungsbereich<br />
Alle <strong>Instrumente</strong>, die im Behandlungsbereich liegen, gelten nach der Behandlung als kontaminiert,<br />
selbst wenn sie nicht benutzt wurden. Die kontaminierten <strong>Instrumente</strong> sind vorsichtig abzulegen, um<br />
Beschädigungen zu vermeiden – dies muss in besonderem Maße bei <strong>Instrumente</strong>n mit feinen Arbeitsenden<br />
beachtet werden. Aus Gründen des Arbeitsschutzes sind Schutzhandschuhe zu tragen. Mit<br />
Rückständen behaftete <strong>Instrumente</strong> müssen sofort manuell vorgereinigt werden, Inkrustierungen machen<br />
eine spätere Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion unmöglich. Für <strong>Instrumente</strong> mit noch anhaftenden<br />
Rückständen ist auch eine Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion im Ultraschallbad zu empfehlen. Entsprechende<br />
Arbeitsanweisungen sind zu erstellen (siehe Musterarbeitsanweisung in Anlage 7: Manuelle Aufbereitung<br />
Ultraschall). Ein sicherer <strong>und</strong> kontaminationsgeschützter Transport vom Behandlungsplatz<br />
zum Aufbereitungsbereich ist zu gewährleisten.<br />
Abfallentsorgung<br />
Abfälle aus den Behandlungsräumen sind in ausreichend widerstandsfähigen Behältnissen gesondert<br />
zu sammeln <strong>und</strong> können bei sachgemäßer Handhabung dem normalen Hausmüll zugeführt werden.<br />
Einzelheiten zur Entsorgung sind in Kapitel E02/Arbeitssicherheit im QMS der BLZK zu entnehmen.<br />
Besondere Regelungen im Rahmen kommunaler Abfallentsorgungskonzepte sind zu beachten.<br />
Reinigung, Desinfektion, Spülung <strong>und</strong> Trocknung<br />
Zu unterscheiden sind zwei Methoden zur Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von <strong>Instrumente</strong>n:<br />
• die manuelle Aufbereitung:<br />
Einlegen in reinigendes <strong>und</strong> desinfizierendes Tauchbad mit oder ohne Unterstützung durch Ultraschall<br />
• die maschinelle Aufbereitung:<br />
Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsgerät (RDG)<br />
Manuelle Aufbereitung<br />
Die MPBetreibV fordert in § 4 (2):<br />
„Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommender Medizinprodukte<br />
ist ... mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg ... nachvollziehbar<br />
gewährleistet ist.“<br />
Manuelle Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsverfahren sind nicht validierbar, daher muss die Durchführung<br />
mittels weitgehender Standardisierung der Arbeitsabläufe erfolgen. Umfangreiche individuelle<br />
Arbeitsanweisungen sind für jeden einzelnen Schritt der Vorbereitung, Reinigung, Desinfektion, Spülung<br />
<strong>und</strong> Trocknung zu erstellen (siehe beiliegende Musterarbeitsanweisungen).<br />
Nur auf Wirksamkeit geprüfte (VAH-Liste), für die <strong>Instrumente</strong> geeignete, materialverträgliche Mittel<br />
kommen in Anwendung.<br />
Zur manuellen Aufbereitung werden die <strong>Instrumente</strong> in eine Desinfektionslösung eingelegt. Die Angaben<br />
des Herstellers zu Konzentration, Einwirkzeit, Standzeit <strong>und</strong> ggf. Temperatur sind unbedingt zu<br />
beachten <strong>und</strong> in einer Arbeitsanweisung schriftlich festzulegen (siehe Anlage 8 AA Tauchbaddesinfektion).<br />
Falsche Konzentration <strong>und</strong> Einwirkzeit führen zu Materialschäden. Die Medizinprodukte<br />
müssen vollständig <strong>und</strong> blasenfrei abgelegt werden. <strong>Instrumente</strong> mit Gelenken sind vor dem Einlegen<br />
zu öffnen. Es ist darauf zu achten, dass Medizinprodukte mit Hohlräumen innen vollständig benetzt<br />
werden. Nach Ablauf der Einwirkzeit werden die <strong>Instrumente</strong> gründlich abgespült <strong>und</strong> anschließend<br />
mit einem weichen fusselfreien Tuch <strong>und</strong>/oder Druckluft getrocknet.<br />
Maschinelle Aufbereitung<br />
Zu unterscheiden ist zwischen validierten <strong>und</strong> nicht-validierten Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsgeräten.<br />
Nicht validierte RDG sind lediglich als Reinigungsgeräte zu betrachten, daher muss eine abschließende<br />
Dampfdesinfektion im Sterilisator erfolgen.<br />
Bei validierten Geräten muss für semikritische Medizinprodukte keine nachfolgende Aufbereitung im<br />
Dampfsterilisator erfolgen, die <strong>Instrumente</strong> werden zur Lagerung bzw. zur Anwendung freigegeben.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sollten benutzte <strong>Instrumente</strong> unmittelbar nach Benutzung am Patienten in das RDG<br />
einsortiert werden. Entsprechende Körbe sowie Ein- <strong>und</strong> Aufsätze müssen gewährleisten, dass die<br />
Anlage 3 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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<strong>Instrumente</strong> sicher einsortiert werden können. Nur <strong>Instrumente</strong>, die ausreichend thermostabil sind<br />
(93° Celsius) <strong>und</strong> korrosionsbeständig sind, dürfen maschinell aufbereitet werden.<br />
Auf folgende Schritte bei der maschinellen Aufbereitung sollte zusätzlich geachtet werden:<br />
• Werden <strong>Instrumente</strong> vor der maschinellen Aufbereitung in ein Reinigungsbad gelegt, müssen die<br />
Rückstände wegen möglicher Schaumbildung sorgfältig abgespült werden.<br />
• Zerlegen der <strong>Instrumente</strong> (Medizinprodukte mit Gelenken müssen vor dem Einlegen geöffnet<br />
werden) ist ggf. erforderlich.<br />
• <strong>Instrumente</strong> in die dafür vorgesehenen Körbe <strong>und</strong> Einsätze geben.<br />
• Spülschatten vermeiden, Beladungsmuster des Herstellers beachten.<br />
• Ein geeignetes Reinigungsmittel (Herstellervorgabe) wählen <strong>und</strong> gemäß Gebrauchsanweisung<br />
einfüllen.<br />
• Geeignetes Programm (i.d.R. Vario-Programm) starten.<br />
• Nach Programmende die Gerätetür öffnen, so dass die Restfeuchte entweichen kann, ggf. manuell<br />
nachtrocknen.<br />
Wichtige Musterarbeitsanweisungen (Anlagen 5, 10, 11 <strong>und</strong> 12) sind hier beispielsweise:<br />
Betriebstägliche Prüfung des RDG, Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch A, semikritisch<br />
B/<strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong>, semikritisch B/Übertragungsinstrumente.<br />
Kontrolle (Rückstände, Funktionsprüfung, Pflege, Instandsetzung)<br />
Nach Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion müssen die Medizinprodukte bei visueller Kontrolle sauber sein.<br />
Die vollständige Reinigung der <strong>Instrumente</strong> dient auch wesentlich dem Werterhalt der Medizinprodukte<br />
<strong>und</strong> ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Sterilisation. <strong>Instrumente</strong> mit verbliebenen Rückständen<br />
müssen nachgereinigt <strong>und</strong> erneut desinfiziert werden. <strong>Instrumente</strong>ngelenke sollten nach der<br />
Desinfektion mit einem vom Hersteller empfohlenen Öl, das sterilisiergeeignet ist, geölt werden.<br />
Nach der Prüfung auf Sauberkeit erfolgt eine Funktionskontrolle:<br />
• bei spitzen <strong>Instrumente</strong>n erfolgt eine Kontrolle auf Widerhaken,<br />
• bei <strong>Instrumente</strong>n mit Gelenken muss die Gängigkeit geprüft werden,<br />
• bei scharfen <strong>Instrumente</strong>n ist die Schärfe zu prüfen.<br />
Stumpfe, verbogene oder beschädigte <strong>Instrumente</strong> werden aussortiert bzw. in die Reparatur gegeben.<br />
Siehe hierzu Musterarbeitsanweisung in Anlage 16: Prüfung <strong>und</strong> Pflege von <strong>Instrumente</strong>n.<br />
Verpackung<br />
Medizinprodukte der Klassen kritisch A <strong>und</strong> kritisch B werden in rekontaminationssichere für das<br />
Sterilisationsverfahren zugelassene Verpackungen gegeben:<br />
• Klarsicht-Sterilverpackung,<br />
• Sterilgutcontainer,<br />
• eingeschweißte Dental-Trays.<br />
Selbstsiegelfähige Folienschläuche <strong>und</strong> -beutel sind entsprechend den Herstellerangaben <strong>und</strong> einer<br />
individuell zu erstellenden Arbeitsanweisung zu verschließen. Insbesondere ist bei diesem Material auf<br />
das Verwendbarkeitsdatum zu achten.<br />
Bei Anwendung einer weichen Verpackung ist mit weichem lösemittelfreien Stift unterhalb der Siegelnaht<br />
(nicht im Bereich, der das Medizinprodukt keimdicht umschließt) zu beschriften. Bei Sterilgutcontainern<br />
ist das Indikatorschild zu beschriften. Die Beschriftung muss Angaben enthalten über<br />
das Sterilisations-/Verfallsdatum <strong>und</strong> den Inhalt (soweit nicht sichtbar). Siehe hierzu auch die AA<br />
Verpackung von Medizinprodukten zur Sterilisation in Anlage 17.<br />
Anlage 3 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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Sterilisation<br />
Medizinprodukte, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen <strong>und</strong> dabei in Kontakt mit Blut, inneren<br />
Geweben oder Organen (einschließlich W<strong>und</strong>en) kommen <strong>und</strong> Medizinprodukte zur Anwendung von<br />
Blut, Blutprodukten <strong>und</strong> anderen sterilen Arzneimitteln müssen sterilisiert werden.<br />
Die Durchführung der Sterilisation der Risikoklassen kritisch A <strong>und</strong> kritisch B erfolgt nach individuellen<br />
Arbeitsanweisungen. Wichtige Musterarbeitsanweisungen sind hier:<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch A, kritisch B/<strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong>,<br />
kritisch B/Übertragungsinstrumente (Anlagen 13 bis 15).<br />
Neue Sterilisatoren müssen nach DIN-Normen ausgerüstet sein <strong>und</strong> betrieben werden. Sie müssen<br />
typgeprüft sein. Sterilisatoren unterliegen dem MPG, deren Betrieb der MPBetreibV. Sie sind im Bestandsverzeichnis<br />
medizinischer Geräte zu führen. Zudem ist ein Medizinproduktebuch zu führen.<br />
Der Betrieb von Sterilisatoren hinsichtlich Beladung, Druck, Temperatur <strong>und</strong> Zeit wird vom Hersteller<br />
vorgegeben. Das bevorzugte Verfahren ist die Dampfsterilisation.<br />
Es wird mit gesättigtem <strong>und</strong> überhitztem Dampf unter Druck in Autoklaven durchgeführt (Beispiel<br />
Klasse B).<br />
Die Wirkung des Verfahrens lässt sich verbessern,<br />
wenn die Luft im Autoklaven vor der Beaufschlagung<br />
mit Dampf durch Evakuieren entfernt wird<br />
(mehrfaches fraktioniertes Vakuum vor dem eigentlichen<br />
Sterilisiervorgang).<br />
Dazu wird in der Sterilisationskammer zunächst<br />
mehrfach Unterdruck erzeugt (siehe Abb. rechts<br />
Zacken bei A), woran sich der eigentliche Sterilisationsvorgang<br />
unter Druck anschließt (siehe hohes<br />
Plateau bei C). Nach der Sterilisation ist das Sterilgut<br />
zu trocknen (Trocknungsphase bei D).<br />
Seit Eintritt der DIN-Norm 13060 im Jahr 2004 sind drei Klassen von Dampfsterilisatoren zu unterscheiden:<br />
• Typ B: mehrfaches fraktioniertes Vorvakuum vor dem Sterilisationsvorgang; für kritische Medizinprodukte<br />
mit besonderen Anforderungen.<br />
• Typ S: gegenüber Typ B vereinfachtes Verfahren, dass nur für <strong>Instrumente</strong> geeignet ist, die vom<br />
Hersteller dafür zugelassen sind.<br />
• Typ N: nur für feste, massive, unverpackte <strong>Instrumente</strong> zum sofortigen Verbrauch.<br />
Das Robert Koch-Institut empfiehlt bei Neuanschaffung Dampfsterilisatoren, die auch eine sichere<br />
Sterilisation der Innenflächen von Hohlkörpern gewährleisten <strong>und</strong> eine automatische Kontrolle bzw.<br />
Dokumentation ermöglichen.<br />
Ist ein Autoklav mit Herstellerfreigabe für die aufzubereitenden Medizinprodukte (kritisch A <strong>und</strong> kritisch<br />
B) vorhanden, muss nicht unbedingt ein neues Gerät erworben werden.<br />
Bei Altgeräten sollte eine schriftliche Bestätigung des Herstellers zum Einsatzbereich/Klasse des Sterilisators<br />
vorliegen bzw. angefordert werden.<br />
Dokumentation der Aufbereitung<br />
Alle Maßnahmen im Rahmen der Aufbereitung von Medizinprodukten – Reinigung, Desinfektion,<br />
Sterilisation einschließlich aller Vor- <strong>und</strong> Nacharbeiten – sind zu dokumentieren.<br />
Tagesabschlussdokumentation<br />
Am Ende eines jeden Arbeitstages wird seitens der verantwortlichen Mitarbeiterin bestätigt, dass<br />
sämtliche Aufbereitungsprozesse (z.B. Vorreinigung, thermische Desinfektion im RDG, Sterilisation<br />
von MP kritisch B) des genannten Tages gemäß der Arbeitsanweisungen abgelaufen <strong>und</strong> demzufolge<br />
freigegeben worden sind, d.h. für alle Aufbereitungsschritte eines Tages ist lediglich ein Eintrag erforderlich.<br />
Anlage 3 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 4 von 5
Negativliste<br />
Hat sich ein nicht zufriedenstellendes Ergebnis gezeigt (Instrument kommt noch nicht vollständig<br />
gesäubert aus dem RDG) oder ist z.B. eine Fehlermeldung des Sterilisators erfolgt, ist dieser Vorgang<br />
mit Hinweis auf die zu erfolgende Maßnahme in der Negativliste zu erfassen, anschließend ist der<br />
Prozess zu wiederholen.<br />
Freigabe der <strong>Instrumente</strong><br />
Mit der Freigabe des Sterilgutes zur Lagerung bzw. zur erneuten Anwendung nach der Reinigung <strong>und</strong><br />
Desinfektion endet die Aufbereitung von Medizinprodukten.<br />
Folgende Schritte zur Freigabe sind zu beachten:<br />
• nach Programmende: Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung des Prozessindikators<br />
• Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung der Anzeige oder des Ausdrucks<br />
• Kontrolle der Verpackungen (Beschädigung, Restfeuchte)<br />
• Kontrolle Beschriftung/Inhalt<br />
• wenn Verpackung nicht einwandfrei, erneute Verpackung <strong>und</strong> Sterilisation, Erfassen in Negativliste<br />
• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn keine Abweichung vom korrekten<br />
Prozessablauf festgestellt worden ist<br />
• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf<br />
zu unterziehen<br />
• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt arbeitstäglich auf der Tagesabschlussdokumentation;<br />
nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste erfasst<br />
Lagerung von <strong>Instrumente</strong>n<br />
Aufbereitete <strong>Instrumente</strong> sind trocken, kontaminationssicher <strong>und</strong> staubgeschützt in Schränken <strong>und</strong><br />
Schubladen zu lagern. Bei verpacktem Instrumentarium ist in regelmäßigen Abständen die Lagerfrist<br />
zu überprüfen. Fächer <strong>und</strong> Schränke sind regelmäßig desinfizierend zu reinigen (Empfehlung: vierteljährlich).<br />
Die Dauer der Lagerung richtet sich nach Verpackung <strong>und</strong> Lagerungsort:<br />
• verpackte <strong>Instrumente</strong> sind sechs Monate lagerfähig,<br />
• steriles unverpacktes Instrumentarium ist für den sofortigen Verbrauch bestimmt.<br />
Siehe hierzu auch Anlage 18: AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten.<br />
„Sterilgutassistentin“<br />
Mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung <strong>und</strong> Aufbereitung) von Medizinprodukten<br />
(z.B. von Dentalinstrumenten) dürfen gem. § 4 (3) MPBetreibV nur Personen beauftragt werden,<br />
die aufgr<strong>und</strong> ihrer Ausbildung <strong>und</strong> praktischen Tätigkeit über die erforderlichen Sachkenntnisse verfügen.<br />
Veränderte Arbeitsbedingungen oder die Einführung neuer Verfahren oder neuer Medizinprodukte<br />
erfordern eine Anpassung der Kenntnisse durch eine entsprechende Unterweisung.<br />
Bei ausgebildeten Zahnarzthelferinnen bzw. Zahnmedizinischen Fachangestellten ist davon auszugehen,<br />
dass sie aufgr<strong>und</strong> der einschlägig festgelegten Ausbildungsinhalte in der betreffenden Ausbildungsverordnung<br />
sowie aufgr<strong>und</strong> der Festlegungen in den Lehrplanrichtlinien für die entsprechenden<br />
Fachklassen der Berufsschulen in der Aufbereitung von Medizinprodukten ausreichende Kenntnisse<br />
erlangt haben. Entsprechende, in der täglichen Praxis erworbene, Erfahrung <strong>und</strong> regelmäßige Unterweisung<br />
durch den Praxisinhaber vorausgesetzt, verfügen diese ohne zusätzliche Schulung über die<br />
erforderlichen Sachkenntnisse im Sinne der MPBetreibV.<br />
Werden jedoch Mängel bei der Aufbereitung festgestellt, die auf unzureichende Sachkenntnisse<br />
schließen lassen, kann eine entsprechende Schulung notwendig werden.<br />
Anlage 3 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 5 von 5
Dokumentation zur <strong>Instrumente</strong>naufbereitung –<br />
Tagesabschlussdokumentation<br />
Desinfektionsmittel:<br />
Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsgerät:<br />
Sterilisationsgerät:<br />
Es wird bestätigt, dass sämtliche Aufbereitungsprozesse der Medizinprodukte des genannten Tages<br />
gemäß der Arbeitsanweisungen abgelaufen <strong>und</strong> demzufolge freigegeben worden sind.<br />
Fehlerhaft abgelaufene Prozesse sind in der Negativliste erfasst worden.<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Anlage 4 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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Datum<br />
01<br />
02<br />
03<br />
04<br />
05<br />
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08<br />
09<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
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21<br />
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25<br />
26<br />
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28<br />
29<br />
30<br />
31<br />
Tagesabschlussdokumentation<br />
für den Monat ____________ Jahr __________<br />
Freigabe / Unterschrift Vorkommnisse<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />
Anlage 4 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 2 von 3
Dokumentation zur <strong>Instrumente</strong>naufbereitung – Negativliste<br />
(Reinigung, Desinfektion, Sterilisation)<br />
Nachfolgend werden alle nicht ordnungsgemäß abgelaufenen Maßnahmen der <strong>Instrumente</strong>naufbereitung aufgezeichnet. Soweit keine Aufzeichnung einer Aufbereitung erfolgt ist, lief diese<br />
wie in Arbeitsanweisungen oder Betriebsanleitungen beschrieben erfolgreich ab. Als „Maßnahmen“ können folgende Abkürzungen gewählt werden:<br />
Rein = Reinigung Tauchbad = Tauchbaddesinfektion RDG = Desinfektion im Reinigungs- u. Desinfektionsgerät Steri = Sterilisation im Sterilisator Pflege = <strong>Instrumente</strong>npflege<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
Tag Maßnahme Vorkommnis Abhilfe Name<br />
Blatt begonnen am __________________________ letzter Eintrag am __________________________ Aufbewahrung bis ___________________________ (bis 10 Jahre)<br />
Anlage 4 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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Betriebstägliche Prüfung des RDG Monat _______________ Jahr ________________<br />
Sichtkontrolle RDG<br />
innen <strong>und</strong> außen<br />
(Sauberkeit)<br />
Türdichtung<br />
Füllstände<br />
(z.B. Klarspüler, Salz)<br />
Flusensiebe (Filter)<br />
Pumpensumpf<br />
(Kontrolle <strong>und</strong><br />
Reinigung)<br />
Dreharme/<br />
Sprühdüsen<br />
Beladungswagen<br />
Laufrollen<br />
Ankopplung<br />
der Beladungswagen<br />
Adapter<br />
Anschlüsse<br />
Leitwertmessung<br />
(VE-Wasserqualität)<br />
ggf. weitere Prüfung<br />
laut Herstellerangaben<br />
Unterschrift<br />
(Kürzel)<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
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19<br />
20<br />
21<br />
22<br />
23<br />
24<br />
25<br />
Praxisstempel<br />
Anlage 5 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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26<br />
27<br />
28<br />
29<br />
30<br />
31
Arbeitsanweisung<br />
Manuelle Vorreinigung<br />
Das Tragen von Schutzhandschuhen ist bei diesen Arbeiten unerlässlich.<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Entfernen der Rückstände<br />
mit Zellstoff<br />
<strong>Instrumente</strong> unter<br />
fließendem Wasser<br />
abspülen<br />
• Schutzhandschuhe anziehen<br />
• Rückstände mit Zellstofftuch entfernen; lässt sich die<br />
Verschmutzung nicht vollständig entfernen, so ist das<br />
Instrument in eine reinigende Lösung zu legen (ggf. nicht<br />
fixierende desinfizierende Lösung, erst anschließend wird<br />
nachgereinigt)<br />
• <strong>Instrumente</strong> sorgfältig mit Wasser abspülen<br />
• anschließend in geeigneten Sammelbehälter legen<br />
Kontrolle • optische Kontrolle ausreichender Vorreinigung<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Anlage 6 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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Arbeitsanweisung<br />
Manuelle Aufbereitung Ultraschall<br />
Ultraschall ist v.a. für Kleininstrumente eine geeignete Methode zur Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion.<br />
Hartnäckige Verschmutzungen werden wirkungsvoll entfernt. Beim Ansetzen der Lösung gelten die<br />
gleichen Anforderungen wie bei der manuellen Aufbereitung im Tauchbad.<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Ansetzen der Lösung • VAH-gelistetes Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel<br />
verwenden<br />
• das Mittel muss für die Verwendung im Ultraschall geeignet<br />
sein.<br />
• Dosierung beachten (Dosierhilfe benutzen, AA Verdünnung<br />
von Konzentraten)<br />
• das Bad bis zur Markierung befüllen<br />
Einlegen der <strong>Instrumente</strong> • darauf achten, dass die <strong>Instrumente</strong> zur Aufbereitung im<br />
Ultraschall geeignet sind (Herstellerangaben)<br />
• Gelenkinstrumente öffnen<br />
• <strong>Instrumente</strong> in geeignete Körbe <strong>und</strong> Halterungen geben<br />
• <strong>Instrumente</strong> blasenfrei einlegen<br />
• <strong>Instrumente</strong> müssen vollständig bedeckt sein<br />
• Schallschatten vermeiden, nicht überfüllen<br />
Besonderheiten beachten • Temperatur von 50° C nicht überschreiten:<br />
o Temperaturen zwischen 40° <strong>und</strong> 50° C fördern die<br />
Reinigungswirkung<br />
o höhere Temperaturen können zu Blutinkrustierungen<br />
führen<br />
• die ideale Beschallungsfrequenz liegt zwischen 35 <strong>und</strong> 50 kHz<br />
• Herstellerangaben des Desinfektionsmittels hinsichtlich<br />
Konzentration, Einwirkzeit <strong>und</strong> Temperatur beachten<br />
• die Lösung muss bei optisch erkennbarer Verschmutzung<br />
sofort erneuert werden, ansonsten sind die Herstellerangaben<br />
zur Standzeit immer zu beachten<br />
Programm starten • Timer stellen, nach Einlegen des letzten <strong>Instrumente</strong>s beginnt<br />
die Einwirkzeit<br />
• Einwirkzeit gemäß Herstellerangaben beachten<br />
• Ultraschallbad während der Beschallung verschlossen halten<br />
Spülen, Trocknen • gründliches Spülen der <strong>Instrumente</strong> (mindestens<br />
Leitungswasserqualität)<br />
• Salz-/Kalkablagerungen lassen sich durch sorgfältiges<br />
Abtrocknen (fusselfreies Tuch, Druckluft) vermeiden<br />
Kontrolle <strong>und</strong> Pflege • Sichtprüfung auf Sauberkeit, ggf. Lupe benutzen<br />
• Kontrolle auf Funktionsfähigkeit gemäß AA Prüfung <strong>und</strong><br />
Pflege von <strong>Instrumente</strong>n<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Anlage 7 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Freigabe • Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />
keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />
worden ist<br />
• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />
Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />
• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />
erfasst<br />
• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />
arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Beschäftigte<br />
mit<br />
Freigabe-<br />
berechtigung<br />
Anlage 7 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 2 von 2
Arbeitsanweisung<br />
Tauchbaddesinfektion<br />
Zubereitung <strong>und</strong> Anwendung<br />
Vorbereitung des Tauchbades<br />
Das Tauchbad ist wie folgt anzusetzen:<br />
Desinfektionsmittel __________________________ in _______ %iger Verdünnung<br />
Dies entspricht einem Teil Desinfektionsmittel auf ________________Teile Wasser<br />
oder ________________ ml Desinfektionsmittel auf ______________ Liter Wasser.<br />
Das Bad ist nach ____________ Tagen oder bei sichtbarer Verschmutzung zu erneuern.<br />
(Herstellerangaben sind dabei zu beachten, Anwendungsmerkblatt des Herstellers lesen).<br />
Durchführung der Desinfektion<br />
Desinfizierende Reinigung im Tauchbad kann nur für die dazu geeigneten <strong>Instrumente</strong> <strong>und</strong> Geräte<br />
erfolgen. Hersteller sind ggf. zu befragen, wie die Aufbereitung zu erfolgen hat.<br />
Kontaminierte <strong>und</strong> sonstige zu desinfizierende Geräte <strong>und</strong> <strong>Instrumente</strong> sind in das Tauchbad abzulegen <strong>und</strong><br />
laut vorgegebener Einwirkungszeit im Bad zu belassen (Timer, Stoppuhr).<br />
Einwirkungszeit ____________________ Minuten.<br />
Der Ablauf der Aufbereitung von Medizinprodukten ist gemäß der folgenden Arbeitsanweisungen<br />
durchzuführen.<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
______________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Anlage 8 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 1
Arbeitsanweisung<br />
Verdünnung von Konzentraten<br />
Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel werden oft als so genannte Hochkonzentrate verkauft. Sie sind beim<br />
Anwender auf die Gebrauchslösung zu verdünnen. Häufig verwendete Verdünnungen sind dabei 1% bis 5%,<br />
aber auch 0,5% oder noch geringer.<br />
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer klare Anweisungen erteilen, wie er Konzentrate zu verdünnen hat.<br />
Nachfolgend wird ein Muster einer Arbeitsanweisung gegeben, wie Gebrauchslösungen herzustellen sind.<br />
Werden unterschiedliche Verdünnungen benutzt, ist je Gebrauchslösung eine eigene Arbeitsanweisung zu<br />
erstellen. Dabei ist einerseits den Herstellerangaben zu folgen, andererseits sind die betriebsspezifischen<br />
Belange (z.B. Einwirkzeit, Art <strong>und</strong> Beschaffenheit der Oberflächen) zu berücksichtigen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätze<br />
• Mittel immer kalt oder ganz schwach warm (weniger als handwarm) einsetzen.<br />
• Immer Mittel ins Wasser geben, nie umgekehrt.<br />
• Keine Mittel mischen.<br />
Name des Mittels:<br />
Einsatzort:<br />
Vorbereitung der Gebrauchslösung<br />
Die Lösung ist wie folgt anzusetzen:<br />
Verdünnung (%):<br />
Einsatz wann:<br />
Ein Teil Mittel auf _______ Teile Wasser oder _______ ml Mittel auf ________ Liter Wasser.<br />
einzusetzende Hilfsmittel (z.B. Messbecher, Kippflasche):____________________________________<br />
___________________________________________________________________________________<br />
Standzeit der Gebrauchslösung<br />
Die Lösung ist in aller Regel nach Gebrauch zu entsorgen (z.B. Wischwasser). Soweit andere Maßgaben<br />
bestimmend sind gilt<br />
Entsorgung nach ___________ Tagen oder ___________ Chargen.<br />
Entsorgung der Gebrauchslösung<br />
In aller Regel können Gebrauchslösungen (sowohl saure als auch alkalische) von Reinigungsmitteln in die<br />
Kanalisation entsorgt werden. Soweit spezielle Anwendungslösungen zum Einsatz kommen, gilt Folgendes:<br />
Entsorgung in: __________________________________________________________________________<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Anlage 9 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 1
Arbeitsanweisung<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch A<br />
Medizinprodukte, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen – ohne<br />
besondere Anforderungen an die Aufbereitung.<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Vorreinigung gemäß AA manuelle Vorreinigung<br />
Entweder chemisches<br />
Reinigungs- <strong>und</strong><br />
Desinfektionsverfahren<br />
oder thermisches<br />
Reinigungs- <strong>und</strong><br />
Desinfektionsverfahren¹<br />
(RDG)<br />
¹ Bei fehlender oder unmöglicher<br />
Validierung ist das RDG nur als<br />
Reinigungsgerät zu betrachten. Es<br />
ist eine abschließende Desinfektion<br />
im Tauchbad oder eine<br />
Dampfdesinfektion im Sterilisator<br />
erforderlich.<br />
• kontaminationssicherer Transport zum Aufbereitungsbereich<br />
• nicht mit bloßen Händen in die Lösung fassen,<br />
flüssigkeitsdichte Handschuhe, Schutzbrille, Schürze anlegen<br />
• Zubereitung <strong>und</strong> Anwendung des Tauchbades – siehe<br />
AA Tauchbaddesinfektion<br />
• Zerlegen der <strong>Instrumente</strong> (MP mit Gelenken müssen vor dem<br />
Einlegen geöffnet werden)<br />
• <strong>Instrumente</strong> schonend in die Lösung legen, nicht abwerfen<br />
• <strong>Instrumente</strong> müssen vollständig bedeckt sein<br />
• auf blasenfreies Eintauchen achten<br />
• ggf. nach Herstellerangaben Ultraschallbad einsetzen – siehe<br />
AA Manuelle Aufbereitung Ultraschall<br />
• Desinfektionszeit beginnt mit dem zuletzt eingelegten<br />
Instrument, <strong>Instrumente</strong>nwanne verschlossen halten<br />
• Einwirkzeit gemäß Herstellerangaben beachten<br />
(Timer/Stoppuhr), nicht zeitlich überlagern<br />
• Abspülen der <strong>Instrumente</strong>:<br />
Salz-/Kalkablagerungen lassen sich nach Abspülen mit<br />
hygienisch einwandfreiem Wasser (mindestens<br />
Trinkwasserqualität) durch sorgfältiges Abtrocknen (Druckluft,<br />
fusselfreies weiches Tuch) vermeiden<br />
• kontaminationssicherer Transport zum Aufbereitungsbereich<br />
• bei Arbeitsbeginn RDG kontrollieren:<br />
Füllstand, Anzeige, Mechanik (Dreharme), Düsen, Sauberkeit<br />
• nur <strong>Instrumente</strong>, die nach Herstellerangaben thermostabil<br />
(93° Celsius) <strong>und</strong> korrosionsbeständig sind, maschinell<br />
aufbereiten<br />
• werden <strong>Instrumente</strong> vor der maschinellen Aufbereitung in ein<br />
Reinigungsbad gelegt, müssen die Rückstände sorgfältig<br />
abgespült werden<br />
• Zerlegen der <strong>Instrumente</strong> (MP mit Gelenken müssen vor dem<br />
Einlegen geöffnet werden)<br />
• <strong>Instrumente</strong> in die dafür vorgesehenen Körbe <strong>und</strong> Einsätze<br />
geben<br />
• Spülschatten vermeiden, Beladungsmuster des Herstellers<br />
beachten<br />
• geeignetes Reinigungsmittel (Herstellervorgabe) wählen <strong>und</strong><br />
gemäß Gebrauchsanweisung einfüllen<br />
• geeignetes Programm (i.d.R. Vario-Programm) starten<br />
Programm: _______________________________________<br />
• nach Programmende die Gerätetür öffnen, so dass die<br />
Restfeuchte entweichen kann, ggf. manuell nachtrocknen<br />
• auf Fehlermeldung des RDG achten, bei Fehler Erfassen in<br />
Negativliste, Wiederholung des Prozesses<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Anlage 10 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 2
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Kontrolle <strong>und</strong> Pflege • Sichtprüfung, ggf. mit Lupe, auf Sauberkeit<br />
• bei Restverschmutzung Erfassen in Negativliste,<br />
Nachreinigung, erneute Desinfektion, Trocknung <strong>und</strong> Pflege,<br />
• Kontrolle auf Funktionsfähigkeit gemäß AA Prüfung <strong>und</strong><br />
Pflege von <strong>Instrumente</strong>n<br />
• Herstellerangaben bei der Pflege der <strong>Instrumente</strong> beachten<br />
Freigabe<br />
Dokumentation<br />
• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />
keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />
worden ist<br />
• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />
Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />
• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />
erfasst<br />
• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />
arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Beschäftigte<br />
mit<br />
Freigabe-<br />
berechtigung<br />
Lagerung gemäß AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Anlage 10 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 2 von 2
Arbeitsanweisung<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch B/<br />
<strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong><br />
Medizinprodukte, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen – mit<br />
besonderen Anforderungen an die Aufbereitung.<br />
Rotierende <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong> für allgemeine präventive, restaurative oder<br />
kieferorthopädische (nicht invasive) Maßnahmen. Sie sind in jedem Fall thermisch zu<br />
desinfizieren (Herstellerangaben beachten).<br />
Bürstchen <strong>und</strong> Polierinstrumente sind i.d.R. als Einmalprodukte zu betrachten <strong>und</strong> nicht wieder<br />
aufzubereiten.<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Vorreinigung gemäß AA manuelle Vorreinigung<br />
Entweder chemisches<br />
Reinigungs- <strong>und</strong><br />
Desinfektionsverfahren<br />
mit anschließender<br />
Desinfektion im<br />
Dampfsterilisator<br />
• kontaminationssicherer Transport zum Aufbereitungsbereich<br />
• nicht mit bloßen Händen in die Lösung fassen,<br />
flüssigkeitsdichte Handschuhe, Schutzbrille, Schürze anlegen<br />
• <strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong> in Lösung mit<br />
Korrosionsschutz (Bohrerbad) einlegen, welche reinigt <strong>und</strong><br />
desinfiziert<br />
• <strong>Instrumente</strong> schonend in die Lösung legen, nicht abwerfen<br />
• <strong>Instrumente</strong> müssen vollständig bedeckt sein<br />
• auf blasenfreies Eintauchen achten<br />
• ggf. nach Herstellerangaben Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion auch<br />
im Ultraschallbad durchführen – siehe AA Manuelle<br />
Aufbereitung Ultraschall<br />
• Desinfektionszeit beginnt mit dem zuletzt eingelegten<br />
Instrument, <strong>Instrumente</strong>nwanne verschlossen halten<br />
• Einwirkzeit gemäß Herstellerangaben beachten<br />
(Timer/Stoppuhr)<br />
• Abspülen der <strong>Instrumente</strong>:<br />
Salz-/Kalkablagerungen lassen sich nach Abspülen mit<br />
hygienisch einwandfreiem Wasser (mindestens<br />
Trinkwasserqualität) durch sorgfältiges Abtrocknen (Druckluft,<br />
fusselfreies weiches Tuch) vermeiden<br />
• die abschließende Dampfdesinfektion erfolgt nach<br />
Herstellerangaben im Sterilisator<br />
• nach der Tauchbaddesinfektion müssen <strong>rotierende</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong> im Dampfsterilisator desinfiziert<br />
werden (Herstellerangaben beachten)<br />
Dampfsterilisator Typ:<br />
_____________________________________________________<br />
Programm:<br />
_____________________________________________________<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Anlage 11 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 2
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
oder thermisches<br />
Reinigungs- <strong>und</strong><br />
Desinfektionsverfahren¹<br />
(RDG)<br />
¹ Bei fehlender oder unmöglicher<br />
Validierung ist das RDG nur als<br />
Reinigungsgerät zu betrachten. Es<br />
ist eine abschließende Desinfektion<br />
im Tauchbad oder eine<br />
Dampfdesinfektion im Sterilisator<br />
erforderlich.<br />
• kontaminationssicherer Transport zum Aufbereitungsbereich<br />
• bei Arbeitsbeginn RDG kontrollieren:<br />
Füllstand, Anzeige, Mechanik (Dreharme), Düsen, Sauberkeit<br />
• nur <strong>Instrumente</strong>, die nach Herstellerangaben thermostabil<br />
(93° Celsius) <strong>und</strong> korrosionsbeständig sind, maschinell<br />
aufbereiten<br />
• werden <strong>Instrumente</strong> vor der maschinellen Aufbereitung in ein<br />
Reinigungsbad gelegt, müssen die Rückstände sorgfältig<br />
abgespült werden<br />
• Zerlegen der <strong>Instrumente</strong> (MP mit Gelenken müssen vor dem<br />
Einlegen geöffnet werden)<br />
• <strong>Instrumente</strong> in die dafür vorgesehenen Körbe <strong>und</strong> Einsätze<br />
geben<br />
• Spülschatten vermeiden, Beladungsmuster des Herstellers<br />
beachten<br />
• geeignetes Reinigungsmittel (Herstellervorgabe) wählen <strong>und</strong><br />
gemäß Gebrauchsanweisung einfüllen<br />
• geeignetes Programm (i.d.R. Vario-Programm) starten<br />
Programm: ________________________________________<br />
• nach Programmende die Gerätetür öffnen, so dass die<br />
Restfeuchte entweichen kann, ggf. manuell nachtrocknen<br />
• auf Fehlermeldung des RDG achten, bei Fehler Erfassen in<br />
Negativliste, Wiederholung des Prozesses<br />
Kontrolle <strong>und</strong> Pflege • Sichtprüfung, ggf. mit Lupe, auf Sauberkeit <strong>und</strong><br />
• bei Restverschmutzung Erfassen in Negativliste,<br />
Nachreinigung, danach erneute Desinfektion, Trocknung <strong>und</strong><br />
Pflege<br />
• Kontrolle auf Funktionsfähigkeit gemäß AA Prüfung <strong>und</strong><br />
Pflege von <strong>Instrumente</strong>n<br />
• Herstellerangaben bei der Pflege der <strong>Instrumente</strong> beachten<br />
Freigabe<br />
Dokumentation<br />
• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />
keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />
worden ist<br />
• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />
Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />
• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />
erfasst<br />
• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />
arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Beschäftigte<br />
mit<br />
Freigabe-<br />
berechtigung<br />
Lagerung gemäß AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Anlage 11 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 2 von 2
Arbeitsanweisung<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch B/<br />
Übertragungsinstrumente<br />
Medizinprodukte, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen – mit<br />
besonderen Anforderungen an die Aufbereitung.<br />
Übertragungsinstrumente für allgemeine, restaurative oder kieferorthopädische Behandlung<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Vorreinigung bei Bedarf nicht fixierende (nicht eiweißfällende) Vorreinigung<br />
gemäß AA Manuelle Vorreinigung<br />
Entweder<br />
Außenreinigung <strong>und</strong><br />
Außendesinfektion mit<br />
anschließender<br />
Innenreinigung <strong>und</strong><br />
Pflege (Ölung)<br />
<strong>und</strong> abschließender<br />
Desinfektion im<br />
Dampfsterilisator<br />
• kontaminationssicherer Transport zum Aufbereitungsbereich<br />
• ggf. vor Aufbereitung <strong>Instrumente</strong> zerlegen<br />
• die Außenreinigung (Wischdesinfektion) erfolgt mit einem<br />
geeigneten VAH-gelisteten Flächendesinfektionsmittel<br />
• Innenreinigung <strong>und</strong> -pflege erfolgt nach Herstellerangaben<br />
• Einsatz entsprechender Geräte oder manuell unter Rotation der<br />
beweglichen Innenteile<br />
• die abschließende Desinfektion erfolgt im Dampfsterilisator<br />
• unter der Voraussetzung, dass die Systemlumina<br />
flüssigkeitsgefüllt sind (d.h. unmittelbar nach der Behandlung)<br />
kann die Desinfektion auch in einem vorhandenen<br />
Gravitationssterilisationsgerät durchgeführt werden<br />
Dampfsterilisator Typ:<br />
_____________________________________________________<br />
Programm:<br />
_____________________________________________________<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Anlage 12 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 2
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
oder thermisches<br />
Reinigungs- <strong>und</strong><br />
Desinfektionsverfahren¹<br />
¹ Bei fehlender oder<br />
unmöglicher Validierung ist<br />
das RDG nur als<br />
Reinigungsgerät zu betrachten.<br />
Es ist eine abschließende<br />
Dampfdesinfektion im<br />
Sterilisator erforderlich.<br />
• kontaminationssicherer Transport zum Aufbereitungsbereich<br />
• bei Arbeitsbeginn RDG kontrollieren:<br />
Füllstand, Anzeige, Mechanik (Dreharme), Düsen, Sauberkeit<br />
• nur <strong>Instrumente</strong>, die nach Herstellerangaben thermostabil<br />
(93° Celsius) <strong>und</strong> korrosionsbeständig sind, maschinell<br />
aufbereiten<br />
• evtl. Zerlegen der <strong>Instrumente</strong><br />
• Übertragungsinstrumente an die dafür vorgesehenen<br />
Anschlüsse anschließen<br />
• keine Überladung, Beladungsmuster des Herstellers beachten<br />
• geeignetes Reinigungsmittel (Herstellervorgabe) wählen <strong>und</strong><br />
gemäß Gebrauchsanweisung einfüllen<br />
• geeignetes Programm (i.d.R. Vario-Programm) starten<br />
Programm: ________________________________________<br />
• nach Programmende die Gerätetür öffnen, so dass die<br />
Restfeuchte entweichen kann, ggf. manuell nachtrocknen<br />
• auf Fehlermeldung des RDG achten, bei Fehler Erfassen in<br />
Negativliste, Wiederholung des Prozesses<br />
Kontrolle <strong>und</strong> Pflege • Sichtprüfung, ggf. mit Lupe, auf Sauberkeit <strong>und</strong><br />
• bei Restverschmutzung Erfassen in Negativliste,<br />
Nachreinigung, erneute Desinfektion,<br />
• Kontrolle auf Funktionsfähigkeit gemäß AA Prüfung <strong>und</strong><br />
Pflege von <strong>Instrumente</strong>n<br />
• Herstellerangaben bei der Pflege der <strong>Instrumente</strong> beachten<br />
Freigabe<br />
Dokumentation<br />
• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />
keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />
worden ist<br />
• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />
Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />
• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />
erfasst<br />
• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />
arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Beschäftigte<br />
mit<br />
Freigabe-<br />
berechtigung<br />
Lagerung gemäß AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Anlage 12 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 2 von 2
Arbeitsanweisung<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch A<br />
Medizinprodukte, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen <strong>und</strong> dabei in Kontakt mit Blut, inneren<br />
Geweben oder Organen kommen (einschließlich W<strong>und</strong>en) <strong>und</strong> Medizinprodukte zur Anwendung von<br />
Blut, Blutprodukten <strong>und</strong> anderen sterilen Arzneimitteln – ohne besondere Anforderungen an die<br />
Aufbereitung<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Vorreinigung gemäß AA Manuelle Vorreinigung<br />
Desinfektion, Kontrolle gemäß AA Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch A<br />
<strong>und</strong> Pflege<br />
Verpackung gemäß AA Verpackung von Medizinprodukten zur Sterilisation<br />
in z. B. Klarsichtsterilisierverpackung oder Sterilgutcontainer<br />
Dampfsterilisation Dampfsterilisator Typ:<br />
Freigabe<br />
Dokumentation<br />
_____________________________________________________<br />
Programm (verpackt):<br />
_____________________________________________________<br />
• bei Arbeitsbeginn Gerät laut Herstellerangaben prüfen<br />
• auf korrekte Beladung achten:<br />
o nach Beladungsmuster des Herstellers<br />
o verpackte <strong>Instrumente</strong> oben<br />
o unverpackte unten (nur für sofortigen Verbrauch)<br />
o Sterilgutcontainer auf die unterste Ebene geben (nicht auf<br />
den Boden der Kammer)<br />
o bei Klarsichtverpackungen: Folienseite an Folienseite,<br />
Papierseite an Papierseite<br />
• Chemoindikator der Klasse 5 verpackt einlegen (zum<br />
Nachweis der Behandlung <strong>und</strong> Einhaltung der Parameter<br />
Temperatur, Dampf, Druck <strong>und</strong> Zeit)<br />
• Start des Programms<br />
• Kontrolle nach Programmablauf<br />
• bei Fehlermeldung Aufnahme in Negativliste <strong>und</strong> erneuter<br />
Prozessdurchlauf<br />
• nach Programmende Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung des<br />
Prozessindikators (Farbumschlag des Chemoindikators)<br />
• Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung der Anzeige oder des Ausdrucks des<br />
Sterilisators<br />
• Kontrolle der Verpackungen (Beschädigung, Restfeuchte),<br />
Kontrolle von Beschriftung <strong>und</strong> Inhalt<br />
• wenn Verpackung nicht einwandfrei: Erfassen in Negativliste,<br />
erneute Verpackung <strong>und</strong> Sterilisation<br />
• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />
keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />
worden ist<br />
• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />
erfasst<br />
• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />
arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Beschäftigte<br />
mit<br />
Freigabe-<br />
berechtigung<br />
Anlage 13 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 2
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Lagerung gemäß AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Anlage 13 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 2 von 2
Arbeitsanweisung<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch B/<br />
<strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong><br />
Medizinprodukte, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen <strong>und</strong> dabei in Kontakt mit Blut, inneren<br />
Geweben oder Organen kommen (einschließlich W<strong>und</strong>en) <strong>und</strong> Medizinprodukte zur Anwendung von<br />
Blut, Blutprodukten <strong>und</strong> anderen sterilen Arzneimitteln – mit besonderen Anforderungen an die<br />
Aufbereitung.<br />
Rotierende <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong> für chirurgische, parodontologische oder<br />
endodontische (invasive) Maßnahmen.<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Vorreinigung gemäß AA Manuelle Vorreinigung<br />
Desinfektion, Kontrolle<br />
<strong>und</strong> Pflege<br />
gemäß AA Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch B<br />
– <strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong><br />
Verpackung gemäß AA Verpackung von Medizinprodukten zur Sterilisation<br />
in z.B. Klarsichtsterilisierverpackung oder Sterilgutcontainer<br />
Dampfsterilisation Dampfsterilisator Typ:<br />
_____________________________________________________<br />
Programm (verpackt):<br />
_____________________________________________________<br />
• bei Arbeitsbeginn Gerät laut Herstellerangaben prüfen<br />
• auf korrekte Beladung achten:<br />
o nach Beladungsmuster des Herstellers<br />
o verpackte <strong>Instrumente</strong> oben<br />
o Sterilgutcontainer auf die unterste Ebene geben (nicht auf<br />
den Boden der Kammer)<br />
o bei Klarsichtverpackungen: Folienseite an Folienseite,<br />
Papierseite an Papierseite<br />
• Chargenüberwachungssystem:<br />
PCD-Indikator-System (Helix) oder Dentales BMS (Batch<br />
Monitoring System) nach Herstellerangabe verwenden<br />
• Start des Programms<br />
• Kontrolle nach Programmablauf<br />
• bei Fehlermeldung Aufnahme in Negativliste <strong>und</strong> erneuter<br />
Prozessdurchlauf<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Anlage 14 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 2
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Freigabe<br />
Dokumentation<br />
• nach Programmende Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung des PCD- oder<br />
BMS-Systems<br />
• Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung der Anzeige oder des Ausdrucks des<br />
Sterilisators<br />
• Kontrolle der Verpackungen (Beschädigung, Restfeuchte),<br />
Kontrolle von Beschriftung <strong>und</strong> Inhalt<br />
• wenn Verpackung nicht einwandfrei: Erfassen in Negativliste,<br />
erneute Verpackung <strong>und</strong> Sterilisation<br />
• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />
keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />
worden ist<br />
• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />
Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />
• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />
erfasst<br />
• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />
arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />
Beschäftigte<br />
mit<br />
Freigabe-<br />
berechtigung<br />
Lagerung gemäß AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
______________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Anlage 14 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 2 von 2
Arbeitsanweisung<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch B/<br />
Übertragungsinstrumente<br />
Medizinprodukte, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen <strong>und</strong> dabei in Kontakt mit Blut, inneren<br />
Geweben oder Organen kommen (einschließlich W<strong>und</strong>en) <strong>und</strong> Medizinprodukte zur Anwendung von<br />
Blut, Blutprodukten <strong>und</strong> anderen sterilen Arzneimitteln – mit besonderen Anforderungen an die<br />
Aufbereitung.<br />
Übertragungsinstrumente für chirurgische, parodontologische oder endodontische (invasive)<br />
Maßnahmen mit anschließendem speicheldichten W<strong>und</strong>verschluss – RKI-Empfehlung<br />
„Infektionsprävention in der Zahnheilk<strong>und</strong>e – Anforderungen an die Hygiene“, Punkt 4.1<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Vorreinigung bei Bedarf nicht fixierende (nicht eiweißfällende) Vorreinigung<br />
Desinfektion, Kontrolle<br />
<strong>und</strong> Pflege<br />
gemäß AA Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch B<br />
– Übertragungsinstrumente<br />
Verpackung gemäß AA Verpackung von Medizinprodukten zur Sterilisation<br />
in z.B. Klarsichtsterilisierverpackung oder Sterilgutcontainer<br />
Dampfsterilisation Dampfsterilisator Typ:<br />
_____________________________________________________<br />
Programm (verpackt):<br />
_____________________________________________________<br />
• bei Arbeitsbeginn Gerät laut Herstellerangaben prüfen<br />
• auf korrekte Beladung achten:<br />
o nach Beladungsmuster des Herstellers<br />
o verpackte <strong>Instrumente</strong> oben<br />
o Sterilgutcontainer auf die unterste Ebene geben (nicht auf<br />
den Boden der Kammer)<br />
o bei Klarsichtverpackungen: Folienseite an Folienseite,<br />
Papierseite an Papierseite<br />
• Chargenüberwachungssystem:<br />
PCD-Indikator-System (Helix) oder Dentales BMS (Batch<br />
Monitoring System) nach Herstellerangabe verwenden<br />
• Kontrolle nach Programmablauf<br />
• bei Fehlermeldung Aufnahme in Negativliste <strong>und</strong> erneuter<br />
Prozessdurchlauf<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Anlage 15 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 2
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Freigabe<br />
Dokumentation<br />
• nach Programmende Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung des PCD- oder<br />
BMS-Systems<br />
• Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung der Anzeige oder des Ausdrucks<br />
• Kontrolle der Verpackungen (Beschädigung, Restfeuchte),<br />
Kontrolle von Beschriftung <strong>und</strong> Inhalt<br />
• wenn Verpackung nicht einwandfrei: Erfassen in Negativliste,<br />
erneute Verpackung <strong>und</strong> Sterilisation<br />
• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />
keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />
worden ist<br />
• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />
Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />
• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />
erfasst<br />
• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />
arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />
Beschäftigte<br />
mit<br />
Freigabe-<br />
berechtigung<br />
Lagerung gemäß AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Anlage 15 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 2 von 2
Arbeitsanweisung<br />
Prüfung <strong>und</strong> Pflege von <strong>Instrumente</strong>n<br />
Nur ein sauberes Instrument (Kontrolle mit der Lupe) kann sicher desinfiziert bzw. sterilisiert werden.<br />
<strong>Instrumente</strong> mit Rückständen müssen nachgereinigt <strong>und</strong> erneut desinfiziert werden. Nach der Prüfung<br />
auf Sauberkeit muss eine Funktionskontrolle erfolgen. Beschädigte <strong>Instrumente</strong> sind auszusortieren.<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Entnahme der<br />
<strong>Instrumente</strong> aus dem<br />
Tauchbad oder dem RDG<br />
Besondere Kontrolle von<br />
Maulriefungen,<br />
Gelenken, Griffstrukturen<br />
Prüfung auf Flecken <strong>und</strong><br />
Verfärbungen<br />
• nicht mit bloßen Händen in die Lösung greifen, immer<br />
flüssigkeitsdichte Handschuhe, Schutzbrille, Schürze anlegen<br />
• filigrane <strong>Instrumente</strong> müssen bei visueller Kontrolle sauber<br />
sein (ggf. Lupe erforderlich)<br />
• sind Restverschmutzungen vorhanden, müssen <strong>Instrumente</strong><br />
erneut gereinigt <strong>und</strong> desinfiziert werden<br />
Ursachen für Flecken <strong>und</strong> Verfärbungen können z.B. sein:<br />
• nicht geeignetes Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel<br />
• unzureichende Nachspülung<br />
• falsche Dosierung der Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel<br />
• mangelnde Wasserqualität<br />
• noch vorhandene Anhaftungen<br />
Gelenke ölen • Gelenke von z.B. Nadelhaltern <strong>und</strong> Zangen müssen vor der<br />
Funktionsprüfung geölt werden<br />
• das eingesetzte Öl oder Spray muss<br />
dampfdurchlässig/sterilisiergeeignet sein (Herstellerangaben<br />
beachten)<br />
Produkt: ______________________________________________<br />
Funktionsprüfung • bei spitzen <strong>Instrumente</strong>n erfolgt eine Kontrolle auf Widerhaken<br />
• bei <strong>Instrumente</strong>n mit Gelenken muss die Gängigkeit geprüft<br />
werden<br />
• bei scharfen <strong>Instrumente</strong>n ist die Schärfe zu prüfen<br />
Freigabe • Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />
keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />
worden ist<br />
• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />
Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />
• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />
erfasst<br />
• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />
arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Beschäftigte<br />
mit<br />
Freigabe-<br />
berechtigung<br />
Anlage 16 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 1
Arbeitsanweisung<br />
Verpackung von Medizinprodukten zur Sterilisation<br />
Medizinprodukte der Risikoklassen kritisch A oder kritisch B, d.h. die <strong>Instrumente</strong>, die<br />
bestimmungsgemäß mit Blut, innerem Gewebe (auch W<strong>und</strong>en) oder Organen in Berührung kommen,<br />
müssen steril zur Anwendung kommen. Sie werden in einer Sterilisierverpackung vorzugsweise<br />
dampfsterilisiert. Die Verpackung muss für das Sterilisationsverfahren geeignet sein <strong>und</strong> ist auf das<br />
Sterilgut abzustimmen. Unverpackte sterile <strong>Instrumente</strong> sind ausschließlich zum sofortigen Gebrauch<br />
bestimmt.<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Vorbereitung • cave: weiche Verpackungen sind empfindlich gegen<br />
Perforationen<br />
Verpackung des<br />
Sterilgutes nach<br />
Reinigung, Desinfektion<br />
<strong>und</strong> Pflege<br />
Verpackung<br />
kennzeichnen<br />
• <strong>Instrumente</strong> ggf. nach Traylisten sortieren<br />
heißsiegelfähige Papierbeutel, Klarsichtbeutel <strong>und</strong> -schläuche aus<br />
Papier/Kunststoff-Verb<strong>und</strong>folie:<br />
• nach dem Füllen (nur zu 75% befüllen) die Beutel oder<br />
Schläuche mit einer Siegelnaht verschließen; die<br />
Siegelnahtbreite sollte 8 mm betragen<br />
• selbstsiegelfähige Klarsichtbeutel entsprechend den<br />
Herstellerangaben verschließen; insbesondere auf das<br />
Verwendbarkeitsdatum zu achten<br />
speziell zur Sterilisation geeignetes Vlies, Krepp:<br />
• als Parallel- oder Diagonalverpackung (DIN 58953-7)<br />
• das Sterilisationspapier darf sich nicht über das Sterilgut bzw.<br />
die <strong>Instrumente</strong>nsiebe spannen, sondern muss locker darüber<br />
geschmiegt sein<br />
• den Bogen anschließend mit Klebeband <strong>und</strong>/oder<br />
Prozessindikatorband der Klasse 1 verschließen<br />
starre Verpackungen wie Sterilgutcontainer:<br />
• Kontrolle der Dichtungen<br />
• Kontrolle des Filters (Wechsel notwendig? Herstellerangaben<br />
beachten bei Teflon-Dauerfiltern)<br />
• nach Inventarliste <strong>Instrumente</strong> einlegen<br />
• ggf. Plombe zur Sicherung des Containerverschlusses<br />
(verhindert unkontrolliertes Öffnen) anbringen<br />
Beschriftung muss Angaben enthalten über:<br />
• Inhalt (soweit nicht ersichtlich)<br />
• Sterilisationsdatum oder Verfallsdatum<br />
Beschriftung von Klarsichtsterilisierverpackung:<br />
• mit weichem lösemittelfreien Stift unterhalb der Siegelnaht<br />
beschriften<br />
• nicht im Bereich, der das Medizinprodukt keimdicht<br />
umschließt<br />
Beschriftung Vlies, Krepp:<br />
• mit weichem lösemittelfreien Stift auf dem Klebestreifen bzw.<br />
Prozessindikatorband<br />
Beschriftung von Containern:<br />
• Indikatorschild beschriften (Inhalt, Datum)<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Anlage 17 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 2
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Kontrolle • Befüllung <strong>und</strong> Unversehrtheit der Verpackung; falls Fehler<br />
aufgetreten sein sollte, Aufnahme in Negativliste <strong>und</strong> erneute<br />
Verpackung<br />
• Schweißnaht bei Klarsichtsterilisierverpackung prüfen<br />
(faltenfrei? Zugprobe durchführen)<br />
• Beschriftung<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Anlage 17 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 2 von 2
Arbeitsanweisung<br />
Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten<br />
Bei trockener, staubarmer Aufbewahrung (beispielsweise in Schubläden, Schränken) des verpackten<br />
Sterilgutes wird i.d.R. von einer Lagerdauer von 6 Monaten ausgegangen.<br />
Unverpackt sterilisierte <strong>Instrumente</strong> sind unmittelbar nach Aufbereitung zu verbrauchen.<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Einsortieren der<br />
aufbereiteten<br />
Medizinprodukte<br />
• semikritische Medizinprodukte sind unverpackt staubgeschützt<br />
zu lagern<br />
• kritische Medizinprodukte sind verpackt staubgeschützt zu<br />
lagern<br />
• Folien, Schläuche <strong>und</strong> Sterilgutcontainer sind in Schränke,<br />
Schubläden trocken <strong>und</strong> staubdicht einzusortieren<br />
• der Lagerort darf nicht auf der unreinen Seite des<br />
Aufbereitungsbereiches liegen<br />
Kontrolle • Lagerbestände sind regelmäßig auf abgelaufene Lagerfrist zu<br />
prüfen (Empfehlung vierteljährlich)<br />
• das Resterilisieren z.B. in Folie verpackter <strong>Instrumente</strong> ist<br />
nicht zulässig, da die Verpackungen keine zweite Sterilisation<br />
zulassen<br />
• abgelaufene <strong>Instrumente</strong> sind (ggf. nach Funktionsprüfung)<br />
erneut zu verpacken <strong>und</strong> zu sterilisieren<br />
Lagerfristen bei geschützter Lagerung:<br />
einfache Klarsichtverpackung → 6 Monate<br />
Reinigung des Lagers • Fächer bzw. Schränke zur Lagerung von Sterilgut sind<br />
regelmäßig desinfizierend zu reinigen (i.d.R. vierteljährlich)<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Anlage 18 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 1
Arbeitsanweisung Händedesinfektion<br />
Bezug<br />
Hände des Personals sind die Hauptüberträger von Infektionskeimen. Aus Schutz für Patienten <strong>und</strong><br />
Personal sind deshalb systematisch die hygienische <strong>und</strong> ggf. die chirurgische Händedesinfektion durchzuführen<br />
sowie Schutzhandschuhe zu tragen.<br />
Vorbereitung<br />
Sämtlicher Schmuck an Händen <strong>und</strong> Unterarmen, auch Ringe, sind gemäß RKI-Empfehlung¹ abzulegen.<br />
Fingernägel sind soweit zu kürzen, dass sie die Fingerkuppen nicht überragen (Gefahr der Verletzung<br />
von Handschuhen). Nagellack darf nicht verwendet werden, da er – farbig oder farblos – Risse<br />
bekommt, in die Mikroorganismen unbemerkt eindringen können. Dasselbe gilt in besonderem Maß für<br />
verlängerte oder angeklebte Nägel. Zu Arbeitsbeginn, nach Arbeitsende, nach Toilettenbenutzung, nach<br />
dem Naseputzen <strong>und</strong> vor Esseneinnahmen (auch Rauchen) sind die Hände zu waschen. Weitere Waschungen<br />
sind nach sichtbarer Verschmutzung <strong>und</strong> vor der chirurgischen Händedesinfektion erforderlich.<br />
Nach dem Waschen sind die Hände gut abzutrocknen.<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Gemäß RKI-Empfehlung¹ ist die hygienische Händedesinfektion bei folgenden Anlässen durchzuführen:<br />
• vor <strong>und</strong> nach Behandlungen,<br />
• nach Kontaminationen,<br />
• ggf. bei Handschuhwechsel.<br />
Desinfektionsmittel ist aus Spendern in trockene Hände allseitig, besonders auch an Fingerkuppen <strong>und</strong><br />
zwischen den Fingern einzureiben. Während der Einwirkzeit (siehe dazu Herstellerangaben) sind die<br />
Hände feucht zu halten.<br />
Chirurgische Händedesinfektion<br />
Eine chirurgische Händedesinfektion ist bei Eingriffen mit „speicheldichtem W<strong>und</strong>versschluss“ erforderlich.<br />
Die Hände sind nach den Zeitvorgaben des Herstellers mit Desinfektionsmittel feucht zu halten. Nach<br />
dem Eintrocknen des Desinfektionsmittels werden sterile Handschuhe angezogen.<br />
Schutzhandschuhe<br />
Alle Behandlungen sind zum Schutz für Patienten <strong>und</strong> Personal mit Schutzhandschuhen durchzuführen.<br />
Sie sind bei chirurgischen Eingriffen steril zu benutzen.<br />
Latexhaltige Schutzhandschuhe müssen puderfrei <strong>und</strong> proteinarm sein. Alternativ können Schutzhandschuhe<br />
aus synthetischem Material verwendet werden.<br />
Sollte eine Desinfektion von Schutzhandschuhen gewünscht sein, ist dies nur zulässig, wenn das Material<br />
nach Herstellerangaben beständig gegen das Desinfektionsmittel ist.<br />
Hautschutz<br />
Gegen die entfettende Wirkung von Alkohol im Desinfektionsmittel sind rückfettende Hände-<br />
desinfektionsmittel einzusetzen oder Schutzsalbe vor <strong>und</strong> während der Arbeit zu benutzen. Ein Hautschutzplan<br />
(siehe B02 b03/Arbeitssicherheit im QMS der BLZK, abrufbar unter www.blzk.de/qm)<br />
enthält die eingesetzten Mittel.<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
¹ RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilk<strong>und</strong>e – Anforderungen an die Hygiene“<br />
Anlage 19 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 1
Arbeitsanweisung<br />
Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Flächen<br />
Die Flächendesinfektion ist als Wischdesinfektion vorzunehmen. Sprühdesinfektionen sind dort<br />
zulässig, wo eine Wischdesinfektion nicht möglich ist. Arbeitstäglich nach Behandlungsende ist eine<br />
Flächendesinfektion aller Arbeitsflächen vorzunehmen.<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Reinigen <strong>und</strong><br />
Desinfizieren von<br />
patientennahen Flächen<br />
<strong>und</strong> Gegenständen<br />
Reinigen <strong>und</strong><br />
Desinfizieren von<br />
Arbeitsflächen <strong>und</strong><br />
Gegenständen, die<br />
sichtbar kontaminiert<br />
wurden<br />
schwierig zu reinigende<br />
<strong>und</strong> zu desinfizierende<br />
Flächen <strong>und</strong><br />
Gegenstände, die<br />
kontaminiert werden<br />
können<br />
Fußböden in<br />
Untersuchungs- <strong>und</strong><br />
Behandlungsbereichen,<br />
die sichtbar kontaminiert<br />
wurden (Blut, Speichel,<br />
Eiter)<br />
• nach jeder Behandlung patientennahe Flächen mit einem mit<br />
Desinfektionslösung getränktem Tuch wischen<br />
• die Spritzdesinfektion auf die schwierig zu desinfizierende<br />
Flächen begrenzen, sofern diese während der Behandlung nicht<br />
abgedeckt werden können<br />
• VAH-gelistete Mittel verwenden; das Präparat, die Dosierung<br />
(siehe AA Verdünnung von Konzentraten) <strong>und</strong> die<br />
Einwirkzeit in der Schnellübersicht des Hygieneplanes<br />
erfassen<br />
• kontaminierte Teile der Röntgeneinrichtung nach jedem<br />
Patienten desinfizieren (z.B. Aufbissblock, Verpackung von<br />
intraoralem Röntgenfilm, Filmhalter)<br />
• sichtbare Kontaminationen sofort mit<br />
desinfektionsmittelgetränktem Zellstoff aufnehmen, danach<br />
erfolgt eine Wischdesinfektion<br />
• als Barrieremaßnahme die Flächen mit entsprechenden<br />
Materialien abdecken<br />
• hierfür Materialien verwenden, die nicht steril, aber keimarm<br />
sein müssen<br />
• nach der Behandlung Materialien entsorgen oder hygienisch<br />
desinfizierend aufbereiten<br />
• Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion durch Wischen mit<br />
Flächendesinfektionsmittel sofort nach Kontamination<br />
Fußböden • Feuchtreinigung am Ende des Behandlungstages mit einem<br />
Reinigungsmittel, sofern keine sichtbaren Kontaminationen<br />
vorhanden<br />
• wenn Desinfektion gewünscht oder erforderlich ist, die Zwei-<br />
Eimer-Methode anwenden<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Beschäftigte,<br />
die im<br />
Infektions-<br />
bereich tätig<br />
sind<br />
Reinigungs-<br />
personal<br />
Anlage 20 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 1
Arbeitsanweisung<br />
Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Abformungen <strong>und</strong> zahntechnischen<br />
Werkstücken<br />
Abformungen <strong>und</strong> zahntechnische Werkstücke, die aus dem M<strong>und</strong> des Patienten kommen, gelten als<br />
mikrobiell kontaminiert. Daher erfolgt die Übergabe ins zahntechnische Labor erst nach Reinigung<br />
<strong>und</strong> Desinfektion.<br />
Die Eingliederung von Zahnersatz in die Patientenm<strong>und</strong>höhle erfolgt ebenfalls erst nach Desinfektion.<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Reinigen • sofort nach Entnahme aus dem M<strong>und</strong> des Patienten die<br />
Abformungen nach Herstellerangaben reinigen<br />
• zahntechnische Werkstücke vorsichtig <strong>und</strong> sorgfältig mit<br />
fließenden Wasser abspülen <strong>und</strong> bei Bedarf reinigen<br />
Desinfizieren Anschließend ein Desinfektionsverfahren<br />
• entweder als Tauchdesinfektion<br />
• oder als Sprühdesinfektion im geschlossenen System<br />
durchführen<br />
Bei getragenem Zahnersatz kann die Anwendung von Ultraschall<br />
in Kombination mit einem Desinfektionsmittel sinnvoll sein.<br />
Das Desinfektionsmittel muss wegen Blut-/Speichelbelastung<br />
nachweislich wirksam <strong>und</strong> werkstoffkompatibel sein.<br />
Dosierung:_____________________________________________<br />
Einwirkzeit:____________________________________________<br />
Herstellerangaben zu Abform- <strong>und</strong> zahntechnischen Materialien<br />
bei der Auswahl des Verfahrens beachten<br />
Abspülen • nach der Desinfektion das Mittel unter fließendem<br />
Leitungswasser abspülen<br />
Eingliederung in die<br />
M<strong>und</strong>höhle<br />
• bei Erhalt von zahntechnischen Werkstücken aus dem Labor<br />
ebenfalls vor Patientenkontakt eine Desinfektion unter o.g.<br />
Bedingungen durchführen<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Zahnärztliches<br />
Personal,<br />
Beschäftigte<br />
im zahntechnischen<br />
Labor /<br />
Praxislabor<br />
Anlage 21 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
Seite 1 von 1
Abkürzungen<br />
AA Arbeitsanweisung<br />
BMS Batch Monitoring System<br />
MP Medizinprodukt<br />
PCD PCD Process Challenge Device = Helix<br />
RDG Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsgerät<br />
RKI Robert Koch-Institut<br />
VAH Verb<strong>und</strong> für Angewandte Hygiene e.V.<br />
VE-Wasser Vollentsalztes Wasser
Herausgeber:<br />
Bayerische<br />
Landeszahnärztekammer<br />
Fallstr. 34<br />
81369 München<br />
www.blzk.de<br />
© Bayerische<br />
Landeszahnärztekammer<br />
Alle Rechte vorbehalten.<br />
Insbesondere Nachdruck,<br />
Kopie sowie sonstige<br />
Vervielfältigung oder Verbreitung,<br />
auch von Ausschnitten,<br />
nur mit ausdrücklicher schriftlicher<br />
Genehmigung der Bayerischen<br />
Landeszahnärztekammer.<br />
Hygiene