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rotierende und oszillierende Instrumente - eazf

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Anlagen 1 bis 21<br />

zur Schwerpunktprüfung<br />

Stand: Februar 2009<br />

Hygiene


Kontakt:<br />

Referat Praxisführung<br />

Telefon: 089 72480-194 / -196<br />

Telefax: 089 72480-169<br />

E-Mail: praxisfuehrung@blzk.de<br />

Bayerische<br />

Landeszahnärztekammer<br />

Fallstr. 34<br />

81369 München<br />

www.blzk.de


Anlagen zum R<strong>und</strong>schreiben 1/2009 der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Anlage 1a<br />

Prüfliste des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen –<br />

Überprüfung der hygienischen Aufbereitung in Zahnarztpraxen (2 Seiten)<br />

Anlage 1b<br />

Prüfliste des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen –<br />

Überprüfung der Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik (1 Seite)<br />

Anlage 2<br />

Erläuterung <strong>und</strong> Kommentar der BLZK zu den Prüflisten<br />

des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen (5 Seiten)<br />

Anlage 3<br />

<strong>Instrumente</strong>naufbereitung (5 Seiten)<br />

Anlage 4<br />

Dokumentation zur <strong>Instrumente</strong>naufbereitung/<br />

Negativliste <strong>und</strong> Tagesabschlussdokumentation (3 Seiten)<br />

Anlage 5<br />

Betriebstägliche Prüfung des Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsgerätes (1 Seite)<br />

Anlage 6<br />

Arbeitsanweisung Manuelle Vorreinigung (1 Seite)<br />

Anlage 7<br />

Arbeitsanweisung Manuelle Aufbereitung Ultraschall (2 Seiten)<br />

Anlage 8<br />

Arbeitsanweisung Tauchbaddesinfektion (1 Seite)<br />

Anlage 9<br />

Arbeitsanweisung Verdünnung von Konzentraten (1 Seite)<br />

Anlage 10<br />

Arbeitsanweisung Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch A (2 Seiten)


Anlage 11<br />

Arbeitsanweisung Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch B/<br />

<strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong> (2 Seiten)<br />

Anlage 12<br />

Arbeitsanweisung Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch B/<br />

Übertragungsinstrumente (2 Seiten)<br />

Anlage 13<br />

Arbeitsanweisung Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch A (2 Seiten)<br />

Anlage 14<br />

Arbeitsanweisung Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch B/<br />

<strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong> (2 Seiten)<br />

Anlage 15<br />

Arbeitsanweisung Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch B/<br />

Übertragungsinstrumente (2 Seiten)<br />

Anlage 16<br />

Arbeitsanweisung Prüfung <strong>und</strong> Pflege von <strong>Instrumente</strong>n (1 Seite)<br />

Anlage 17<br />

Arbeitsanweisung Verpackung von Medizinprodukten zur Sterilisation (2 Seiten)<br />

Anlage 18<br />

Arbeitsanweisung Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten (1 Seite)<br />

Anlage 19<br />

Arbeitsanweisung Händedesinfektion (1 Seite)<br />

Anlage 20<br />

Arbeitsanweisung Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Flächen (1 Seite)<br />

Anlage 21<br />

Arbeitsanweisung Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion<br />

von Abformungen <strong>und</strong> zahntechnischen Werkstücken (1 Seite)


Prüfliste des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong><br />

Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen – Überprüfung der hygienischen<br />

Aufbereitung in Zahnarztpraxen<br />

Prüfungskriterien<br />

1: Liegen geeignete Arbeitsanweisungen zu den in der Praxis angewandten Aufbereitungsverfahren<br />

vor? (D.h.: Sind alle erforderlichen Prozesse vollständig über Arbeitsanweisungen beschrieben?)<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage muss eine Einstufung der verwendeten Medizinprodukte nach RKI-Empfehlung durchgeführt<br />

werden. Die Arbeitsanweisungen müssen die für die Medizinprodukte erforderlichen Verfahren vollständig<br />

beschreiben. Sie müssen insbesondere auch die nötigen Prüfschritte enthalten, die für die Freigabe erforderlich sind.<br />

Bei neuen Medizinprodukten ist gegebenenfalls vor dem ersten Einsatz eine Aufbereitung entsprechend den<br />

Herstellerangaben durchzuführen (wichtig bei kritischen Medizinprodukten, wie z.B. bei Wurzelkanalinstrumenten,<br />

die von Herstellern unsteril angeboten werden).<br />

2: Sind ausreichende Sachkenntnisse zur Aufbereitung der Medizinprodukte vorhanden?<br />

Bei ausgebildeten Zahnarzthelferinnen bzw. Zahnmedizinischen Fachangestellten, die auch<br />

entsprechende praktische Erfahrung in der Aufbereitung haben, ist zunächst davon auszugehen, dass<br />

ausreichende Sachkenntnisse vorhanden sind.<br />

Werden jedoch Mängel bei der Aufbereitung festgestellt, die auf unzureichende Sachkenntnisse schließen<br />

lassen, ist eine entsprechende Schulung notwendig.<br />

3: Sind die räumlichen Anforderungen für den Aufbereitungsraum eingehalten?<br />

Es müssen ausreichende, geeignete Flächen mit einer Trennung zwischen reiner <strong>und</strong> unreiner Seite (Vermeidung von<br />

Kontamination) für die Aufbereitung von Medizinprodukten vorgesehen sein.<br />

4: Ist die mehrmalige Verwendung nicht sicher aufbereitbarer <strong>Instrumente</strong> ausgeschlossen?<br />

Nicht sicher aufbereitbare <strong>Instrumente</strong> sollen nur einmal verwendet werden. Dies kann beispielsweise Polierkelche<br />

<strong>und</strong> Bürstchen sowie Wurzelkanalinstrumente betreffen.<br />

5: Aufbereitung von semikritischen <strong>und</strong> kritischen Medizinprodukten, - Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion -<br />

5a): Wird gegebenenfalls eine manuelle Vorreinigung durchgeführt?<br />

Insbesondere bei <strong>Instrumente</strong>n, bei denen sich Rückstände durch einen einfachen Reinigungsschritt nicht entfernen<br />

lassen, wie z.B. bei Bohrern oder Wurzelkanalinstrumenten, kann eine manuelle Vorreinigung mit geeigneten<br />

Bürsten in einem nicht fixierend wirkenden Reinigungsbad (evtl. auch desinfizierend) erforderlich sein. Dies gilt<br />

ebenfalls bei stark anhaftenden Verschmutzungen.<br />

5b): Werden filigrane Medizinprodukte <strong>und</strong> solche mit hartnäckigen Rückständen gegebenenfalls in einem<br />

Ultraschallbad gereinigt?<br />

Für das geforderte Reinigungsergebnis kann die Verwendung eines Ultraschallbades erforderlich sein. In solchen<br />

Fällen muss das Bad für den Reinigungszweck geeignet sein. Ebenso muss ein für Ultraschall geeignetes<br />

Reinigungsmittel verwendet werden.<br />

5c): Ist eine rückstandsfreie Reinigung aller Medizinprodukte gewährleistet?<br />

Nach RKI-Empfehlung ist maschinellen Verfahren der Vorzug zu geben. Insbesondere gilt dies für die<br />

Übertragungsinstrumente semikritisch <strong>und</strong> kritisch B (vorzugsweise maschinelle Außen- <strong>und</strong> Innenreinigung).<br />

Werden anstelle von maschinellen Verfahren manuelle Reinigungsverfahren angewandt, so müssen diese mittels<br />

Arbeitsanweisungen standardisiert sein.<br />

Anlage 1a zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 2


Prüfliste des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong><br />

Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen – Überprüfung der hygienischen<br />

Aufbereitung in Zahnarztpraxen<br />

5d): Ist eine wirkungsvolle Desinfektion aller Medizinprodukte gewährleistet?<br />

Die Medizinprodukte sind vorzugsweise maschinell im RDG oder Steri (Klasse B oder S) zu desinfizieren. Manuelle<br />

Desinfektionsverfahren müssen mittels Arbeitsanweisungen standardisiert sein. Nicht maschinell gereinigte<br />

Übertragungsinstrumente semikritisch B müssen nach RKI-Empfehlung einer Thermodesinfektion (Sterilisator Klasse B<br />

oder S) unterzogen werden.<br />

(Hinweis: Die Leistungsfähigkeit des Sterilisators hinsichtlich B- oder S-Zyklen gibt keine Aussage hinsichtlich<br />

des tatsächlich eingesetzten Prozesses. Es ist durchaus möglich, dass bei den Geräten, die B-Zyklen leisten<br />

können, auch Programme hinterlegt sind, die in ihrer Leistungsfähigkeit nur einem S- oder einem N-Zyklus<br />

entsprechen. Entscheidend ist die Festlegung in der entsprechenden Aufbereitungsanweisung, welches<br />

Programm eingesetzt wird.)<br />

Anmerkung zu 5c) <strong>und</strong> 5d):<br />

Nachdem die Medizinprodukte-Betreiberverordnung validierte Verfahren – <strong>und</strong> damit an sich maschinelle Verfahren –<br />

fordert <strong>und</strong> auch die RKI-Empfehlung maschinellen Verfahren Vorrang einräumt, ist bei kritisch B Medizinprodukten<br />

die manuelle Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion entsprechend zu rechtfertigen (z.B. Herstellerangaben oder<br />

eingeschränkte technische Möglichkeiten).<br />

5e): Erfolgt eine Prüfung auf Sauberkeit <strong>und</strong> Funktion, geeignete Pflege sowie eine dokumentierte Freigabe<br />

für semikritische Medizinprodukte?<br />

Die Medizinprodukte sind einer Prüfung auf Sauberkeit <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit zu unterziehen. Für diese<br />

Prüfung ist eine ausreichend große <strong>und</strong> beleuchtete Arbeitsfläche einschließlich gegebenenfalls<br />

erforderlicher Hilfsmittel (Leuchtlupe) vorzusehen. Je nach Medizinprodukt müssen die verwendeten<br />

Pflegemittel für die Sterilisation geeignet sein (Herstellerangaben).<br />

Die anschließende Freigabe (bei semikritischen Medizinprodukten) ist arbeitstäglich nachvollziehbar zu<br />

dokumentieren (Tagesabschlussdokumentation).<br />

6: Aufbereitung von kritischen Medizinprodukten – Sterilisation –<br />

6a): Werden die zu sterilisierenden Medizinprodukte mit geeigneten Mitteln verpackt?<br />

Sofern zu sterilisierende Medizinprodukte nicht zum sofortigen Einsatz bestimmt sind, müssen sie in<br />

geeigneter Weise (z.B. Klarsichtsterilisierverpackungen mit Schweißnaht/Klebenaht oder<br />

Sterilisierbehälter mit Filter) verpackt sterilisiert werden.<br />

6b): Werden geeignete Sterilisationsverfahren verwendet?<br />

Geeignet sind Dampfsterilisatoren der Klassen S oder B. Es müssen Herstellerangaben zum<br />

Einsatzbereich/Klasse des Sterilisators vorhanden sein. Bei Altgeräten sind diese Angaben oder<br />

Nachweise vom Hersteller anzufordern. Die Sterilisationsprozesse sind entsprechend zu validieren.<br />

6c): Erfolgt eine Prozesskontrolle zur Sterilisation <strong>und</strong> wird die Freigabe dokumentiert?<br />

Die einzelnen Chargen müssen mit einem geeigneten Chemoindikator (in der Regel Prüfkörpersystem<br />

nach Klasse 2 ISO 11140-1, je nach zu sterilisierenden <strong>Instrumente</strong>n ggf. Chemoindikator der Klasse 5<br />

oder 6 nach ISO 11140-1) überprüft werden. Sterilisationsprozess <strong>und</strong> Freigabe sind arbeitstäglich<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren (Tagesabschlussdokumentation).<br />

Anlage 1a zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 2 von 2


Prüfliste des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />

Familie <strong>und</strong> Frauen – Überprüfung der Qualitätssicherung in<br />

der zahnärztlichen Röntgendiagnostik<br />

Prüfungskriterien<br />

1. Analoge Röntgeneinrichtungen<br />

1a):Wird die wöchentliche Kontrolle der Filmentwicklung durchgeführt <strong>und</strong> zwar immer mit<br />

derselben Röntgeneinrichtung?<br />

1b): Wird die Kontrolle der Filmverarbeitung in geeigneter Form dokumentiert?<br />

Dichteabweichungen mit „+“ bzw. „–“ eingetragen; Toleranzüberschreitungen mit „X“ gekennzeichnet<br />

<strong>und</strong> Fehler behoben<br />

1c): Erfolgt die Prüfung der Dunkelkammer (Lichtschutzvorsatz) jährlich?<br />

1d): Wird die monatliche Konstanzprüfung an jeder Röntgeneinrichtung durchgeführt <strong>und</strong> entsprechend<br />

dokumentiert?<br />

Falls Konstanzprüfungsintervall 3 Monate: Liegt Zustimmung der Zahnärztlichen Stelle (RBZ) vor?<br />

2. Digitale Röntgeneinrichtungen<br />

2a): Monatliche Konstanzprüfung an jeder Röntgeneinrichtung durchgeführt?<br />

Falls Konstanzprüfungsintervall 3 Monate: Liegt Zustimmung der Zahnärztlichen Stelle (RBZ) vor?<br />

2b): Tägliche Prüfung der Grauwertwiedergabe des Bef<strong>und</strong>ungsmonitors durchgeführt <strong>und</strong><br />

dokumentiert?<br />

2c): Monatliche Prüfung des Bef<strong>und</strong>ungsmonitors durchgeführt <strong>und</strong> dokumentiert?<br />

Anlage 1b zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 1


Erläuterung <strong>und</strong> Kommentar der BLZK zu den Prüflisten des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />

Familie <strong>und</strong> Frauen<br />

Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten (siehe Anlage 1a)<br />

1: Liegen geeignete Arbeitsanweisungen zu den in der Praxis angewandten Aufbereitungsverfahren<br />

vor?<br />

Alle verwendeten Medizinprodukte müssen nach RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in der<br />

Zahnheilk<strong>und</strong>e – Anforderungen an die Hygiene“ vor der Aufbereitung einer Risikobewertung <strong>und</strong><br />

Einstufung unterzogen werden. Eine Risikobewertung <strong>und</strong> Einstufung nach Medizinproduktgruppen<br />

ist ausreichend.<br />

Für die Festlegung <strong>und</strong> die Durchführung ist der Betreiber selbst verantwortlich. Die Risikobewertung<br />

<strong>und</strong> Einstufung der Medizinprodukte erfolgt nach:<br />

• konstruktiven <strong>und</strong> materialtechnischen Details,<br />

• Einsatzgebiet,<br />

• Herstellerangaben.<br />

Ein individuell zu ergänzendes Beispiel ist im „Leitfaden Hygiene“, Stand Juli 2007, (Dokument<br />

C02 b05) enthalten oder unter www.blzk.de/qm abrufbar.<br />

Musterarbeitsanweisungen der BLZK, die die für die einzelnen Produktgruppen (semikritisch A, semikritisch<br />

B, kritisch A, kritisch B) erforderlichen Aufbereitungsverfahren vollständig beschreiben,<br />

befinden sich in den Anlagen 10 bis 15.<br />

Besonders zu erwähnen ist, dass es sich hierbei lediglich um Musteranweisungen handelt, die individuell<br />

an die Prozesse der jeweiligen Praxis angepasst werden müssen.<br />

2: Sind ausreichende Sachkenntnisse zur Aufbereitung der Medizinprodukte vorhanden?<br />

Die Sachkenntnisse hinsichtlich der Aufbereitung von Medizinprodukten seitens des aufbereitenden<br />

Personals werden überprüft. Bei ausgebildeten Zahnarzthelferinnen bzw. Zahnmedizinischen Fachangestellten,<br />

die entsprechende praktische Erfahrung in der Aufbereitung haben, wird von einer ausreichenden<br />

Sachkenntnis ausgegangen. Mindestens jährlich, bei Einführung neuer Produkte sofort, sind<br />

die Mitarbeiter zum Thema Hygiene zu unterweisen. Hier sollte ausführlich auf die Risikobewertung<br />

<strong>und</strong> Einstufung der verschiedenen Medizinprodukte <strong>und</strong> deren Aufbereitung eingegangen werden.<br />

3: Sind die räumlichen Anforderungen für den Aufbereitungsraum eingehalten?<br />

Die Medizinprodukteaufbereitung erfolgt in einem eigenen Bereich, ein gesonderter Raum muss nicht<br />

vorhanden sein. Die Arbeitsabläufe sind in reine <strong>und</strong> unreine zu trennen.<br />

Im unreinen Bereich werden die kontaminierten <strong>Instrumente</strong> angeliefert <strong>und</strong> entsprechende Schutzkleidung<br />

(flüssigkeitsdichte Gummihandschuhe, Plastikschürze, Brille bzw. Schutzschild, M<strong>und</strong>-<br />

Nasen-Schutz) vom aufbereitenden Personal angelegt. Anschließend werden die <strong>Instrumente</strong> in alle<br />

Einzelteile zerlegt, bei Bedarf vorgereinigt (Ultraschallbad), <strong>und</strong> zur Reinigung <strong>und</strong>/oder Desinfektion<br />

in entsprechende Vorrichtungen einsortiert. Das Ansetzen von Desinfektionsmittellösungen findet<br />

ebenfalls auf der unreinen Seite statt.<br />

Zu den Arbeitsabläufen im reinen Bereich gehören die Sichtkontrolle ggf. mit Lupe, Pflege, Funktionsprüfung,<br />

Verpackung, Sterilisation sowie die Freigabe der Medizinprodukte.<br />

4: Ist die mehrmalige Verwendung nicht sicher aufbereitbarer <strong>Instrumente</strong> ausgeschlossen?<br />

Der Betreiber hat individuell festzulegen, welche Produkte als nicht sicher aufbereitbar gelten. Qualitätsminderung<br />

des Produktes <strong>und</strong> eine mögliche Gefährdung des Patienten müssen ausgeschlossen<br />

sein. Nicht sicher aufbereitbare <strong>Instrumente</strong>, wie z.B. Polierkelche, Polierbürstchen, sind äußerst<br />

schwierig sicher zu reinigen <strong>und</strong> sind in der Regel als Einmalprodukte zu betrachten. Ebenso übersteigt<br />

bei vielen filigranen <strong>Instrumente</strong>n wie z.B. Wurzelkanalinstrumenten bis ISO Größe 20 der Reinigungsaufwand<br />

die Kosten einer Neuanschaffung (zusätzlich Frakturgefahr).<br />

Anlage 2 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 5


Erläuterung <strong>und</strong> Kommentar der BLZK zu den Prüflisten des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />

Familie <strong>und</strong> Frauen<br />

5. Aufbereitung von semikritischen <strong>und</strong> kritischen Medizinprodukten – Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion<br />

5a): Wird gegebenenfalls eine manuelle Vorreinigung durchgeführt?<br />

Sichtbare Verschmutzungen werden mit einem Zellstofftuch entfernt oder die <strong>Instrumente</strong> in eine reinigende,<br />

nicht fixierende Lösung gegeben (Schutzhandschuhe anlegen!). Abschließend erfolgt eine<br />

visuelle Kontrolle der Vorreinigung (auch hier sind Herstellerangaben zu berücksichtigen).<br />

Eine Musterarbeitsanweisung Manuelle Vorreinigung befindet sich in Anlage 6.<br />

5b): Werden filigrane Medizinprodukte <strong>und</strong> solche mit hartnäckigen Rückständen gegebenenfalls<br />

in einem Ultraschallbad gereinigt?<br />

Ultraschall ist als eine unterstützende Methode zur Reinigung/Desinfektion von Kleininstrumenten<br />

oder <strong>rotierende</strong>n <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong>n <strong>Instrumente</strong>n anzusehen. Hinsichtlich Eignung, Beschallungszeit<br />

<strong>und</strong> Temperatur sind die Herstellerangaben der jeweiligen Medizinprodukte zu beachten. Aus Gründen<br />

des Arbeitsschutzes ist bei Verwendung eines Desinfektionsmittels im Ultraschallbad eine Abdeckung<br />

erforderlich.<br />

Eine Musterarbeitsanweisung Manuelle Aufbereitung Ultraschall befindet sich in Anlage 7.<br />

5c): Ist eine rückstandsfreie Reinigung aller Medizinprodukte gewährleistet?<br />

Nach RKI-Empfehlung ist maschinellen Verfahren zwar der Vorzug zu gewähren, mit entsprechenden<br />

Standardarbeitsanweisungen ist allerdings auch die manuelle Aufbereitung weiterhin zulässig.<br />

Musterarbeitsanweisungen: Anlage 8 sowie Anlagen 10 bis Anlage 15.<br />

5d): Ist eine wirkungsvolle Desinfektion aller Medizinprodukte gewährleistet?<br />

Die Desinfektion kann entweder in einem validierten RDG oder als Dampfdesinfektion in einem Sterilisator<br />

der Klasse B bzw. S stattfinden. Manuell gereinigte Medizinprodukte semikritisch B müssen<br />

einer Thermodesinfektion (Sterilisator B oder S) unterzogen werden. In der jeweiligen Arbeitsanweisung<br />

ist festzulegen, welches Programm eingesetzt wird.<br />

Bei kritisch B <strong>Instrumente</strong>n ist die manuelle Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion z.B. mit Herstellerangaben<br />

oder fehlenden technischen Möglichkeiten (kein RDG in der Praxis vorhanden) entsprechend zu begründen.<br />

Die Musterarbeitsanweisungen befinden sich in der<br />

• Anlage 8: Tauchbaddesinfektion,<br />

• Anlage 10: Aufbereitung MP semikritisch A,<br />

• Anlage 11: Aufbereitung MP semikritisch B – <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong>,<br />

• Anlage 12: Aufbereitung MP semikritisch B – Übertragungsinstrumente,<br />

• Anlage 13: Aufbereitung MP kritisch A,<br />

• Anlage 14: Aufbereitung MP kritisch B – <strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong>,<br />

• Anlage 15: Aufbereitung MP kritisch B – Übertragungsinstrumente.<br />

5e): Erfolgt eine Prüfung auf Sauberkeit <strong>und</strong> Funktion, geeignete Pflege sowie eine dokumentierte<br />

Freigabe für semikritische Medizinprodukte?<br />

Hier wird insbesondere auf eine gut beleuchtete Arbeitsfläche <strong>und</strong> gegebenenfalls erforderliche Hilfsmittel<br />

(Lupe) Wert gelegt. Es sind nach Herstellerangaben geeignete Pflegemittel für die Sterilisation<br />

zu verwenden.<br />

Siehe Arbeitsanweisung Prüfung <strong>und</strong> Pflege von <strong>Instrumente</strong>n in Anlage 16, Dokumentation zur<br />

<strong>Instrumente</strong>naufbereitung in Anlage 4 sowie Anlagen 10 bis 15.<br />

Anlage 2 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 2 von 5


Erläuterung <strong>und</strong> Kommentar der BLZK zu den Prüflisten des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />

Familie <strong>und</strong> Frauen<br />

6. Aufbereitung von kritischen Medizinprodukten – Sterilisation<br />

6a): Werden die zu sterilisierenden Medizinprodukte mit geeigneten Mitteln verpackt?<br />

Unter Sterilverpackung versteht man die Verpackung von Medizinprodukten, welche in der Endverpackung<br />

sterilisiert werden kann <strong>und</strong> das Produkt steril halten.<br />

Zulässige Sterilverpackungen sind:<br />

• <strong>Instrumente</strong>ncontainer mit Dichtung zwischen Deckel <strong>und</strong> Boden <strong>und</strong> entsprechend genormten<br />

Filtern (DIN EN ISO 11607), die nach Herstellerangaben regelmäßig gewechselt werden.<br />

• Klarsicht-Sterilverpackung gemäß EN 868-5<br />

• Dental-Trays, die zusätzlich eingeschweißt werden.<br />

Bei Klarsichtbeuteln <strong>und</strong> Schläuchen ist zu beachten, dass sie nur einmal zu verwenden bzw. zu sterilisieren<br />

sind. Die Siegelnahtbreite sollte 8 mm betragen.<br />

Eine Musterarbeitsanweisung der BLZK befindet sich in Anlage: 17: Verpackung von Medizinprodukten<br />

zur Sterilisation.<br />

6b): Werden geeignete Sterilisationsverfahren verwendet?<br />

Geeignet sind Dampfsterilisatoren der Klassen S oder B.<br />

Typ B: mehrfach fraktioniertes Vorvakuum vor dem Sterilisationsvorgang; für kritische<br />

Medizinprodukte mit besonderen Anforderungen geeignet.<br />

Typ S: gegenüber Typ B vereinfachtes Verfahren, das nur für <strong>Instrumente</strong> geeignet ist, die vom<br />

Hersteller dafür zugelassen sind.<br />

Das Robert Koch-Institut empfiehlt bei Neuanschaffung Dampfsterilisatoren, die auch eine sichere<br />

Sterilisation der Innenflächen von Hohlkörpern gewährleisten <strong>und</strong> eine automatische Kontrolle bzw.<br />

Dokumentation ermöglichen.<br />

Ist ein Autoklav mit Herstellerfreigabe für die aufzubereitenden Medizinprodukte (kritisch A <strong>und</strong> kritisch<br />

B) vorhanden, muss nicht unbedingt ein neues Gerät erworben werden.<br />

Bei Altgeräten sollte eine schriftliche Bestätigung des Herstellers zum Einsatzbereich/Klasse des Sterilisators<br />

vorliegen bzw. angefordert werden.<br />

6c): Erfolgt eine Prozesskontrolle zur Sterilisation <strong>und</strong> wird die Freigabe dokumentiert?<br />

Geeignete Chemoindikatoren sind je nach zu sterilisierenden <strong>Instrumente</strong>n einzusetzen (in der Regel<br />

werden in Zahnarztpraxen Chemoindikatoren der Klasse 5 eingesetzt). Bei Unklarheiten sollten die<br />

Angaben des Herstellers der Autoklaven beachtet werden.<br />

Bei <strong>Instrumente</strong>n der Klasse kritisch B (Medizinprodukte mit besonderen Anforderungen) ist eine<br />

Helix (PCD = Process Challenge Device) oder ein Dental-BMS (Batch Monitoring System)<br />

anzuwenden.<br />

Die Dokumentation aller positiven Sterilisationsprozesse <strong>und</strong> die Freigabe erfolgt arbeitstäglich.<br />

Dokumentation zur <strong>Instrumente</strong>naufbereitung in Anlage 4 (Seite 1 <strong>und</strong> 2/Tagesabschlussdokumentation).<br />

Nicht ordnungsgemäß abgelaufene Prozesse werden in der Negativliste (Anlage 4 Seite 3/Negativliste)<br />

erfasst.<br />

Anlage 2 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 3 von 5


Erläuterung <strong>und</strong> Kommentar der BLZK zu den Prüflisten des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />

Familie <strong>und</strong> Frauen<br />

Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik (siehe Anlage 1b)<br />

Vorbemerkung: Im Rahmen der Projektarbeit wird auch die Qualitätssicherung in der zahnärztlichen<br />

Röntgendiagnostik überprüft.<br />

Entsprechende Vorgaben <strong>und</strong> Prüfkriterien sind der Broschüre „Qualitätssicherung in der zahnärztlichen<br />

Röntgendiagnostik“ zu entnehmen. Diese Broschüre sollte in jeder Praxis vorhanden sein. Sie ist<br />

im Mai letzten Jahres in einem R<strong>und</strong>schreiben der BLZK (1/2008) versandt worden.<br />

Sie steht unter www.blzk.de (Röntgenstelle) kostenlos zum Download zur Verfügung oder kann kostenpflichtig<br />

schriftlich beim Referat Praxisführung der BLZK angefordert werden.<br />

1. Analoge Röntgeneinrichtungen<br />

1a):Wird die wöchentliche Kontrolle der Filmentwicklung durchgeführt <strong>und</strong> zwar immer mit<br />

derselben Röntgeneinrichtung?<br />

Jede Filmentwicklung muss zusammen mit der dazugehörigen Röntgeneinrichtung einer wöchentlichen<br />

Konstanzprüfung unterzogen werden. Mit einem quecksilberfreien geeichten Thermometer ist die<br />

Temperatur der Entwicklerlösung zu messen <strong>und</strong> zu dokumentieren. Der gemessene Wert darf maximal<br />

um +/- 0,5 °C vom Bezugswert aus der Abnahmeprüfung abweichen.<br />

� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seite 6.<br />

1b): Wird die Kontrolle der Filmverarbeitung in geeigneter Form dokumentiert?<br />

Es ist zu überprüfen, ob korrekte Aufzeichnungen geführt werden, ob der Zeitpunkt der Entwicklerneuansätze<br />

eingetragen ist <strong>und</strong> ob Schwärzungsunterschiede vermerkt sind (+/-).<br />

Die Filmentwicklungstemperatur ist zu dokumentieren. Es wird immer wieder festgestellt, dass die<br />

Filmentwicklung ohne Thermostat bzw. mit defektem Thermostat erfolgt bzw. ein Thermometer nicht<br />

vorhanden ist. Wurde im Rahmen der Konstanzprüfung die Entwicklertemperatur nicht dokumentiert,<br />

kann evtl. der zu einer Toleranzüberschreitung führende Fehler nicht gef<strong>und</strong>en werden.<br />

� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seite 10.<br />

1c): Erfolgt die Prüfung der Dunkelkammer (Lichtschutzvorsatz) jährlich?<br />

Die Dunkelraumbeleuchtung ist jährlich zu überprüfen. Hierfür ist der empfindlichste Film zu verwenden.<br />

Der Film wird nach der Belichtung (Konstanzaufnahme) in der Dunkelkammer zur Hälfte mit<br />

lichtdichtem Material (z.B. Karton, Münze) abgedeckt, zur anderen Hälfte eine Minute dem Dunkelraumlicht<br />

ausgesetzt <strong>und</strong> wie üblich entwickelt.<br />

Kommt es auf der Hälfte der zusätzlichen Belichtung zu einem Grauschleier (auf dem Film sollte kein<br />

Unterschied zwischen abgedecktem <strong>und</strong> nicht abgedecktem Bereich erkennbar sein), muss die Ursache<br />

ergründet werden. Die Dunkelraumprüfung <strong>und</strong> deren Ergebnis (evtl. Beseitigung der Fehler) muss<br />

dokumentiert werden.<br />

� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seite 13.<br />

1d): Wird die monatliche Konstanzprüfung an jeder Röntgeneinrichtung durchgeführt <strong>und</strong> entsprechend<br />

dokumentiert?<br />

Bei der monatlichen Überprüfung der Röntgengeräte ist eine Konstanzaufnahme anzufertigen <strong>und</strong> mit<br />

der jeweiligen Uraufnahme zu vergleichen. Konstanzaufnahmen sind verwechslungssicher zu beschriften.<br />

Aus der Dokumentation sollte zudem ersichtlich sein, dass eine Auswertung der Ergebnisse<br />

erfolgt ist <strong>und</strong> Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Mängel eingeleitet worden sind.<br />

Unter der Voraussetzung, dass bei der monatlichen Konstanzprüfung zweimal ein korrektes Ergebnis<br />

erzielt wurde, kann mit Zustimmung der Zahnärztlichen Stelle das Intervall auf 3 Monate verlängert<br />

werden. Die Konstanzaufnahmen sind ebenso wie die dazugehörigen Dokumentationen chronologisch<br />

<strong>und</strong> komplett zu archivieren.<br />

� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seiten 10 bis 12.<br />

Anlage 2 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 4 von 5


Erläuterung <strong>und</strong> Kommentar der BLZK zu den Prüflisten des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />

Familie <strong>und</strong> Frauen<br />

2. Digitale Röntgeneinrichtungen<br />

2a): Monatliche Konstanzprüfung an jeder Röntgeneinrichtung durchgeführt?<br />

Bei der monatlichen Konstanzprüfung digitaler Geräte muss der Grauwert, der Hochkontrast (Auflösung,<br />

Ortsauflösung) <strong>und</strong> der Niedrigkontrast (Mindestkontrast, Kontrastauflösung) beurteilt werden.<br />

� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seiten 20 bis 22.<br />

2b): Tägliche Prüfung der Grauwertwiedergabe des Bef<strong>und</strong>ungsmonitors durchgeführt <strong>und</strong><br />

dokumentiert?<br />

Während der Verwendungsdauer werden die Qualitätskennzeichen des Monitors mit Hilfe eines Testbildes<br />

(z.B. SMPTE-Testbild) geprüft.<br />

Arbeitstäglich muss die Grauwertwiedergabe des Bef<strong>und</strong>ungsmonitors geprüft werden. Die Grauwerte<br />

der Uraufnahme <strong>und</strong> der Konstanzaufnahme sollen gleich sein. Das Ergebnis ist im Protokollblatt zu<br />

dokumentieren.<br />

� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seite 17.<br />

2c): Monatliche Prüfung des Bef<strong>und</strong>ungsmonitors durchgeführt <strong>und</strong> dokumentiert?<br />

Folgende Parameter müssen monatlich am Bef<strong>und</strong>ungsmonitor überprüft <strong>und</strong> im Protokollblatt dokumentiert<br />

werden:<br />

Farbfehler: Der Hintergr<strong>und</strong> des Bildes muss gleichmäßig grau erscheinen. Bei farbigen Flecken,<br />

Streifen o.ä. liegen Farbfehler vor.<br />

Bildgeometrie: Hier müssen die horizontalen <strong>und</strong> vertikalen weißen Linien verzerrungsfrei abgebildet<br />

werden <strong>und</strong> gleichmäßige Quadrate bilden.<br />

Orts- <strong>und</strong> Kontrastauflösung: Wenn die Streifenmuster bzw. Linienraster in beiden Modulationen<br />

sowohl in allen vier Ecken als auch im Zentrum des Bildschirms ohne Vergrößerung zu unterscheiden<br />

sind, ist die Orts- <strong>und</strong> Kontrastauflösung ausreichend.<br />

� Siehe Broschüre „Qualitätssicherung in der Zahnärztlichen Röntgendiagnostik“, Seite 17 bis 19.<br />

Anlage 2 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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<strong>Instrumente</strong>naufbereitung<br />

Literatur <strong>und</strong> wichtige Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

MPG Medizinproduktegesetz<br />

MPBetreibV Medizinprodukte Betreiberverordnung<br />

RKI-Empfehlung Infektionsprävention in der Zahnheilk<strong>und</strong>e – Anforderungen an die Hygiene<br />

RKI-Empfehlung Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten<br />

Bauliche Anforderungen<br />

Für die ordnungsgemäße hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten muss ein eigener Bereich<br />

festgelegt werden. Die Arbeitsabläufe sind in reine <strong>und</strong> unreine zu trennen.<br />

Durch eine geeignete Einrichtung bzw. Teilung des Aufbereitungsbereiches ist dafür zu sorgen, dass<br />

eine Kontamination der reinen Seite vermieden wird. Um zu sterilisierende Medizinprodukte nicht mit<br />

kontaminiertem Material in Berührung kommen zu lassen, wird daher auf der unreinen Seite gereinigt<br />

<strong>und</strong> desinfiziert.<br />

Desinfektion bedeutet, die Keimzahl so zu reduzieren, dass von dem desinfizierten Medizinprodukt<br />

keine Infektionsgefahr mehr ausgehen kann.<br />

<strong>Instrumente</strong> kommen daher desinfiziert auf die reine Seite, damit sie auf Funktion <strong>und</strong> Sauberkeit hin<br />

überprüft, gepflegt <strong>und</strong> anschließend bei Bedarf verpackt <strong>und</strong> sterilisiert werden.<br />

Arbeitsabläufe müssen also so organisiert werden, dass eine Rekontamination bereits dekontaminierter<br />

<strong>Instrumente</strong> vermieden wird (Dekontamination = Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion).<br />

Risikobewertung <strong>und</strong> Einstufung in der Zahnmedizin gebräuchlicher Medizinprodukte<br />

vor der Aufbereitung<br />

Die frühere Einteilung in nicht invasive <strong>und</strong> invasive Medizinprodukte wurde aufgegeben. Nach der<br />

RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilk<strong>und</strong>e – Anforderungen an die Hygiene“ findet<br />

heute folgende Einteilung statt:<br />

• unkritische Medizinprodukte (kommen nur mit intakter Haut in Berührung),<br />

• semikritische Medizinprodukte (Schleimhautberührung),<br />

• kritische Medizinprodukte (Durchbrechung der Integrität von Gewebe).<br />

Semikritische <strong>und</strong> kritische MP unterteilt man noch in:<br />

• A Medizinprodukte ohne besondere Anforderungen (Oberflächen glatt),<br />

• B Medizinprodukte mit besonderen Anforderungen (Oberflächen rau, Hohlräume).<br />

Somit gibt es fünf Bereiche von Medizinprodukten (MP):<br />

unkritische MP semikritisch A semikritisch B kritisch A kritisch B<br />

ohne besondere<br />

Anforderungen<br />

mit besonderen<br />

Anforderungen<br />

ohne besondere<br />

Anforderungen<br />

mit besondern<br />

Anforderungen<br />

Die Risikobewertung <strong>und</strong> Einstufung der Medizinprodukte, für die der Betreiber (Praxisinhaber) verantwortlich<br />

ist, erfolgt nach:<br />

• konstruktiven <strong>und</strong> materialtechnischen Details,<br />

• Einsatzgebiet,<br />

• Herstellerangaben.<br />

Anlage 3 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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<strong>Instrumente</strong>n-Entsorgung im Behandlungsraum <strong>und</strong> Transport zum Aufbereitungsbereich<br />

Alle <strong>Instrumente</strong>, die im Behandlungsbereich liegen, gelten nach der Behandlung als kontaminiert,<br />

selbst wenn sie nicht benutzt wurden. Die kontaminierten <strong>Instrumente</strong> sind vorsichtig abzulegen, um<br />

Beschädigungen zu vermeiden – dies muss in besonderem Maße bei <strong>Instrumente</strong>n mit feinen Arbeitsenden<br />

beachtet werden. Aus Gründen des Arbeitsschutzes sind Schutzhandschuhe zu tragen. Mit<br />

Rückständen behaftete <strong>Instrumente</strong> müssen sofort manuell vorgereinigt werden, Inkrustierungen machen<br />

eine spätere Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion unmöglich. Für <strong>Instrumente</strong> mit noch anhaftenden<br />

Rückständen ist auch eine Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion im Ultraschallbad zu empfehlen. Entsprechende<br />

Arbeitsanweisungen sind zu erstellen (siehe Musterarbeitsanweisung in Anlage 7: Manuelle Aufbereitung<br />

Ultraschall). Ein sicherer <strong>und</strong> kontaminationsgeschützter Transport vom Behandlungsplatz<br />

zum Aufbereitungsbereich ist zu gewährleisten.<br />

Abfallentsorgung<br />

Abfälle aus den Behandlungsräumen sind in ausreichend widerstandsfähigen Behältnissen gesondert<br />

zu sammeln <strong>und</strong> können bei sachgemäßer Handhabung dem normalen Hausmüll zugeführt werden.<br />

Einzelheiten zur Entsorgung sind in Kapitel E02/Arbeitssicherheit im QMS der BLZK zu entnehmen.<br />

Besondere Regelungen im Rahmen kommunaler Abfallentsorgungskonzepte sind zu beachten.<br />

Reinigung, Desinfektion, Spülung <strong>und</strong> Trocknung<br />

Zu unterscheiden sind zwei Methoden zur Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von <strong>Instrumente</strong>n:<br />

• die manuelle Aufbereitung:<br />

Einlegen in reinigendes <strong>und</strong> desinfizierendes Tauchbad mit oder ohne Unterstützung durch Ultraschall<br />

• die maschinelle Aufbereitung:<br />

Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsgerät (RDG)<br />

Manuelle Aufbereitung<br />

Die MPBetreibV fordert in § 4 (2):<br />

„Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommender Medizinprodukte<br />

ist ... mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg ... nachvollziehbar<br />

gewährleistet ist.“<br />

Manuelle Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsverfahren sind nicht validierbar, daher muss die Durchführung<br />

mittels weitgehender Standardisierung der Arbeitsabläufe erfolgen. Umfangreiche individuelle<br />

Arbeitsanweisungen sind für jeden einzelnen Schritt der Vorbereitung, Reinigung, Desinfektion, Spülung<br />

<strong>und</strong> Trocknung zu erstellen (siehe beiliegende Musterarbeitsanweisungen).<br />

Nur auf Wirksamkeit geprüfte (VAH-Liste), für die <strong>Instrumente</strong> geeignete, materialverträgliche Mittel<br />

kommen in Anwendung.<br />

Zur manuellen Aufbereitung werden die <strong>Instrumente</strong> in eine Desinfektionslösung eingelegt. Die Angaben<br />

des Herstellers zu Konzentration, Einwirkzeit, Standzeit <strong>und</strong> ggf. Temperatur sind unbedingt zu<br />

beachten <strong>und</strong> in einer Arbeitsanweisung schriftlich festzulegen (siehe Anlage 8 AA Tauchbaddesinfektion).<br />

Falsche Konzentration <strong>und</strong> Einwirkzeit führen zu Materialschäden. Die Medizinprodukte<br />

müssen vollständig <strong>und</strong> blasenfrei abgelegt werden. <strong>Instrumente</strong> mit Gelenken sind vor dem Einlegen<br />

zu öffnen. Es ist darauf zu achten, dass Medizinprodukte mit Hohlräumen innen vollständig benetzt<br />

werden. Nach Ablauf der Einwirkzeit werden die <strong>Instrumente</strong> gründlich abgespült <strong>und</strong> anschließend<br />

mit einem weichen fusselfreien Tuch <strong>und</strong>/oder Druckluft getrocknet.<br />

Maschinelle Aufbereitung<br />

Zu unterscheiden ist zwischen validierten <strong>und</strong> nicht-validierten Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsgeräten.<br />

Nicht validierte RDG sind lediglich als Reinigungsgeräte zu betrachten, daher muss eine abschließende<br />

Dampfdesinfektion im Sterilisator erfolgen.<br />

Bei validierten Geräten muss für semikritische Medizinprodukte keine nachfolgende Aufbereitung im<br />

Dampfsterilisator erfolgen, die <strong>Instrumente</strong> werden zur Lagerung bzw. zur Anwendung freigegeben.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sollten benutzte <strong>Instrumente</strong> unmittelbar nach Benutzung am Patienten in das RDG<br />

einsortiert werden. Entsprechende Körbe sowie Ein- <strong>und</strong> Aufsätze müssen gewährleisten, dass die<br />

Anlage 3 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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<strong>Instrumente</strong> sicher einsortiert werden können. Nur <strong>Instrumente</strong>, die ausreichend thermostabil sind<br />

(93° Celsius) <strong>und</strong> korrosionsbeständig sind, dürfen maschinell aufbereitet werden.<br />

Auf folgende Schritte bei der maschinellen Aufbereitung sollte zusätzlich geachtet werden:<br />

• Werden <strong>Instrumente</strong> vor der maschinellen Aufbereitung in ein Reinigungsbad gelegt, müssen die<br />

Rückstände wegen möglicher Schaumbildung sorgfältig abgespült werden.<br />

• Zerlegen der <strong>Instrumente</strong> (Medizinprodukte mit Gelenken müssen vor dem Einlegen geöffnet<br />

werden) ist ggf. erforderlich.<br />

• <strong>Instrumente</strong> in die dafür vorgesehenen Körbe <strong>und</strong> Einsätze geben.<br />

• Spülschatten vermeiden, Beladungsmuster des Herstellers beachten.<br />

• Ein geeignetes Reinigungsmittel (Herstellervorgabe) wählen <strong>und</strong> gemäß Gebrauchsanweisung<br />

einfüllen.<br />

• Geeignetes Programm (i.d.R. Vario-Programm) starten.<br />

• Nach Programmende die Gerätetür öffnen, so dass die Restfeuchte entweichen kann, ggf. manuell<br />

nachtrocknen.<br />

Wichtige Musterarbeitsanweisungen (Anlagen 5, 10, 11 <strong>und</strong> 12) sind hier beispielsweise:<br />

Betriebstägliche Prüfung des RDG, Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch A, semikritisch<br />

B/<strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong>, semikritisch B/Übertragungsinstrumente.<br />

Kontrolle (Rückstände, Funktionsprüfung, Pflege, Instandsetzung)<br />

Nach Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion müssen die Medizinprodukte bei visueller Kontrolle sauber sein.<br />

Die vollständige Reinigung der <strong>Instrumente</strong> dient auch wesentlich dem Werterhalt der Medizinprodukte<br />

<strong>und</strong> ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Sterilisation. <strong>Instrumente</strong> mit verbliebenen Rückständen<br />

müssen nachgereinigt <strong>und</strong> erneut desinfiziert werden. <strong>Instrumente</strong>ngelenke sollten nach der<br />

Desinfektion mit einem vom Hersteller empfohlenen Öl, das sterilisiergeeignet ist, geölt werden.<br />

Nach der Prüfung auf Sauberkeit erfolgt eine Funktionskontrolle:<br />

• bei spitzen <strong>Instrumente</strong>n erfolgt eine Kontrolle auf Widerhaken,<br />

• bei <strong>Instrumente</strong>n mit Gelenken muss die Gängigkeit geprüft werden,<br />

• bei scharfen <strong>Instrumente</strong>n ist die Schärfe zu prüfen.<br />

Stumpfe, verbogene oder beschädigte <strong>Instrumente</strong> werden aussortiert bzw. in die Reparatur gegeben.<br />

Siehe hierzu Musterarbeitsanweisung in Anlage 16: Prüfung <strong>und</strong> Pflege von <strong>Instrumente</strong>n.<br />

Verpackung<br />

Medizinprodukte der Klassen kritisch A <strong>und</strong> kritisch B werden in rekontaminationssichere für das<br />

Sterilisationsverfahren zugelassene Verpackungen gegeben:<br />

• Klarsicht-Sterilverpackung,<br />

• Sterilgutcontainer,<br />

• eingeschweißte Dental-Trays.<br />

Selbstsiegelfähige Folienschläuche <strong>und</strong> -beutel sind entsprechend den Herstellerangaben <strong>und</strong> einer<br />

individuell zu erstellenden Arbeitsanweisung zu verschließen. Insbesondere ist bei diesem Material auf<br />

das Verwendbarkeitsdatum zu achten.<br />

Bei Anwendung einer weichen Verpackung ist mit weichem lösemittelfreien Stift unterhalb der Siegelnaht<br />

(nicht im Bereich, der das Medizinprodukt keimdicht umschließt) zu beschriften. Bei Sterilgutcontainern<br />

ist das Indikatorschild zu beschriften. Die Beschriftung muss Angaben enthalten über<br />

das Sterilisations-/Verfallsdatum <strong>und</strong> den Inhalt (soweit nicht sichtbar). Siehe hierzu auch die AA<br />

Verpackung von Medizinprodukten zur Sterilisation in Anlage 17.<br />

Anlage 3 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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Sterilisation<br />

Medizinprodukte, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen <strong>und</strong> dabei in Kontakt mit Blut, inneren<br />

Geweben oder Organen (einschließlich W<strong>und</strong>en) kommen <strong>und</strong> Medizinprodukte zur Anwendung von<br />

Blut, Blutprodukten <strong>und</strong> anderen sterilen Arzneimitteln müssen sterilisiert werden.<br />

Die Durchführung der Sterilisation der Risikoklassen kritisch A <strong>und</strong> kritisch B erfolgt nach individuellen<br />

Arbeitsanweisungen. Wichtige Musterarbeitsanweisungen sind hier:<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch A, kritisch B/<strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong>,<br />

kritisch B/Übertragungsinstrumente (Anlagen 13 bis 15).<br />

Neue Sterilisatoren müssen nach DIN-Normen ausgerüstet sein <strong>und</strong> betrieben werden. Sie müssen<br />

typgeprüft sein. Sterilisatoren unterliegen dem MPG, deren Betrieb der MPBetreibV. Sie sind im Bestandsverzeichnis<br />

medizinischer Geräte zu führen. Zudem ist ein Medizinproduktebuch zu führen.<br />

Der Betrieb von Sterilisatoren hinsichtlich Beladung, Druck, Temperatur <strong>und</strong> Zeit wird vom Hersteller<br />

vorgegeben. Das bevorzugte Verfahren ist die Dampfsterilisation.<br />

Es wird mit gesättigtem <strong>und</strong> überhitztem Dampf unter Druck in Autoklaven durchgeführt (Beispiel<br />

Klasse B).<br />

Die Wirkung des Verfahrens lässt sich verbessern,<br />

wenn die Luft im Autoklaven vor der Beaufschlagung<br />

mit Dampf durch Evakuieren entfernt wird<br />

(mehrfaches fraktioniertes Vakuum vor dem eigentlichen<br />

Sterilisiervorgang).<br />

Dazu wird in der Sterilisationskammer zunächst<br />

mehrfach Unterdruck erzeugt (siehe Abb. rechts<br />

Zacken bei A), woran sich der eigentliche Sterilisationsvorgang<br />

unter Druck anschließt (siehe hohes<br />

Plateau bei C). Nach der Sterilisation ist das Sterilgut<br />

zu trocknen (Trocknungsphase bei D).<br />

Seit Eintritt der DIN-Norm 13060 im Jahr 2004 sind drei Klassen von Dampfsterilisatoren zu unterscheiden:<br />

• Typ B: mehrfaches fraktioniertes Vorvakuum vor dem Sterilisationsvorgang; für kritische Medizinprodukte<br />

mit besonderen Anforderungen.<br />

• Typ S: gegenüber Typ B vereinfachtes Verfahren, dass nur für <strong>Instrumente</strong> geeignet ist, die vom<br />

Hersteller dafür zugelassen sind.<br />

• Typ N: nur für feste, massive, unverpackte <strong>Instrumente</strong> zum sofortigen Verbrauch.<br />

Das Robert Koch-Institut empfiehlt bei Neuanschaffung Dampfsterilisatoren, die auch eine sichere<br />

Sterilisation der Innenflächen von Hohlkörpern gewährleisten <strong>und</strong> eine automatische Kontrolle bzw.<br />

Dokumentation ermöglichen.<br />

Ist ein Autoklav mit Herstellerfreigabe für die aufzubereitenden Medizinprodukte (kritisch A <strong>und</strong> kritisch<br />

B) vorhanden, muss nicht unbedingt ein neues Gerät erworben werden.<br />

Bei Altgeräten sollte eine schriftliche Bestätigung des Herstellers zum Einsatzbereich/Klasse des Sterilisators<br />

vorliegen bzw. angefordert werden.<br />

Dokumentation der Aufbereitung<br />

Alle Maßnahmen im Rahmen der Aufbereitung von Medizinprodukten – Reinigung, Desinfektion,<br />

Sterilisation einschließlich aller Vor- <strong>und</strong> Nacharbeiten – sind zu dokumentieren.<br />

Tagesabschlussdokumentation<br />

Am Ende eines jeden Arbeitstages wird seitens der verantwortlichen Mitarbeiterin bestätigt, dass<br />

sämtliche Aufbereitungsprozesse (z.B. Vorreinigung, thermische Desinfektion im RDG, Sterilisation<br />

von MP kritisch B) des genannten Tages gemäß der Arbeitsanweisungen abgelaufen <strong>und</strong> demzufolge<br />

freigegeben worden sind, d.h. für alle Aufbereitungsschritte eines Tages ist lediglich ein Eintrag erforderlich.<br />

Anlage 3 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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Negativliste<br />

Hat sich ein nicht zufriedenstellendes Ergebnis gezeigt (Instrument kommt noch nicht vollständig<br />

gesäubert aus dem RDG) oder ist z.B. eine Fehlermeldung des Sterilisators erfolgt, ist dieser Vorgang<br />

mit Hinweis auf die zu erfolgende Maßnahme in der Negativliste zu erfassen, anschließend ist der<br />

Prozess zu wiederholen.<br />

Freigabe der <strong>Instrumente</strong><br />

Mit der Freigabe des Sterilgutes zur Lagerung bzw. zur erneuten Anwendung nach der Reinigung <strong>und</strong><br />

Desinfektion endet die Aufbereitung von Medizinprodukten.<br />

Folgende Schritte zur Freigabe sind zu beachten:<br />

• nach Programmende: Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung des Prozessindikators<br />

• Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung der Anzeige oder des Ausdrucks<br />

• Kontrolle der Verpackungen (Beschädigung, Restfeuchte)<br />

• Kontrolle Beschriftung/Inhalt<br />

• wenn Verpackung nicht einwandfrei, erneute Verpackung <strong>und</strong> Sterilisation, Erfassen in Negativliste<br />

• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn keine Abweichung vom korrekten<br />

Prozessablauf festgestellt worden ist<br />

• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf<br />

zu unterziehen<br />

• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt arbeitstäglich auf der Tagesabschlussdokumentation;<br />

nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste erfasst<br />

Lagerung von <strong>Instrumente</strong>n<br />

Aufbereitete <strong>Instrumente</strong> sind trocken, kontaminationssicher <strong>und</strong> staubgeschützt in Schränken <strong>und</strong><br />

Schubladen zu lagern. Bei verpacktem Instrumentarium ist in regelmäßigen Abständen die Lagerfrist<br />

zu überprüfen. Fächer <strong>und</strong> Schränke sind regelmäßig desinfizierend zu reinigen (Empfehlung: vierteljährlich).<br />

Die Dauer der Lagerung richtet sich nach Verpackung <strong>und</strong> Lagerungsort:<br />

• verpackte <strong>Instrumente</strong> sind sechs Monate lagerfähig,<br />

• steriles unverpacktes Instrumentarium ist für den sofortigen Verbrauch bestimmt.<br />

Siehe hierzu auch Anlage 18: AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten.<br />

„Sterilgutassistentin“<br />

Mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung <strong>und</strong> Aufbereitung) von Medizinprodukten<br />

(z.B. von Dentalinstrumenten) dürfen gem. § 4 (3) MPBetreibV nur Personen beauftragt werden,<br />

die aufgr<strong>und</strong> ihrer Ausbildung <strong>und</strong> praktischen Tätigkeit über die erforderlichen Sachkenntnisse verfügen.<br />

Veränderte Arbeitsbedingungen oder die Einführung neuer Verfahren oder neuer Medizinprodukte<br />

erfordern eine Anpassung der Kenntnisse durch eine entsprechende Unterweisung.<br />

Bei ausgebildeten Zahnarzthelferinnen bzw. Zahnmedizinischen Fachangestellten ist davon auszugehen,<br />

dass sie aufgr<strong>und</strong> der einschlägig festgelegten Ausbildungsinhalte in der betreffenden Ausbildungsverordnung<br />

sowie aufgr<strong>und</strong> der Festlegungen in den Lehrplanrichtlinien für die entsprechenden<br />

Fachklassen der Berufsschulen in der Aufbereitung von Medizinprodukten ausreichende Kenntnisse<br />

erlangt haben. Entsprechende, in der täglichen Praxis erworbene, Erfahrung <strong>und</strong> regelmäßige Unterweisung<br />

durch den Praxisinhaber vorausgesetzt, verfügen diese ohne zusätzliche Schulung über die<br />

erforderlichen Sachkenntnisse im Sinne der MPBetreibV.<br />

Werden jedoch Mängel bei der Aufbereitung festgestellt, die auf unzureichende Sachkenntnisse<br />

schließen lassen, kann eine entsprechende Schulung notwendig werden.<br />

Anlage 3 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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Dokumentation zur <strong>Instrumente</strong>naufbereitung –<br />

Tagesabschlussdokumentation<br />

Desinfektionsmittel:<br />

Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsgerät:<br />

Sterilisationsgerät:<br />

Es wird bestätigt, dass sämtliche Aufbereitungsprozesse der Medizinprodukte des genannten Tages<br />

gemäß der Arbeitsanweisungen abgelaufen <strong>und</strong> demzufolge freigegeben worden sind.<br />

Fehlerhaft abgelaufene Prozesse sind in der Negativliste erfasst worden.<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Anlage 4 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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Datum<br />

01<br />

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09<br />

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31<br />

Tagesabschlussdokumentation<br />

für den Monat ____________ Jahr __________<br />

Freigabe / Unterschrift Vorkommnisse<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

� nein � ja → Eintrag in Negativliste<br />

Anlage 4 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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Dokumentation zur <strong>Instrumente</strong>naufbereitung – Negativliste<br />

(Reinigung, Desinfektion, Sterilisation)<br />

Nachfolgend werden alle nicht ordnungsgemäß abgelaufenen Maßnahmen der <strong>Instrumente</strong>naufbereitung aufgezeichnet. Soweit keine Aufzeichnung einer Aufbereitung erfolgt ist, lief diese<br />

wie in Arbeitsanweisungen oder Betriebsanleitungen beschrieben erfolgreich ab. Als „Maßnahmen“ können folgende Abkürzungen gewählt werden:<br />

Rein = Reinigung Tauchbad = Tauchbaddesinfektion RDG = Desinfektion im Reinigungs- u. Desinfektionsgerät Steri = Sterilisation im Sterilisator Pflege = <strong>Instrumente</strong>npflege<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

Tag Maßnahme Vorkommnis Abhilfe Name<br />

Blatt begonnen am __________________________ letzter Eintrag am __________________________ Aufbewahrung bis ___________________________ (bis 10 Jahre)<br />

Anlage 4 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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Betriebstägliche Prüfung des RDG Monat _______________ Jahr ________________<br />

Sichtkontrolle RDG<br />

innen <strong>und</strong> außen<br />

(Sauberkeit)<br />

Türdichtung<br />

Füllstände<br />

(z.B. Klarspüler, Salz)<br />

Flusensiebe (Filter)<br />

Pumpensumpf<br />

(Kontrolle <strong>und</strong><br />

Reinigung)<br />

Dreharme/<br />

Sprühdüsen<br />

Beladungswagen<br />

Laufrollen<br />

Ankopplung<br />

der Beladungswagen<br />

Adapter<br />

Anschlüsse<br />

Leitwertmessung<br />

(VE-Wasserqualität)<br />

ggf. weitere Prüfung<br />

laut Herstellerangaben<br />

Unterschrift<br />

(Kürzel)<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

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11<br />

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16<br />

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19<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

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Praxisstempel<br />

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30<br />

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Arbeitsanweisung<br />

Manuelle Vorreinigung<br />

Das Tragen von Schutzhandschuhen ist bei diesen Arbeiten unerlässlich.<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Entfernen der Rückstände<br />

mit Zellstoff<br />

<strong>Instrumente</strong> unter<br />

fließendem Wasser<br />

abspülen<br />

• Schutzhandschuhe anziehen<br />

• Rückstände mit Zellstofftuch entfernen; lässt sich die<br />

Verschmutzung nicht vollständig entfernen, so ist das<br />

Instrument in eine reinigende Lösung zu legen (ggf. nicht<br />

fixierende desinfizierende Lösung, erst anschließend wird<br />

nachgereinigt)<br />

• <strong>Instrumente</strong> sorgfältig mit Wasser abspülen<br />

• anschließend in geeigneten Sammelbehälter legen<br />

Kontrolle • optische Kontrolle ausreichender Vorreinigung<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Anlage 6 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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Arbeitsanweisung<br />

Manuelle Aufbereitung Ultraschall<br />

Ultraschall ist v.a. für Kleininstrumente eine geeignete Methode zur Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion.<br />

Hartnäckige Verschmutzungen werden wirkungsvoll entfernt. Beim Ansetzen der Lösung gelten die<br />

gleichen Anforderungen wie bei der manuellen Aufbereitung im Tauchbad.<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Ansetzen der Lösung • VAH-gelistetes Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel<br />

verwenden<br />

• das Mittel muss für die Verwendung im Ultraschall geeignet<br />

sein.<br />

• Dosierung beachten (Dosierhilfe benutzen, AA Verdünnung<br />

von Konzentraten)<br />

• das Bad bis zur Markierung befüllen<br />

Einlegen der <strong>Instrumente</strong> • darauf achten, dass die <strong>Instrumente</strong> zur Aufbereitung im<br />

Ultraschall geeignet sind (Herstellerangaben)<br />

• Gelenkinstrumente öffnen<br />

• <strong>Instrumente</strong> in geeignete Körbe <strong>und</strong> Halterungen geben<br />

• <strong>Instrumente</strong> blasenfrei einlegen<br />

• <strong>Instrumente</strong> müssen vollständig bedeckt sein<br />

• Schallschatten vermeiden, nicht überfüllen<br />

Besonderheiten beachten • Temperatur von 50° C nicht überschreiten:<br />

o Temperaturen zwischen 40° <strong>und</strong> 50° C fördern die<br />

Reinigungswirkung<br />

o höhere Temperaturen können zu Blutinkrustierungen<br />

führen<br />

• die ideale Beschallungsfrequenz liegt zwischen 35 <strong>und</strong> 50 kHz<br />

• Herstellerangaben des Desinfektionsmittels hinsichtlich<br />

Konzentration, Einwirkzeit <strong>und</strong> Temperatur beachten<br />

• die Lösung muss bei optisch erkennbarer Verschmutzung<br />

sofort erneuert werden, ansonsten sind die Herstellerangaben<br />

zur Standzeit immer zu beachten<br />

Programm starten • Timer stellen, nach Einlegen des letzten <strong>Instrumente</strong>s beginnt<br />

die Einwirkzeit<br />

• Einwirkzeit gemäß Herstellerangaben beachten<br />

• Ultraschallbad während der Beschallung verschlossen halten<br />

Spülen, Trocknen • gründliches Spülen der <strong>Instrumente</strong> (mindestens<br />

Leitungswasserqualität)<br />

• Salz-/Kalkablagerungen lassen sich durch sorgfältiges<br />

Abtrocknen (fusselfreies Tuch, Druckluft) vermeiden<br />

Kontrolle <strong>und</strong> Pflege • Sichtprüfung auf Sauberkeit, ggf. Lupe benutzen<br />

• Kontrolle auf Funktionsfähigkeit gemäß AA Prüfung <strong>und</strong><br />

Pflege von <strong>Instrumente</strong>n<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Anlage 7 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Freigabe • Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />

keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />

worden ist<br />

• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />

Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />

• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />

erfasst<br />

• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />

arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Beschäftigte<br />

mit<br />

Freigabe-<br />

berechtigung<br />

Anlage 7 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 2 von 2


Arbeitsanweisung<br />

Tauchbaddesinfektion<br />

Zubereitung <strong>und</strong> Anwendung<br />

Vorbereitung des Tauchbades<br />

Das Tauchbad ist wie folgt anzusetzen:<br />

Desinfektionsmittel __________________________ in _______ %iger Verdünnung<br />

Dies entspricht einem Teil Desinfektionsmittel auf ________________Teile Wasser<br />

oder ________________ ml Desinfektionsmittel auf ______________ Liter Wasser.<br />

Das Bad ist nach ____________ Tagen oder bei sichtbarer Verschmutzung zu erneuern.<br />

(Herstellerangaben sind dabei zu beachten, Anwendungsmerkblatt des Herstellers lesen).<br />

Durchführung der Desinfektion<br />

Desinfizierende Reinigung im Tauchbad kann nur für die dazu geeigneten <strong>Instrumente</strong> <strong>und</strong> Geräte<br />

erfolgen. Hersteller sind ggf. zu befragen, wie die Aufbereitung zu erfolgen hat.<br />

Kontaminierte <strong>und</strong> sonstige zu desinfizierende Geräte <strong>und</strong> <strong>Instrumente</strong> sind in das Tauchbad abzulegen <strong>und</strong><br />

laut vorgegebener Einwirkungszeit im Bad zu belassen (Timer, Stoppuhr).<br />

Einwirkungszeit ____________________ Minuten.<br />

Der Ablauf der Aufbereitung von Medizinprodukten ist gemäß der folgenden Arbeitsanweisungen<br />

durchzuführen.<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

______________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Anlage 8 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 1


Arbeitsanweisung<br />

Verdünnung von Konzentraten<br />

Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel werden oft als so genannte Hochkonzentrate verkauft. Sie sind beim<br />

Anwender auf die Gebrauchslösung zu verdünnen. Häufig verwendete Verdünnungen sind dabei 1% bis 5%,<br />

aber auch 0,5% oder noch geringer.<br />

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer klare Anweisungen erteilen, wie er Konzentrate zu verdünnen hat.<br />

Nachfolgend wird ein Muster einer Arbeitsanweisung gegeben, wie Gebrauchslösungen herzustellen sind.<br />

Werden unterschiedliche Verdünnungen benutzt, ist je Gebrauchslösung eine eigene Arbeitsanweisung zu<br />

erstellen. Dabei ist einerseits den Herstellerangaben zu folgen, andererseits sind die betriebsspezifischen<br />

Belange (z.B. Einwirkzeit, Art <strong>und</strong> Beschaffenheit der Oberflächen) zu berücksichtigen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätze<br />

• Mittel immer kalt oder ganz schwach warm (weniger als handwarm) einsetzen.<br />

• Immer Mittel ins Wasser geben, nie umgekehrt.<br />

• Keine Mittel mischen.<br />

Name des Mittels:<br />

Einsatzort:<br />

Vorbereitung der Gebrauchslösung<br />

Die Lösung ist wie folgt anzusetzen:<br />

Verdünnung (%):<br />

Einsatz wann:<br />

Ein Teil Mittel auf _______ Teile Wasser oder _______ ml Mittel auf ________ Liter Wasser.<br />

einzusetzende Hilfsmittel (z.B. Messbecher, Kippflasche):____________________________________<br />

___________________________________________________________________________________<br />

Standzeit der Gebrauchslösung<br />

Die Lösung ist in aller Regel nach Gebrauch zu entsorgen (z.B. Wischwasser). Soweit andere Maßgaben<br />

bestimmend sind gilt<br />

Entsorgung nach ___________ Tagen oder ___________ Chargen.<br />

Entsorgung der Gebrauchslösung<br />

In aller Regel können Gebrauchslösungen (sowohl saure als auch alkalische) von Reinigungsmitteln in die<br />

Kanalisation entsorgt werden. Soweit spezielle Anwendungslösungen zum Einsatz kommen, gilt Folgendes:<br />

Entsorgung in: __________________________________________________________________________<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Anlage 9 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 1


Arbeitsanweisung<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch A<br />

Medizinprodukte, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen – ohne<br />

besondere Anforderungen an die Aufbereitung.<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Vorreinigung gemäß AA manuelle Vorreinigung<br />

Entweder chemisches<br />

Reinigungs- <strong>und</strong><br />

Desinfektionsverfahren<br />

oder thermisches<br />

Reinigungs- <strong>und</strong><br />

Desinfektionsverfahren¹<br />

(RDG)<br />

¹ Bei fehlender oder unmöglicher<br />

Validierung ist das RDG nur als<br />

Reinigungsgerät zu betrachten. Es<br />

ist eine abschließende Desinfektion<br />

im Tauchbad oder eine<br />

Dampfdesinfektion im Sterilisator<br />

erforderlich.<br />

• kontaminationssicherer Transport zum Aufbereitungsbereich<br />

• nicht mit bloßen Händen in die Lösung fassen,<br />

flüssigkeitsdichte Handschuhe, Schutzbrille, Schürze anlegen<br />

• Zubereitung <strong>und</strong> Anwendung des Tauchbades – siehe<br />

AA Tauchbaddesinfektion<br />

• Zerlegen der <strong>Instrumente</strong> (MP mit Gelenken müssen vor dem<br />

Einlegen geöffnet werden)<br />

• <strong>Instrumente</strong> schonend in die Lösung legen, nicht abwerfen<br />

• <strong>Instrumente</strong> müssen vollständig bedeckt sein<br />

• auf blasenfreies Eintauchen achten<br />

• ggf. nach Herstellerangaben Ultraschallbad einsetzen – siehe<br />

AA Manuelle Aufbereitung Ultraschall<br />

• Desinfektionszeit beginnt mit dem zuletzt eingelegten<br />

Instrument, <strong>Instrumente</strong>nwanne verschlossen halten<br />

• Einwirkzeit gemäß Herstellerangaben beachten<br />

(Timer/Stoppuhr), nicht zeitlich überlagern<br />

• Abspülen der <strong>Instrumente</strong>:<br />

Salz-/Kalkablagerungen lassen sich nach Abspülen mit<br />

hygienisch einwandfreiem Wasser (mindestens<br />

Trinkwasserqualität) durch sorgfältiges Abtrocknen (Druckluft,<br />

fusselfreies weiches Tuch) vermeiden<br />

• kontaminationssicherer Transport zum Aufbereitungsbereich<br />

• bei Arbeitsbeginn RDG kontrollieren:<br />

Füllstand, Anzeige, Mechanik (Dreharme), Düsen, Sauberkeit<br />

• nur <strong>Instrumente</strong>, die nach Herstellerangaben thermostabil<br />

(93° Celsius) <strong>und</strong> korrosionsbeständig sind, maschinell<br />

aufbereiten<br />

• werden <strong>Instrumente</strong> vor der maschinellen Aufbereitung in ein<br />

Reinigungsbad gelegt, müssen die Rückstände sorgfältig<br />

abgespült werden<br />

• Zerlegen der <strong>Instrumente</strong> (MP mit Gelenken müssen vor dem<br />

Einlegen geöffnet werden)<br />

• <strong>Instrumente</strong> in die dafür vorgesehenen Körbe <strong>und</strong> Einsätze<br />

geben<br />

• Spülschatten vermeiden, Beladungsmuster des Herstellers<br />

beachten<br />

• geeignetes Reinigungsmittel (Herstellervorgabe) wählen <strong>und</strong><br />

gemäß Gebrauchsanweisung einfüllen<br />

• geeignetes Programm (i.d.R. Vario-Programm) starten<br />

Programm: _______________________________________<br />

• nach Programmende die Gerätetür öffnen, so dass die<br />

Restfeuchte entweichen kann, ggf. manuell nachtrocknen<br />

• auf Fehlermeldung des RDG achten, bei Fehler Erfassen in<br />

Negativliste, Wiederholung des Prozesses<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Anlage 10 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 2


Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Kontrolle <strong>und</strong> Pflege • Sichtprüfung, ggf. mit Lupe, auf Sauberkeit<br />

• bei Restverschmutzung Erfassen in Negativliste,<br />

Nachreinigung, erneute Desinfektion, Trocknung <strong>und</strong> Pflege,<br />

• Kontrolle auf Funktionsfähigkeit gemäß AA Prüfung <strong>und</strong><br />

Pflege von <strong>Instrumente</strong>n<br />

• Herstellerangaben bei der Pflege der <strong>Instrumente</strong> beachten<br />

Freigabe<br />

Dokumentation<br />

• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />

keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />

worden ist<br />

• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />

Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />

• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />

erfasst<br />

• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />

arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Beschäftigte<br />

mit<br />

Freigabe-<br />

berechtigung<br />

Lagerung gemäß AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Anlage 10 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 2 von 2


Arbeitsanweisung<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch B/<br />

<strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong><br />

Medizinprodukte, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen – mit<br />

besonderen Anforderungen an die Aufbereitung.<br />

Rotierende <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong> für allgemeine präventive, restaurative oder<br />

kieferorthopädische (nicht invasive) Maßnahmen. Sie sind in jedem Fall thermisch zu<br />

desinfizieren (Herstellerangaben beachten).<br />

Bürstchen <strong>und</strong> Polierinstrumente sind i.d.R. als Einmalprodukte zu betrachten <strong>und</strong> nicht wieder<br />

aufzubereiten.<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Vorreinigung gemäß AA manuelle Vorreinigung<br />

Entweder chemisches<br />

Reinigungs- <strong>und</strong><br />

Desinfektionsverfahren<br />

mit anschließender<br />

Desinfektion im<br />

Dampfsterilisator<br />

• kontaminationssicherer Transport zum Aufbereitungsbereich<br />

• nicht mit bloßen Händen in die Lösung fassen,<br />

flüssigkeitsdichte Handschuhe, Schutzbrille, Schürze anlegen<br />

• <strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong> in Lösung mit<br />

Korrosionsschutz (Bohrerbad) einlegen, welche reinigt <strong>und</strong><br />

desinfiziert<br />

• <strong>Instrumente</strong> schonend in die Lösung legen, nicht abwerfen<br />

• <strong>Instrumente</strong> müssen vollständig bedeckt sein<br />

• auf blasenfreies Eintauchen achten<br />

• ggf. nach Herstellerangaben Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion auch<br />

im Ultraschallbad durchführen – siehe AA Manuelle<br />

Aufbereitung Ultraschall<br />

• Desinfektionszeit beginnt mit dem zuletzt eingelegten<br />

Instrument, <strong>Instrumente</strong>nwanne verschlossen halten<br />

• Einwirkzeit gemäß Herstellerangaben beachten<br />

(Timer/Stoppuhr)<br />

• Abspülen der <strong>Instrumente</strong>:<br />

Salz-/Kalkablagerungen lassen sich nach Abspülen mit<br />

hygienisch einwandfreiem Wasser (mindestens<br />

Trinkwasserqualität) durch sorgfältiges Abtrocknen (Druckluft,<br />

fusselfreies weiches Tuch) vermeiden<br />

• die abschließende Dampfdesinfektion erfolgt nach<br />

Herstellerangaben im Sterilisator<br />

• nach der Tauchbaddesinfektion müssen <strong>rotierende</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong> im Dampfsterilisator desinfiziert<br />

werden (Herstellerangaben beachten)<br />

Dampfsterilisator Typ:<br />

_____________________________________________________<br />

Programm:<br />

_____________________________________________________<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Anlage 11 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 2


Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

oder thermisches<br />

Reinigungs- <strong>und</strong><br />

Desinfektionsverfahren¹<br />

(RDG)<br />

¹ Bei fehlender oder unmöglicher<br />

Validierung ist das RDG nur als<br />

Reinigungsgerät zu betrachten. Es<br />

ist eine abschließende Desinfektion<br />

im Tauchbad oder eine<br />

Dampfdesinfektion im Sterilisator<br />

erforderlich.<br />

• kontaminationssicherer Transport zum Aufbereitungsbereich<br />

• bei Arbeitsbeginn RDG kontrollieren:<br />

Füllstand, Anzeige, Mechanik (Dreharme), Düsen, Sauberkeit<br />

• nur <strong>Instrumente</strong>, die nach Herstellerangaben thermostabil<br />

(93° Celsius) <strong>und</strong> korrosionsbeständig sind, maschinell<br />

aufbereiten<br />

• werden <strong>Instrumente</strong> vor der maschinellen Aufbereitung in ein<br />

Reinigungsbad gelegt, müssen die Rückstände sorgfältig<br />

abgespült werden<br />

• Zerlegen der <strong>Instrumente</strong> (MP mit Gelenken müssen vor dem<br />

Einlegen geöffnet werden)<br />

• <strong>Instrumente</strong> in die dafür vorgesehenen Körbe <strong>und</strong> Einsätze<br />

geben<br />

• Spülschatten vermeiden, Beladungsmuster des Herstellers<br />

beachten<br />

• geeignetes Reinigungsmittel (Herstellervorgabe) wählen <strong>und</strong><br />

gemäß Gebrauchsanweisung einfüllen<br />

• geeignetes Programm (i.d.R. Vario-Programm) starten<br />

Programm: ________________________________________<br />

• nach Programmende die Gerätetür öffnen, so dass die<br />

Restfeuchte entweichen kann, ggf. manuell nachtrocknen<br />

• auf Fehlermeldung des RDG achten, bei Fehler Erfassen in<br />

Negativliste, Wiederholung des Prozesses<br />

Kontrolle <strong>und</strong> Pflege • Sichtprüfung, ggf. mit Lupe, auf Sauberkeit <strong>und</strong><br />

• bei Restverschmutzung Erfassen in Negativliste,<br />

Nachreinigung, danach erneute Desinfektion, Trocknung <strong>und</strong><br />

Pflege<br />

• Kontrolle auf Funktionsfähigkeit gemäß AA Prüfung <strong>und</strong><br />

Pflege von <strong>Instrumente</strong>n<br />

• Herstellerangaben bei der Pflege der <strong>Instrumente</strong> beachten<br />

Freigabe<br />

Dokumentation<br />

• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />

keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />

worden ist<br />

• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />

Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />

• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />

erfasst<br />

• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />

arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Beschäftigte<br />

mit<br />

Freigabe-<br />

berechtigung<br />

Lagerung gemäß AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Anlage 11 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 2 von 2


Arbeitsanweisung<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch B/<br />

Übertragungsinstrumente<br />

Medizinprodukte, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen – mit<br />

besonderen Anforderungen an die Aufbereitung.<br />

Übertragungsinstrumente für allgemeine, restaurative oder kieferorthopädische Behandlung<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Vorreinigung bei Bedarf nicht fixierende (nicht eiweißfällende) Vorreinigung<br />

gemäß AA Manuelle Vorreinigung<br />

Entweder<br />

Außenreinigung <strong>und</strong><br />

Außendesinfektion mit<br />

anschließender<br />

Innenreinigung <strong>und</strong><br />

Pflege (Ölung)<br />

<strong>und</strong> abschließender<br />

Desinfektion im<br />

Dampfsterilisator<br />

• kontaminationssicherer Transport zum Aufbereitungsbereich<br />

• ggf. vor Aufbereitung <strong>Instrumente</strong> zerlegen<br />

• die Außenreinigung (Wischdesinfektion) erfolgt mit einem<br />

geeigneten VAH-gelisteten Flächendesinfektionsmittel<br />

• Innenreinigung <strong>und</strong> -pflege erfolgt nach Herstellerangaben<br />

• Einsatz entsprechender Geräte oder manuell unter Rotation der<br />

beweglichen Innenteile<br />

• die abschließende Desinfektion erfolgt im Dampfsterilisator<br />

• unter der Voraussetzung, dass die Systemlumina<br />

flüssigkeitsgefüllt sind (d.h. unmittelbar nach der Behandlung)<br />

kann die Desinfektion auch in einem vorhandenen<br />

Gravitationssterilisationsgerät durchgeführt werden<br />

Dampfsterilisator Typ:<br />

_____________________________________________________<br />

Programm:<br />

_____________________________________________________<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Anlage 12 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 2


Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

oder thermisches<br />

Reinigungs- <strong>und</strong><br />

Desinfektionsverfahren¹<br />

¹ Bei fehlender oder<br />

unmöglicher Validierung ist<br />

das RDG nur als<br />

Reinigungsgerät zu betrachten.<br />

Es ist eine abschließende<br />

Dampfdesinfektion im<br />

Sterilisator erforderlich.<br />

• kontaminationssicherer Transport zum Aufbereitungsbereich<br />

• bei Arbeitsbeginn RDG kontrollieren:<br />

Füllstand, Anzeige, Mechanik (Dreharme), Düsen, Sauberkeit<br />

• nur <strong>Instrumente</strong>, die nach Herstellerangaben thermostabil<br />

(93° Celsius) <strong>und</strong> korrosionsbeständig sind, maschinell<br />

aufbereiten<br />

• evtl. Zerlegen der <strong>Instrumente</strong><br />

• Übertragungsinstrumente an die dafür vorgesehenen<br />

Anschlüsse anschließen<br />

• keine Überladung, Beladungsmuster des Herstellers beachten<br />

• geeignetes Reinigungsmittel (Herstellervorgabe) wählen <strong>und</strong><br />

gemäß Gebrauchsanweisung einfüllen<br />

• geeignetes Programm (i.d.R. Vario-Programm) starten<br />

Programm: ________________________________________<br />

• nach Programmende die Gerätetür öffnen, so dass die<br />

Restfeuchte entweichen kann, ggf. manuell nachtrocknen<br />

• auf Fehlermeldung des RDG achten, bei Fehler Erfassen in<br />

Negativliste, Wiederholung des Prozesses<br />

Kontrolle <strong>und</strong> Pflege • Sichtprüfung, ggf. mit Lupe, auf Sauberkeit <strong>und</strong><br />

• bei Restverschmutzung Erfassen in Negativliste,<br />

Nachreinigung, erneute Desinfektion,<br />

• Kontrolle auf Funktionsfähigkeit gemäß AA Prüfung <strong>und</strong><br />

Pflege von <strong>Instrumente</strong>n<br />

• Herstellerangaben bei der Pflege der <strong>Instrumente</strong> beachten<br />

Freigabe<br />

Dokumentation<br />

• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />

keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />

worden ist<br />

• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />

Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />

• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />

erfasst<br />

• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />

arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Beschäftigte<br />

mit<br />

Freigabe-<br />

berechtigung<br />

Lagerung gemäß AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Anlage 12 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 2 von 2


Arbeitsanweisung<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch A<br />

Medizinprodukte, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen <strong>und</strong> dabei in Kontakt mit Blut, inneren<br />

Geweben oder Organen kommen (einschließlich W<strong>und</strong>en) <strong>und</strong> Medizinprodukte zur Anwendung von<br />

Blut, Blutprodukten <strong>und</strong> anderen sterilen Arzneimitteln – ohne besondere Anforderungen an die<br />

Aufbereitung<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Vorreinigung gemäß AA Manuelle Vorreinigung<br />

Desinfektion, Kontrolle gemäß AA Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch A<br />

<strong>und</strong> Pflege<br />

Verpackung gemäß AA Verpackung von Medizinprodukten zur Sterilisation<br />

in z. B. Klarsichtsterilisierverpackung oder Sterilgutcontainer<br />

Dampfsterilisation Dampfsterilisator Typ:<br />

Freigabe<br />

Dokumentation<br />

_____________________________________________________<br />

Programm (verpackt):<br />

_____________________________________________________<br />

• bei Arbeitsbeginn Gerät laut Herstellerangaben prüfen<br />

• auf korrekte Beladung achten:<br />

o nach Beladungsmuster des Herstellers<br />

o verpackte <strong>Instrumente</strong> oben<br />

o unverpackte unten (nur für sofortigen Verbrauch)<br />

o Sterilgutcontainer auf die unterste Ebene geben (nicht auf<br />

den Boden der Kammer)<br />

o bei Klarsichtverpackungen: Folienseite an Folienseite,<br />

Papierseite an Papierseite<br />

• Chemoindikator der Klasse 5 verpackt einlegen (zum<br />

Nachweis der Behandlung <strong>und</strong> Einhaltung der Parameter<br />

Temperatur, Dampf, Druck <strong>und</strong> Zeit)<br />

• Start des Programms<br />

• Kontrolle nach Programmablauf<br />

• bei Fehlermeldung Aufnahme in Negativliste <strong>und</strong> erneuter<br />

Prozessdurchlauf<br />

• nach Programmende Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung des<br />

Prozessindikators (Farbumschlag des Chemoindikators)<br />

• Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung der Anzeige oder des Ausdrucks des<br />

Sterilisators<br />

• Kontrolle der Verpackungen (Beschädigung, Restfeuchte),<br />

Kontrolle von Beschriftung <strong>und</strong> Inhalt<br />

• wenn Verpackung nicht einwandfrei: Erfassen in Negativliste,<br />

erneute Verpackung <strong>und</strong> Sterilisation<br />

• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />

keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />

worden ist<br />

• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />

erfasst<br />

• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />

arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Beschäftigte<br />

mit<br />

Freigabe-<br />

berechtigung<br />

Anlage 13 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 2


Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Lagerung gemäß AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Anlage 13 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 2 von 2


Arbeitsanweisung<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch B/<br />

<strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong><br />

Medizinprodukte, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen <strong>und</strong> dabei in Kontakt mit Blut, inneren<br />

Geweben oder Organen kommen (einschließlich W<strong>und</strong>en) <strong>und</strong> Medizinprodukte zur Anwendung von<br />

Blut, Blutprodukten <strong>und</strong> anderen sterilen Arzneimitteln – mit besonderen Anforderungen an die<br />

Aufbereitung.<br />

Rotierende <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong> für chirurgische, parodontologische oder<br />

endodontische (invasive) Maßnahmen.<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Vorreinigung gemäß AA Manuelle Vorreinigung<br />

Desinfektion, Kontrolle<br />

<strong>und</strong> Pflege<br />

gemäß AA Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch B<br />

– <strong>rotierende</strong> <strong>und</strong> <strong>oszillierende</strong> <strong>Instrumente</strong><br />

Verpackung gemäß AA Verpackung von Medizinprodukten zur Sterilisation<br />

in z.B. Klarsichtsterilisierverpackung oder Sterilgutcontainer<br />

Dampfsterilisation Dampfsterilisator Typ:<br />

_____________________________________________________<br />

Programm (verpackt):<br />

_____________________________________________________<br />

• bei Arbeitsbeginn Gerät laut Herstellerangaben prüfen<br />

• auf korrekte Beladung achten:<br />

o nach Beladungsmuster des Herstellers<br />

o verpackte <strong>Instrumente</strong> oben<br />

o Sterilgutcontainer auf die unterste Ebene geben (nicht auf<br />

den Boden der Kammer)<br />

o bei Klarsichtverpackungen: Folienseite an Folienseite,<br />

Papierseite an Papierseite<br />

• Chargenüberwachungssystem:<br />

PCD-Indikator-System (Helix) oder Dentales BMS (Batch<br />

Monitoring System) nach Herstellerangabe verwenden<br />

• Start des Programms<br />

• Kontrolle nach Programmablauf<br />

• bei Fehlermeldung Aufnahme in Negativliste <strong>und</strong> erneuter<br />

Prozessdurchlauf<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Anlage 14 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 2


Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Freigabe<br />

Dokumentation<br />

• nach Programmende Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung des PCD- oder<br />

BMS-Systems<br />

• Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung der Anzeige oder des Ausdrucks des<br />

Sterilisators<br />

• Kontrolle der Verpackungen (Beschädigung, Restfeuchte),<br />

Kontrolle von Beschriftung <strong>und</strong> Inhalt<br />

• wenn Verpackung nicht einwandfrei: Erfassen in Negativliste,<br />

erneute Verpackung <strong>und</strong> Sterilisation<br />

• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />

keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />

worden ist<br />

• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />

Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />

• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />

erfasst<br />

• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />

arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />

Beschäftigte<br />

mit<br />

Freigabe-<br />

berechtigung<br />

Lagerung gemäß AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

______________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Anlage 14 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 2 von 2


Arbeitsanweisung<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten kritisch B/<br />

Übertragungsinstrumente<br />

Medizinprodukte, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen <strong>und</strong> dabei in Kontakt mit Blut, inneren<br />

Geweben oder Organen kommen (einschließlich W<strong>und</strong>en) <strong>und</strong> Medizinprodukte zur Anwendung von<br />

Blut, Blutprodukten <strong>und</strong> anderen sterilen Arzneimitteln – mit besonderen Anforderungen an die<br />

Aufbereitung.<br />

Übertragungsinstrumente für chirurgische, parodontologische oder endodontische (invasive)<br />

Maßnahmen mit anschließendem speicheldichten W<strong>und</strong>verschluss – RKI-Empfehlung<br />

„Infektionsprävention in der Zahnheilk<strong>und</strong>e – Anforderungen an die Hygiene“, Punkt 4.1<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Vorreinigung bei Bedarf nicht fixierende (nicht eiweißfällende) Vorreinigung<br />

Desinfektion, Kontrolle<br />

<strong>und</strong> Pflege<br />

gemäß AA Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch B<br />

– Übertragungsinstrumente<br />

Verpackung gemäß AA Verpackung von Medizinprodukten zur Sterilisation<br />

in z.B. Klarsichtsterilisierverpackung oder Sterilgutcontainer<br />

Dampfsterilisation Dampfsterilisator Typ:<br />

_____________________________________________________<br />

Programm (verpackt):<br />

_____________________________________________________<br />

• bei Arbeitsbeginn Gerät laut Herstellerangaben prüfen<br />

• auf korrekte Beladung achten:<br />

o nach Beladungsmuster des Herstellers<br />

o verpackte <strong>Instrumente</strong> oben<br />

o Sterilgutcontainer auf die unterste Ebene geben (nicht auf<br />

den Boden der Kammer)<br />

o bei Klarsichtverpackungen: Folienseite an Folienseite,<br />

Papierseite an Papierseite<br />

• Chargenüberwachungssystem:<br />

PCD-Indikator-System (Helix) oder Dentales BMS (Batch<br />

Monitoring System) nach Herstellerangabe verwenden<br />

• Kontrolle nach Programmablauf<br />

• bei Fehlermeldung Aufnahme in Negativliste <strong>und</strong> erneuter<br />

Prozessdurchlauf<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Anlage 15 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 2


Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Freigabe<br />

Dokumentation<br />

• nach Programmende Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung des PCD- oder<br />

BMS-Systems<br />

• Kontrolle <strong>und</strong> Bewertung der Anzeige oder des Ausdrucks<br />

• Kontrolle der Verpackungen (Beschädigung, Restfeuchte),<br />

Kontrolle von Beschriftung <strong>und</strong> Inhalt<br />

• wenn Verpackung nicht einwandfrei: Erfassen in Negativliste,<br />

erneute Verpackung <strong>und</strong> Sterilisation<br />

• Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />

keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />

worden ist<br />

• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />

Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />

• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />

erfasst<br />

• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />

arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />

Beschäftigte<br />

mit<br />

Freigabe-<br />

berechtigung<br />

Lagerung gemäß AA Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Anlage 15 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 2 von 2


Arbeitsanweisung<br />

Prüfung <strong>und</strong> Pflege von <strong>Instrumente</strong>n<br />

Nur ein sauberes Instrument (Kontrolle mit der Lupe) kann sicher desinfiziert bzw. sterilisiert werden.<br />

<strong>Instrumente</strong> mit Rückständen müssen nachgereinigt <strong>und</strong> erneut desinfiziert werden. Nach der Prüfung<br />

auf Sauberkeit muss eine Funktionskontrolle erfolgen. Beschädigte <strong>Instrumente</strong> sind auszusortieren.<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Entnahme der<br />

<strong>Instrumente</strong> aus dem<br />

Tauchbad oder dem RDG<br />

Besondere Kontrolle von<br />

Maulriefungen,<br />

Gelenken, Griffstrukturen<br />

Prüfung auf Flecken <strong>und</strong><br />

Verfärbungen<br />

• nicht mit bloßen Händen in die Lösung greifen, immer<br />

flüssigkeitsdichte Handschuhe, Schutzbrille, Schürze anlegen<br />

• filigrane <strong>Instrumente</strong> müssen bei visueller Kontrolle sauber<br />

sein (ggf. Lupe erforderlich)<br />

• sind Restverschmutzungen vorhanden, müssen <strong>Instrumente</strong><br />

erneut gereinigt <strong>und</strong> desinfiziert werden<br />

Ursachen für Flecken <strong>und</strong> Verfärbungen können z.B. sein:<br />

• nicht geeignetes Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel<br />

• unzureichende Nachspülung<br />

• falsche Dosierung der Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel<br />

• mangelnde Wasserqualität<br />

• noch vorhandene Anhaftungen<br />

Gelenke ölen • Gelenke von z.B. Nadelhaltern <strong>und</strong> Zangen müssen vor der<br />

Funktionsprüfung geölt werden<br />

• das eingesetzte Öl oder Spray muss<br />

dampfdurchlässig/sterilisiergeeignet sein (Herstellerangaben<br />

beachten)<br />

Produkt: ______________________________________________<br />

Funktionsprüfung • bei spitzen <strong>Instrumente</strong>n erfolgt eine Kontrolle auf Widerhaken<br />

• bei <strong>Instrumente</strong>n mit Gelenken muss die Gängigkeit geprüft<br />

werden<br />

• bei scharfen <strong>Instrumente</strong>n ist die Schärfe zu prüfen<br />

Freigabe • Freigabe der Medizinprodukte darf nur erteilt werden, wenn<br />

keine Abweichung vom korrekten Prozessablauf festgestellt<br />

worden ist<br />

• bei aufgetretenen Fehlern sind die Medizinprodukte nach<br />

Fehlerbehebung einem erneuten Prozessablauf zu unterziehen<br />

• nicht ordnungsgemäße Abläufe werden in der Negativliste<br />

erfasst<br />

• Aufzeichnung der korrekt erfolgten Aufbereitung erfolgt<br />

arbeitstäglich auf der Abschlussdokumentation<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Beschäftigte<br />

mit<br />

Freigabe-<br />

berechtigung<br />

Anlage 16 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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Arbeitsanweisung<br />

Verpackung von Medizinprodukten zur Sterilisation<br />

Medizinprodukte der Risikoklassen kritisch A oder kritisch B, d.h. die <strong>Instrumente</strong>, die<br />

bestimmungsgemäß mit Blut, innerem Gewebe (auch W<strong>und</strong>en) oder Organen in Berührung kommen,<br />

müssen steril zur Anwendung kommen. Sie werden in einer Sterilisierverpackung vorzugsweise<br />

dampfsterilisiert. Die Verpackung muss für das Sterilisationsverfahren geeignet sein <strong>und</strong> ist auf das<br />

Sterilgut abzustimmen. Unverpackte sterile <strong>Instrumente</strong> sind ausschließlich zum sofortigen Gebrauch<br />

bestimmt.<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Vorbereitung • cave: weiche Verpackungen sind empfindlich gegen<br />

Perforationen<br />

Verpackung des<br />

Sterilgutes nach<br />

Reinigung, Desinfektion<br />

<strong>und</strong> Pflege<br />

Verpackung<br />

kennzeichnen<br />

• <strong>Instrumente</strong> ggf. nach Traylisten sortieren<br />

heißsiegelfähige Papierbeutel, Klarsichtbeutel <strong>und</strong> -schläuche aus<br />

Papier/Kunststoff-Verb<strong>und</strong>folie:<br />

• nach dem Füllen (nur zu 75% befüllen) die Beutel oder<br />

Schläuche mit einer Siegelnaht verschließen; die<br />

Siegelnahtbreite sollte 8 mm betragen<br />

• selbstsiegelfähige Klarsichtbeutel entsprechend den<br />

Herstellerangaben verschließen; insbesondere auf das<br />

Verwendbarkeitsdatum zu achten<br />

speziell zur Sterilisation geeignetes Vlies, Krepp:<br />

• als Parallel- oder Diagonalverpackung (DIN 58953-7)<br />

• das Sterilisationspapier darf sich nicht über das Sterilgut bzw.<br />

die <strong>Instrumente</strong>nsiebe spannen, sondern muss locker darüber<br />

geschmiegt sein<br />

• den Bogen anschließend mit Klebeband <strong>und</strong>/oder<br />

Prozessindikatorband der Klasse 1 verschließen<br />

starre Verpackungen wie Sterilgutcontainer:<br />

• Kontrolle der Dichtungen<br />

• Kontrolle des Filters (Wechsel notwendig? Herstellerangaben<br />

beachten bei Teflon-Dauerfiltern)<br />

• nach Inventarliste <strong>Instrumente</strong> einlegen<br />

• ggf. Plombe zur Sicherung des Containerverschlusses<br />

(verhindert unkontrolliertes Öffnen) anbringen<br />

Beschriftung muss Angaben enthalten über:<br />

• Inhalt (soweit nicht ersichtlich)<br />

• Sterilisationsdatum oder Verfallsdatum<br />

Beschriftung von Klarsichtsterilisierverpackung:<br />

• mit weichem lösemittelfreien Stift unterhalb der Siegelnaht<br />

beschriften<br />

• nicht im Bereich, der das Medizinprodukt keimdicht<br />

umschließt<br />

Beschriftung Vlies, Krepp:<br />

• mit weichem lösemittelfreien Stift auf dem Klebestreifen bzw.<br />

Prozessindikatorband<br />

Beschriftung von Containern:<br />

• Indikatorschild beschriften (Inhalt, Datum)<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Anlage 17 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 2


Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Kontrolle • Befüllung <strong>und</strong> Unversehrtheit der Verpackung; falls Fehler<br />

aufgetreten sein sollte, Aufnahme in Negativliste <strong>und</strong> erneute<br />

Verpackung<br />

• Schweißnaht bei Klarsichtsterilisierverpackung prüfen<br />

(faltenfrei? Zugprobe durchführen)<br />

• Beschriftung<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Anlage 17 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 2 von 2


Arbeitsanweisung<br />

Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten<br />

Bei trockener, staubarmer Aufbewahrung (beispielsweise in Schubläden, Schränken) des verpackten<br />

Sterilgutes wird i.d.R. von einer Lagerdauer von 6 Monaten ausgegangen.<br />

Unverpackt sterilisierte <strong>Instrumente</strong> sind unmittelbar nach Aufbereitung zu verbrauchen.<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Einsortieren der<br />

aufbereiteten<br />

Medizinprodukte<br />

• semikritische Medizinprodukte sind unverpackt staubgeschützt<br />

zu lagern<br />

• kritische Medizinprodukte sind verpackt staubgeschützt zu<br />

lagern<br />

• Folien, Schläuche <strong>und</strong> Sterilgutcontainer sind in Schränke,<br />

Schubläden trocken <strong>und</strong> staubdicht einzusortieren<br />

• der Lagerort darf nicht auf der unreinen Seite des<br />

Aufbereitungsbereiches liegen<br />

Kontrolle • Lagerbestände sind regelmäßig auf abgelaufene Lagerfrist zu<br />

prüfen (Empfehlung vierteljährlich)<br />

• das Resterilisieren z.B. in Folie verpackter <strong>Instrumente</strong> ist<br />

nicht zulässig, da die Verpackungen keine zweite Sterilisation<br />

zulassen<br />

• abgelaufene <strong>Instrumente</strong> sind (ggf. nach Funktionsprüfung)<br />

erneut zu verpacken <strong>und</strong> zu sterilisieren<br />

Lagerfristen bei geschützter Lagerung:<br />

einfache Klarsichtverpackung → 6 Monate<br />

Reinigung des Lagers • Fächer bzw. Schränke zur Lagerung von Sterilgut sind<br />

regelmäßig desinfizierend zu reinigen (i.d.R. vierteljährlich)<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Anlage 18 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 1


Arbeitsanweisung Händedesinfektion<br />

Bezug<br />

Hände des Personals sind die Hauptüberträger von Infektionskeimen. Aus Schutz für Patienten <strong>und</strong><br />

Personal sind deshalb systematisch die hygienische <strong>und</strong> ggf. die chirurgische Händedesinfektion durchzuführen<br />

sowie Schutzhandschuhe zu tragen.<br />

Vorbereitung<br />

Sämtlicher Schmuck an Händen <strong>und</strong> Unterarmen, auch Ringe, sind gemäß RKI-Empfehlung¹ abzulegen.<br />

Fingernägel sind soweit zu kürzen, dass sie die Fingerkuppen nicht überragen (Gefahr der Verletzung<br />

von Handschuhen). Nagellack darf nicht verwendet werden, da er – farbig oder farblos – Risse<br />

bekommt, in die Mikroorganismen unbemerkt eindringen können. Dasselbe gilt in besonderem Maß für<br />

verlängerte oder angeklebte Nägel. Zu Arbeitsbeginn, nach Arbeitsende, nach Toilettenbenutzung, nach<br />

dem Naseputzen <strong>und</strong> vor Esseneinnahmen (auch Rauchen) sind die Hände zu waschen. Weitere Waschungen<br />

sind nach sichtbarer Verschmutzung <strong>und</strong> vor der chirurgischen Händedesinfektion erforderlich.<br />

Nach dem Waschen sind die Hände gut abzutrocknen.<br />

Hygienische Händedesinfektion<br />

Gemäß RKI-Empfehlung¹ ist die hygienische Händedesinfektion bei folgenden Anlässen durchzuführen:<br />

• vor <strong>und</strong> nach Behandlungen,<br />

• nach Kontaminationen,<br />

• ggf. bei Handschuhwechsel.<br />

Desinfektionsmittel ist aus Spendern in trockene Hände allseitig, besonders auch an Fingerkuppen <strong>und</strong><br />

zwischen den Fingern einzureiben. Während der Einwirkzeit (siehe dazu Herstellerangaben) sind die<br />

Hände feucht zu halten.<br />

Chirurgische Händedesinfektion<br />

Eine chirurgische Händedesinfektion ist bei Eingriffen mit „speicheldichtem W<strong>und</strong>versschluss“ erforderlich.<br />

Die Hände sind nach den Zeitvorgaben des Herstellers mit Desinfektionsmittel feucht zu halten. Nach<br />

dem Eintrocknen des Desinfektionsmittels werden sterile Handschuhe angezogen.<br />

Schutzhandschuhe<br />

Alle Behandlungen sind zum Schutz für Patienten <strong>und</strong> Personal mit Schutzhandschuhen durchzuführen.<br />

Sie sind bei chirurgischen Eingriffen steril zu benutzen.<br />

Latexhaltige Schutzhandschuhe müssen puderfrei <strong>und</strong> proteinarm sein. Alternativ können Schutzhandschuhe<br />

aus synthetischem Material verwendet werden.<br />

Sollte eine Desinfektion von Schutzhandschuhen gewünscht sein, ist dies nur zulässig, wenn das Material<br />

nach Herstellerangaben beständig gegen das Desinfektionsmittel ist.<br />

Hautschutz<br />

Gegen die entfettende Wirkung von Alkohol im Desinfektionsmittel sind rückfettende Hände-<br />

desinfektionsmittel einzusetzen oder Schutzsalbe vor <strong>und</strong> während der Arbeit zu benutzen. Ein Hautschutzplan<br />

(siehe B02 b03/Arbeitssicherheit im QMS der BLZK, abrufbar unter www.blzk.de/qm)<br />

enthält die eingesetzten Mittel.<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

¹ RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilk<strong>und</strong>e – Anforderungen an die Hygiene“<br />

Anlage 19 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 1


Arbeitsanweisung<br />

Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Flächen<br />

Die Flächendesinfektion ist als Wischdesinfektion vorzunehmen. Sprühdesinfektionen sind dort<br />

zulässig, wo eine Wischdesinfektion nicht möglich ist. Arbeitstäglich nach Behandlungsende ist eine<br />

Flächendesinfektion aller Arbeitsflächen vorzunehmen.<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Reinigen <strong>und</strong><br />

Desinfizieren von<br />

patientennahen Flächen<br />

<strong>und</strong> Gegenständen<br />

Reinigen <strong>und</strong><br />

Desinfizieren von<br />

Arbeitsflächen <strong>und</strong><br />

Gegenständen, die<br />

sichtbar kontaminiert<br />

wurden<br />

schwierig zu reinigende<br />

<strong>und</strong> zu desinfizierende<br />

Flächen <strong>und</strong><br />

Gegenstände, die<br />

kontaminiert werden<br />

können<br />

Fußböden in<br />

Untersuchungs- <strong>und</strong><br />

Behandlungsbereichen,<br />

die sichtbar kontaminiert<br />

wurden (Blut, Speichel,<br />

Eiter)<br />

• nach jeder Behandlung patientennahe Flächen mit einem mit<br />

Desinfektionslösung getränktem Tuch wischen<br />

• die Spritzdesinfektion auf die schwierig zu desinfizierende<br />

Flächen begrenzen, sofern diese während der Behandlung nicht<br />

abgedeckt werden können<br />

• VAH-gelistete Mittel verwenden; das Präparat, die Dosierung<br />

(siehe AA Verdünnung von Konzentraten) <strong>und</strong> die<br />

Einwirkzeit in der Schnellübersicht des Hygieneplanes<br />

erfassen<br />

• kontaminierte Teile der Röntgeneinrichtung nach jedem<br />

Patienten desinfizieren (z.B. Aufbissblock, Verpackung von<br />

intraoralem Röntgenfilm, Filmhalter)<br />

• sichtbare Kontaminationen sofort mit<br />

desinfektionsmittelgetränktem Zellstoff aufnehmen, danach<br />

erfolgt eine Wischdesinfektion<br />

• als Barrieremaßnahme die Flächen mit entsprechenden<br />

Materialien abdecken<br />

• hierfür Materialien verwenden, die nicht steril, aber keimarm<br />

sein müssen<br />

• nach der Behandlung Materialien entsorgen oder hygienisch<br />

desinfizierend aufbereiten<br />

• Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion durch Wischen mit<br />

Flächendesinfektionsmittel sofort nach Kontamination<br />

Fußböden • Feuchtreinigung am Ende des Behandlungstages mit einem<br />

Reinigungsmittel, sofern keine sichtbaren Kontaminationen<br />

vorhanden<br />

• wenn Desinfektion gewünscht oder erforderlich ist, die Zwei-<br />

Eimer-Methode anwenden<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Beschäftigte,<br />

die im<br />

Infektions-<br />

bereich tätig<br />

sind<br />

Reinigungs-<br />

personal<br />

Anlage 20 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 1


Arbeitsanweisung<br />

Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Abformungen <strong>und</strong> zahntechnischen<br />

Werkstücken<br />

Abformungen <strong>und</strong> zahntechnische Werkstücke, die aus dem M<strong>und</strong> des Patienten kommen, gelten als<br />

mikrobiell kontaminiert. Daher erfolgt die Übergabe ins zahntechnische Labor erst nach Reinigung<br />

<strong>und</strong> Desinfektion.<br />

Die Eingliederung von Zahnersatz in die Patientenm<strong>und</strong>höhle erfolgt ebenfalls erst nach Desinfektion.<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Reinigen • sofort nach Entnahme aus dem M<strong>und</strong> des Patienten die<br />

Abformungen nach Herstellerangaben reinigen<br />

• zahntechnische Werkstücke vorsichtig <strong>und</strong> sorgfältig mit<br />

fließenden Wasser abspülen <strong>und</strong> bei Bedarf reinigen<br />

Desinfizieren Anschließend ein Desinfektionsverfahren<br />

• entweder als Tauchdesinfektion<br />

• oder als Sprühdesinfektion im geschlossenen System<br />

durchführen<br />

Bei getragenem Zahnersatz kann die Anwendung von Ultraschall<br />

in Kombination mit einem Desinfektionsmittel sinnvoll sein.<br />

Das Desinfektionsmittel muss wegen Blut-/Speichelbelastung<br />

nachweislich wirksam <strong>und</strong> werkstoffkompatibel sein.<br />

Dosierung:_____________________________________________<br />

Einwirkzeit:____________________________________________<br />

Herstellerangaben zu Abform- <strong>und</strong> zahntechnischen Materialien<br />

bei der Auswahl des Verfahrens beachten<br />

Abspülen • nach der Desinfektion das Mittel unter fließendem<br />

Leitungswasser abspülen<br />

Eingliederung in die<br />

M<strong>und</strong>höhle<br />

• bei Erhalt von zahntechnischen Werkstücken aus dem Labor<br />

ebenfalls vor Patientenkontakt eine Desinfektion unter o.g.<br />

Bedingungen durchführen<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Zahnärztliches<br />

Personal,<br />

Beschäftigte<br />

im zahntechnischen<br />

Labor /<br />

Praxislabor<br />

Anlage 21 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

Seite 1 von 1


Abkürzungen<br />

AA Arbeitsanweisung<br />

BMS Batch Monitoring System<br />

MP Medizinprodukt<br />

PCD PCD Process Challenge Device = Helix<br />

RDG Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsgerät<br />

RKI Robert Koch-Institut<br />

VAH Verb<strong>und</strong> für Angewandte Hygiene e.V.<br />

VE-Wasser Vollentsalztes Wasser


Herausgeber:<br />

Bayerische<br />

Landeszahnärztekammer<br />

Fallstr. 34<br />

81369 München<br />

www.blzk.de<br />

© Bayerische<br />

Landeszahnärztekammer<br />

Alle Rechte vorbehalten.<br />

Insbesondere Nachdruck,<br />

Kopie sowie sonstige<br />

Vervielfältigung oder Verbreitung,<br />

auch von Ausschnitten,<br />

nur mit ausdrücklicher schriftlicher<br />

Genehmigung der Bayerischen<br />

Landeszahnärztekammer.<br />

Hygiene

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