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rotierende und oszillierende Instrumente - eazf

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Prüfliste des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit <strong>und</strong><br />

Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen – Überprüfung der hygienischen<br />

Aufbereitung in Zahnarztpraxen<br />

5d): Ist eine wirkungsvolle Desinfektion aller Medizinprodukte gewährleistet?<br />

Die Medizinprodukte sind vorzugsweise maschinell im RDG oder Steri (Klasse B oder S) zu desinfizieren. Manuelle<br />

Desinfektionsverfahren müssen mittels Arbeitsanweisungen standardisiert sein. Nicht maschinell gereinigte<br />

Übertragungsinstrumente semikritisch B müssen nach RKI-Empfehlung einer Thermodesinfektion (Sterilisator Klasse B<br />

oder S) unterzogen werden.<br />

(Hinweis: Die Leistungsfähigkeit des Sterilisators hinsichtlich B- oder S-Zyklen gibt keine Aussage hinsichtlich<br />

des tatsächlich eingesetzten Prozesses. Es ist durchaus möglich, dass bei den Geräten, die B-Zyklen leisten<br />

können, auch Programme hinterlegt sind, die in ihrer Leistungsfähigkeit nur einem S- oder einem N-Zyklus<br />

entsprechen. Entscheidend ist die Festlegung in der entsprechenden Aufbereitungsanweisung, welches<br />

Programm eingesetzt wird.)<br />

Anmerkung zu 5c) <strong>und</strong> 5d):<br />

Nachdem die Medizinprodukte-Betreiberverordnung validierte Verfahren – <strong>und</strong> damit an sich maschinelle Verfahren –<br />

fordert <strong>und</strong> auch die RKI-Empfehlung maschinellen Verfahren Vorrang einräumt, ist bei kritisch B Medizinprodukten<br />

die manuelle Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion entsprechend zu rechtfertigen (z.B. Herstellerangaben oder<br />

eingeschränkte technische Möglichkeiten).<br />

5e): Erfolgt eine Prüfung auf Sauberkeit <strong>und</strong> Funktion, geeignete Pflege sowie eine dokumentierte Freigabe<br />

für semikritische Medizinprodukte?<br />

Die Medizinprodukte sind einer Prüfung auf Sauberkeit <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit zu unterziehen. Für diese<br />

Prüfung ist eine ausreichend große <strong>und</strong> beleuchtete Arbeitsfläche einschließlich gegebenenfalls<br />

erforderlicher Hilfsmittel (Leuchtlupe) vorzusehen. Je nach Medizinprodukt müssen die verwendeten<br />

Pflegemittel für die Sterilisation geeignet sein (Herstellerangaben).<br />

Die anschließende Freigabe (bei semikritischen Medizinprodukten) ist arbeitstäglich nachvollziehbar zu<br />

dokumentieren (Tagesabschlussdokumentation).<br />

6: Aufbereitung von kritischen Medizinprodukten – Sterilisation –<br />

6a): Werden die zu sterilisierenden Medizinprodukte mit geeigneten Mitteln verpackt?<br />

Sofern zu sterilisierende Medizinprodukte nicht zum sofortigen Einsatz bestimmt sind, müssen sie in<br />

geeigneter Weise (z.B. Klarsichtsterilisierverpackungen mit Schweißnaht/Klebenaht oder<br />

Sterilisierbehälter mit Filter) verpackt sterilisiert werden.<br />

6b): Werden geeignete Sterilisationsverfahren verwendet?<br />

Geeignet sind Dampfsterilisatoren der Klassen S oder B. Es müssen Herstellerangaben zum<br />

Einsatzbereich/Klasse des Sterilisators vorhanden sein. Bei Altgeräten sind diese Angaben oder<br />

Nachweise vom Hersteller anzufordern. Die Sterilisationsprozesse sind entsprechend zu validieren.<br />

6c): Erfolgt eine Prozesskontrolle zur Sterilisation <strong>und</strong> wird die Freigabe dokumentiert?<br />

Die einzelnen Chargen müssen mit einem geeigneten Chemoindikator (in der Regel Prüfkörpersystem<br />

nach Klasse 2 ISO 11140-1, je nach zu sterilisierenden <strong>Instrumente</strong>n ggf. Chemoindikator der Klasse 5<br />

oder 6 nach ISO 11140-1) überprüft werden. Sterilisationsprozess <strong>und</strong> Freigabe sind arbeitstäglich<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren (Tagesabschlussdokumentation).<br />

Anlage 1a zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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