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rotierende und oszillierende Instrumente - eazf

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Arbeitsanweisung<br />

Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten<br />

Bei trockener, staubarmer Aufbewahrung (beispielsweise in Schubläden, Schränken) des verpackten<br />

Sterilgutes wird i.d.R. von einer Lagerdauer von 6 Monaten ausgegangen.<br />

Unverpackt sterilisierte <strong>Instrumente</strong> sind unmittelbar nach Aufbereitung zu verbrauchen.<br />

Prozessablauf Anweisung Wer?<br />

Einsortieren der<br />

aufbereiteten<br />

Medizinprodukte<br />

• semikritische Medizinprodukte sind unverpackt staubgeschützt<br />

zu lagern<br />

• kritische Medizinprodukte sind verpackt staubgeschützt zu<br />

lagern<br />

• Folien, Schläuche <strong>und</strong> Sterilgutcontainer sind in Schränke,<br />

Schubläden trocken <strong>und</strong> staubdicht einzusortieren<br />

• der Lagerort darf nicht auf der unreinen Seite des<br />

Aufbereitungsbereiches liegen<br />

Kontrolle • Lagerbestände sind regelmäßig auf abgelaufene Lagerfrist zu<br />

prüfen (Empfehlung vierteljährlich)<br />

• das Resterilisieren z.B. in Folie verpackter <strong>Instrumente</strong> ist<br />

nicht zulässig, da die Verpackungen keine zweite Sterilisation<br />

zulassen<br />

• abgelaufene <strong>Instrumente</strong> sind (ggf. nach Funktionsprüfung)<br />

erneut zu verpacken <strong>und</strong> zu sterilisieren<br />

Lagerfristen bei geschützter Lagerung:<br />

einfache Klarsichtverpackung → 6 Monate<br />

Reinigung des Lagers • Fächer bzw. Schränke zur Lagerung von Sterilgut sind<br />

regelmäßig desinfizierend zu reinigen (i.d.R. vierteljährlich)<br />

Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />

_________________________________________________<br />

Unterschrift des Praxisinhabers<br />

Beschäftigte,<br />

die mit der<br />

Aufbereitung<br />

von MP<br />

betraut sind<br />

Anlage 18 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />

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