rotierende und oszillierende Instrumente - eazf
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Arbeitsanweisung<br />
Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten<br />
Bei trockener, staubarmer Aufbewahrung (beispielsweise in Schubläden, Schränken) des verpackten<br />
Sterilgutes wird i.d.R. von einer Lagerdauer von 6 Monaten ausgegangen.<br />
Unverpackt sterilisierte <strong>Instrumente</strong> sind unmittelbar nach Aufbereitung zu verbrauchen.<br />
Prozessablauf Anweisung Wer?<br />
Einsortieren der<br />
aufbereiteten<br />
Medizinprodukte<br />
• semikritische Medizinprodukte sind unverpackt staubgeschützt<br />
zu lagern<br />
• kritische Medizinprodukte sind verpackt staubgeschützt zu<br />
lagern<br />
• Folien, Schläuche <strong>und</strong> Sterilgutcontainer sind in Schränke,<br />
Schubläden trocken <strong>und</strong> staubdicht einzusortieren<br />
• der Lagerort darf nicht auf der unreinen Seite des<br />
Aufbereitungsbereiches liegen<br />
Kontrolle • Lagerbestände sind regelmäßig auf abgelaufene Lagerfrist zu<br />
prüfen (Empfehlung vierteljährlich)<br />
• das Resterilisieren z.B. in Folie verpackter <strong>Instrumente</strong> ist<br />
nicht zulässig, da die Verpackungen keine zweite Sterilisation<br />
zulassen<br />
• abgelaufene <strong>Instrumente</strong> sind (ggf. nach Funktionsprüfung)<br />
erneut zu verpacken <strong>und</strong> zu sterilisieren<br />
Lagerfristen bei geschützter Lagerung:<br />
einfache Klarsichtverpackung → 6 Monate<br />
Reinigung des Lagers • Fächer bzw. Schränke zur Lagerung von Sterilgut sind<br />
regelmäßig desinfizierend zu reinigen (i.d.R. vierteljährlich)<br />
Diese Arbeitsanweisung ist ab ______________________ für alle Mitarbeiter verpflichtend.<br />
_________________________________________________<br />
Unterschrift des Praxisinhabers<br />
Beschäftigte,<br />
die mit der<br />
Aufbereitung<br />
von MP<br />
betraut sind<br />
Anlage 18 zum R<strong>und</strong>schreiben der BLZK vom 26. Februar 2009<br />
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