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28. – 29.09.2012 Messe Stuttgart - ZM-Online

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38 Zahnmedizin<br />

Foto: Meinardus-zm<br />

Erfahrungen vieler Weiterbildungsassistenten<br />

in der Kieferorthopädie, die sich<br />

teilweise seit Jahren erfolglos um entsprechende<br />

Stellen an Universitätszahnkliniken<br />

bewerben. Als zur selben Zeit<br />

ihre zunehmend unglückliche kleine<br />

Tochter ernsthaft erkrankt, stellt sich RI<br />

einige Fragen:<br />

■ Soll <strong>–</strong> oder muss <strong>–</strong> sie eigenverantwortlich<br />

Klärungen und Verbesserungen an ihrer<br />

Arbeitsstelle anstreben, das heißt über<br />

den Kopf des Vorgesetzten hinweg den<br />

Kommentar 1<br />

Im vorliegenden Fall wird auf sehr drastische<br />

Weise geschildert, was jungen Kollegen<br />

nicht einmal selten nach Beendigung des<br />

Studiums im Rahmen des Berufseinstiegs<br />

widerfahren kann. Wir sehen ein deutliches<br />

Auseinanderklaffen der „good practice“<br />

verschiedener Berufs- und Ausbildungsgenerationen.<br />

Die unterschiedlichen Auffassungen<br />

darüber, was als zahnmedizinischer<br />

Goldstandard in der Patientenbehandlung<br />

gilt, birgt erhebliches kollegiales Konfliktpotenzial.<br />

Wenn antiquierte Behandlungs-<br />

zm 102, Nr. 15 A, 1.8.2012, (1922)<br />

Kontakt zu Hauszahnarzt und Mutter<br />

suchen und ihre abweichende fachliche<br />

Sicht darlegen?<br />

■ Soll sie ihrem Vorgesetzten mangelhafte<br />

fachliche Expertise und ein in ihren Augen<br />

grob unkollegiales Verhalten vorwerfen?<br />

■ Soll sie ihn gar mit dem Vorwurf des<br />

Behandlungsfehlers konfrontieren?<br />

■ Soll sie ihn vor die Wahl stellen, entweder<br />

künftig eigenverantwortlich und zu für<br />

sie günstigeren Arbeitszeiten arbeiten zu<br />

dürfen oder zu kündigen?<br />

methoden zudem zu einem Schaden seitens<br />

des Patienten führen, kommt eine nicht<br />

zu unterschätzende ethische Dimension<br />

hinzu: Primum nihil nocere. Verschärft<br />

wird der vorliegende Fall durch die private<br />

Situation der Zahnärztin, die den Bedürfnissen<br />

ihres kleinen Kindes offenbar nicht<br />

Ist es richtig,<br />

wenn sich eine<br />

Assistenzzahnärztin<br />

ohne Kenntnis des<br />

Vor gesetzten mit<br />

ihrer abweichenden<br />

fachlichen Sicht<br />

an den Hauszahnarzt<br />

wendet?<br />

vollumfänglich entsprechen kann. Ein<br />

Grund hierfür ist die gegenüber dem<br />

weiterbildungsberechtigten Kollegen empfundene<br />

Abhängigkeit. Ein Lösungsansatz<br />

besteht zunächst darin, die drei verflochtenen<br />

Teilaspekte voneinander zu trennen.<br />

Diese lauten:<br />

■ Oder soll sie <strong>–</strong> wenn alle Bewerbungsversuche<br />

fehlschlagen <strong>–</strong> den „Weg des<br />

geringsten Widerstands“ gehen und bei<br />

künftigen Fehlentscheidungen und unkollegialen<br />

Verhaltensweisen „wegschauen“?<br />

■ Oder soll sie vielleicht doch an dieser<br />

Stelle das Ziel der Fachzahnarztausbildung<br />

aufgeben und ein noch bestehendes<br />

Angebot annehmen, Teilzeit-Entlastungsassistentin<br />

bei einem Allgemeinzahnarzt zu<br />

werden?<br />

Dominik Groß<br />

1. interkollegiales Verhältnis zum Praxisinhaber<br />

2. zahnärztlich-ethische Verantwortung für<br />

eine gute Patientenversorgung und<br />

3. familiäre Situation der Kollegin und Verantwortung<br />

gegenüber ihrem Kind<br />

Zu 1: Das vertrauensbildende Gespräch mit<br />

dem Praxisinhaber ist offenbar längst überfällig.<br />

Es empfiehlt sich eine konstruktivoffene<br />

Gesprächsführung in einem positiven<br />

Setting, bei der die Assistentin zunächst<br />

einmal die positive Entwicklung des Praxisumsatzes<br />

thematisieren sollte, um dann<br />

ein offenes Angebot zum gemeinsamen<br />

Besuch der kurrikulären Fortbildungen einzuflechten.<br />

Die Argumente könnten lauten:<br />

Kalibrieren des fachzahnärztlichen Wissensstands,<br />

Aktualisierung der Fachkunde auf<br />

den geltenden Goldstandard und Abstimmung<br />

eines gemeinsamen Behandlungsschemas<br />

und Vorgehens. Auch die Art und<br />

Weise des Umgangs mit Patienten und<br />

Zuweisern und der Wunsch nach stärkerer<br />

interdisziplinärer Vernetzung und gegenseitiger<br />

Einbindung sind denkbare Ansätze.<br />

Nicht verzichten sollte RI allerdings auf den<br />

Hinweis, dass die in der Regel in der Weiterbildungsordnung<br />

der einzelnen Landeszahnärztekammern<br />

geforderte Anwesenheit<br />

des Praxisinhabers für eine strukturierte und<br />

qualitativ hochwertige Weiterbildung unverzichtbar<br />

ist. Im Rahmen der Entwicklung<br />

prozessorientierter Vorgehensweisen könnte<br />

RI auch eine Standardverfahrensanweisung

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