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Niederschrift (öff. Teil) - Verbandsgemeinde Jockgrim

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Gemeinderat Rheinzabern<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 4<br />

27.10.2011<br />

zu 1 Feststellung des Jahresabschlusses 2010 mit Beschlussfassung über das<br />

Jahresergebnis des EVU Rheinzabern<br />

Frau Wahl-Knoll ist in der Sitzung anwesend.<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Nach § 22 Abs. 1 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) ist für den<br />

Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der<br />

aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.<br />

Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen.<br />

Gem. § 89 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der Jahresabschluss und der<br />

Lagebericht von Eigenbetrieben durch einen sachverständigen Abschlussprüfer<br />

zu prüfen und gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Werkausschuss vorzulegen,<br />

bevor der Ortsgemeinderat über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

entscheidet.<br />

Der Jahresabschluss 2010 mit Lagebericht war der Einladung als Anlage<br />

beigefügt:<br />

Anlagen<br />

• Bilanz zum 31.12.2010<br />

• Gewinn- und Verlustrechnung 2010<br />

• Entwurf des Bestätigungsvermerkes<br />

• Anhang<br />

• Lagebericht<br />

Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:<br />

Jahresgewinn Betriebszweig<br />

Elektrizitätswerk<br />

86.567,55 € (VJ: - 4.423,21 €)<br />

davon Netz: 32.599,72 € (VJ: - 39.170,65 €)<br />

davon Vertrieb: 49.511,03 € (VJ: 34.747,44 €)<br />

davon Energieerzeugung: 4.456,80 € (VJ: 0,00 €)<br />

Das Jahresergebnis der Gemeindewerke Rheinzabern im Wirtschaftsjahr 2010<br />

resultiert im wesentlichen aus der erhöhten Stromabgabe sowie einem<br />

Rückgang der Personalaufwendungen, der sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen sowie der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.<br />

Der Jahresabschluss wurde durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Dr. Burret<br />

geprüft und festgestellt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse in Ordnung<br />

sind und die Geschäftsführung keinen Anlass zu Beanstandungen gibt. Der<br />

Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.<br />

Verwendung des Jahresergebnisses:<br />

Im Rahmen des Jahresabschlusses ist über die Ergebnisverwendung zu<br />

beschließen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Ausschüttung an die<br />

Ortsgemeinde, zur Zuführung zur Allgemeinen Rücklage des Unternehmens,<br />

zur Verbesserung der Finanzlage oder Vortrag auf neue Rechnung.

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