Niederschrift (öff. Teil) - Verbandsgemeinde Jockgrim
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Gemeinderat Rheinzabern<br />
Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />
Seite: 4<br />
27.10.2011<br />
zu 1 Feststellung des Jahresabschlusses 2010 mit Beschlussfassung über das<br />
Jahresergebnis des EVU Rheinzabern<br />
Frau Wahl-Knoll ist in der Sitzung anwesend.<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Nach § 22 Abs. 1 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) ist für den<br />
Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der<br />
aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.<br />
Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen.<br />
Gem. § 89 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der Jahresabschluss und der<br />
Lagebericht von Eigenbetrieben durch einen sachverständigen Abschlussprüfer<br />
zu prüfen und gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Werkausschuss vorzulegen,<br />
bevor der Ortsgemeinderat über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
entscheidet.<br />
Der Jahresabschluss 2010 mit Lagebericht war der Einladung als Anlage<br />
beigefügt:<br />
Anlagen<br />
• Bilanz zum 31.12.2010<br />
• Gewinn- und Verlustrechnung 2010<br />
• Entwurf des Bestätigungsvermerkes<br />
• Anhang<br />
• Lagebericht<br />
Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:<br />
Jahresgewinn Betriebszweig<br />
Elektrizitätswerk<br />
86.567,55 € (VJ: - 4.423,21 €)<br />
davon Netz: 32.599,72 € (VJ: - 39.170,65 €)<br />
davon Vertrieb: 49.511,03 € (VJ: 34.747,44 €)<br />
davon Energieerzeugung: 4.456,80 € (VJ: 0,00 €)<br />
Das Jahresergebnis der Gemeindewerke Rheinzabern im Wirtschaftsjahr 2010<br />
resultiert im wesentlichen aus der erhöhten Stromabgabe sowie einem<br />
Rückgang der Personalaufwendungen, der sonstigen betrieblichen<br />
Aufwendungen sowie der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.<br />
Der Jahresabschluss wurde durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Dr. Burret<br />
geprüft und festgestellt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse in Ordnung<br />
sind und die Geschäftsführung keinen Anlass zu Beanstandungen gibt. Der<br />
Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.<br />
Verwendung des Jahresergebnisses:<br />
Im Rahmen des Jahresabschlusses ist über die Ergebnisverwendung zu<br />
beschließen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Ausschüttung an die<br />
Ortsgemeinde, zur Zuführung zur Allgemeinen Rücklage des Unternehmens,<br />
zur Verbesserung der Finanzlage oder Vortrag auf neue Rechnung.