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HAUSHALTSSATZUNG des Hochtaunuskreises - Pirate Leaks

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ab21 / Haushalt 2007 / Haushaltssatzung<br />

§ 6<br />

Es gilt der vom Kreistag als Teil <strong>des</strong> Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.<br />

Bei organisatorischen Änderungen oder kurzfristiger Übernahme neuer Aufgaben kann<br />

in erforderlichem Umfang vom Stellenplan abgewichen werden.<br />

§ 7<br />

Der vorherigen Zustimmung durch den Kreistag nach § 100 HGO bedürfen über- und<br />

außerplanmäßige Ausgaben, die den Betrag von 50.000,00 € überschreiten.<br />

Über über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Betrag von über 25.000,00 € bis<br />

zu einem Betrag von 50.000,00 € entscheidet der Kreisausschuss.<br />

Der Kreistag überträgt die Zuständigkeit für die Entscheidung über über- und<br />

außerplanmäßige Ausgaben für einen Betrag von bis zu 25.000,00 € auf den Landrat.<br />

Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die sich aufgrund von Haushaltsausgaberesten<br />

<strong>des</strong> Jahresabschlusses 2006 ergeben, bedürfen keiner gesonderten Genehmigung.<br />

Bad Homburg v.d.Höhe, den 13.02.2007<br />

Hochtaunuskreis<br />

Der Kreisausschuss<br />

Ulrich Krebs<br />

Landrat<br />

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