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Bericht - Volksbank-Jestetten

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3. Anhang<br />

A. Allgemeine Angaben<br />

• In der Gliederung der Bilanz, Gewinn- und<br />

Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen.<br />

• Gesetzesverweise ohne weitere Angaben<br />

beziehen sich auf die jeweils gültigen<br />

Gesetzesfassungen vor dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

vom 25. Mai 2009<br />

(BGBL. IS. 1102).<br />

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungsund<br />

Bewertungsmethoden<br />

• Die Bilanz ist unter Berücksichtigung von<br />

Vorwegzuweisungen zu den Ergebnisrücklagen<br />

erstellt. Dabei sind die nach der Satzung<br />

erforderlichen Mindestzuführungen erfüllt.<br />

• Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethoden angewandt:<br />

Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nennwert<br />

angesetzt. Unterschiedsbeträge zwischen<br />

dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag<br />

sind in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

enthalten. Sie werden zeitanteilig<br />

aufgelöst. Bei Schuldscheindarlehen und Namenspapieren<br />

mit Ausgabebetrag über Nennwert<br />

sind die Unterschiedsbeträge in den aktiven<br />

Rechnungsabgrenzungsposten enthalten.<br />

Sie werden zeitanteilig aufgelöst.<br />

Die den Forderungen an Kunden anhaftenden<br />

Bonitätsrisiken haben wir durch Bildung von<br />

Einzelwertberichtigungen und unversteuerten<br />

Pauschalwertberichtigungen in ausreichendem<br />

Umfang abgedeckt. Zusätzlich besteht eine Vorsorge<br />

für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f<br />

HGB. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB<br />

wurde in Anspruch genommen.<br />

Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen<br />

Wertpapiere, und andere nicht festverzinsliche<br />

Wertpapiere haben wir nach dem<br />

strengen Niederstwertprinzip bewertet.<br />

Ein Papier wurde nach dem Buchwert zum<br />

31.12.2008 bewertet, da wir nicht von einer dauernden<br />

Wertminderung ausgehen (gemildertes<br />

Niederstwertprinzip). Die weiteren wie Anlagevermögen<br />

behandelten Wertpapiere sind nach<br />

dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.<br />

Anschaffungskosten über pari wurden durch Abschreibungen<br />

an den niedrigeren Einlösungskurs<br />

angepasst.<br />

Da die Wertpapiere im Girosammeldepot verwahrt<br />

werden, werden die Anschaffungskosten<br />

bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode<br />

ermittelt.<br />

Bei einem Investmentfonds (Umlaufvermögen),<br />

für den aufgrund der aktuellen Marktverwerfungen<br />

derzeit kein Marktpreis veröffentlicht wird,<br />

wurden Abschläge für das Liquiditätsrisiko sowie<br />

für die zuletzt vorgenommene Ausschüttung<br />

vorgenommen. Das Volumen des so bewerteten<br />

Fonds beläuft sich auf insgesamt TEUR 773.<br />

Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich<br />

erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen)<br />

Risiken oder Chancen aufweisen, werden als<br />

einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen<br />

Grundsätzen bilanziert und bewertet.<br />

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu den<br />

Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert<br />

um planmäßige Abschreibungen. Den<br />

planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten<br />

Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze<br />

zugrunde, die auch steuerlich<br />

geltend gemacht werden.<br />

Sachanlagen wurden im Anschaffungsjahr pro<br />

rata temporis abgeschrieben. Geringwertige<br />

Wirt schaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

bis einschließlich 150 EUR wurden im<br />

Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten über 150 EUR bis 1.000<br />

EUR wurde steuerrechtlich ein Sammelposten gebildet.<br />

Handelsrechtlich wurde dieser Sammelposten<br />

aufgrund der untergeordneten Bedeutung<br />

<strong>Volksbank</strong> <strong>Jestetten</strong> eG · 2010<br />

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