Bericht - Volksbank-Jestetten
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3. Anhang<br />
A. Allgemeine Angaben<br />
• In der Gliederung der Bilanz, Gewinn- und<br />
Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen.<br />
• Gesetzesverweise ohne weitere Angaben<br />
beziehen sich auf die jeweils gültigen<br />
Gesetzesfassungen vor dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
vom 25. Mai 2009<br />
(BGBL. IS. 1102).<br />
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungsund<br />
Bewertungsmethoden<br />
• Die Bilanz ist unter Berücksichtigung von<br />
Vorwegzuweisungen zu den Ergebnisrücklagen<br />
erstellt. Dabei sind die nach der Satzung<br />
erforderlichen Mindestzuführungen erfüllt.<br />
• Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsmethoden angewandt:<br />
Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nennwert<br />
angesetzt. Unterschiedsbeträge zwischen<br />
dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag<br />
sind in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />
enthalten. Sie werden zeitanteilig<br />
aufgelöst. Bei Schuldscheindarlehen und Namenspapieren<br />
mit Ausgabebetrag über Nennwert<br />
sind die Unterschiedsbeträge in den aktiven<br />
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten.<br />
Sie werden zeitanteilig aufgelöst.<br />
Die den Forderungen an Kunden anhaftenden<br />
Bonitätsrisiken haben wir durch Bildung von<br />
Einzelwertberichtigungen und unversteuerten<br />
Pauschalwertberichtigungen in ausreichendem<br />
Umfang abgedeckt. Zusätzlich besteht eine Vorsorge<br />
für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f<br />
HGB. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB<br />
wurde in Anspruch genommen.<br />
Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen<br />
Wertpapiere, und andere nicht festverzinsliche<br />
Wertpapiere haben wir nach dem<br />
strengen Niederstwertprinzip bewertet.<br />
Ein Papier wurde nach dem Buchwert zum<br />
31.12.2008 bewertet, da wir nicht von einer dauernden<br />
Wertminderung ausgehen (gemildertes<br />
Niederstwertprinzip). Die weiteren wie Anlagevermögen<br />
behandelten Wertpapiere sind nach<br />
dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.<br />
Anschaffungskosten über pari wurden durch Abschreibungen<br />
an den niedrigeren Einlösungskurs<br />
angepasst.<br />
Da die Wertpapiere im Girosammeldepot verwahrt<br />
werden, werden die Anschaffungskosten<br />
bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode<br />
ermittelt.<br />
Bei einem Investmentfonds (Umlaufvermögen),<br />
für den aufgrund der aktuellen Marktverwerfungen<br />
derzeit kein Marktpreis veröffentlicht wird,<br />
wurden Abschläge für das Liquiditätsrisiko sowie<br />
für die zuletzt vorgenommene Ausschüttung<br />
vorgenommen. Das Volumen des so bewerteten<br />
Fonds beläuft sich auf insgesamt TEUR 773.<br />
Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich<br />
erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen)<br />
Risiken oder Chancen aufweisen, werden als<br />
einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen<br />
Grundsätzen bilanziert und bewertet.<br />
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu den<br />
Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert<br />
um planmäßige Abschreibungen. Den<br />
planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten<br />
Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze<br />
zugrunde, die auch steuerlich<br />
geltend gemacht werden.<br />
Sachanlagen wurden im Anschaffungsjahr pro<br />
rata temporis abgeschrieben. Geringwertige<br />
Wirt schaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
bis einschließlich 150 EUR wurden im<br />
Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für geringwertige<br />
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten über 150 EUR bis 1.000<br />
EUR wurde steuerrechtlich ein Sammelposten gebildet.<br />
Handelsrechtlich wurde dieser Sammelposten<br />
aufgrund der untergeordneten Bedeutung<br />
<strong>Volksbank</strong> <strong>Jestetten</strong> eG · 2010<br />
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