31.12.2012 Aufrufe

elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern

elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern

elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 3 -<br />

Die Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung im Bereich <strong>des</strong> E-Governments ergibt sich aus unterschiedlichen<br />

Quellen.<br />

So ist im Koalitionsvertrag „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt“ der 17. Legislaturperiode zwischen<br />

CDU, CSU und FDP festgehalten: „In der Informationsgesellschaft liegen große Chancen<br />

auch für die öffentliche Verwaltung. Wir werden daher E-Government weiter fördern und dazu wo<br />

und soweit rechtlich notwendig, rechtliche Regelungen anpassen (E-Government-Gesetz).“4F4F5<br />

Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele erfolgt u. a. durch das Regierungsprogramm<br />

„Vernetzte und transparente Verwaltung“. Durch das Projekt „E-Government-Gesetz<br />

(EGovG)“5F5F6F 13F14F14F 14) sollen unter Federführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> <strong>Innern</strong><br />

(BMI) – soweit notwendig – rechtliche Hindernisse beseitigt werden, um E-Government weiter zu<br />

fördern.<br />

Der Bund richtet sein Handeln im E-Government zudem an den Leitgedanken und an den Zielen<br />

der nationalen E-Government-Strategie <strong>des</strong> IT-Planungsrats aus: „Das Zusammenwirken betrifft<br />

auch die Gesetzgebung in Fragen <strong>des</strong> E-Governments. Bund und Länder prüfen hier gemeinsam<br />

den Handlungsbedarf für eine weitere <strong>elektronische</strong> Abbildung von Prozessen <strong>des</strong> Regierens und<br />

Verwaltens. Dabei werden die Erfahrungen der Kommunen aus dem Verwaltungsvollzug und ihre<br />

Anregungen zu gesetzgeberischem Handlungsbedarf eingebracht. Bund und Länder nutzen den IT-<br />

Planungsrat, um die Förderung <strong>des</strong> E-Government auch in Gesetzesinitiativen fachlich abzustimmen<br />

und zu begleiten.“14F15F15F 15)<br />

Damit folgt die Nationale E-Government-Strategie der Malmöer Erklärung15F16F16F 16) der Europäischen<br />

Union vom 18. November 2009. Die von den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, Beitritts-<br />

und Kandidatenländern sowie EFTA-Staaten auf der E-Government-Ministerkonferenz in<br />

Malmö verabschiedete Ministererklärung sieht vor, dass bis 2015 Bürgerinnen und Bürger sowie<br />

Unternehmen E-Government-Services erhalten, die nutzerzentriert sind, die Transparenz staatlichen<br />

Handelns erhöhen sowie den Zugang zu öffentlichen Informationen und die Partizipation am<br />

staatlichen Handeln erleichtern. Zudem soll die Mobilität im Binnenmarkt erhöht, grenzüberschreitend<br />

Unternehmensgründungen und -niederlassungen, Studieren, Arbeiten und die Wahl <strong>des</strong> Alterswohnsitzes<br />

vereinfacht werden.<br />

Im internationalen Kontext sind im Sinne eines kohärenten und interoperablen Rahmens von E-<br />

Government auf EU-Ebene neben der Ministererklärung von Malmö insbesondere die Mitteilung<br />

der Kommission „Eine Digitale Agenda für Europa“16F17F17F 17) 8F9Fsowie der E-Government-<br />

Aktionsplan zu berücksichtigen.<br />

Die digitale Agenda schlägt eine bessere Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

(IT) vor, um Innovation, Wirtschaftswachstum und Fortschritt für Bürgerinnen und Bürger<br />

sowie Unternehmen zu fördern.17F18F18F 18)<br />

Der Ende 2010 von der EU vorgestellte E-Government-Aktionsplan ist ein wesentlicher Bestand-<br />

<strong>elektronische</strong> <strong>Vorab</strong>-Fassung<br />

teil der Digitalen Agenda für Europa. Er soll den Übergang zu einer neuen Generation offener,<br />

flexibler und medienbruchfrei funktionierender <strong>elektronische</strong>r Behördendienste auf örtlicher, regionaler,<br />

nationaler und europäischer Ebene fördern und insbesondere dafür sorgen, dass die Online-<br />

Services in allen EU-Mitgliedstaaten verfügbar sind.<br />

Die wesentlichen Änderungen im Überblick<br />

1. E-Government-Gesetz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

14) Regierungsprogramm „Vernetzte und transparente Verwaltung“, S. 50.<br />

15) Nationale E-Government-Strategie, S. 6<br />

16) Ministererklärung von Malmö zum E-Government vom 18. November 2009<br />

17) KOM (2010) 245.<br />

18) KOM(2010) 245.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!