elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern
elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern
elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 3 -<br />
Die Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung im Bereich <strong>des</strong> E-Governments ergibt sich aus unterschiedlichen<br />
Quellen.<br />
So ist im Koalitionsvertrag „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt“ der 17. Legislaturperiode zwischen<br />
CDU, CSU und FDP festgehalten: „In der Informationsgesellschaft liegen große Chancen<br />
auch für die öffentliche Verwaltung. Wir werden daher E-Government weiter fördern und dazu wo<br />
und soweit rechtlich notwendig, rechtliche Regelungen anpassen (E-Government-Gesetz).“4F4F5<br />
Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele erfolgt u. a. durch das Regierungsprogramm<br />
„Vernetzte und transparente Verwaltung“. Durch das Projekt „E-Government-Gesetz<br />
(EGovG)“5F5F6F 13F14F14F 14) sollen unter Federführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> <strong>Innern</strong><br />
(BMI) – soweit notwendig – rechtliche Hindernisse beseitigt werden, um E-Government weiter zu<br />
fördern.<br />
Der Bund richtet sein Handeln im E-Government zudem an den Leitgedanken und an den Zielen<br />
der nationalen E-Government-Strategie <strong>des</strong> IT-Planungsrats aus: „Das Zusammenwirken betrifft<br />
auch die Gesetzgebung in Fragen <strong>des</strong> E-Governments. Bund und Länder prüfen hier gemeinsam<br />
den Handlungsbedarf für eine weitere <strong>elektronische</strong> Abbildung von Prozessen <strong>des</strong> Regierens und<br />
Verwaltens. Dabei werden die Erfahrungen der Kommunen aus dem Verwaltungsvollzug und ihre<br />
Anregungen zu gesetzgeberischem Handlungsbedarf eingebracht. Bund und Länder nutzen den IT-<br />
Planungsrat, um die Förderung <strong>des</strong> E-Government auch in Gesetzesinitiativen fachlich abzustimmen<br />
und zu begleiten.“14F15F15F 15)<br />
Damit folgt die Nationale E-Government-Strategie der Malmöer Erklärung15F16F16F 16) der Europäischen<br />
Union vom 18. November 2009. Die von den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, Beitritts-<br />
und Kandidatenländern sowie EFTA-Staaten auf der E-Government-Ministerkonferenz in<br />
Malmö verabschiedete Ministererklärung sieht vor, dass bis 2015 Bürgerinnen und Bürger sowie<br />
Unternehmen E-Government-Services erhalten, die nutzerzentriert sind, die Transparenz staatlichen<br />
Handelns erhöhen sowie den Zugang zu öffentlichen Informationen und die Partizipation am<br />
staatlichen Handeln erleichtern. Zudem soll die Mobilität im Binnenmarkt erhöht, grenzüberschreitend<br />
Unternehmensgründungen und -niederlassungen, Studieren, Arbeiten und die Wahl <strong>des</strong> Alterswohnsitzes<br />
vereinfacht werden.<br />
Im internationalen Kontext sind im Sinne eines kohärenten und interoperablen Rahmens von E-<br />
Government auf EU-Ebene neben der Ministererklärung von Malmö insbesondere die Mitteilung<br />
der Kommission „Eine Digitale Agenda für Europa“16F17F17F 17) 8F9Fsowie der E-Government-<br />
Aktionsplan zu berücksichtigen.<br />
Die digitale Agenda schlägt eine bessere Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien<br />
(IT) vor, um Innovation, Wirtschaftswachstum und Fortschritt für Bürgerinnen und Bürger<br />
sowie Unternehmen zu fördern.17F18F18F 18)<br />
Der Ende 2010 von der EU vorgestellte E-Government-Aktionsplan ist ein wesentlicher Bestand-<br />
<strong>elektronische</strong> <strong>Vorab</strong>-Fassung<br />
teil der Digitalen Agenda für Europa. Er soll den Übergang zu einer neuen Generation offener,<br />
flexibler und medienbruchfrei funktionierender <strong>elektronische</strong>r Behördendienste auf örtlicher, regionaler,<br />
nationaler und europäischer Ebene fördern und insbesondere dafür sorgen, dass die Online-<br />
Services in allen EU-Mitgliedstaaten verfügbar sind.<br />
Die wesentlichen Änderungen im Überblick<br />
1. E-Government-Gesetz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
14) Regierungsprogramm „Vernetzte und transparente Verwaltung“, S. 50.<br />
15) Nationale E-Government-Strategie, S. 6<br />
16) Ministererklärung von Malmö zum E-Government vom 18. November 2009<br />
17) KOM (2010) 245.<br />
18) KOM(2010) 245.