elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern
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De-Mail E-Akte Prozessoptimierung Gesamtausgaben<br />
2031 13 607 13 607<br />
2032 13 607 13 607<br />
2033 13 607 13 607<br />
2034 13 607 13 607<br />
2035 13 607 13 607<br />
2036 13 607 13 607<br />
2037 13 607 13 607<br />
2038 13 607 13 607<br />
2039 13 607 13 607<br />
2040 13 607 13 607<br />
2041 13 607 13 607<br />
2042 13 607 13 607<br />
2043 13 607 13 607<br />
SUMME 32 400 246 226 408 210 686 836<br />
Die Haushaltsausgaben entsprechen dem einmaligen Umstellungsaufwand, wie er der Schätzung<br />
<strong>des</strong> Erfüllungsaufwands zugrunde liegt.<br />
Die Zahlen sind in Relation zu sehen zu den IT-Ausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, die bereits jetzt aufgewendet<br />
werden. So betrugen im Jahr 2011 die IT-Ausgaben der Bun<strong>des</strong>ministerien inklusive der Geschäftsbereiche<br />
(Titelgruppe 55 und 56) 1 223,441 Millionen Euro.<br />
Für die den Ländern und ggf. den Kommunen entstehenden Kosten können keine Schätzungen<br />
abgegeben werden. Sie trifft keine Verpflichtung zur Umsetzung derjenigen Maßnahmen, die in<br />
jedem Fall Kostenfolgen auslösen (Einführung der <strong>elektronische</strong>n Akte, Prozessoptimierung, Anbindung<br />
an De-Mail und die eID-Funktion <strong>des</strong> neuen Personalausweises). Damit hängt die Frage,<br />
ob und ggf. in welcher Höhe ihnen aus der Umsetzung dieses Gesetzes Haushaltsausgaben entstehen,<br />
im Wesentlichen vom bereits vorhandenen Stand der IT-Infrastruktur ihrer Behörden und der<br />
Gestaltung der Verfahren ab.<br />
Bund<br />
Die Vorgaben <strong>des</strong> EGovG für die Verwaltung sind zumeist als Soll-Vorschrift ausgestaltet.<br />
<strong>elektronische</strong> <strong>Vorab</strong>-Fassung<br />
Für die Zwecke der leichteren Schätzung werden diese als bindend angenommen. Andererseits<br />
wird auch berücksichtigt, dass nicht alle Prozesse um jeden Preis elektronisch umgestellt werden.<br />
Es wird jeweils ein aus heutiger Sicht und nach Befragung von Experten der betroffenen Bereiche<br />
als realistisch angesehenes Szenario beschrieben.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass über einen Zeitraum von rund 30 Jahren eine fast vollständige<br />
Einführung aller IT-Infrastrukturkomponenten erfolgt und diese im Verwaltungsvollzug zusammenwirken.<br />
Nur so können auch die Entlastungspotenziale in der Verwaltung erreicht werden.<br />
Schaffung der IT-Infrastruktur und Einführung konkreter E-Government-Instrumente<br />
Als Vorgaben aus dem EGovG sind zentrale Instrumente in der Bun<strong>des</strong>verwaltung zu schaffen<br />
bzw. zu verwenden:<br />
a) De-Mail-Zugang,