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elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern

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Das Gesetz führt als Artikelgesetz das EGovG (Artikel 1) als Stammgesetz neu ein und ändert in<br />

den übrigen Artikeln weitere Gesetze bzw. Verordnungen. Für die Ermittlung und Darstellung <strong>des</strong><br />

Erfüllungsaufwan<strong>des</strong> kann das Gesetz in drei Blöcke aufgeteilt werden:<br />

1. Das Stammgesetz. Es ermöglicht die Einführung medienbruchfrei <strong>elektronische</strong>r Verfahren in<br />

den Behörden. Zentral sind hierbei der <strong>elektronische</strong> Zugang, die <strong>elektronische</strong> Akte und die<br />

Optimierung der Verfahrensabläufe.<br />

2. Der Schriftformersatz. Durch die Änderungen in den Artikeln 3, 4 und 7 werden rechtliche<br />

Hindernisse für den Einsatz <strong>elektronische</strong>r Kommunikation zwischen Behörden sowie Bürgerinnen<br />

und Bürgern und der Wirtschaft abgebaut.<br />

3. Die Änderungen in den übrigen Artikeln.<br />

In Block 1 sind die Grundlagen für eine Ausweitung von E-Government in der Verwaltung enthalten.<br />

Als Erfüllungsaufwand sind die mit Aufbau und Betrieb der notwendigen IT-Infrastruktur verbundenen<br />

einmaligen und laufenden Kosten der Verwaltung zu ermitteln. Gegenüberzustellen sind<br />

die Entlastungen bei Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft durch Zeit- und Kostenersparnisse<br />

bei der Nutzung von E-Government-Angeboten.<br />

Weitere Kosten entstehen der Verwaltung durch die Optimierung von elektronisch unter-stützten<br />

Prozessen, welche jedoch unabdingbare Voraussetzung für die vollständige Realisierung <strong>des</strong> im<br />

Gesetz enthaltenen erheblichen Einsparpotenzials für die Verwaltung ist.<br />

Block 2 hingegen ermöglicht durch den Schriftformersatz die Nutzung <strong>elektronische</strong>r Verfahren<br />

durch Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft auch bei Behördenkontakten, die die Schriftform<br />

erfordern. Dadurch entstehen weitere Entlastungen bei diesen Normadressaten. Durch die erweiterten<br />

Möglichkeiten <strong>des</strong> Schriftformersatzes sind allein für die Wirtschaft bis zu 848 Informationspflichten<br />

betroffen.<br />

In Block 3 werden einzelne Vorgaben, die nicht bereits in Block 1 oder 2 enthalten sind, ausgewiesen.<br />

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger<br />

Die durch das Gesetz geförderten E-Government-Instrumente sowie die neuen Möglichkeiten zur<br />

Wahrung der Schriftform erleichtern Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Erfüllung<br />

von Informationspflichten aufgrund vereinfachter Dateneingabe, schnellerer Übermittlung und<br />

gegebenenfalls eingesparter Wegezeiten. Für die Bürgerinnen und Bürger kann sich dadurch der<br />

jährliche Erfüllungsaufwand um geschätzt rund acht Minuten pro Person reduzieren. Darüber hinaus<br />

können die Porto- und Materialersparnisse zu einer Entlastung von bis zu 35,7 Millionen Euro<br />

führen.<br />

<strong>elektronische</strong> <strong>Vorab</strong>-Fassung<br />

Bürgerinnen und Bürger profitieren von dem Schriftformersatz und darüber hinaus durch mittelbare<br />

Entlastungen aufgrund von Vorgaben für die Verwaltung aus dem EGovG.<br />

Nach Schätzungen hat ein Bürger im Durchschnitt ca. zwei Behördenkontakte pro Jahr. Daraus<br />

ergeben sich insgesamt 164 Millionen Behördenkontakte pro Jahr. Eine Analyse der in der<br />

WebSKM-Datenbank <strong>des</strong> StBA enthaltenen Bürger-Informationspflichten (IP) zeigt, dass bei rund<br />

der Hälfte dieser IP <strong>elektronische</strong> Verfahren eingesetzt werden können. Somit könnten rund 82<br />

Millionen Behördenkontakte elektronisch abgewickelt werden. Zwei Drittel dieser Kontakte erfolgt<br />

zurzeit postalisch, während ein Drittel persönlich bei der Behörde erledigt wird und somit Wegezeit<br />

mit sich bringt.<br />

Die Ersparnis wird anhand <strong>des</strong> zurzeit günstigsten Angebots für De-Mail-Kommunikation berechnet<br />

(drei kostenlose De-Mails pro Monat). Unter dieser Annahme beläuft sich die Ersparnis pro<br />

Behördenkontakt im Vergleich zum klassischen Versand per Standardbrief auf 0,55 Euro. Auch

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